Ausbau der Machtorganisation des rumänischen Bürgertums

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Ausbau der Machtorganisation des rumänischen Bürgertums
Revolution und Massenbewegungen zerbrachen die alte Ordnung, sie neutralisierten oder vertrieben viele von jenen, die über Jahrzehnte hinweg der Rumänischen Nationalpartei den Weg zur Macht versperrt hatten, und ermöglichten ihr jetzt den Versuch, auch die politische Macht zu übernehmen.
644Die Károlyi-Regierung behandelte das rumänische Bürgertum grundsätzlich demokratisch – anderes hätte sie auch kaum tun können. Budapest „erlaubte auch den Rumänen nicht nur die Organisation von Nationalräten und Nationalgarden, sondern regte sie direkt dazu an, da die Regierung diese zwar als autonom, doch zugleich als Organ des Staates betrachtete“,* und ließ rumänischen Nationalgarden auch bedeutende Geldsummen zukommen. Die rumänischen Garden trugen zur Wiederherstellung der Ordnung bei, und Mitte November waren sie zweifellos schon die wirksamsten Einheiten der Ordnungskräfte.
Les négociations de la paix hongroise I. [Budapest 1920], 384.
In der Anfangsperiode war die Beziehung zwischen den ungarischen Organen und den rumänischen Räten freundschaftlich. Die erstarkende republikanische Bewegung und die fortgesetzte Radikalisierung der ungarischen Gesellschaft scheinen den Verselbständigungsprozeß des rumänischen Bürgertums beschleunigt zu haben. „Was uns Rumänen anbelangt, muß [die Revolution – Z. Sz.] als nationale Katastrophe betrachtet werden. Mit allen nur möglichen Mitteln müssen wir danach streben, daß wir der Revolution in erster Linie nationalen Charakter verleihen“ – schrieb ihr Zentralorgan, wobei gleichfalls betont wurde, daß „der Rumänische Nationalrat nicht der Sprößling einer Revolution ist“. „Niemand soll von uns erwarten, daß wir dem Beispiel der Budapester folgen und zu Republikanern, zu Dynastiefeinden, zu Revolutionären werden; solche sind wir auch bisher nicht gewesen und haben keinen Grund, künftig solche zu werden.“ […] „Wir trennen uns […] und gehen unseren eigenen Weg […] uns dabei vor dem Schicksal der Budapester hütend, da wir nicht die Absicht haben, uns dahin führen zu lassen, wohin wir uns nicht führen lassen wollen, und dort anzukommen, wohin wir nicht gehen wollten.“*
Românul, 7. Dezember 1918; 12. November 1918; Drapelul, 19. November 1918. Siehe auch V. LIVEANU, 918. Din istoria luptelor revoluţionare din Romînia (ígí8. Aus der Geschichte der revolutionären Kämpfe in Rumänien). Bucureşti 1960, 507, 510, 547–548.
Der indessen von Budapest nach Arad übersiedelte Zentrale Rumänische Nationalrat unternahm den Versuch, eine größere selbständige Streitmacht zu organisieren. Der Sitz des zentralen Offiziers- und Soldatenrates war Wien, wo Maniu aus etwa 100 Offizieren den Wiener rumänischen Soldatenrat bildete, der sich auf ein aus 5000 Mann (rumänischer Nationalität) bestehendes Infanterieregiment stützte und auch in Wiener-Neustadt Soldaten hatte. Das Ziel der Wiener Aktion bestand darin, die rumänischen Soldaten der von der Front heimkehrenden Armee, in Einheiten organisiert, nach Siebenbürgen zurückzuschicken. Dadurch wäre der Rumänische Rat in den Besitz einer zur damaligen Zeit als enorm geltenden, aus ungefähr 50 000 Soldaten bestehenden Streitmacht gelangt, was das Gewicht Arads gegenüber Budapest und vielleicht sogar Bukarest in einem nicht abzusehenden Maße verändert hätte. Alle Soldaten trafen auch in Siebenbürgen ein, doch gerade die aus Böhmen auf Umwegen heimkehrende, gut ausgerüstete „Prager Rumänische Legion“ wurde auf Befehl der serbischen Kommandantur – wegen der noch unbestimmten Zugehörigkeit des Banats – aufgelöst. Die Hoffnungen auf eine eigene Armee waren in Rauch aufgegangen.
