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Inmitten eines nach der Stadt benannten Beckens liegt auf einem Niederterrassensporn in 271 Meter Höhe Eferding. Bei dieser Niederterrasse aus der letzten Eiszeit, 8 bis 14 Meter über dem durchschnittlichen Wassermittel der Donau gelegen und daher von den größten Hochwässer des Flusses (1899, 1954) nicht überschwemmt, handelt es sich um ein eher trockenes Land mit fruchtbaren Böden. An die quartären Flußaufschüttungen schließt das tertiäre Hügelland des Alpenvorlandes an. Im Westen und Osten hingegen wird das Eferdinger Becken von Graniten begrenzt, die durch die Donaudurchbrüche über das Mühlviertel in den südlichen Landesteil des Hausruckviertels hinüberragen (1). Man kann davon ausgehen, daß Donauarme, die bis ins 16. Jahrhundert schiffbar waren, ursprünglich bis zur Stadt Eferding herangereicht haben.
(1) Zur Geologie vgl. H. KOHL, Geographische Einführung, in: 9. Österr. Historikertag, Exkursionsführer, 1967, S. 8 ff.; ÖStB, 1. Bd., Oberösterreich, 1968, S. 109.
Das Eferdinger Becken weist auch günstige klimatische Werte auf, wobei besonders die Windschutzlage, die verhältnismäßig geringen Jahresniederschläge und die relativ starke Erwärmung hervorzuheben sind, die vor allem in der Gegend des etwas nördlich gelegenen Marktes Aschach bis ins 19. Jahrhundert Weinbaukulturen ermöglichten. Auf den Niederterrassenböden wachsen Weizen, Zuckerrüben, Gerste, Tabak, Obstbäume und Feldgemüse.
Spuren menschlicher Besiedlung sind seit dem Neolithikum nachweisbar: ein Steinhammer aus Serpentin, ein Steinbeil und eine Lochaxt aus hellgrauem Hornfels. Aus der La-Tene-Zeit hingegen stammen einige Scherben, die sich heute in den städtischen Sammlungen befinden (2).
(2) J. REITINGER, Die ur- und frühgeschichtlichen Funde in Oberösterreich, 1968, S. 62.
Große Schwierigkeiten bereitet der Forschung schon seit langer Zeit das römische Eferding. Das beginnt schon mit dem Namen, denn man hat versucht, Eferding sowohl mit Marinianium als auch mit ad Mauros oder sogar Joviacum zu identifizieren, wobei man heute am ehesten zu ad Mauros neigt, wenngleich absolute Sicherheit in diesem Bereich nicht zu erzielen ist (3). Ein weiteres Problem stellt die Lokalisierung und Ausdehnung eines in Eferding angenommenen Kastells dar. Noch 1925 hat Eduard Nowotny versucht, aufgrund eines Lokalaugenscheines und des Stadtgrundrissen den Umfang des Kastells in einem Areal westlich des Hauptplatzes festzustellen, das von der Keplergasse im Norden, dem ehemaligen Stadtgraben, bzw. der Schaunberger Straße im Westen und der Schmiedgasse im Süden begrenzt wird (4). In der in Nord-Südrichtung verlaufenden Schlossergasse sah Nowotny die Via principalis. Hier würde es sich um eine Anlage von ziemlicher Größe handeln, und tatsächlich haben spätere, allerdings keineswegs systematische Grabungen, keine Hinweise auf die Mauern des Kastells ergeben. Sicherlich außerhalb des Kastells war der heutige Stadtplatz, da dort mehr als 20 Skelettgräber aufgefunden worden sind. Weitere Untersuchungen im südlichen Teil des angenommenen Lagerareals erbrachten keinerlei Aufklärung über eine Ummauerung, sodaß Lothar Eckhart zur Annahme kam, daß das Lager um vieles kleiner gewesen sein müsse und im nordöstlichen Teil dieses Areals, im Bereich des oberen Grabens oder sogar unterhalb des starhembergischen Schlosses zu suchen sei (5). Obwohl das Lager nicht gefunden werden konnte, besteht doch kein Zweifel an einer römischen Existenz von Eferding, denn es wurden im Laufe der Zeit zahlreiche Kleinfunde gemacht: Münzen und Keramikfragmente, zwei Ziegelstempel der II. Italischen Legion, Mauerreste und Porträtköpfe (6). Diese Funde geben auch einen Anhaltspunkt für die Datierung (Mitte bis Ende des 1. Jahrhunderts). Nähere Angaben können beim derzeitigen Stand der Forschung nicht gemacht werden, weder sind klare Aussagen über das weitere Schicksal des römischen Eferding zu machen, noch über die Bevölkerung und Besiedlung des Gebietes zwischen Spätantike und bayerischer Einwanderung.
(3) Für ad Mauros sprach sich vor allem R. Noll aus, der Marinianium mit gewichtigen Argumenten verworfen hat, vgl. R. NOLL, Römische Siedlungen und Straßen im Limesgebiet zwischen Inn und Enns (Oberösterreich), 1958 (Der römische Limes in Österr. 21) S. 22; zur Forschungsgeschichte über dieses Problem vgl. K. GENSER, Der österreichische Donaulimes in der Römerzeit. Ein Forschungsbericht, 1986 (Der römische Limes in Österr. 33) S. 84 ff.
(4) E. NOWOTNY, Die Donaustrecke zwischen Linz und Passau, in: Anzeiger der phil.-hist. Classe der Akademie der Wissenschaften 62, 1925, S. 90f.
(5) L. ECKHART, Die Grabungen 1960 in Schlögen, Oberranna und E., in: PAR 10, 1960, S. 28; DERS., Die dritten 50 Jahre römerzeitlicher Archäologie in Oberösterreich, in: JbOÖMV 128 (1983) S. 36.
(6) C. SCHWANZAR, Der römische Grenzabschnitt zwischen Passau und Linz, in: Oberösterreich – Grenzland des Reiches, 1986 (Ausstellungskat. des OÖLM NF 7) S. 53f.; NOLL, Römische Siedlungen (wie Anm. 3) S. 32.
Eine tatsächliche Kontinuität kann man aber wohl ausschließen, denn der Ortsname ist eindeutig bayerischen Ursprungs, eine Besitzfolge römischer Fiskus – bayerisches Herzogsgut – Passauer Kirche ist sehr wahrscheinlich, ebenso aber auch, daß die römischen Verkehrswege zu Wasser und zu Lande auch weiterhin eine Rolle gespielt haben. In oder bei Eferding kreuzten sich ja die angenommene Limesstraße entlang der Donau und eine weitere Straße, die über Wels und den Phyrnpaß nach Süden führte. In der Umgebung gibt es zahlreiche -ing-Ortsnamen, die auf die bayerische Besiedlung hindeuten (z. B. Emling, Pupping, Heitzing, Polsing etc.) und die schon im 9. und 10. Jahrhunderts erstmals erwähnt werden. Aschach scheint sogar im 8. Jahrhundert erstmals auf, im Zusammenhang mit der Gründung des Klosters Kremsmünster im Jahr 777. Eferding selbst, obwohl erst später erwähnt, ist ebenfalls in diesem Zusammenhang zu sehen, ist der Ortsname doch vom Personennamen Efrid abzuleiten (7).
(7) Vgl. I. HAUSNER – E. SCHUSTER (Bearb.), Altdeutsches Namenbuch. Die Überlieferung der Ortsnamen in Österr. und Südtirol von den Anfängen bis 1200, 1993, S. 303f.
Die erste Erwähnung Eferdings findet sich im Zusammenhang mit der Gründung des Klosters St. Nikola in Passau. Zwei Stiftsbriefe von 1067 bzw. 1074 sind jedoch Fälschungen des 12. bzw. 13. Jahrhunderts. Allerdings ist eine erste sichere Nachricht der Stiftung des Nikolaklosters durch ein päpstliches Privileg von 1073 gegeben (8), und man nimmt an, daß den gefälschten Urkunden echte Traditionsnotizen die Besitzungen betreffend zugrunde liegen, wenngleich die erste gesicherte Erwähnung des Eferdinger Besitzes erst aus dem Jahr 1111 stammt (9). In der Folge werden die Nachrichten aber dichter: 1144 erhielt Bischof Reginbert von Passau in einem Tauschvertrag vom Kloster St. Nikola Rechte des Schiffzolls in Eferding (10), und aus dem Jahre 1167 datiert eine Urkunde, die in vieler Hinsicht bemerkenswert ist: Die Herrschaft des Bischofs von Passau ist ganz deutlich zu erkennen. Das damalige Oberhaupt der Passauer Kirche, der Elekt Abono (Albo), übertrug nämlich dem Abt von Wilhering eine Hofstatt samt drei Äckern in Eferding, welche durch den Tod der vormaligen Besitzer (Liuppirch und Liuphard, die ersten bekannten Eferdinger Einwohner) freigeworden war (11). Diese Hofstatt wurde dem Abt nach Burgrecht verliehen, eine Leiheform, die damals zum ersten Mal in unserem Raum erwähnt wird. Dadurch wird auch der Charakter einer bürgerlichen Siedlung für Eferding bestätigt. Wenn man davon ausgeht, daß das ebenfalls passauische St. Pölten, das in vieler Hinsicht eine ähnliche Entwicklung aufweist, 1159 eine städtische Verfassung erhielt und in einer späteren Urkunde für Eferding von 1222 die Rede davon ist, daß diese Rechte schon von alters her gültig seien, könnte man auch für diese Siedlung schon im letzten Drittel des 12. Jahrhunderts Stadtcharakter annehmen. Der Boden Eferdings war jedenfalls schon zu dieser Zeit innerhalb eines Burgfriedsbezirkes in Parzellen aufgeteilt, die zu günstigen Leihebedingungen gegen einen niedrigen Zins an einzelne Parteien ausgegeben wurden (12). Die Urkunde von 1167 ist aber auch noch in anderer Hinsicht aussagekräftig, denn es ist die Rede von passauischen Castaldi und Yconomi, was auf die Existenz eines Verwaltungsmittelpunktes bzw. eines Herrenhofes als Vorläufer der erst später genannten Burg hindeutet.
(8) E. BOSHOF (Bearb.), Die Regesten der Bischöfe von Passau, Bd. I, 1992, S. 106, Nr. 359; Germania Pontificia, Bd. 1, S. 177.
(9) OÖUB, Bd. II, Nr. 96, S. 136.
(10) OÖUB, Bd. II, Nr. 145, S. 213.
(11) OÖUB, Bd. II, Nr. 228, S. 232.
(12) Vgl. J. LAHUSEN, Zur Entstehung der Verfassung bairisch-österreichischen Städte, 1908, S. 40f.; O. HAGENEDER, Über das Burgrecht in der Grafschaft Schaunberg, in: MOÖLA 8, 1964, S. 402f.; H. UHL, Handwerk und Zünfte in E., 1973 (FRA III/3) S. 19, 33; A. ZAUNER, Die Anfänge der Zisterze Wilhering, in: MOÖLA 13, 1981, S. 118f. sieht in den burigenses noch keine Bürger in vollem Sinne, aber Inhaber von Hofstätten, die Handel und Gewerbe betrieben.
Wichtig für Eferding, das auch im Nibelungenlied erwähnt wird, war auch weiterhin die schon erörterte verkehrsgeographische Lage, einerseits als Ort mit einem Zugang zur Donau und andererseits als Kreuzungspunkt der Donauuferstraße und einer Verbindungsstraße über Wels nach Süden. Für die Stadtentwicklung maßgeblich waren die Kirche zum heiligen Hippolyt – eine Pfarre Eferding wird ebenfalls 1145/46 erwähnt (13) – und das passauische Herrschaftszentrum, der Vorläufer der erst 1255 erwähnten Burg, beides nördlich bzw. nordöstlich des angenommenen Römerlagers gelegen. In den in der Urkunde von 1167 genannten Castaldi und Yconomi sind Domänenverwalter und Wirtschaftsbeamte zu sehen, von denen die letzteren auch die niedere Gerichtsbarkeit ausübten. Hingegen war es dem Wilheringer Vogt ausdrücklich untersagt, hier einzugreifen. Trotzdem war es für den Wilheringer Klostervorsteher von sehr großer Wichtigkeit, in Eferding Fuß zu fassen, sodaß er diese Bedingungen akzeptierte; die wirtschaftlichen Vorteile machten alles wieder wett, und er erhielt Zugang zu einem Handels- und Wirtschaftsplatz.
(13) SUB, Bd. II, S. 235.
Eferding hatte im 12. und 13. Jahrhundert für die Bischöfe von Passau große Bedeutung, und es ist schon richtig, wenn einmal gesagt wurde, man scheine mit einer großen Zukunft Eferdings gerechnet zu haben, die dann niemals Wirklichkeit wurde (14). Diese Bedeutung wird auch dadurch unterstrichen, daß 1237 Kaiser Friedrich II. einige Zeit in der Stadt weilte und im März 1293 Friedensverhandlungen zwischen dem Erzbischof Konrad von Salzburg und den österreichischen Herzogen hier geführt wurden. 1215 hatte in Eferding die nicht ganz unumstrittene Wahl des Protonotars Ulrich zum Bischof von Passau stattgefunden (15). Er wurde von einem Teil der Kanoniker, vor allem aber von den Bürgern der Stadt Passau abgelehnt. Durch sein geschicktes Verhalten konnte er aber die allgemeine Anerkennung finden, und der Streit wurde dann in Anwesenheit zahlreicher Fürsten im folgenden Jahr bei einer Versammlung in Eferding beigelegt (16). Wiederholt hielten sich die Bischöfe, die in fast ständigen Auseinandersetzungen mit den Bürgern ihrer Residenzstadt lagen, auch in Eferding auf. In einer in Eferding im Jahr 1189 ausgestellten Urkunde heißt es auch: Ad capitulum Everdingen (17). Es müssen aber die dementsprechenden baulichen Voraussetzungen zur Abhaltung von Kapiteln gegeben gewesen sein. Um dieses passauische Herrschaftszentrum und die Kirche herum ist die früheste mittelalterliche Besiedlung anzunehmen (18). Dabei ist zu beachten, daß die ursprüngliche Verbauung durch den späteren Ausbau der Burg bzw. des Schlosses und die Anlage eines Parks stark verändert worden ist. Südlich davon entstand wohl zu Beginn des 13. Jahrhunderts der geräumige Hauptplatz (50x120 Meter), der auf die Bedeutung des Marktes für Eferding verweist. Damit im Zusammenhang muß auch die Urkunde Bischof Gebhards vom 14. Juli 1222 gesehen werden, in der Eferding als civitas bezeichnet wird und die Einwohner dementsprechend als cives. Bei der bischöflichen Maut zu Passau sollten die Eferdinger dieselben Vorteile genießen wie die Passauer Bürger, was erneut bestätigt wird (19). Dem Bischof hingegen steht das „Stegrecht” zu, ein Schiffszoll, der auch später im Zusammenhang mit der Stadtherrschaft erwähnt wird. Erstaunlich sind aber die Bestimmungen, die den Zugang von neuen Bewohnern für die Stadt regeln und die sehr weit gespannt sind: Sogar Geächtete durften aufgenommen werden, wenn die Acht nicht öffentlich verkündet wurde, nur offenkundige Malefizverbrecher nicht. Das zeigt sehr deutlich, daß der Stadtherr bestrebt war, Eferding mit allen Mitteln auszubauen, wofür ja auch der großzügig angelegte Stadtplatz spricht. So kann man in dieser Urkunde ein bedeutendes Stadtrechtsdokument sehen, das zeitlich relativ früh angesiedelt ist – verglichen mit den Stadtrechten von Enns und Wien –, jedoch weitgehend der Systematik entbehrt. Ergänzt wird diese Urkunde aber durch ein weiteres Dokument von 1260, das zwar auch keine Stadtrechtskodifikation enthält, worin aber von den alten Rechten der Stadt Eferding die Rede ist (ista sunt antiqua iura civitatis in Everding) (20) und die Grenzen des Burgfrieds angesprochen sind, die jedoch schon seit 1222 nachweisbar sind.
