Hes 48

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Hes 48
Hes 48.1
Dies sind die Namen der Stämme: * Von Norden vom Meer an auf dem Wege nach Hetlon zu nach Hamat und Hazar-Enan, so daß Damaskus nördlich liegen bleibt, gegen Hamat: das soll Dan als seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.
Hes 48.2
Neben Dan soll Asser seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.
Hes 48.3
Neben Asser soll Naftali seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.
Hes 48.4
Neben Naftali soll Manasse seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.
Hes 48.5
Neben Manasse soll Ephraim seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.
Hes 48.6
Neben Ephraim soll Ruben seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.
Hes 48.7
Neben Ruben soll Juda seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.
Hes 48.8
* Neben Juda aber sollt ihr einen Teil als Abgabe absondern von Osten bis nach Westen, der fünfundzwanzigtausend Ellen breit und so lang ist wie sonst ein Anteil von Osten bis nach Westen. Mitten darin soll das Heiligtum stehen.
Hes 48.9
Das Land, das ihr als Abgabe dem HERRN absondern sollt, soll fünfundzwanzigtausend Ellen lang und zehntausend Ellen breit sein.
Hes 48.10
Und diese Abgabe für das Heiligtum soll den Priestern gehören, nämlich fünfundzwanzigtausend Ellen lang an der Nordseite und an der Südseite und zehntausend Ellen breit an der Ostseite und an der Westseite. Und das Heiligtum des HERRN soll mitten darin stehen.
Hes 48.11
Es soll den geweihten Priestern gehören, den * Söhnen Zadok, die mir Dienst getan haben und nicht mit den Israeliten abgefallen sind, wie die Leviten abgefallen sind.
Hes 48.12
Und diese besondere Abgabe von der Abgabe des Landes soll ihnen gehören und hochheilig sein, neben dem Gebiet der Leviten.
Hes 48.13
Die Leviten aber sollen neben dem Gebiet der Priester auch ein Gebiet von fünfundzwanzigtausend Ellen in der Länge und zehntausend Ellen in der Breite haben; denn im ganzen soll die Länge fünfundzwanzigtausend Ellen und die Breite zwanzigtausend Ellen sein.
Hes 48.14
Und sie dürfen nichts davon verkaufen oder vertauschen, damit dieser beste Teil des Landes nicht in andere Hände kommt; denn er ist dem HERRN geheiligt.
Hes 48.15
Aber die übrigen fünftausend Ellen in der Breite entlang den fünfundzwanzigtausend Ellen sollen nicht heilig, sondern für die Stadt zum Wohnen und zur Weidetrift bestimmt sein, und die Stadt soll mitten darin stehen.
Hes 48.16
Und das sollen ihre Maße sein: viertausendfünfhundert Ellen an der Nordseite und an der Südseite, ebenso auch an der Ostseite und an der Westseite viertausendfünfhundert Ellen. *
Hes 48.17
Die Weidetrift der Stadt soll zweihundertfünfzig Ellen gegen Norden und gegen Süden messen, ebenso auch gegen Osten und gegen Westen zweihundertfünfzig Ellen.
Hes 48.18
Aber das übrige Gebiet entlang der Abgabe für das Heiligtum, nämlich zehntausend Ellen gegen Osten und zehntausend Ellen gegen Westen, das soll dem Unterhalt derer dienen, die in der Stadt arbeiten.
Hes 48.19
Und Arbeiter aus allen Stämmen Israels sollen in der Stadt arbeiten.
Hes 48.20
So soll die ganze Abgabe fünfundzwanzigtausend Ellen im Geviert sein. Ein Viereck soll die Abgabe für das Heiligtum sein mit dem, was Eigentum der Stadt ist.
Hes 48.21
* Was aber noch übrig ist, soll dem Fürsten gehören, nämlich auf beiden Seiten neben der Abgabe für das Heiligtum und neben dem Eigentum der Stadt entlang den fünfundzwanzigtausend Ellen an der Ostseite und an der Westseite, so weit wie die Anteile der Stämme reichen; das soll dem Fürsten gehören. Die Abgabe für das Heiligtum und der Tempel sollen in der Mitte liegen.
Hes 48.22
Abgesehen von dem Eigentum der Leviten und dem Eigentum der Stadt, das mitten im Gebiet des Fürsten liegt, soll das Land zwischen dem Gebiet Judas und dem Gebiet Benjamins dem Fürsten gehören.
Hes 48.23
Danach sollen die übrigen Stämme kommen: Benjamin soll seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.
Hes 48.24
Neben dem Gebiet Benjamins soll Simeon seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.
Hes 48.25
Neben dem Gebiet Simeons soll Issachar seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.
Hes 48.26
Neben dem Gebiet Issachars soll Sebulon seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.
Hes 48.27
Neben dem Gebiet Sebulons soll Gad seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.
Hes 48.28
Neben dem Gebiet von Gad soll * im Süden die Grenze von Tamar bis an das Haderwasser von Kadesch laufen und den Bach Ägyptens hinab bis an das große Meer.
Hes 48.29
Das ist das Land, das ihr austeilen sollt als Erbteil unter die Stämme Israels, und das sollen ihre Erbteile sein, spricht Gott der HERR.
Hes 48.30
* Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: an der Nordseite mit ihren viertausendfünfhundert Ellen
Hes 48.31
drei Tore: das erste Tor Ruben, das zweite Juda, das dritte Levi; denn die Tore der Stadt sollen nach den Namen der Stämme Israels genannt werden.
Hes 48.32
So auch an der Ostseite mit ihren viertausendfünfhundert Ellen drei Tore: nämlich das erste Tor Josef, das zweite Benjamin, das dritte Dan.
Hes 48.33
An der Südseite mit ihren viertausendfünfhundert Ellen auch drei Tore: das erste Tor Simeon, das zweite Issachar, das dritte Sebulon.
Hes 48.34
So auch an der Westseite mit ihren viertausendfünfhundert Ellen drei Tore: das erste Tor Gad, das zweite Asser, das dritte Naftali.
Hes 48.35
So soll der ganze Umfang achtzehntausend Ellen sein. Und alsdann soll die Stadt genannt werden * »Hier ist der HERR«.

 

 

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