Nach dem Ausbruch der Revolution war am 5. November die sog. Lansing-Botschaft veröffentlicht worden, derzufolge der amerikanische Präsident „mit 645dem Gedanken der nationalen Einheit der überall lebenden Rumänen sympathisiert. Die USA werden nicht versäumen, zu gegebener Zeit ihren Einfluß dahin geltend zu machen, daß das rumänische Volk seine berechtigten politischen und Gebietsansprüche durchsetzt“.* Damit hatten bereits alle Siegermächte Rumänien die Unterstützung bei seinen Gebietsforderungen zugesichert, und damit war auch entschieden, daß die Vereinigung Siebenbürgens mit Rumänien auf dem Wege der Macht erfolgen werde. Am 9. November ließ schließlich auch Berlin der rumänischen Regierung die Botschaft überbringen, daß es „die Bestrebungen Rumäniens in Siebenbürgen wohlwollend behandelt“, wenn die von dort abmarschierende Mackensen-Armee nicht behelligt werde.
B. JANCSÓ, A román irrendentista mozgalmak története, 123.
Die neuen Umstände bewogen die rumänischen Politiker Siebenbürgens zum Handeln. Sie wollten den zu erwartenden Prozeß beschleunigen, gleichzeitig aber ihre eigenen Positionen so festigen, daß sie ihre Selbständigkeit mit jedem neuen Tage zu wahren und zu stärken vermochten. Am 9. November ging jenes „Ultimatum“ von Arad nach Budapest ab, in dem der Rumänische Nationalrat aufgrund der nationalen Selbstbestimmung und unter dem Vorwand einer Sicherung bzw. Erhaltung der Vermögenswerte und der öffentlichen Sicherheit die „Regierung des Ungarischen Nationalrates“ aufforderte, ihm die Souveränität über Ostungarn zuzuerkennen. Das beanspruchte Territorium umfaßte neben dem historischen Siebenbürgen auch die Komitate Torontál, Temes, Krassó-Szörény, Arad, Bihar, Szilágy, Sathmar, Marmarosch, „ferner die rumänischen Gebiete von Csanád, Békés und Ugocsa“.* Der rumänische Rat wollte die Macht aufgrund der vollen Rechtskontinuität übernehmen, er forderte die Regierung auf, alle Institutionen und Behörden seiner Macht zu unterstellen und dies zugleich in einer Proklamation dem Volk des Landes mitzuteilen.
Der Brief des Rumänischen Nationalrates s. OL, Ministerium für Nationalitätenbelange 1918. IX. t. 240.
In einem erweiterten Ministerrat behandelte die ungarische Regierung das Memorandum. Der überzeugte Nationalist Apáthy und auch Graf István Bethlen waren zur Annahme des Entwurfes des Ministers für Nationalitätenangelegenheiten Jászi bereit, der die siebenbürgische Frage durch Verhandlungen mit den Rumänen über die Einrichtung einer kantonalen Konföderation nach Schweizer Vorbild zu lösen gedachte. Die ungarische Öffentlichkeit sah Jászis Reise nach Arad mit großen Erwartungen entgegen, obwohl die siebenbürgischen Zeitungen bereits am 9. November die Frage aufwarfen, ob ein Teil Siebenbürgens evakuiert werden sollte. Falls diese Verhandlungen zu einem Ergebnis führten, „dann können wir den Anschluß Siebenbürgens an Rumänien verhindern und auch unsere territoriale Integrität den Tschechen gegenüber retten, die Grundlage für die Entwicklung eines föderativen Staates schaffen“-diktierte der amtliche Optimismus der Regierungskreise.*
Magyarország, 12. November 1918.