(14) LAHUSEN, Zur Entstehung (wie Anm. 12) S. 41.
(15) W. KOPAL, Geschichte der Stadt E., in: JbOÖMV 33, 1875, S. 29 (mit falschen Angaben); vgl. H. DOPSCH – H. SPATZENEGGER (Hg.), Geschichte Salzburgs, Bd. I, 19 S. 406f.; zum Aufenthalt Kaiser Friedrichs II. vgl. BÖHMER, Regesta Imperii, V/1, 1881, S. 449, Nr. 2245.
(16) Nach den Kremsmünsterer Annalen (MGH SS 9, S. 549).
(17) OÖUB, Bd. II, S. 416, Nr. 284.
(18) So schon LAHUSEN, Zur Entstehung (wie Anm. 12) S. 41; A. KLAAR, Die Siedlungsformen der österreichischen Donaustädte, 1963 (Beiträge zur Geschichte der Städte Mitteleuropas I) S. 94; ÖStB, Oberösterreich, S. 110.
(19) OÖUB, Bd. II, Nr. 437, S. 636; O. WUTZEL, Die Rechtsquellen der Stadt E., 1954 (FRA IIl/2) S. 1.
(20) WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 19) S. 2, Nr. 3: Ab arbore quadam piro iuxta inisam Sita, usque ad locum illum, vbi fluuius uadit contra ciuitatem, judicium specialiter spectat ad episcopatum et infra terminum eundem simul cum insulis …
Eine bischöfliche Burg wird nun erstmals 1255 erwähnt, dürfte jedoch, wie aus dem oben gesagtem hervorgeht, schon länger existiert haben. In diesem Jahr übertrug Bischof Otto von Lohnstorf die Burghut an Konrad von Hartheim, der sich verpflichten mußte, drei Burghauptleute (castellani) und zehn taugliche Männer unter Waffen zu halten (armaturae expeditae) (21). Auch die Stadt selbst wurde im 13. Jahrhundert befestigt: 1253 gestand König Ottokar von Böhmen, der damalige Landesherr über Österreich, dem Passauer Bischof im Zuge eines Ausgleiches zu, seine Städte St. Pölten und Eferding zu befestigen, und dies wurde 1276 dann von König Rudolf von Habsburg erneut bestätigt, wobei neben anderen Orten Eferding ausdrücklich genannt ist und die Befestigungsanlagen noch spezifiziert werden (22). Die Ummauerung des 13. Jahrhunderts dürfte aber mit dem südlichen Ende des Stadtplatzes abgeschlossen haben, das Gebiet um das 1325 gegründete Schifersche Spital war hier wohl noch nicht inbegriffen.
(21) OÖUB, Bd. 1, S. 487, Nr. XII.
(22) OÖUB, Bd. III, S. 197, Nr. 204 (1253 April 1, Prag); ebda. S. 453, Nr. 490 (1276 Dezember 13, Wien).
Ein Stadtrichter wird erstmals 1254 genannt im Zusammenhang mit dem Eferdinger Bürger Otto Franc, der mit diesem Amt betraut wurde, ähnlich wie auch in Passau ein Bürger diese Funktion bekleidete (23). Mit diesem Otto Franc war es zu größeren Schwierigkeiten gekommen, denn der Stadtrichter mußte auf angemaßte Rechte verzichten und überdies zehn Pfund und drei Scheffel Roggen Passauer Maßes als Strafe zahlen. Außerdem verpfändete er dem Bischof zwei Häuser, mehrere Grundstücke und ein Lehen in Taubenbrunn. Gegen eine Pachtsumme von 36 Pfund Wiener Pfennige erhielt Otto Franc das Stadtgericht zunächst auf ein Jahr verliehen (24). Dieser Vergleich erwies sich jedoch als tragfähig, denn wir finden den Stadtrichter noch Jahre später in seiner Funktion wieder.
(23) J. BREINBAUER, Otto von Lonsdorf. Bischof von Passau 1254–1265, 1992, S. 225.
(24) OÖUB, Bd. III, S. 208, Nr. 214; WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 19) S. 1f., Nr. 2; DERS., Bevölkerung, Recht und Verfassung der Stadt E. in Oberösterreich vom 12. bis zum 16. Jahrhundert, Phil. Diss. Innsbruck 1947, S. 58.
Schwieriger gestaltete sich jedoch das Verhältnis zu den benachbarten Lokalmachthabern um Eferding: den Herren und Grafen von Schaunberg. Die Feste, nach der sich das Geschlecht benannte, die zu ihrem Hauptsitz wurde, errichteten sie um die Mitte des 12. Jahrhunderts. Im 13. Jahrhundert hatten sie einen Hochgerichtsbezirk aufgebaut, der von der bayerischen Grenze bis zur Stadt Linz reichte, und auch nördlich der Donau war es ihnen gelungen, Fuß zu fassen. Obwohl das Gebiet landrechtlich zum Herzogtum Österreich gehörte, übten die Schaunberger in ihren Besitzungen eine landesherrliche Stellung aus und nannten sich seit dem Beginn des 14. Jahrhunderts Grafen. Nach dem Verlust des Besitzkomplexes nördlich der Donau (Waxenberg) konzentrierten sie sich stärker auf ihre Position südlich des Stromes. Auch zu den Bischöfen von Passau bestanden vielfältige Beziehungen, und in Eferding selbst erhielten sie entscheidende Positionen, als Bischof Otto 1256 – nur ein Jahr nachdem er Konrad von Hartheim mit dieser Aufgabe betraut hatte – Wernhard von Schaunberg die Burghut in dieser Stadt, übrigens ebenso wie in Obernberg, verlieh (25). Auch das Stadtrechtsdokument aus der Zeit um 1260 zeigt deutlich, daß es zu Differenzen hinsichtlich der Abgrenzung der städtischen Rechtssphäre zu den Kompetenzen des Landgerichts gekommen war. Denn es ist hier unter anderem die Rede davon, daß der Landrichter diejenigen Bewohner, die auf der „Insel” saßen (in insula residentes) gezwungen hat, seine Gerichtsverhandlungen zu besuchen (26). Wenn hier immer wieder vermutet wird, daß unter insula die Stadt Eferding selbst als Enklave innerhalb des Schaunbergischen Gebietes gemeint sein könnte (27), so scheint dies allein schon deswegen unwahrscheinlich, weil eine derart metaphorische Sprache in dieser Urkunde nicht zu erwarten ist: außerdem deutet auch der Ortsname „Wörth” (unmittelbar östlich der ehemaligen Stadtmauer) auf die Existenz einer realen Insel hin. Daß es immer wieder zu Spannungen und Auseinandersetzungen zwischen den Schaunbergern und dem passauischen Eferding gekommen ist, zeigt auch ein Schiedsspruch, der etwa hundert Jahre später gefällt wurde, und in dem die Schaunberger auf einiges Verzicht leisten mußten (28).
(25) Monumenta Boica XXIX/2, S. 239 (1256 Jänner 3); BREINBAUER, Otto von Lohnstorf (wie Anm. 23) S. 226.
(26) WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 19) S. 2.
(27) Zuletzt BREINBAUER, Otto von Lohnstorf (wie Anm. 23) S. 227.
(28) KOPAL, E. (wie Anm. 15) S. 38f.; WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 19) S. 3f.
Aber die Probleme, die der Bischof von Passau mit den Herzogen von Österreich und den Schaunbergern wegen seines Außenpostes hatte, waren vergleichsweise gering, verglichen mit den Schwierigkeiten in seiner unmittelbaren Nähe, nämlich mit den Auseinandersetzungen mit den Bürgern der Stadt Passau. Bischof Albert III. sah hier die Prioritäten seiner Herrschaftsausübung und suchte daher ein gutes Einvernehmen mit den Habsburgern und Schaunbergern. Am 4. November 1367 verkaufte der Bischof Eferding, das hier als Markt bezeichnet wird, aus ehafter Not wegen des Krieges mit den Bürgern von Passau um 4000 Pfund Wiener Pfennige und gegen Abtretung verschiedener anderer Gerechtsame an die Grafen Ulrich und Heinrich von Schaunberg (29).
(29) OÖUB, Bd. VIII, S. 344 ff., Nr. 353 und 354.
Damit beginnt die fast 200 Jahre währende „Schaunbergische Periode” der Stadtgeschichte, denn Eferding wurde nun immer mehr zur Residenz des Geschlechtes, das seine hochgesteckten Ansprüche allerdings nicht voll durchsetzen konnte und sich sofort in Auseinandersetzungen mit den habsburgischen Landesfürsten verwickelt sah. Für die Stadt war es zweifellos ein Vorteil, vom Außenposten eines bischöflichen Besitztums zum Mittelpunkt einer Familienherrschaft zu werden, denn die Schaunberger versuchten nun selbst, Eferding zum politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Zentrum zu machen. Das bedeutete, daß im Lauf der Zeit in Eferding die Verwaltung konzentriert und ein kleiner Hof errichtet wurde, darüber hinaus aber auch die Handwerker und Kaufleute gefördert wurden und repräsentative Großbauten entstanden (Schloß, Kirche). Zunächst aber befanden sich die neuen Stadtherren bald in kriegerischen Auseinandersetzungen mit den Habsburgern. Die sogenannte „Schaunberger Fehde” hat dazu geführt, daß Eferding durch die Truppen Herzog Albrechts III. besetzt wurde, obwohl sich die Stadt damals im Besitz des mächtigen und mit den Schaunbergern verbündeten südböhmischen Geschlechts der Rosenberger befand, die sie als Pfand behalten hatten (1380) (30). Drei Jahre später erfolgte der Friedensschluß durch einen Schiedsspruch zu Nürnberg, und in der Folge wurde zumindest Eferding von weiteren Kriegshandlungen verschont.
(30) J. STÜLZ, Zur Geschichte der Herren und Grafen von Schaunberg, 1862 (Denkschriften der phil.-hist. Classe der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften XII) S. 191.
Über die Bevölkerung Eferdings im 14. Jahrhundert gibt ein passauisches Urbar Aufschluß, das nach 1325 angelegt wurde (31). Hier sind insgesamt 42 Häuser und 62 Hofstätten angeführt: Unter einer Hofstätte ist ein Baugrund zu verstehen, auf dem sich der Besitzer ein kleines Haus errichten konnte (32). Schon damals besaßen neben den Schaunbergern und Schifern die Aistersheimer, Weidenholzer, Hartheimer, Puchheimer, Achleitner, Inperndorfer, das Kloster Wilhering sowie Einwohner aus Linz, Engelhartszell, Waizenkirchen und Hörsching Häuser und Grundstücke in der Stadt. Im 15. und 16. Jahrhundert kamen überdies noch weitere ritterliche Dienstleute, wie die Freytl oder die Öder und Bürger von Passau hinzu. Von insgesamt 19 Handwerkern besaßen nur ein Fleischhauer (zwei), ein Schuster, ein Kürschner, zwei Weber und ein Schiffmann Häuser. Die übrigen (sechs Schuster, drei Bäcker, zwei Schneider, je ein Kürschner und Fleischhauer) hatten nur Hofstätten oder Gärten inne. Alle anderen Häuser hatten Kaufleute zu Eigentümern, die somit im 14. Jahrhundert eindeutig in der Mehrheit waren (33). Die soziale Schichtung Eferdings dürfte sich über das späte Mittelalter hinaus bis in die frühe Neuzeit ziemlich konstant gehalten haben. Im Schaunberger Urbar von 1371 werden ca. 30 Handwerker genannt, die Hofstätten hatten, die Zahl der Häuser erreicht ca. 84, allerdings waren einige Häuser damals auch verödet, was mit dem allgemeinen Bevölkerungsrückgang im 14. Jahrhundert, bedingt u. a. durch Seuchen, in Verbindung zu bringen ist (34). Obwohl die Handwerkerschaft eine steigende Tendenz aufweist, liegt ihr Anteil bis ins 17. Jahrhundert dennoch nur wenig über einem Drittel (35%) (35). Ob Juden in Eferding ansässig waren, ist nicht gesichert. (36).
(31) A. MAIDHOF, Die Passauer Urbare, 1. Bd., 1933, S. 600 ff. Dort wird das Urbar zum Jahre 1324 datiert. HAGENEDER, Beiträge zur Geschichte der Herrschaft Schaunberg, Phil. Diss. Wien 1951, S. 49, modifiziert die Datierung, da darin das erst 1325 gestiftete Schifersche Spital erwähnt wird. UHL, Handwerk und Zünfte (wie Anm. 12) S. 31, verweist darauf, daß die von Maidhof gegebene Datierung richtig sei, da es sich „bestenfalls um einen Vorläufer des Schifer-Stiftes” handle. Dies wird leider nicht weiter begründet und von einem „Vorläufer” ist sonst nichts bekannt. Außerdem ist das Spital im Urbar in unmittelbarer Nähe zu einem Haus des Rudolfus Schifer, wohl des Stifters, angeführt.
(32) HAGENEDER, Beiträge (wie Anm. 31) S. 27.
(33) Anders WUTZEL, E., Anlitz einer alten Stadt, in: OÖHbll. 2, 1948, S. 302; DERS., Rechtsquellen (wie Anm. 3) S. XXIII.
(34) HAGENEDER, Beiträge (wie Anm. 31) S. 5.
(35) UHL, Handwerk und Zünfte (wie Anm. 12) S. 32.
(36) K. LOHRMANN (Hg.), Tausend Jahre österreichisches Judentum, 1982, S. 75.
Von den Kaufleuten wissen wir, daß diese mit Öl handelten und als Krämer bezeichnet werden, also nicht zu den Großhändlern zu zählen sind. Nur die Schuster durften ihre Waren selbst auf dem Markt feilbieten (37). In Eferding existierten schon seit dem 14. Jahrhundert ein Wochenmarkt am Samstag, sowie Jahrmärkte zu St. Hippolyt (13. August), der später auf den zweiten Vorfastensonntag verlegt wurde, und ab 1415 zu St. Andrä (30. November). Während beim Wochenmarkt der Lebensmittelhandel im Vordergrund stand, dominierten bei den Jahrmärkten die gewerblichen Produkte. In Eferding wurden Öl, Obst, Salz und Heringe ebenso verkauft wie Textilien, ferner aus dem Nahbereich Tiere (Pferde, Kühe, Schweine), Fett, Wolle, Felle, Häute, Flachs und Roggen. Die zuletzt genannten Produkte wurden wahrscheinlich zum größten Teil durch die Schaunberger von ihren Besitzungen zum Verkauf angeboten (38). Für das Stadtgericht stellten diese Märkte darüberhinaus eine bedeutende Einnahmequelle dar, wurden doch von den Kleinhändlern, aber auch von den auswärtigen Kaufleuten, Abgaben und Zölle kassiert. Umgekehrt waren Eferdinger Händler natürlich mit ihren Waren auch auf den Linzer Märkten vertreten, und nach den Passauer und Wiener Weinmautregistern spielten die Eferdinger im Weinhandel an der Donau – bedingt durch den ansehnlichen Anbau im Eferdinger Becken – eine bedeutende Rolle.
