VI-6 Entwurf des Wiener Hofkriegsrates über die Demolierung der Grenzfestungen in den inneren Gebieten Ungarns, Februar 1702

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VI-6
Entwurf des Wiener Hofkriegsrates über die Demolierung der Grenzfestungen in den inneren Gebieten Ungarns, Februar 1702
Zeitgenössische Abschrift, Papier, 34 x 21,5 cm, lat.
Budapest, MOL A 14 Insinuata Consilii Bellici 1702: ad Nr. 4, eine andere zeitgenössische Abschrift: Budapest, MOL P 125 Esterházy cs. lt. Nr. 9933.
Druck: Baranyai, 1975, S. 193-195.
Nach der Befreiung Ungarns (1699) wurde der Großteil der Festungen im Landesinneren aus militärischer Sicht fast überflüssig. Daher fertigte der Hofkriegsrat Anfang 1702 folgenden Plan über die Sprengung der wichtigeren Festungen an. Die endgültige Anordnung über die Durchführung erfolgte am 24. Februar durch Kaiser Leopold I. Die Festungen wurden sechs Gruppen zugeordnet, wobei bei jeder einzelnen Gruppe deutsche und französische Kriegsingenieure die Arbeit der Minenexperten, Steinbrecher, Schmiede sowie der durch die Komitate zur Verfügung gestellten Bauern überwachten. Wegen der hohen Kosten und der Schwierigkeiten des Vollzugs wurde die Anordnung doch nicht vollständig ausgeführt. Somit wurde in Erlau nur die äußere Burg gesprengt. Zum Sprengen der mehreren Dutzend Minen brauchte man aber auch so etwa 35 Tonnen Schießpulver bzw. mehrere 100 Wagen und Zugtiere.
Literatur: Baranyai, 1975, S. 193-195 und Molnár, 1987, S. 148-152.

 

 

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