Die Regierungsdelegation traf gemeinsam mit siebenbürgischen Ausschußmitgliedern sowie Delegierten der sächsischen und schwäbischen Nationalräte am 13. November in Arad ein. Jászi erklärte vor Journalisten: „wenn die Rumänen tatsächlich Frieden wollen, dann stellen wir ihn auf solide Grundlagen, damit sie ihn nicht umgehen können“.*
J. KOMÁROMI, Jászi Aradon (Jászi in Arad) (Új Magyar Szemle, 1920. 1), 27–35.
646Wegen des Protestes der Rumänen konnten die Vertreter der nichtrumänischen Räte aus Siebenbürgen nur als Beobachter an den Verhandlungen teilnehmen, obwohl (laut Jászis Berechnungen) von den 6,8 Millionen Menschen in dem beanspruchten Gebiet nur etwa 2,9 Millionen rumänischer Nationalität waren. Diese Ausschlußforderung deutete bereits an, daß die rumänischen Führer das Selbstbestimmungsrecht einseitig interpretierten.
Jászi unterbreitete in Arad den Vorschlag, gemeinsam einen neuen demokratischen Staat einzurichten. Er bot das Selbstbestimmungsrecht an und die volle Regierungsgewalt über all jene Gebiete, in denen die Rumänen geschlossen siedelten oder in absoluter Mehrheit waren. Diese sollten sich auch bei den Friedensverhandlungen vertreten lassen können. Sein Plan beschnitt die territorialen Ansprüche des rumänischen Partners erheblich. Die Grenze des nach dem Schweizer Modell zu übergebenden Territoriums sollte die Linie Orschowa–Élesd–Zillenmarkt–Visóvölgy sein, außerdem sollte ein kompliziertes Enklavensystem entsprechend den Nationalitätenverhältnissen Siebenbürgens geschaffen werden. (Eine ungarische Enklave wäre das Szeklerland, die Gegend um Klausenburg geworden, ungarische Autonomie plante man für Petroscheni, Eisenmarkt, Reschitza und Lugosch, während der Plan auch drei rumänische Enklaven auf ungarischem Gebiet vorsah.) Jászis Angebot enthielt auch den Vorschlag, ein internationaler Ausschuß solle die Richtigkeit der ethnischen Angaben des Statistischen Zentralamtes vor Ort kontrollieren. Er versprach den Rumänen Regierungsbeteiligung und wollte gemeinsame Organe für die Erledigung der gemeinsamen Angelegenheiten schaffen. All das weckte in den rumänischen Führern den berechtigten Verdacht, Jászi wolle in Wirklichkeit mit vollendeten Tatsachen in die Friedensverhandlungen eintreten, in denen er sich dann auf sie berufen könne. Sie wollten die Lösung in einer anderen Richtung suchen.
Am kommenden Tag traf die Nachricht von der Unterzeichnung des Belgrader Waffenstillstandsabkommens vom 13. November zwischen der Károlyi-Regierung und Franchet d’Esperey ein, das die gesamte Verwaltung Ungarns im Kompetenzbereich der Budapester Regierung beließ, obwohl das Militär der Entente bis zum Mieresch vordringen könnte. Dies ermutigte die ungarische Delegation, änderte aber nichts am Verhandlungsverlauf. Der ungarischen Delegation wurde die abweisende Antwort der Rumänen mitgeteilt, daß „provisorische Lösungen“ keinerlei Garantien für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in den von ihnen beanspruchten Gebieten darstellten. Nach erneuten, vergeblichen Unterhandlungen fragte Jászi schließlich, was die Rumänen denn eigentlich wollten? Die totale Abtrennung – antwortete Maniu.
Die Gespräche blieben ergebnislos. Die Károlyi-Regierung wollte offensichtlich tatsächlich eine demokratische Lösung der Nationalitätenfrage erreichen. Sie wollte die Integrität erhalten, aber nicht auf den alten, sondern auf völlig neuen, föderativen Grundlagen. Der totalen Abtrennung eines ganzen Landesteiles konnte sie jedoch nicht zustimmen.
Die rumänischen Führer überließen die endgültige Entscheidung der Armee des rumänischen Staates und den Friedensverhandlungen. Sie verzichteten auf eine rasche einseitige Proklamation der Machtübernahme, da dies „zu einer ungeheuren Verwirrung unter der Völkern Ungarns führen und 647die Verwirrung dazu führen würde, die ohnehin auf schwachen Grundlagen ruhende Ordnung gänzlich ins Wanken zu bringen“.* Die stufenweise Machtübernahme hatte ja bereits begonnen.
Aradi Hírlap, 15. November 1918.

 

 

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