(37) Urbar von 1371 (OÖLA, Neuerwerbungen, Hs. 148, fol. 109v).
(38) UHL, Handwerk und Zünfte (wie Anm. 12) S. 28f.; HAGENEDER, Beiträge (wie Anm. 31) S. 52.
Es scheint, daß Eferding wohl im Fernhandel und als Marktort selbst keine besondere Rolle spielte, jedoch durch eine außergewöhnliche Konzentration auf den lokalen Markt im 15. und 16. Jahrhundert von einer gewissen Bedeutung war. Die Chancen dieser Entwicklung sind von den Schaunbergern erkannt und als Stadtherren auch gefördert worden.
Die Grafen haben auch für die Rechtsentwicklung Sorge getragen und in den fast zwei Jahrhunderten ihrer Herrschaft neue Stadtrechtsdokumente erlassen. Nach einer gewissen Anlaufzeit traten die Schaunberger in Eferding vor allem mit den beiden Stadtrechtsdokumenten von 1415 und 1428 hervor, die inhaltlich eine Einheit bilden (39). Es hat fast den Anschein, daß sich die Grafen, nachdem sie Einbußen an ihrer Machtfülle und ihrer Stellung gegenüber den Habsburgern erlitten hatten, nunmehr verstärkt der Konsolidierung ihrer Herrschaft im Inneren zugewandt haben. Der wertvollere Teil des Stadtrechts ist das ältere Statut von 1425, das jüngere brachte lediglich Ergänzungen, die jedoch an der Substanz und im Sinn nichts veränderten. Trotzdem wird in späteren Bestätigungen nur auf die Urkunde von 1428 Bezug genommen.
(39) WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 3) S. XIV, Druck: ebda. S. 7 ff. bzw. S. 12 ff.; DERS., Bevölkerung (wie Anm. 24) S. 89 ff.
Schon die erste Bestimmung betrifft einen zentralen Punkt der städtischen Verfassung, nämlich die Konstituierung eines Inneren und Äußeren Stadtrates, die den Stadtherrn zu unterstützen hatten. Dabei sollten dem Inneren Rat acht (ab 1428 zwölf) Personen, dem Äußeren Rat zwölf Mitglieder angehören (40). Die Bürger sollten in bestimmten Situationen Schutz genießen: so bei Verhaftungen (Art. 7), vor Hausfriedensbruch (Art. 6), bei Vorwurf des Totschlags (Art. 8), Verfolgungsrecht bei Diebstählen und anderem mehr (41). Einen breiten Raum nehmen wirtschaftliche Bestimmungen ein, etwa über den Markt, ebenso sind auch privat- und familienrechtliche Fragen behandelt, etwa erbrecht-, vormundschafts-, schuld- und pfandrechtliche Artikel vorhanden. Auch für die Sicherheit in der Stadt wird vorgesorgt.
(40) WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 3) S. 7, § 1.
(41) WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 3) S. 17f., Nr. 12, S. 19, Nr. 13, S. 26 ff., Nr. 21, S. 28f., Nr. 22.
Diese stadtrechtlichen Dokumente wurden nicht nur die Grundlage für die Kodifikation der übrigen bürgerlichen Gemeinwesen im Herrschaftsbereich der Schaunberger (Aschach, Peuerbach), sondern bildeten auch für zukünftige Regelungen eine feste Basis. Weitere Dokumente der Schaunberger stammen aus den Jahren 1468, 1486, 1551 und 1553 (42) und enthalten lediglich geringe Modifikationen. So werden auch die Modalitäten bezüglich der Stadtrichterwahl dahingehend geregelt, daß der Stadtherr diesen aus einem Dreiervorschlag der Bürger wählen sollte, abweichend von der vorher geübten Praxis, daß der Richter vom Stadtherrn einfach bestimmt wurde, der diesen oftmals aus dem Kreis seiner adeligen Lehenträger genommen hatte. Die Bürgerschaft dürfte dieses für sie vorteilhafte Recht schon 1517 erlangt haben, allerdings ist die betreffende Urkunde nicht erhalten (43).
(43) WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 3) S. VI.
Da es in der Zeit der Schaunberger nur mehr einen Herrschaftsträger in der Stadt und im umliegenden Land gab, hatten auch die Differenzen um die Grenze des Burgfrieds keine reale Bedeutung mehr. Die einzelnen Zechen in der Stadt nahmen auch Handwerker des umliegenden Landes auf. Im 15. und 16. Jahrhundert spielten unter den Handwerkern die Leinweber und die Lederer die bedeutendste Rolle. Die Lederer siedelten sich in einer eigenen Straße in der Vorstadt vor dem Peuerbacher Tor an. Die Bedeutung der Grafen für den Schutz der Handwerker in ihrem Bereich kann man etwa daraus erkennen, daß Graf Georg von Schaunberg den Schustern aus Bayern den Verkauf ihrer Erzeugnisse in seiner Grafschaft untersagte (1542). In der diesbezüglichen Urkunde findet sich überdies auch eine Preisregelung in Form einer Liste aller möglichen Arten von Schuhen für Männer, Frauen und Kinder (44). Wenn man auch die Dominanz der Handwerker in Eferding relativieren muß, so zeigt sich doch, daß die Verhältnisse hier relativ günstig lagen und es zu keinen größeren sozialen Auseinandersetzungen in der Stadt gekommen ist. Otto Wutzel hat Eferding als „Idealtypus einer grundherrschaftlichen Stadt” bezeichnet (45), und Harald Uhl hat versucht, dies für den Bereich von Zunft und Handwerk zu präzisieren. Er hat seine Ergebnisse in vier Punkten zusammengefaßt: 1. In der grundherrlichen Stadt hatte die Zunft einen größeren Freiheitsraum in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht. 2. Der Stadtherr sorgte für eine Einbeziehung des Landhandwerks in die städtischen Handwerkerverbände, stärker als dies anderswo der Fall war, da er an einem einheitlichen Wirtschaftsraum interessiert war. 3. Ebenso ist beim grundherrschaftlichen Zunfttypus stärker als anderswo für den sozialen Ausgleich zwischen Meistern und Gesellen, Arbeitnehmern und Arbeitgebern gesorgt, und es kam daher zu einer korporativen Einheit der Gewerbe und schließlich 4. konnte der Stadtherr erreichen, daß sich seine Zünfte nur sehr zögernd und eingeschränkt an größeren regionalen Verbänden, etwa auf Landesebene, beteiligt haben (46).
(44) Urkunde von 1542 März 11, Eferding; WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 3) S. 25f., Nr. 20.
(45) WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 3) S. XII.
(46) UHL, Handwerk und Zünfte (wie Anm. 12) S. 142 ff.
Um das Jahr 1325 gründete Rudolf der Schifer, ein Ministeriale der Schaunberger, das „Schifersche Erbstift” (47). In das Spital wurden stets sowohl Arme und Bedürftige, als auch „Sondersieche” (Kranke) aufgenommen. Durch zahlreiche weitere Stiftungen hatten sich die Einkünfte bedeutend erhöht, und 1421 wurde eine eigene Spitalsordnung erlassen, in der festgesetzt wurde, daß neben mindestens zwölf Kranken, in erster Linie altersbedingte Pflegefälle, auch Arme aufgenommen werden sollten, die sich um die Pflege der Kranken zu kümmern hätten (48). Die Stiftung wurde reich dotiert und auch eine Kirche errichtet, die zwar 1432 abbrannte, jedoch bald wieder erneuert wurde. Besonders bemerkenswert ist die St. Magdalena-Kapelle, eine Stiftung der Barbara Herleinsperger, geborene Panhalm, aus der Zeit nach der Brandkatastrophe. Diese Kapelle nördlich des Chors besitzt zum Unterschied von der Kirche selbst, die 1762 nach einem neuerlichen Brand barockisiert wurde, noch ganz das gotische Gepräge, aus hochwertigem Granit mit Netzgewölben in drei Joche gegliedert und mit Fresken ausgestattet. Diese zeigen Engel, die mit Spruchbändern, Leidenswerkzeugen und Musikinstrumenten versehen sind, sowie von zahlreichen Wappendarstellungen umgeben werden, die auf die Familie der Stifterin hindeuten (49).
(47) K. GRIENBERGER, Das landesfürstliche Baron Schifersche Erbstift oder das Spital in E., 1897, S. 10.
(48) GRIENBERGER, Erbstift (wie Anm. 47) S. 31.
(49) E. HAINISCH, Denkmale der Bildenden Kunst, der Geschichte und der Kultur im politischen Bezirk E., 1933, S. 48 ff.
Seit 1451 entstand dann die großzügig konzipierte Pfarrkirche, wobei die Planungen bis etwa 1430 zurückreichen dürften, denn aus diesem Jahr stammt die erste bekannt gewordene Bauspende (50). Die Maße des Gotteshauses sind beachtlich: Länge 56,8 Meter, Höhe 17 Meter, Breite 23 Meter, Turmhöhe 72 Meter. Begonnen wurde mit dem Chor, dem sich ab 1468 das Langhaus anschloß. Das Südportal zeigt oberhalb des Tores die Jahreszahl 1471. Danach dürfte eine kurze Unterbrechung des Baues eingetreten sein, bedingt vielleicht auch durch den verheerenden Stadtbrand des Jahres 1468. Das nächste überlieferte Baudatum stammt aus dem Jahr 1492, damals dürfte der vordere Teil des Langhauses fertiggestellt worden sein (51). Der hintere Teil und der Dachstuhl wurden 1492 bis 1497 vollendet, während eine Doppelwendeltreppe zur Musikempore im Inneren der Kirche gar erst das Datum 1505 trägt, das Jahr, in dem wahrscheinlich die endgültige Kirchweihe erfolgte. An der Komplettierung der Einrichtung wurde dann noch einige weitere Jahre gearbeitet.
(50) Zur Baugeschichte und Beschreibung der Pfarrkirche zum hl. Hippolyt vgl. HAINISCH, Denkmale (wie Anm. 49) S. 28 ff.; J. WASLMAYR, 500 Jahre Stadtpfarrkirche E. 1451–1952, 1952, S. 5.
(51) WASLMAYR, Stadtpfarrkirche (wie Anm. 50) S. 8f.
Die Frage nach einem Vorgängerbau an derselben Stelle ist nicht eindeutig zu beantworten, da selbst der Turm, der Bauteile des 14. Jahrhunderts enthält, wahrscheinlich ebenfalls erst im 15. Jahrhundert entstand (52). Die Kirche ruht überdies auf Piloten (aychene veste Pursten), die bis zu fünf Meter ins Erdreich gerammt worden sein sollen, und tatsächlich ergaben sich dadurch noch im 19. Jahrhundert (1843/44) Probleme, die dazu führten, daß das Fundament unterfangen werden mußte (53).
Die enormen Baukosten, die nach einer Berechnung des Zechmeisters für den Bau bis zum Jahre 1507 über 5000 Pfund Pfennige ausmachten, wurden in erster Linie durch Spenden aufgebracht. Aus den letzten Jahren haben sich Listen der Spender erhalten, und daraus geht hervor, daß es eine breite Beteiligung gegeben hat. Größere Summen kamen von den Grafen von Schaunberg selbst und ihren Funktionsträgern, wie etwa dem Kanzler Kaspar Hörtting, von den Pfarrherren Holzleitner (1470–94) und Pachmayr (1494–96), von Bürgern der Stadt und von Bauern der Umgebung, ja selbst von Knechten und Mägden, die nicht selten einen Jahreslohn für das Kirchengebäude widmeten (54). Auf einem Relief oberhalb des Südportals, das die Jahreszahl 1497 trägt, ist eine Stifterfigur zu ersehen, in der man den Grafen Sigmund von Schaunberg erkennen kann (gestorben 1498). Die Planung des Gotteshauses geht auf den Passauer Dombaumeister Jörg Windisch zurück, der allerdings schon 1466 verstorben ist. Nach seinem Tod leitete der Polier Bernhard Reckendorfer die Bauarbeiten, 1507 wird auch ein Meister Andreas genannt (55).
(54) WASLMAYR, Stadtpfarrkirche (wie Anm. 50) S. 13 ff. (nach dem Urbar von 1503 im Archiv der Stadtpfarre E.).
(55) Vgl. P. ORTMAYR, Ein Werk des Passauer Dombaumeisters Jörg Windisch in Oberösterreich, in: Christliche Kunstblätter 73, 1932, S. 71 ff.
Der wehrhafte Charakter der Stadt wurde im 15. Jahrhundert noch verstärkt. Schon zum Jahr 1371 wird erwähnt, daß Häuser und Gartenanlagen demoliert wurden, was wohl durch die Anlage eines Grabens zu erklären ist. Während der Hussitenzeit und zur Zeit des Ungarnkönigs Matthias Corvinus dürfte die Befestigung erneuert worden sein, und auch die Ansichten der 1827 bis 1830 abgebrochenen Tore deuten am ehesten in diese Zeit (56). Aber auch im 16. Jahrhundert wurde die Stadtmauer unter Hinweis auf die Türkengefahr noch einmal ausgebessert, wovon wir aus einer Urkunde Graf Georgs von Schaunberg aus dem Jahr 1551 erfahren, als der Graf den Bürgern für ihre Unterstützung der Ausbesserungsarbeiten Gründe vor der Stadtmauer zur Verfügung stellte (57). Einzelne Adelsgeschlechter hatten überdies ihre Türme in der Stadt, mindestens zwei derartige Objekte sind urkundlich erwähnt, jedoch nicht lokalisierbar. Bei einem der Türme ist die Rede von einer Lage „an dem Markt bei der Schranne” (58). Eine verheerende Wirkung hatte der Stadtbrand des Jahres 1468, der die Stadtherrschaft dazu bewog, für sieben Jahre freies Brennholz, Zoll- und Mautfreiheit, die Befreiung von weiteren Abgaben und vom Ungeld zu gewähren (59).
(56) A. ZAUNER, E., in: 9. Österr. Historikertag (wie Anm. 1) S. 63.
(57) WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 3) S. XV, XXVI ff.
(58) N. GRABHERR, Historisch-topographisches Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze, 1975 (Veröffentl. der Österr. Arbeitsgemeinschaft für Ur- und Frühgeschichte VII/8) S. 19f.
(59) WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 3) S. 17f., Nr. 12.
Die Burg der Schaunberger in der Nordostecke der Stadt dürfte um 1400 ausgebaut worden sein, denn 1416 ist von der Neuen Feste die Rede, die in einem Ehekontrakt als eventueller Witwensitz einer Schaunbergerin in Aussicht genommen wurde (60). Der nördliche Teil des heutigen Schlosses, sowie der östliche Flügel (das sogenannte Verwalterstöckl) gelten als mittelalterlich. Eine Erweiterung wurde dann im 16. Jahrhundert begonnen, und zu dieser Zeit sind dann der West- und Südflügel errichtet worden (61).
(60) STÜLZ, Zur Geschichte (wie Anm. 30) S. 13, Nr. 761.
(61) G. HEILINGSETZER, Aristokratie, Aufklärung und Architektur. Zur Neugestaltung des Schlosses E. durch Andreas Zach, in: MOÖLA 13, 1981, S. 280f.
In Eferding gab es schon seit dem 14. Jahrhundert eine Badstube (1359), die neuerlich 1422 erwähnt wird (62). Ein Schulmeister wird erstmals 1385 genannt, und dieser stand in Verbindung mit der Pfarre, jedoch behielten sich die Stadtherren ihren Einfluß vor, da sie 1428 verfügten, daß der Schulmeister nur mit der Einwilligung der Grafen von Schaunberg angestellt werden dürfe (63).
(62) ÖStB, Oberösterreich, S. 116.
(63) WASLMAYR, Die kirchliche Entwicklung der Stadt E. in Oberösterreich, Kath.-theol. Diss. Wien 1948, S. 63.
Obwohl in der Umgebung Eferdings nach dem Passauer Anonymus von 1260 zahlreiche Ketzer aufgespürt wurden, etwa in St. Marienkirchen und Pupping (64), ist aus der Stadt selbst keine Nachricht über religiöse Sekten erhalten. Hingegen finden wir im Spätmittelalter in Eferding ein reiches kirchliches Stiftungswesen vor, und das hat dann dazu geführt, daß am Ende des 15. Jahrhunderts 13 Geistliche hier wirkten (65).
(64) P. SEGL, Ketzer in Österreich. Untersuchungen über Häresie und Inquisition im Herzogtum Österreich um 13. und beginnenden 14. Jahrhundert, 1984 (Quellen und Forschungen aus dem Gebiet der Geschichte NF 5) S. 181, 189, 191.
(65) K. EDER, Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung, 1932, S. 121.
Die letzten Grafen aus dem Haus der Schaunberger verlegten ihren Sitz in die Eferdinger Burg, und so wurde Eferding zur Residenzstadt. Von der unabhängigen Stellung des Geschlechts war allerdings nicht mehr viel übriggeblieben, und 1548 wurden die Grafen sogar aus der Reichsmatrikel gestrichen. Hingegen war das Verhältnis zu den habsburgischen Landesfürsten im 16. Jahrhundert durchaus korrekt. So verlieh Kaiser Maximilian I. auf Betreiben des Grafen Georg am 5. Juli 1510 der Stadt Eferding ein Wappen, das bis heute Gültigkeit hat: In einem von Silber und Rot gespaltenen Schild in gewechselten Farben eine vom Schildfuß ausgehende gezinnte Stadtmauer mit zwei durchbrochenen Schießscharten, durchbrochenem Tor mit hochgezogenem Fallgitter und einem Turm mit zwei durchbrochenen Fensteröffnungen und drei Zinnen. Hiezu ist noch anzumerken, daß in Merians Topographie eine falsche Darstellung des Wappens Eingang gefunden hat, nämlich ein blauer Schild in einem goldenen Torbau (66). Die Hofhaltung der Schaunberger in Eferding ist hingegen als fürstlich zu bezeichnen, und besonders Graf Georg (gestorben 1554 mit 82 Jahren) scheute keine Kosten. Der bayerische Kanzler Dr. Wiguleus Hunt von Sulzenmoos hat dies anläßlich eines Aufenthaltes im Gefolge seines Herrn, Herzog Albrecht V. von Bayern, in der Eferdinger Burg beobachtet und er berichtet auch, daß man die Hofhaltung des Grafen auch als die „Hohe Schule zu Eferding” bezeichnet habe, wo man jährlich viel Dreiling Weins ausleert (67).
(66) Stadtarchiv E., Urk. Nr. 18a; Edition bei WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 3) S. 21; vgl. auch H. E. BAUMERT, Die Wappen der Städte und Märkte Oberösterreichs, 1958, S. 18.
(67) Zitiert nach STÜLZ, Zur Geschichte (wie Anm. 30) S. 212, Nr. 1226.
Der älteste Sohn des Grafen Georg, Johann, der zeitweise für den verschwenderischen Vater die Geschäfte geführt hatte, war schon 1551 gestorben, so folgte ihm der jüngere Wolfgang als Herr der Grafschaft Schaunberg und der Stadt Eferding nach. Er verstarb jedoch schon am 12. Juni 1559, erst 47 Jahre alt, als letzter aus der Reihe des Geschlechts in der Burg zu Eferding (68). Nun setzte ein langwieriger Rechtsstreit ein, denn die habsburgischen Landesfürsten, Ferdinand I. und Maximilian II., hätten die Besitzungen der Schaunberger gerne als heimgefallene Lehen eingezogen. Die nächsten Erben jedoch, die Liechtensteiner und Erasmus von Starhemberg, der mit der Schwester des letzten Schaunbergers, der Gräfin Anna, verheiratet war, schöpften alle Rechtsmittel aus, und so kam es schließlich 1572 zu einem Vergleich, durch den die Festung Schaunberg und die Stadt Eferding gegen Zahlung einer bedeutenden Summe an die Starhemberger fielen (69).
(68) STÜLZ, Zur Geschichte (wie Anm. 30) S. 213.
(69) Vgl. G. ULBRICH, Beiträge zur Geschichte der Grafen von Schaunberg. Das Ende des Geschlechts und die Auseinandersetzung um das Erbe, Phil. Diss. Wien 1968, S. 207f.; der Vertrag befindet sich im OÖLA, Starhemberg Archiv, Urk. Nr. 3013 (1572 August 10).
Unter den Starhembergern wurde Eferding zu einem Zentrum des Protestantismus im Land, eine Entwicklung, die allerdings schon unter Graf Georg von Schaunberg eingesetzt hatte. Graf Georg weilte wohl öfters in der Nähe des katholischen Landesfürsten und war auch 1526 Taufpate bei dessen Tochter Elisabeth in Linz, ließ aber schon zu dieser Zeit Michael Stiefel, den Schloßprediger der Jörger in Tollet, auch auf der Schaunberg predigen (70). Aber auch unter der Bürgerschaft hatte die neue Lehre bald um sich gegriffen. Schon in den 20er und 30er Jahren gibt es einzelne Zeugnisse für die Ausbreitung der evangelischen Richtung in der Stadt (71). Pfarrer in Eferding war zu dieser Zeit Dr. Johann von Prandt (gestorben 1542), ein hochgebildeter Mann, Domherr zu Passau und Alchimist. Er war ein Freund des Paracelsus, der ihn 1537 in Eferding besuchte und ihm auch eine Schrift über die tartarischen Krankheiten widmete. Schon in seinem Testament von 1539 hatte der Pfarrer bestimmt, daß nach seinem Tode für ihn eine Seelenmesse und andere Gottesdienste abgehalten werden sollten, aber dabei die Befürchtung geäußert, es werde dazu vielleicht nicht kommen, denn es könnte zu größeren Auseinandersetzungen in der Religionsfrage kommen (72). Die Befürchtungen waren nur zu berechtigt, denn nach dem Tode Prandts (22. April 1542) versuchte der Schaunberger erneut, einen protestantischen Prediger in Eferding einzusetzen, was ihm allerdings postwendend eine geharnischte Reaktion des Landesfürsten eintrug, der verfügte, den Prediger zu verhaften und nach Linz ins Gefängnis einzuliefern. Der Graf war zunächst nicht bereit, dem Befehl nachzukommen, und erst ein für ihn enttäuschendes Gutachten des sächsischen Kanzlers Dr. Brück bewog ihn zur Nachgiebigkeit. Eine eifrige Protestantin war auch die Witwe des letzten Schaunbergers, Anna, geborene von Ortenburg-Salamanca, die das Franziskanerkloster in Pupping, eine Schaunberger Stiftung, auflöste und wieder lutherische Geistliche einsetzte (73). Wie sehr der Katholizismus bald in die Defensive gedrängt wurde, zeigt der Fall des Leinenwebers Sigmund Gämbel, der von 1578 bis 1588 in mehrere Streitfälle verwickelt war und einen Prädikanten beschimpft hatte. Gegen ihn wandte sich nun das gesamte Handwerk der Leinweber und die Handwerksgesellen drohten sogar mit einem Streik (74).
(70) Vgl. auch zum Folgenden M. F. KÜHNE, Die Häuser Schaunberg und Starhemberg im Zeitalter der Reformation und Gegenreformation, 1890, S. 6 ff.; M. DOBLINGER, Der Protestantismus in E. und Umgebung bis zum Toleranzpatent, in: Jb. Ges. Gesch. Prot. 72, 1956, S. 32.
(71) GRIENBERGER, Schifersches Erbstift (wie Anm. 47) S. 92f., 103.
(72) EDER, Land ob der Enns vor der Glaubenspaltung (wie Anm. 65) S. 346.
(73) DOBLINGER, Protestantismus (wie Anm. 70) S. 73.
(74) WUTZEL, Bevölkerung (wie Anm. 39).
Nachdem die Starhemberger in der Stadt Fuß gefaßt hatten, wurde der Protestantismus weiter begünstigt. Rüdiger IX., der älteste Sohn des Erasmus von Starhemberg und der Anna von Schaunberg, war ein gebildeter und auch theologisch sehr interessierter Mann, der jedoch in Johann Friedrich Cölestinus (Himmler) aus Jena einen theologischen Berater zur Seite hatte, der der flacianischen Richtung angehörte und 1573 in Eferding als Pfarrer eingesetzt wurde. Dieser und seine Nachfolger, die ebenfalls Flacianer waren, brachten Unruhe in die Gemeinde, und nach Rüdigers Tod (1582) wurden diese Geistlichen entfernt und durch Theologen aus Württemberg ersetzt, die der lutherischen Richtung angehörten.
Die Stadtherrschaft gelangte über Rüdigers zweitältesten Sohn Gotthard durch Kauf schließlich an Erasmus von Starhemberg (1575–1648). Obwohl dieser persönlich eher dem Calvinismus zuneigte, hat er in der Eferdinger Pfarre doch weiterhin Lutheraner aus Württemberg installiert (75). In Eferding bestand bis zum Einsetzen der Gegenreformation eine prosperierende evangelische Gemeinde, eine protestantische Schule und zwischen 1604 und 1616 eine Meistersingschule evangelischer Handwerker. Vom Singmeister, Paul Freudenlechner aus Wels, sind über 78 Lieder bekannt geworden. Durch seine Freundschaft mit dem Stadtherrn kam auch der damals in Linz wirkende Johannes Kepler in Berührung mit Eferding. Der Gelehrte wurde hier mit der frühverwaisten Eferdinger Bürgerstochter Susanne Reutinger getraut (30. Oktober 1613), die im Schloß der Starhemberger erzogen worden war. Im Gasthof „Zum Goldenen Löwen” auf dem Stadtplatz wurde die Hochzeitsfeier abgehalten (76).
(75) Vgl. P. VODOSEK, Samuel Übermann. Zur Geschichte der Beziehungen zwischen Oberösterreich und Württemberg im Zeitalter von Reformation und Gegenreformation, in: ÖGL 21, 1977, S. 249 ff.
(76) Über die Beziehungen des Erasmus von Starhemberg zu Kepler vgl. HEILINGSETZER, Ständischer Widerstand und Unterwerfung. Erasmus von Starhemberg und seine Rechtfertigungsschrift (1621), in: MOÖLA 14, 1984, bes. S. 273f.
Im Bauernkrieg von 1595 bis 1597 geriet der Stadtherr zeitweise in eine sehr prekäre Lage, da sich seine bäuerlichen Untertanen auf dem Land der Sache der Aufständischen anschlossen. Am 16. Oktober 1595 zogen die Bauernhaufen in Eferding ein, wo sie die Unterstützung eines Großteils der Bürger fanden. Freilich wurde die Stadt schon am 24. Oktober durch Landeshauptmann Löbl und ständische Truppen wieder erobert und neuerlich auf ihren Herrn vereidigt (77). Auch in den nächsten Jahrzehnten gestaltete sich die äußere Entwicklung nicht günstig. Während des Einmarsches des sogenannten „Passauer Kriegsvolks” (1610) wurde Eferding zum Sammelplatz der Verteidigung des Hausrucks bestimmt, und Erasmus von Starhemberg sorgte überdies für die Ausbesserung der Stadtmauern und deren Verstärkung durch Verhaue und weitere Verschanzungen an den Stadttoren (78). Diesmal blieb Eferding noch vor Schaden bewahrt. Ein aufsehenerregender Zwischenfall ereignete sich am 25. Juli 1620, als der durchreisende Herzog Ernst von Sachsen-Lauenburg, der durch verschiedene Reden über den Erfolg der vorrückenden bayerischen Armee das Mißtrauen und Mißfallen der Bevölkerung erregt hatte, von einer aufgebrachten Menge von Bauern und vielleicht auch Bürgern erschlagen wurde. Erasmus von Starhemberg mußte über den Vorfall nach Linz berichten, nahm aber die Bürger von jeder Schuld aus (79).
(77) A. CZERNY, Der zweite Bauernaufstand in Oberösterreich 1595–97, 1890, S. 91 ff., 108f.
(78) E. STRASSMAYR, E. zur Zeit der Bauernkriege, in: Heimatgaue 6, 1925, S. 39 ff.
(79) Abgedruckt bei KÜHNE, Die Häuser Schaunberg und Starhemberg (wie Anm. 70) S. 70f. Dort heißt es in einem Postskriptum: „Der Pöbel sei nun einmal rasend und gierig, da er so viele Feuersbrände vor seinen Augen sehe.”
Im Zuge der bekannten Ereignisse der Besetzung Oberösterreichs durch die Bayern wurde Erasmus von Starhemberg 1621 als Hauptrebell verhaftet, 1624 mußte der protestantische Pfarrer Mag. Samuel Übermann im Zuge der einsetzenden Gegenreformation die Stadt verlassen, und Erasmus von Starhemberg schließlich mußte 1630 in Folge seiner Schulden Stadt und Herrschaft Eferding an seinen Gläubiger Franz Füll von Grünertshofen zu Windach verkaufen. Er selbst wanderte zunächst ins Reich aus, da er nicht bereit war, zum Katholizismus zu konvertieren.
Während des großen Bauernkrieges von 1626 wurde Eferding von Beginn an von den Aufständischen gehalten und bildete für diese ein Zentrum. Der populäre früh gefallene Anführer Stefan Fadinger wurde zunächst auch bei der Pfarrkirche in Eferding begraben. In der Nähe der Stadt, im sogenannten Emlinger Holz, fand am 9. November eine entscheidende Schlacht zwischen dem bayerischen General Pappenheim und den Aufständischen Stadt, die nach blutigen heftigen Kämpfen mit einer totalen Niederlage des Bauernheeres endete (80). Der siegreiche Feldherr nahm kurz darauf auch von Eferding Besitz und ließ hier eine starke Besatzung unter dem Herzog von Holstein zurück, der den Bürgern sofort eine Brandschatzung von 1500 Talern auferlegte. Trotzdem hatten diese Soldaten in der Stadt großen Schaden angerichtet und genossen bei der Bevölkerung zu Recht einen sehr üblen Ruf.
(80) F. STIEVE, Der oberösterreichische Bauernkrieg des Jahres 1626, Bd. 1, 1904, S. 292 ff.; HEILINGSETZER, Der oberösterreichische Bauernkrieg 1626, 1985 (Militärhistorische Schriftenreihe 32) S. 23f.
Bei einem weiteren Aufstand des Prädikanten Jakob Greimbl im Jahr 1632 kam es erneut dazu, daß Eferding in den Mittelpunkt des Interesses rückte. Wohl konnten die Aufständischen die Stadt nicht einnehmen, die Vorstadt aber wurde ein Raub der Flammen. Ein in der Nähe angelegtes Lager auf der Hagleiten mußte von den Rebellen wieder aufgegeben werden, nachdem am 9. Oktober kaiserliche Truppen eine Schar Aufständischer, die zu Hilfe eilen wollten, aufgerieben hatte.
Ein düsteres Bild der Stadt entsteht aus den Akten, in denen sich Bittschriften von Richter und Rat der Stadt an den Landeshauptmann und an die oberösterreichischen Stände finden (81). Infolge der Gegenreformation und der kriegerischen Ereignisse waren viele evangelische Bürger ausgewandert, allein 1626 verließen elf Gastwirte die Stadt. In einer Eingabe an die ständischen Verordneten wurde angeführt, daß von den 180 Feuerstätten, welche die Stadt enthielt, 103 Häuser teils durch das Feuer zerstört, teils durch andere Verwüstungen unbrauchbar gemacht worden seien. Bei Truppendurchzügen wurden die für Wohnzwecke verbleibenden 77 Häuser besetzt und durch Einquartierungen die Bewohner finanziell geschädigt. Es ging bei diesen Eingaben primär um Steuernachlässe, da auch von den verödeten Objekten Abgaben gezahlt werden sollten und sich die Bürger dagegen heftig zur Wehr setzten. So kam endlich 1638 eine Kommission nach Eferding, die das Bild im wesentlichen bestätigte. Sie fanden zwar nur mehr 56 Häuser ganz öde, lär und unbewondt vor, jedoch waren die verbliebenen Bürger ziemlich verarmt, es gab keine nennenswerten Gewerbe mehr, und die finanziellen Mittel zur Instandhaltung der Stadtbefestigung fehlten völlig. Dem Begehren der Eferdinger Bürger um Steuererleichterungen und Erlassung der Rückstände seit 1626 wurde allerdings nicht entsprochen. Bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges wurden auch weiterhin Truppen einquartiert. 1649 kam dann noch eine verheerende Pestepidemie hinzu, die nach den Worten des Stadtpfarrers Hummel durch vier Monate gewütet hatte, wobei auch eine Quarantäne über die Stadt verhängt wurde (82).
(81) STRASSMAYR, Bauernkriege (wie Anm. 78) S. 42f. Die Akten befinden sich im OÖLA, Herrschaftsarchiv E., Archiv Schaunberg-E. (Bestand Musealarchiv) Schuber-Bd. 74–84; ein detailliertes Archivverzeichnis von Handel-Mazzetti befindet sich im Schuber-Bd. 31.
(82) OÖLA, Landschaftsakten, Bd. 1214, J III 110.
Die innere Entwicklung Eferdings hat Erasmus von Starhemberg schon 1597 durch ein neues Stadtrecht geregelt (83), das den Bürgern vielfach entgegenkam, alte Regelungen der Schaunberger aufnahm und sie weiterentwickelte. Später wurden lediglich Bestätigungen vorgenommen, und so hatte das Stadtrecht von 1597 eigentlich bis zum Ende der Grundherrschaft im Jahre 1848 Geltung. Wichtig wurde jetzt auch, die Kompetenzen der Stadtherrschaft gegenüber der Landeshauptmannschaft in Linz abzugrenzen und die Prärogative der Starhemberger zu wahren. Da es sich um das wichtigste rechtliche Dokument der Stadtgeschichte in der frühen Neuzeit handelt, soll auf die elf Punkte näher eingegangen werden:
(83) WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 3) S. 51 ff., Nr. 45.
Der erste Artikel behandelt die Besetzung des Stadtrichteramtes, über das ja seit 1553 nicht mehr allein vom Herrschaftsinhaber bestimmt wurde. Die Wahl sollte von der versammelten Gemeinde vollzogen werden, wobei sogar ein Bürger gewählt werden konnte, der nicht Ratsmitglied war. Aus einem Dreiervorschlag sollte der Stadtherr einen Kandidaten auswählen, er konnte den Vorschlag aber auch verwerfen, und dann mußte erneut ein Dreiervorschlag erstellt werden. Der Neugewählte mußte einen Eid ablegen und ein Siegel anfertigen lassen, das beim Tod des Amtsinhabers oder bei Aufgabe des Amtes der Herrschaft abgeliefert werden mußte.
Die Mitglieder des Inneren Rats (Artikel 2) sollten ebenfalls durch Wahl von der gesamten Bürgergemeinde nach Ausscheiden eines der zwölf Mitglieder vorgenommen werden, und der Gewählte wurde vom Stadtherrn angenommen, sofern keine schweren Bedenken vorlagen. Der Akt hatte im Beisein des Stadtrichters und zweier Ratsmitglieder durchgeführt zu werden. Auch die Mitglieder des Inneren Rates hatten einen Eid zu leisten, der sie zu Unparteilichkeit und zur Treue gegenüber dem Stadtherrn verpflichtete.
Der folgende Artikel (Nr. 3) beinhaltet die Bestellung des Äußeren Rats, der ebenfalls aus zwölf Mitgliedern bestand, die vom Inneren Rat eingesetzt wurden. Der Äußere Rat sollte die die ganze Gemeinde betreffenden Angelegenheiten dem Inneren Rat vorbringen und diesen in Steuer- und Rechnungsangelegenheiten beraten und unterstützen, und die Ratsmitglieder sollten sich dabei vom gemeinen Nutzen leiten lassen.
Punkt 4 behandelt das wichtigste Amt: das des Stadtschreibers – eine ständige Einrichtung, bei der der Stadtherr ausdrücklich festsetzte, daß sich der Stadtschreiber von niemandem gegen die Herrschaft mißbrauchen lassen dürfe.
Ein zentraler Punkt (Artikel 5) behandelt die Frage des Instanzenzuges. Nach einem vorläufigen Urteil des Stadtgerichts konnte Einspruch beim Stadtherrn erhoben werden. Bei einem Endurteil mußte dieses ebenfalls der Herrschaft zur Genehmigung überreicht werden. Eine Appellation an das landeshauptmannschaftliche Gericht sollte nur mit Wissen der Herrschaft geschehen. Der endgültige Bescheid des Landeshauptmanns sollte in feierlicher Form durch jeden Stadtrichter verkündet werden, zudem sollte eine Gerichtsurkunde ausgestellt werden. Ergänzend dazu regelt der sechste Artikel den Fall, daß eine Appellation unter Umgehung der Stadtherrschaft direkt an die Landeshauptmannschaft erfolgte. Wenn nun von dort ein Bescheid erfolgte, habe der Stadtrichter diesen zwar anzunehmen, aber der Herrschaft vorzulegen und deren Verfügungen abzuwarten. Dies betraf aber in erster Linie Außenstehende, Einwohner von Eferding verfielen in einem solchen Fall automatisch gewissen Strafsanktionen.
Artikel 7 behandelt die Strafgelder, die zunächst dem Stadtgericht zustanden, mit Ausnahme derjenigen aus der Kriminalgerichtsbarkeit, die in die Kompetenz des Landgerichtes fielen. Auch diese wurden aber zunächst vom Stadtgericht eingehoben und dann verrechnet, wobei die Summe gedrittelt wurde (Herrschaft, Stadtgericht, Stadt Eferding). Zur Verrechnung der Steuern und anderer Anlagen und Rechnungen bestimmte Punkt 8, daß jährlich ein Ausschuß von Stadtrichter, Stadtschreiber, je vier Mitgliedern des Äußeren und Inneren Rates sowie vier Bürgern alle Rechnungen prüfen sollten.
Punkt 9 befaßt sich mit der Regelung von Waisengeldern und Testamenten, der zehnte Artikel schreibt die Führung von Grundbüchern vor, und schließlich werden im letzten (elften) Artikel die Bestimmungen eines (verlorenen) Stadtrechts von 1517 aufgezählt, die hauptsächlich gewerberechtliche Verfügungen enthalten, offensichtlich aber auch etwas modifiziert worden sind.
Von 1630 bis 1660 befanden sich Stadt und Herrschaft Eferding im Besitz des Franz Füll (gestorben 1647) und seines Sohnes Johann Franz, der 1658 mit 29 Jahren verstarb, in Eferding den Hochaltar in der Pfarrkirche stiftete und ebenso wie sein Vater in diesem Gotteshaus die letzte Ruhestätte fand (84). Die Füll waren ein ursprünglich bürgerliches Geschlecht, das zu Beginn des 17. Jahrhunderts dem Patriziat der bayerischen Residenzstadt München angehörte. Sie waren in den Besitz von Eferding gelangt, da Erasmus von Starhemberg durch seine Verstrickung in den ständischen Aufstand von 1618/20 große Schulden gehabt hatte und Franz Füll einer seiner Hauptgläubiger gewesen war (85). Die Schwester des jüngeren Füll, die seine Universalerbin war, erfüllte getreulich die im Testament verfügten Stiftungen, verkaufte aber Eferding im Herbst des Jahres 1660 an Johann Ludwig von Starhemberg, der wieder zum katholischen Glauben zurückgekehrt war und wie viele seines Geschlechtes, das 1643 in den Reichsgrafenstand erhoben worden ist, die Gnade des Kaisers gefunden hatte.
(84) HAINISCH, Denkmale (wie Anm. 49) S. 42.
(85) Über die Familie vgl. A. WEISS-STARKENFELS, Der oberösterreichische Adel, 1894 (Siebmachers Wappenbuch IV/V) S. 53; G. A. SEYLER, Abgestorbener Bayerischer Adel, 1884 (Siebmachers Wappenbuch II) S. 13, Bd. 2, S. 45.
In der Folge bildeten Stadt und Herrschaft Eferding vereinigt mit der Herrschaft Schaunberg den bedeutendsten Besitz der Familie Starhemberg in der Habsburgermonarchie. Der Lebensmittelpunkt der Familie verlagerte sich allerdings in die Haupt- und Residenzstadt Wien, wo einzelne Familienmitglieder am Kaiserhof, in der Diplomatie, als Generäle und Staatsmänner eine bedeutende Rolle spielten (86). Dies galt vor allem für Ernst Rüdiger (gestorben 1701), den ruhmreichen Verteidiger Wiens gegen die Türken im Jahr 1683 und späteren Präsidenten des Hofkriegsrates, für dessen Neffen Konrad Sigmund (gestorben 1727), den langjährigen Botschafter des Kaisers am Hof des Königs von England, und besonders für Georg Adam (gestorben 1807), Botschafter in Frankreich, Vertreter des Kaisers in den österreichischen Niederlanden in Brüssel und Obersthofmeister in Wien, der für sein Haus 1765 die Reichsgrafenwürde erlangte, die jeweils auf den nächsten Erben übergehen sollte. Unter dessen Sohn, Fürst Ludwig (gestorben 1833), der viele Jahre als Botschafter des Kaisers Franz in England zugebracht hatte, wurde Eferding als Residenz der Starhemberger wieder wichtiger. Auch nach der Aufhebung der Grundherrschaft im Jahr 1848 blieb die Familie mit der Stadt bis heute verbunden, unterbrochen nur durch die Zeit von 1939 bis 1945, als der damalige Besitzer, der Politiker, Führer der Heimwehrbewegung und Vizekanzler Ernst Rüdiger (gestorben 1956), durch den NS-Staat enteignet wurde (mit Kundmachung vom 9. Oktober 1939). Die Rückstellung der Güter führte dann 1952 zu einer Krise der damaligen Koalitionsregierung, die nur mühsam gelöst werden konnte (87).
(86) Vgl. HEILINGSETZER, Fata Starhembergica. Aristokratie, Staat und Militär zur Zeit des Prinzen Eugen am Beispiel des Hauses Starhemberg, in: K. GUTKAS (Hg.), Prinz Eugen und das barocke Österreich, 1985, S. 87 ff. (mit Angabe der älteren Literatur über die Familie).
(87) Vgl. H. WOHNOUT, Die „Causa Starhemberg” 1947–1954. Die Auseinandersetzung um die Rückstellungsansprüche Ernst Rüdiger Starhembergs, Dipl. Arb. Wien 1987, bes. S. 15 ff., 178 ff.
Wurde Eferding in den Bauernkriegen des 16. und 17. Jahrhunderts schon schwer in Mitleidenschaft gezogen, so wiederholte sich dies auch in den folgenden Jahrhunderten bei militärischen Konflikten, durch Einquartierungen und Truppendurchmärsche. Während des Spanischen Erbfolgekrieges waren zunächst kaiserliche Truppen in Eferding einquartiert (1703), nach deren Abzug rückte der bayerische Kurfürst Max Emanuel am 15. Jänner 1704 mit bayerischen und französischen Regimentern ein, mußte jedoch schon drei Tage später die Stadt wieder verlassen. Ähnliches wiederholte sich während des Österreichischen Erfolgekrieges: Zunächst zogen die Österreicher ein, die sich dann vor den einrückenden Bayern und Franzosen zurückzogen. Nach Eferding wurde eine Besatzung gelegt, die am 4. Jänner 1742 vor den wieder vorrückenden Österreichern kapitulieren mußte (88).
(88) KOPAL, Geschichte der Stadt E. (wie Anm. 15) S. 127, 129.
Das verheerendste Elementarereignis des 18. Jahrhunderts war allerdings ein Stadtbrand im Jahr 1762 (17. Mai), bei dem 60 Häuser und die Spitalkirche weitgehend zerstört wurden. Hingegen blieb die Pfarrkirche, die im vorhergehenden Jahr renoviert worden war und damals ihren barocken Turm erhalten hatte, unversehrt (89).
(89) ÖStB, Oberösterreich, S. 111; KOPAL, Geschichte der Stadt E. (wie Anm. 15) S. 132.
Während der Auseinandersetzungen der Habsburgermonarchie mit dem revolutionären und napoleonischen Frankreich wurde Eferding wiederholt von französischen Truppen besetzt. Während die Schäden in den Jahren 1800 und 1805 noch halbwegs begrenzt werden konnten, kam Eferding im Jahre 1809 nicht mehr so ungeschoren davon. Am 1. Mai dieses Jahres waren die Franzosen unter Marschall Bernadotte von Peuerbach kommend in Eferding einmarschiert, und am folgenden Tag fand in der Nähe der Stadt auch ein Vorpostengefecht statt. Für die französische Armee war Eferding eine Etappenstation, wohin gewaltige Lieferungen von Lebensmitteln, Holz etc. gebracht werden mußten. Die Quartiere in der Stadt waren hoffnungslos überbelegt, Pferde mußten zur Verfügung gestellt werden, und fast wäre es durch die Unbesonnenheit eines Bürgers zur Zerstörung der Stadt gekommen (90). Erschwerend hinzu kam damals noch, daß Napoleon nicht zu Unrecht im damaligen Herrschaftsbesitzer, dem Fürsten Ludwig Starhemberg, einen seiner unversöhnlichsten Feinde erblickte, dessen Besitzungen natürlich alles andere als geschont werden sollten.
(90) F. VOGL, Aus der Franzosenzeit, in: E. Heimatkunde 2, 1911, S. 55 ff.
Das Verhältnis der Herrschaft zur Stadt war im allgemeinen gut, wurde jedoch seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts durch mehrere Prozesse und Streitigkeiten belastet, die erst durch einen Vergleich beendet wurden, den Fürst Ludwig am 25. November 1808 mit den Vertretern der Stadt abschließen konnte (91). Die Landsteuer, die mit jährlich 250 Gulden bemessen war, sollte von der Stadt wieder regelmäßig an die Herrschaft abgeführt werden, hingegen verpflichtete sich diese, der Stadt ihre beträchtlichen Rückstände, die mittlerweile die Summe von 4250 Gulden erreicht hatten, zu erlassen. Die Herrschaft verzichtete auch auf die 30 Gulden, die ihr als Abgabe für jeden neu aufgenommenen Bürger zustanden. Die Polizeipflege in der Stadt und Vorstadt, mit Ausnahme des Schloßgebäudes, wurde ebenfalls der Stadt überlassen und überdies verpflichtete sich der Herrschaftsbesitzer, eine Schießstätte im Stadtgraben, die abgekommen war, wieder zu errichten. Die den Stadtgraben betreffenden Grundstreitigkeiten wurden dahingehend geregelt, daß der Teil längs der Schloßgartenmauer und hinter dem Pfarrhof der Herrschaft zufallen sollte, der übrige Stadtgraben aber zur Gänze der Stadt überlassen wurde. Bald darauf wurde der städtische Teil vollständig trockengelegt, parzelliert und an die Besitzer der umliegenden Häuser verkauft, die dann auf ihren neuen Gründen Gärten errichteten.
(91) Druck bei WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 3) S. 180 ff., Nr. 114.
Um den Abschluß des Vertrages gebührend zu feiern, veranstaltete Fürst Starhemberg am 4. Dezember 1808 ein großes Fest im Schloß, bei dem sämtliche Bürger und einige Bauern der Umgebung eingeladen waren und die Kinder des Schloßherren in ländlicher Tracht auftraten (92). Es gab Theateraufführungen und ein Feuerwerk, und es ist deutlich zu erkennen, wie der anglophile Fürst hier an englische Vorbilder angeknüpft hat, denn derartige Veranstaltungen waren auf der Insel vor allem nach Ausbruch der Französischen Revolution in Mode gekommen, um die Verbindung der herrschenden Adelsschicht mit den übrigen Teilen der Bevölkerung zu festigen und ihre soziale Kompetenz zu betonen (93). Schon seit 1819 nannten sich die Stadtrichter Bürgermeister, und als 1848 die Institution der Grundherrschaft ein Ende fand und die freie Gemeinde entstand, konstituierte sich am 19. Mai 1848 der Äußere Rat als unabhängiger Gemeindeausschuß und verstärkte sich noch durch einige weitere Bürger, die dann einen neuen Obmann (Bürgermeister) wählten (94).
(92) KOPAL, Geschichte der Stadt E. (wie Anm. 15) S. 138f.
(93) Vgl. M. GIROUARD, Life in the English Country House, 1980, S. 240 ff.
(94) KOPAL, Geschichte der Stadt E. (wie Anm. 15) S. 150.
Das alte Schloß der Schaunberger in Eferding erfuhr eine entscheidende Umgestaltung ab 1785. Georg Adam Starhemberg hatte gerade die Besitzungen von seinem kinderlosen Bruder übernommen und wollte in Eferding, gewissermaßen einem von den Schaunbergern ererbten Stammsitz, ein repräsentatives Gebäude errichten. Der erste Fürst des Hauses, der der Architektur großes Interesse entgegenbrachte und die zeitgenössischen Strömungen vor allem in Frankreich genau verfolgte, hatte bei den Planungen der Place royale in Brüssel persönlich Anteil genommen. So richtete er sein Hauptaugenmerk auf die Südfront des Schlosses, die aus einem einfachen Bau zu einer markanten Schauseite umgestaltet wurde und auch als Abschluß für den Stadtplatz gedacht war. Von diesem ist sie nur durch einen Zaun und einem kleinen Garten getrennt, der vom Fürsten persönlich entworfen wurde, wobei wohl ältere Mauern, die hier trennend wirkten, entfernt wurden. Der Entwurf stammte vom Wiener Architekten Andreas Zach (1737–1797), der im Dienst der Kirche, des Adels und des Wiener Bürgertums tätig war. Die Fassade umfaßt elf Fensterachsen und hat über dem Erdgeschoß ein durchlaufendes Gesims. Am auffallendsten ist der gegiebelte Mittelresalit mit vier ionischen Säulen, ein Motiv, das in der zeitgenössischen österreichischen Architektur so nicht zu finden ist und das an französische und belgische Vorbilder erinnert. Die Westfassade gegen den Kirchenplatz zu wurde damals ebenfalls durch Zach in ähnlicher Form umgestaltet (95). Hand in Hand mit der äußeren Veränderung ging auch eine komplette Neuadaptierung im Inneren, die erst 1790/91 abgeschlossen wurde.
(95) Über den Schloßbau von 1785 vgl. HEILINGSETZER, Aristokratie (wie Anm. 61) S. 280 ff.
Der Josephinismus brachte in Eferding Eingriffe in verschiedene Bereiche. Die Magistratsreform setzte partiell das alte Stadtrecht außer Kraft, sodaß 1785 neben dem Vorsteher (Stadtrichter) ein rechtskundiger Syndikus und drei ungeprüfte Räte amtierten, zu denen noch ein Kanzleibeamter und ein Gerichtsdiener kamen (96). Durch eine Hofresolution vom 16. Juni 1789 wurde das Schifersche Spitalsbenefizium aufgehoben und dessen Vermögen zur Dotierung der neuen Pfarre Urfahr bestimmt. Die Kirche und das Benefiziatenhaus wurden gesperrt und an Private verkauft. Später allerdings wurde die Kirche wieder gottesdienstlichen Zwecken gewidmet (1841), sie diente zeitweise sogar als Pfarrkirche.
(96) KOPAL, Geschichte der Stadt E. (wie Anm. 15) S. 135; ÖStB, Oberösterreich, S. 113.
Durch das Toleranzpatent Josephs II. von 1781 konnten sich nach fast 160 Jahren wieder evangelische Gemeinden bilden. Allerdings hatte die Gegenreformation vor allem in der Stadt Eferding den Protestantismus fast zur Gänze ausgerottet, sodaß sich bei der Konstituierung der Gemeinde in der Stadt nur sechs evangelische Familien, in der Umgebung hingegen 184 (insgesamt 729 Personen) meldeten. Es wurde ein Gebäude in der Nähe der Stadtpfarrkirche erworben und notdürftig eingerichtet. Erst 1831 bis 1834 kam es zum Bau einer größeren Kirche, 1835 wurde ein Pfarrhaus errichtet, 1841 der Friedhof erworben, und schließlich existierte seit 1849 auch ein Schulhaus (97). 1881 zählte die evangelische Pfarrgemeinde, die fast das ganze Gebiet der Bezirkshauptmannschaft Eferding und weitere Ortschaften umfaßte, 1379 Gemeindemitglieder.
(97) HAINISCH, Denkmale (wie Anm. 49) S. 56f. O. OBERWALDER, Die Stadt E., 1925, S. 99f. L. TEMMEL, Evangelisch in Oberösterreich, 1982, S. 132 ff.
Nach den Bevölkerungsverlusten durch Bauernkriege und Pest erholte sich Eferding nur langsam. Im Jahr 1666 waren erst fünf der als zerstört gemeldeten Häuser wieder aufgebaut (98). Im Laufe des 17., vor allem aber im 18. und 19. Jahrhundert wurden die Wohnhäuser, deren Kern meist mittelalterlichen Ursprungs ist, oft umgebaut, und vor allem sind Fassaden im Stil der Zeit geschaffen worden. Ein derartiges Beispiel ist etwa das sogenannte Lebzelterhaus (Stadtplatz 27), das aus zwei gotischen Häusern besteht, im wesentlichen von barocken Elementen aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts geprägt ist, aber auch noch im 19. Jahrhundert verändert wurde (99). So drückt sich in den Häusern der Stadt auch ein bescheidener Wohlstand aus, der in dieser Zeit die Bürger erfaßte, allerdings ist auch erkennbar, daß Eferding ein wenig abseits der Zentren und Umschlagplätze lag und die wirtschaftliche Entwicklung stagnierte.
(98) STRASSMAYR, Bauernkriege (wie Anm. 78) S. 44.
(99) HAINISCH, Denkmale (wie Anm. 49) S. 67f. (Abb. Tf. 30).
Entsprechend den Versuchen der Schaunberger und Starhemberger, das Handwerk in ihrem Herrschaftsbereich zu zentralisieren, besteht eine reiche Überlieferung von Handwerksordnungen, die von den Stadtherren erlassen wurden. Diese Dokumente regeln nicht nur die Fragen des Gewerberechts, die Stellung der Meister, Gesellen und Lehrlinge, sondern auch marktpolizeiliche Fragen, und beinhalten Bestimmungen zur Sozialgesetzgebung. Solche Ordnungen sind für folgende Gewerbe erhalten: Bäcker, Binder, Fischer, Fleischhauer, Hafner, Hufschmiede, Lederer, Leinweber, Müller, Schiffmeister, Schneider und Kürschner, Schuster, Seiler, Steinmetze und Maurer, Tischler, Schlosser, Büchsenmacher und Zimmerleute. Erst spät, unter Maria Theresia, hat der Staat auch in diesen Bereich eingegriffen (100).
(100) WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 3) S. XlX ff. Eine genaue Analyse bei UHL, Handwerk und Zünfte (wie Anm. 12) S. 57f., 66 ff.
Zur Zeit Kaiser Josephs II. wurden in Eferding insgesamt 232 Häuser gezählt, von denen sich 145 in der ummauerten Stadt befanden, 73 in der Vorstadt, 13 in der Kühgasse nördlich der Mauern und eines im Wörth. In diesen Häusern lebten insgesamt 1622 Menschen, davon 890 weiblichen und 732 männlichen Geschlechts (101). In der ummauerten Stadt selbst waren die meisten, nämlich 1067 Personen, ansässig. Neben den genannten Handwerkern, die Ordnungen besaßen, kamen noch zahlreiche weitere hinzu, aber auch andere Vertreter bürgerlicher Berufe, wie Handelsleute, Wirte, Angestellte der Herrschaft, zwei Chirurgen und ein Apotheker.
(101) OÖLA, Josephinisches Lagebuch, Hs. H 58 (1788).
Die weitere Entwicklung ist aus den Aufzeichnungen des Franziszeischen Katasters erkennbar, die aus dem Jahr 1834 stammen (102). Hier heißt es, daß die Stadt mit einem schönen Marktplatz und sieben Gassen versehen sei und die Häuser großteils in alten deutschem Style errichtet seien. Es werden in der Stadt 146, in der Vorstadt 84 und in der Kühgasse 14 (zerstörte) Häuser aufgelistet. Insgesamt waren es also 244 Häuser mit 502 Wohnparteien und 1990 Menschen (912 männlich, 1078 weiblich), die in der Katastralgemeinde Eferding wohnten. Von diesen waren damals in der Landwirtschaft 82 Parteien, im Gewerbe 198, in Landwirtschaft und Gewerbe 798 und in den übrigen Berufen 143 beschäftigt. Deren Hauptnahrungsmittel bestanden laut dieser Erhebung aus Fleisch, Fisch, Gemüse, Mehl- und Milchspeisen, als Getränke waren Wasser, Wein, Bier und Most üblich. Außerdem war Eferding noch von einer beträchtlichen Anzahl von Nutztieren bevölkert (Pferde, Ochsen, Kühe, Ziegen, Schafe und Borstenvieh). Der Wochenmarkt wurde damals nicht mehr an Dienstagen, sondern an Donnerstagen abgehalten (seit 1784). Im Stadtbereich gab es drei Viertelbauern, einen Söldner, zehn Pointler, einen Meierhof, sechs herrschaftliche Gebäude, zwei Spitalsgebäude, eine Kanzlei, einen Pfarrhof, ein Schulhaus, ein Mesnerhaus, zwei Freihäuser, sieben städtische Gebäude, ein Krankenhaus, drei Benefiziatenhäuser, ein evangelisches Gotteshaus, ein evangelisches Pfarrhaus, 133 Gewerbehäuser und 70 Kleinhäusler ohne Grundbesitz. An Betrieben (Industrialgewerbe) werden eine zweigängige Mühle, eine Branntweinerzeugung, sechs Lohgerber, zwei Weißgerber, ein Bierbrauer, ein Nagelschmied und ein Salpetersieder angeführt. Auch die Qualität des Obstbaus schien dem Berichterstatter von 1834 der besonderen Erwähnung wert.
(102) OÖLA, Franziszeischer Kataster, KG E., Nr. 152.
Der Bevölkerungszuwachs gegenüber den Angaben im Josephinischen Lagebuch läßt sich also hauptsächlich im Bereich der Vorstadt, südlich und westlich der alten Stadtmauer (im Bereich der Lederergasse), feststellen. Der relativ hohe Anteil der Bevölkerung, der teilweise oder ausschließlich in der Landwirtschaft beschäftigt war, gehört zweifellos auch zum besonderen Charakter Eferdings in der frühen Neuzeit, die gelegentlich als „Handwerker- und Ackerbürgerstadt” bezeichnet worden ist (103). An unterbürgerlichen Schichten finden sich Inwohner, auch Taglöhner, Gesinde und Arbeiter, die in den genannten Industrialgewerben beschäftigt waren, deren Zahl aber nicht sehr hoch veranschlagt werden darf.
(103) Vgl. WUTZEL, E., Anlitz einer alten Stadt (wie Anm. 33) S. 289 ff., bes. 305.
Die weitere politische und wirtschaftliche Entwicklung nach 1848 verlief in Eferding nicht in stürmischen Bahnen, sondern ging eher gemächlich vor sich. Durch das Abreißen dreier markanter Befestigungen, des Schaunberger-, Peuerbacher und Linzer Tores, in den Jahren 1827 bis 1830 wurde allerdings das mittelalterliche Bild zunächst äußerlich stark verändert. Das 19. Jahrhundert brachte aber auch in Eferding ein blühendes Vereinswesen mit sich: 1863 wurde der Turnverein gegründet, 1865 die Liedertafel, 1869 die Freiwillige Feuerwehr, 1876 ein Militärveteranenverein und 1899 die Rettungsgesellschaft, die später in der Bezirksorganisation des Roten Kreuzes aufgegangen ist (104).
(104) H. MIEDL – R. W. LITSCHEL, E. Ein Führer durch die Stadt an der Nibelungenstraße, 1972, S. 58f.; H. SPERL (Hg.), E.er Land, 1985, S. 89.
Eferding war seit 1853 Sitz eines der 13 gemischten Bezirksämter des Hausruckreises. 1868 wurden die Bezirksämter aufgelöst, und Eferding erhielt ein Bezirksgericht zugesprochen, wurde aber zunächst der Bezirkshauptmannschaft Wels zugeteilt. Die Stadt bemühte sich dann sehr, eine eigene Bezirkshauptmannschaft zu erhalten, und so wurden mehrere Eingaben an das Ministerium des Inneren verfaßt, die zunächst nicht viel Erfolg hatten. Erst 1907 war es dann soweit, und am 12. August dieses Jahres konnte die neugegründete Bezirkshauptmannschaft ihre Tätigkeit aufnehmen. In der NS-Zeit wurde die Bezirkshauptmannschaft allerdings aufgelöst und Eferding dem Bezirk Grieskirchen angegliedert. Schon 1947 war es jedoch wieder zu einer Expositur in Eferding gekommen, und ein Jahr später nahm wieder eine selbständige Bezirkshauptmannschaft ihre Tätigkeit auf (105).
(105) SPERL, E.er Land (wie Anm. 104) S. 27 ff., bes. 33f.
1864 war auch die Sparkasse gegründet worden, die 1907 ein neues imposantes Gebäude auf dem Stadtplatz erhielt, das der Linzer Dombaumeister Matthäus Schlager entworfen hatte und worin auch die neugegründete Bezirkshauptmannschaft Einzug hielt (106). Daneben wurden noch weitere öffentliche Bauten errichtet, wie die Kaiser-Franz-Josef-Jubiläumsschule (1899). 1906 nahm überdies erstmals eine Druckerei in Eferding ihren Betrieb auf. Schon 1904 wurde die elektrische Strombeleuchtung in den Straßen eingeführt. Auch verkehrsmäßig wurde die Lage der Stadt verbessert, da 1886 die Eisenbahnlinie Wels-Aschach eröffnet wurde. Wichtiger noch wurde die Lokalbahn Linz-Eferding-Waizenkirchen, da damit eine direkte Verbindung zur Landeshauptstadt Linz bestand. Allerdings konnte der Bau dieser Linie erst nach Überwindung härtesten Widerstandes, vor allem der Stadt Wels, begonnen werden. Die Lokalbahn, durch das Unternehmen Stern und Hafferl betrieben, nahm erst 1912 ihre Tätigkeit auf (107). Außerdem wurde im Jahr 1907 die Pferdepost Linz-Eferding in eine Postautobuslinie umgewandelt (108).
(106) FS. 100 Jahre Sparkasse in E., 1964.
(107) K. ZWIRCHMAYR, 75 Jahre Linzer Lokalbahn 1912–1987, 1987, bes. S. 7 ff., 13f.
(108) E. POPP, 50 Jahre Postkraftwagenverkehr Linz-E., in: OÖHbll. 12, 1958, S. 57 ff.
Mehr noch als Brände (1874, 1896) und Hochwässer (vor allem 1899), die in der Stadt, besonders aber in der Umgebung, beachtliche Schäden hinterließen, wirkten sich der Erste Weltkrieg und die Zeit danach ungünstig für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt aus. In der Stadt selbst waren 57 Gefallene zu beklagen. Im Zweiten Weltkrieg gab es noch mehr Gefallene (81), und gegen Ende des Krieges bestand sogar die Gefahr, daß Eferding von amerikanischer Artillerie beschossen wurde. Truppen der 65. US-Division hatten bei Eferding Stellung bezogen, und am 5. Mai 1945 wurde die Bevölkerung der Stadt evakuiert. Die Amerikaner mußten noch den Widerstand eines SS-Panzergrenadierregiments überwinden, bevor sie sich in den Besitz des Ortes setzen konnten (109).
(109) MIEDL – LITSCHEL, E. (wie Anm. 104) S. 62f.; SPERL, E.er Land (wie Anm. 104) S. 319 ff.
Während des Zweiten Weltkrieges hatte Eferding zusammen mit den angrenzenden Gemeinden Fraham, Hinzenbach und Pupping eine Verwaltungsgemeinschaft gebildet, die jedoch 1946 wieder aufgehoben wurde. Dennoch gibt es zahlreiche Einrichtungen in der Stadt, die von den umliegenden Gemeinden mitbenutzt werden. Abgesehen von den Schulen, den Kindergärten, dem kommunalen Friedhof werden auch verschiedene Gemeindeangelegenheiten (Staatsbürgerschaft) sowie der Wasserreinhalteverband von der Stadt Eferding aus betreut (110). Da das Gemeindegebiet seit jeher relativ klein ist (281 ha), ist auch die Möglichkeit der Ansiedlung von Gewerbebetrieben und der Bau von Siedlungen beschränkt. Eferding ist so auch zum religiösen und kulturellen Mittelpunkt eines größeren Einzugsgebietes geworden. Seit den 20er Jahren war Eferding ein Ort der Musikpflege und der Musikkultur, wofür als besonderes Beispiel nur der Name Johann Nepomuk David erwähnt sei, der 1895 in Eferding geboren wurde und als Komponist und Musikpädagoge gleichermaßen Bedeutung hat. Seit 1939 bestand übrigens in Eferding eine städtische Musikschule, die 1977 in eine Landesmusikschule umgewandelt wurde (111). Neben den Pflichtschulen existieren in Eferding seit 1970/71 eine Handelsschule und seit 1974 eine fünfklassige Handelsakademie, sodaß die Stadt als Schulzentrum fungiert.
(110) SPERL, E.er Land (wie Anm. 104) S. 90.
(111) H. GATTERMAYR, Das Phänomen der Musikstadt E., in: Kulturzeitschrift Oberösterreich 34, 1984, S. 15 ff.
Wenn man von den Bevölkerungszahlen von 1834 ausgeht, ist bis 1934 eine leichte Zunahme festzustellen (1869: 2216; 1880: 2119; 1890: 2155; 1900: 2077; 1910: 2274; 1923: 2326; 1934: 2503). Nach dem Zweiten Weltkrieg erreichte die Bevölkerung Eferdings 1951 mit 3265 einen Höhepunkt, um in der Folge abzunehmen und zu stagnieren. Erst in letzter Zeit wird wieder eine deutliche Steigerung erkennbar (1961: 3151; 1971: 3014; 1981: 3118; 1991: 3564) (112). Dabei ist zu beachten, daß neue Siedlungen am Stadtrand von Eferding wie „Güttlfeld” und „Wagrein” nicht im Gemeindegebiet von Eferding liegen, sondern in den Gemeinden Fraham bzw. Hinzenbach. Auch die Gemeindewahlen zeigen über Jahrzehnte hinweg ein Bild, das keine allzu großen Veränderungen bietet. 1924 erhielt eine bürgerliche Liste aus Christlichsozialen, Großdeutschen und Landbund zusammen 18 Mandate, die Sozialdemokraten errangen sechs. 1929 ergab sich eine Auffächerung in Christlichsoziale (14), Sozialdemokraten (7) und Landbund (3). Nach dem Zweiten Weltkrieg erreichten zunächst im Jahr 1945 die ÖVP 14 und die SPÖ zehn Mandate, 1949 die ÖVP neun, die SPÖ sieben und die WdU acht Mandate. Die ÖVP erreichte in der Folge ihr bestes Ergebnis 1979 mit 14 Mandaten und liegt derzeit (1991) bei zwölf. Die SPÖ hatte 1967 und 1973 jeweils elf Mandate erreicht und hält derzeit bei acht. Die FPÖ erzielte ihr bestes Ergebnis bei den Gemeinderatswahlen 1991 mit fünf Mandaten (113).
(112) ÖStB, Oberösterreich, S. 111; Österr. Amtskalender 1994/95, 1994, S. 706; SPERL, E.er Land (wie Anm. 104) S. 92; Oberösterr. Amtskalender. Der Oberösterreicher 115, 1995/96, S. 155.
(113) Die Zahlen nach E. GRINNINGER – J. MAYR, Geschichte, Geschichten und Bilder. Ein politisches Lesebuch über die Entstehung der Sozialdemokratie im Bezirk E., 1989, S. 177 ff.; Oberösterr. Amtskalender (wie Anm. 112) S. 155 (1991); Wahlen in Oberösterreich 1945–1979, o. J., S. 48.
Die Wirtschaftsentwicklung nach 1945 brachte Eferding eine Struktur, bei der Klein- und Mittelbetriebe dominieren. Die Schwerpunkte sind die Verwertung von Obst- und Gemüseanbau, die Holz- und Metallverarbeitung, die Ziegelindustrie, Glasveredelung, Bekleidungsindustrie und Ledererzeugung. Insgesamt waren 1985 231 Betriebe in Eferding angesiedelt (114). Ein Beispiel für die zuletzt genannte Branche ist die Firma Artner, die Weiß-, Sämisch- und Pelzgeberei betreibt, und die die Kontinuität zum alten zünftischen Handwerk herstellt, denn ihr Sitz ist in der Ledererstraße. Die bodenständigen Obst- und Gemüseprodukte werden von der EFKO-Frischfrucht- und Konserven GesmbH Hinzenbach verarbeitet, wo etwa 130 Mitarbeiter beschäftigt sind; vor allem die dort erzeugten Essiggurken finden großen Absatz.
(114) Vgl. zum Folgenden: MIEDL – LITSCHEL, E. (wie Anm. 104) S. 143 ff.; SPERL, E.er Land (wie Anm. 104) S. 296 ff., 299f.
Die Bauhütte Leitl-Werk KG Hinzenbach hat sich aus einer seit 1895 bestehenden Ziegelei zu einem der größten Ziegelproduzenten Österreichs entwickelt und ist vor allem auf Ziegelfertigteile spezialisiert (Spannton). Am oberen Graben ist der Mühlen- und Maschinenbaubetrieb Holzinger angesiedelt (seit 1930), der ebenso zu den Spitzenbetrieben seiner Branche zählt wie die Büromöbelfabrik Haberleitner (HALI), die ein echtes Familienunternehmen mit vielen Niederlassungen in Österreich und im Ausland ist. In unmittelbarer Nachbarschaft, im sogenannten Industriegelände, ist auch die Firma Anton Maier angesiedelt, die Jeans und Berufskleider anfertigt. An der Osteinfahrt befindet sich die Firma METERA-PARA, die aus einer kleinen Spenglerei hervorgegangen ist, deren Programm heute Dachschalen, Stahlhallen, Spezialmaschinen und Feuerlöscheinrichtungen umfaßt und wo großer Wert auf Forschung und Entwicklung gelegt wird. Der größte Baubetrieb im Umkreis ist die Firma Glatzhofer, wo durchschnittlich 150 Mitarbeiter beschäftigt werden. Schließlich soll auch die Firma Stadelmann genannt werden, die sich vom handwerklichen, blechverarbeitenden Betrieb zu einer modernen Kunststofferzeugung wandelte, die besonders Produkte für den Bürobedarf erzeugt.
Bei all diesen genannten Firmen sind Arbeitnehmer beschäftigt, die zu 60% nicht in der Stadt wohnen, sondern einpendeln. Umgekehrt ist jedoch auch die Anziehungskraft der Landeshauptstadt Linz und anderer Wirtschaftsstandorte derart groß, daß etwa 40% der Eferdinger Arbeitnehmer auspendeln müssen (115). Durch den Ausbau der Straße Linz-Passau bzw. Linz-Schärding und die Donaubrücke Aschach, die die Verbindung mit dem Mühlviertel herstellt, ist Eferding in den modernen Straßenverkehr einbezogen. Probleme bereitet aber die Umfahrungsstraße, wo es nur zu einer Teillösung gekommen ist. Durch seine gesunde Struktur hat die Wirtschaft die Konjunkturprobleme der letzten Jahre relativ gut überstanden, wobei manche Bereiche wie etwa Tourismus und Fremdenverkehr noch ausbaufähig sind und man sich auch Impulse von dem seit kurzem fertiggestellten Rhein-Main-Donaukanal erwartet. Auf kulturellem Gebiet versucht man an die großen musikalischen Traditionen anzuknüpfen und kann auch auf die Museen im Starhembergischen Schloß (Stadtmuseum, Familienmuseum der Starhemberger), die 1962 feierlich eröffnet wurden, als Aktivposten verweisen.
(115) MIEDL – LITSCHEL, E. (wie Anm. 104) S. 147; J. WAIDACHER, Sozialstruktur der Gemeinde E., Dipl. Arb. Linz 1976.
Georg Heilingsetzer
Anmerkungen
(1) Zur Geologie vgl. H. KOHL, Geographische Einführung, in: 9. Österr. Historikertag, Exkursionsführer, 1967, S. 8 ff.; ÖStB, 1. Bd., Oberösterreich, 1968, S. 109.
(2) J. REITINGER, Die ur- und frühgeschichtlichen Funde in Oberösterreich, 1968, S. 62.
(3) Für ad Mauros sprach sich vor allem R. Noll aus, der Marinianium mit gewichtigen Argumenten verworfen hat, vgl. R. NOLL, Römische Siedlungen und Straßen im Limesgebiet zwischen Inn und Enns (Oberösterreich), 1958 (Der römische Limes in Österr. 21) S. 22; zur Forschungsgeschichte über dieses Problem vgl. K. GENSER, Der österreichische Donaulimes in der Römerzeit. Ein Forschungsbericht, 1986 (Der römische Limes in Österr. 33) S. 84 ff.
(4) E. NOWOTNY, Die Donaustrecke zwischen Linz und Passau, in: Anzeiger der phil.-hist. Classe der Akademie der Wissenschaften 62, 1925, S. 90f.
(5) L. ECKHART, Die Grabungen 1960 in Schlögen, Oberranna und E., in: PAR 10, 1960, S. 28; DERS., Die dritten 50 Jahre römerzeitlicher Archäologie in Oberösterreich, in: JbOÖMV 128 (1983) S. 36.
(6) C. SCHWANZAR, Der römische Grenzabschnitt zwischen Passau und Linz, in: Oberösterreich – Grenzland des Reiches, 1986 (Ausstellungskat. des OÖLM NF 7) S. 53f.; NOLL, Römische Siedlungen (wie Anm. 3) S. 32.
(7) Vgl. I. HAUSNER – E. SCHUSTER (Bearb.), Altdeutsches Namenbuch. Die Überlieferung der Ortsnamen in Österr. und Südtirol von den Anfängen bis 1200, 1993, S. 303f.
(8) E. BOSHOF (Bearb.), Die Regesten der Bischöfe von Passau, Bd. I, 1992, S. 106, Nr. 359; Germania Pontificia, Bd. 1, S. 177.
(9) OÖUB, Bd. II, Nr. 96, S. 136.
(10) OÖUB, Bd. II, Nr. 145, S. 213.
(11) OÖUB, Bd. II, Nr. 228, S. 232.
(12) Vgl. J. LAHUSEN, Zur Entstehung der Verfassung bairisch-österreichischen Städte, 1908, S. 40f.; O. HAGENEDER, Über das Burgrecht in der Grafschaft Schaunberg, in: MOÖLA 8, 1964, S. 402f.; H. UHL, Handwerk und Zünfte in E., 1973 (FRA III/3) S. 19, 33; A. ZAUNER, Die Anfänge der Zisterze Wilhering, in: MOÖLA 13, 1981, S. 118f. sieht in den burigenses noch keine Bürger in vollem Sinne, aber Inhaber von Hofstätten, die Handel und Gewerbe betrieben.
(13) SUB, Bd. II, S. 235.
(14) LAHUSEN, Zur Entstehung (wie Anm. 12) S. 41.
(15) W. KOPAL, Geschichte der Stadt E., in: JbOÖMV 33, 1875, S. 29 (mit falschen Angaben); vgl. H. DOPSCH – H. SPATZENEGGER (Hg.), Geschichte Salzburgs, Bd. I, 19 S. 406f.; zum Aufenthalt Kaiser Friedrichs II. vgl. BÖHMER, Regesta Imperii, V/1, 1881, S. 449, Nr. 2245.
(16) Nach den Kremsmünsterer Annalen (MGH SS 9, S. 549).
(17) OÖUB, Bd. II, S. 416, Nr. 284.
(18) So schon LAHUSEN, Zur Entstehung (wie Anm. 12) S. 41; A. KLAAR, Die Siedlungsformen der österreichischen Donaustädte, 1963 (Beiträge zur Geschichte der Städte Mitteleuropas I) S. 94; ÖStB, Oberösterreich, S. 110.
(19) OÖUB, Bd. II, Nr. 437, S. 636; O. WUTZEL, Die Rechtsquellen der Stadt E., 1954 (FRA IIl/2) S. 1.
(20) WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 19) S. 2, Nr. 3: Ab arbore quadam piro iuxta inisam Sita, usque ad locum illum, vbi fluuius uadit contra ciuitatem, judicium specialiter spectat ad episcopatum et infra terminum eundem simul cum insulis …
(21) OÖUB, Bd. 1, S. 487, Nr. XII.
(22) OÖUB, Bd. III, S. 197, Nr. 204 (1253 April 1, Prag); ebda. S. 453, Nr. 490 (1276 Dezember 13, Wien).
(23) J. BREINBAUER, Otto von Lonsdorf. Bischof von Passau 1254–1265, 1992, S. 225.
(24) OÖUB, Bd. III, S. 208, Nr. 214; WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 19) S. 1f., Nr. 2; DERS., Bevölkerung, Recht und Verfassung der Stadt E. in Oberösterreich vom 12. bis zum 16. Jahrhundert, Phil. Diss. Innsbruck 1947, S. 58.
(25) Monumenta Boica XXIX/2, S. 239 (1256 Jänner 3); BREINBAUER, Otto von Lohnstorf (wie Anm. 23) S. 226.
(26) WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 19) S. 2.
(27) Zuletzt BREINBAUER, Otto von Lohnstorf (wie Anm. 23) S. 227.
(28) KOPAL, E. (wie Anm. 15) S. 38f.; WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 19) S. 3f.
(29) OÖUB, Bd. VIII, S. 344 ff., Nr. 353 und 354.
(30) J. STÜLZ, Zur Geschichte der Herren und Grafen von Schaunberg, 1862 (Denkschriften der phil.-hist. Classe der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften XII) S. 191.
(31) A. MAIDHOF, Die Passauer Urbare, 1. Bd., 1933, S. 600 ff. Dort wird das Urbar zum Jahre 1324 datiert. HAGENEDER, Beiträge zur Geschichte der Herrschaft Schaunberg, Phil. Diss. Wien 1951, S. 49, modifiziert die Datierung, da darin das erst 1325 gestiftete Schifersche Spital erwähnt wird. UHL, Handwerk und Zünfte (wie Anm. 12) S. 31, verweist darauf, daß die von Maidhof gegebene Datierung richtig sei, da es sich „bestenfalls um einen Vorläufer des Schifer-Stiftes” handle. Dies wird leider nicht weiter begründet und von einem „Vorläufer” ist sonst nichts bekannt. Außerdem ist das Spital im Urbar in unmittelbarer Nähe zu einem Haus des Rudolfus Schifer, wohl des Stifters, angeführt.
(32) HAGENEDER, Beiträge (wie Anm. 31) S. 27.
(33) Anders WUTZEL, E., Anlitz einer alten Stadt, in: OÖHbll. 2, 1948, S. 302; DERS., Rechtsquellen (wie Anm. 3) S. XXIII.
(34) HAGENEDER, Beiträge (wie Anm. 31) S. 5.
(35) UHL, Handwerk und Zünfte (wie Anm. 12) S. 32.
(36) K. LOHRMANN (Hg.), Tausend Jahre österreichisches Judentum, 1982, S. 75.
(37) Urbar von 1371 (OÖLA, Neuerwerbungen, Hs. 148, fol. 109v).
(38) UHL, Handwerk und Zünfte (wie Anm. 12) S. 28f.; HAGENEDER, Beiträge (wie Anm. 31) S. 52.
(39) WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 3) S. XIV, Druck: ebda. S. 7 ff. bzw. S. 12 ff.; DERS., Bevölkerung (wie Anm. 24) S. 89 ff.
(40) WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 3) S. 7, § 1.
(41) WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 3) S. 17f., Nr. 12, S. 19, Nr. 13, S. 26 ff., Nr. 21, S. 28f., Nr. 22.
(43) WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 3) S. VI.
(44) Urkunde von 1542 März 11, Eferding; WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 3) S. 25f., Nr. 20.
(45) WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 3) S. XII.
(46) UHL, Handwerk und Zünfte (wie Anm. 12) S. 142 ff.
(47) K. GRIENBERGER, Das landesfürstliche Baron Schifersche Erbstift oder das Spital in E., 1897, S. 10.
(48) GRIENBERGER, Erbstift (wie Anm. 47) S. 31.
(49) E. HAINISCH, Denkmale der Bildenden Kunst, der Geschichte und der Kultur im politischen Bezirk E., 1933, S. 48 ff.
(50) Zur Baugeschichte und Beschreibung der Pfarrkirche zum hl. Hippolyt vgl. HAINISCH, Denkmale (wie Anm. 49) S. 28 ff.; J. WASLMAYR, 500 Jahre Stadtpfarrkirche E. 1451–1952, 1952, S. 5.
(51) WASLMAYR, Stadtpfarrkirche (wie Anm. 50) S. 8f.
(54) WASLMAYR, Stadtpfarrkirche (wie Anm. 50) S. 13 ff. (nach dem Urbar von 1503 im Archiv der Stadtpfarre E.).
(55) Vgl. P. ORTMAYR, Ein Werk des Passauer Dombaumeisters Jörg Windisch in Oberösterreich, in: Christliche Kunstblätter 73, 1932, S. 71 ff.
(56) A. ZAUNER, E., in: 9. Österr. Historikertag (wie Anm. 1) S. 63.
(57) WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 3) S. XV, XXVI ff.
(58) N. GRABHERR, Historisch-topographisches Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze, 1975 (Veröffentl. der Österr. Arbeitsgemeinschaft für Ur- und Frühgeschichte VII/8) S. 19f.
(59) WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 3) S. 17f., Nr. 12.
(60) STÜLZ, Zur Geschichte (wie Anm. 30) S. 13, Nr. 761.
(61) G. HEILINGSETZER, Aristokratie, Aufklärung und Architektur. Zur Neugestaltung des Schlosses E. durch Andreas Zach, in: MOÖLA 13, 1981, S. 280f.
(62) ÖStB, Oberösterreich, S. 116.
(63) WASLMAYR, Die kirchliche Entwicklung der Stadt E. in Oberösterreich, Kath.-theol. Diss. Wien 1948, S. 63.
(64) P. SEGL, Ketzer in Österreich. Untersuchungen über Häresie und Inquisition im Herzogtum Österreich um 13. und beginnenden 14. Jahrhundert, 1984 (Quellen und Forschungen aus dem Gebiet der Geschichte NF 5) S. 181, 189, 191.
(65) K. EDER, Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung, 1932, S. 121.
(66) Stadtarchiv E., Urk. Nr. 18a; Edition bei WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 3) S. 21; vgl. auch H. E. BAUMERT, Die Wappen der Städte und Märkte Oberösterreichs, 1958, S. 18.
(67) Zitiert nach STÜLZ, Zur Geschichte (wie Anm. 30) S. 212, Nr. 1226.
(68) STÜLZ, Zur Geschichte (wie Anm. 30) S. 213.
(69) Vgl. G. ULBRICH, Beiträge zur Geschichte der Grafen von Schaunberg. Das Ende des Geschlechts und die Auseinandersetzung um das Erbe, Phil. Diss. Wien 1968, S. 207f.; der Vertrag befindet sich im OÖLA, Starhemberg Archiv, Urk. Nr. 3013 (1572 August 10).
(70) Vgl. auch zum Folgenden M. F. KÜHNE, Die Häuser Schaunberg und Starhemberg im Zeitalter der Reformation und Gegenreformation, 1890, S. 6 ff.; M. DOBLINGER, Der Protestantismus in E. und Umgebung bis zum Toleranzpatent, in: Jb. Ges. Gesch. Prot. 72, 1956, S. 32.
(71) GRIENBERGER, Schifersches Erbstift (wie Anm. 47) S. 92f., 103.
(72) EDER, Land ob der Enns vor der Glaubenspaltung (wie Anm. 65) S. 346.
(73) DOBLINGER, Protestantismus (wie Anm. 70) S. 73.
(74) WUTZEL, Bevölkerung (wie Anm. 39).
(75) Vgl. P. VODOSEK, Samuel Übermann. Zur Geschichte der Beziehungen zwischen Oberösterreich und Württemberg im Zeitalter von Reformation und Gegenreformation, in: ÖGL 21, 1977, S. 249 ff.
(76) Über die Beziehungen des Erasmus von Starhemberg zu Kepler vgl. HEILINGSETZER, Ständischer Widerstand und Unterwerfung. Erasmus von Starhemberg und seine Rechtfertigungsschrift (1621), in: MOÖLA 14, 1984, bes. S. 273f.
(77) A. CZERNY, Der zweite Bauernaufstand in Oberösterreich 1595–97, 1890, S. 91 ff., 108f.
(78) E. STRASSMAYR, E. zur Zeit der Bauernkriege, in: Heimatgaue 6, 1925, S. 39 ff.
(79) Abgedruckt bei KÜHNE, Die Häuser Schaunberg und Starhemberg (wie Anm. 70) S. 70f. Dort heißt es in einem Postskriptum: „Der Pöbel sei nun einmal rasend und gierig, da er so viele Feuersbrände vor seinen Augen sehe.”
(80) F. STIEVE, Der oberösterreichische Bauernkrieg des Jahres 1626, Bd. 1, 1904, S. 292 ff.; HEILINGSETZER, Der oberösterreichische Bauernkrieg 1626, 1985 (Militärhistorische Schriftenreihe 32) S. 23f.
(81) STRASSMAYR, Bauernkriege (wie Anm. 78) S. 42f. Die Akten befinden sich im OÖLA, Herrschaftsarchiv E., Archiv Schaunberg-E. (Bestand Musealarchiv) Schuber-Bd. 74–84; ein detailliertes Archivverzeichnis von Handel-Mazzetti befindet sich im Schuber-Bd. 31.
(82) OÖLA, Landschaftsakten, Bd. 1214, J III 110.
(83) WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 3) S. 51 ff., Nr. 45.
(84) HAINISCH, Denkmale (wie Anm. 49) S. 42.
(85) Über die Familie vgl. A. WEISS-STARKENFELS, Der oberösterreichische Adel, 1894 (Siebmachers Wappenbuch IV/V) S. 53; G. A. SEYLER, Abgestorbener Bayerischer Adel, 1884 (Siebmachers Wappenbuch II) S. 13, Bd. 2, S. 45.
(86) Vgl. HEILINGSETZER, Fata Starhembergica. Aristokratie, Staat und Militär zur Zeit des Prinzen Eugen am Beispiel des Hauses Starhemberg, in: K. GUTKAS (Hg.), Prinz Eugen und das barocke Österreich, 1985, S. 87 ff. (mit Angabe der älteren Literatur über die Familie).
(87) Vgl. H. WOHNOUT, Die „Causa Starhemberg” 1947–1954. Die Auseinandersetzung um die Rückstellungsansprüche Ernst Rüdiger Starhembergs, Dipl. Arb. Wien 1987, bes. S. 15 ff., 178 ff.
(88) KOPAL, Geschichte der Stadt E. (wie Anm. 15) S. 127, 129.
(89) ÖStB, Oberösterreich, S. 111; KOPAL, Geschichte der Stadt E. (wie Anm. 15) S. 132.
(90) F. VOGL, Aus der Franzosenzeit, in: E. Heimatkunde 2, 1911, S. 55 ff.
(91) Druck bei WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 3) S. 180 ff., Nr. 114.
(92) KOPAL, Geschichte der Stadt E. (wie Anm. 15) S. 138f.
(93) Vgl. M. GIROUARD, Life in the English Country House, 1980, S. 240 ff.
(94) KOPAL, Geschichte der Stadt E. (wie Anm. 15) S. 150.
(95) Über den Schloßbau von 1785 vgl. HEILINGSETZER, Aristokratie (wie Anm. 61) S. 280 ff.
(96) KOPAL, Geschichte der Stadt E. (wie Anm. 15) S. 135; ÖStB, Oberösterreich, S. 113.
(97) HAINISCH, Denkmale (wie Anm. 49) S. 56f. O. OBERWALDER, Die Stadt E., 1925, S. 99f. L. TEMMEL, Evangelisch in Oberösterreich, 1982, S. 132 ff.
(98) STRASSMAYR, Bauernkriege (wie Anm. 78) S. 44.
(99) HAINISCH, Denkmale (wie Anm. 49) S. 67f. (Abb. Tf. 30).
(100) WUTZEL, Rechtsquellen (wie Anm. 3) S. XlX ff. Eine genaue Analyse bei UHL, Handwerk und Zünfte (wie Anm. 12) S. 57f., 66 ff.
(101) OÖLA, Josephinisches Lagebuch, Hs. H 58 (1788).
(102) OÖLA, Franziszeischer Kataster, KG E., Nr. 152.
(103) Vgl. WUTZEL, E., Anlitz einer alten Stadt (wie Anm. 33) S. 289 ff., bes. 305.
(104) H. MIEDL – R. W. LITSCHEL, E. Ein Führer durch die Stadt an der Nibelungenstraße, 1972, S. 58f.; H. SPERL (Hg.), E.er Land, 1985, S. 89.
(105) SPERL, E.er Land (wie Anm. 104) S. 27 ff., bes. 33f.
(106) FS. 100 Jahre Sparkasse in E., 1964.
(107) K. ZWIRCHMAYR, 75 Jahre Linzer Lokalbahn 1912–1987, 1987, bes. S. 7 ff., 13f.
(108) E. POPP, 50 Jahre Postkraftwagenverkehr Linz-E., in: OÖHbll. 12, 1958, S. 57 ff.
(109) MIEDL – LITSCHEL, E. (wie Anm. 104) S. 62f.; SPERL, E.er Land (wie Anm. 104) S. 319 ff.
(110) SPERL, E.er Land (wie Anm. 104) S. 90.
(111) H. GATTERMAYR, Das Phänomen der Musikstadt E., in: Kulturzeitschrift Oberösterreich 34, 1984, S. 15 ff.
(112) ÖStB, Oberösterreich, S. 111; Österr. Amtskalender 1994/95, 1994, S. 706; SPERL, E.er Land (wie Anm. 104) S. 92; Oberösterr. Amtskalender. Der Oberösterreicher 115, 1995/96, S. 155.
(113) Die Zahlen nach E. GRINNINGER – J. MAYR, Geschichte, Geschichten und Bilder. Ein politisches Lesebuch über die Entstehung der Sozialdemokratie im Bezirk E., 1989, S. 177 ff.; Oberösterr. Amtskalender (wie Anm. 112) S. 155 (1991); Wahlen in Oberösterreich 1945–1979, o. J., S. 48.
(114) Vgl. zum Folgenden: MIEDL – LITSCHEL, E. (wie Anm. 104) S. 143 ff.; SPERL, E.er Land (wie Anm. 104) S. 296 ff., 299f.
(115) MIEDL – LITSCHEL, E. (wie Anm. 104) S. 147; J. WAIDACHER, Sozialstruktur der Gemeinde E., Dipl. Arb. Linz 1976.

 

 

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