Die rumänische Versammlung in Karlsburg

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Die rumänische Versammlung in Karlsburg
Parallel zu den Verhandlungen von Arad hatte Maniu ein Memorandum nach Paris gesandt, in dem er, abweichend vom Belgrader Waffenstillstandsabkommen, die Genehmigung für ein Vordringen der rumänischen Armee diesseits des Mieresch erbat. Deren Eingreifen verlangte man auch von der rumänischen Regierung und überzeugte König Ferdinand davon, daß seine Truppen in Siebenbürgen ausreichend Lebensmittel, Schuhe und Kleidung vorfinden würden – Widerstand dagegen nicht, so daß es keinerlei Hindernis für ihr Vordringen gebe. Die Frage der militärischen Einmischung war damit endgültig entschieden.
Der Rumänische Nationalrat bekannte sich am 20. November in einem Manifest „an die Völker der Welt“ zur Eigenstaatlichkeit und brachte dabei zum Ausdruck, daß „die Regierung mit der ganzen Macht des Staates der Unterdrücker den der rumänischen Nation billigerweise zustehenden Bestrebungen die Stirn bietet“. Gemäß den Intentionen der rumänischen Regierung wurde am folgenden Tag in einem erneuten Manifest ein Aufruf zur Abhaltung einer Nationalversammlung verkündet und außerdem die Proklamation des rumänischen Generalstabschefs anläßlich des Einmarsches seiner Truppen in Siebenbürgen mitgeteilt. Das Nationalkomitee forderte am 24. November in einem vertraulichen Rundschreiben die örtlichen Räte auf, in möglichst vielen Gemeinden „den bedingungslosen Anschluß an das rumänische Königreich zu proklamieren, unter der Herrschaft der gegenwärtigen Dynastie“.* Es wurde auch ein Musterexemplar der Erklärung verschickt, mit dem Hinweis, die Erklärung in mehreren Exemplaren auszufertigen, da auch die rumänische Diplomatie sie benötige. „Somit wird eine Volksabstimmung wahrscheinlich vermeidbar sein“ – resümiert das Rundschreiben das Ziel der Aktion.* Die ungarische Regierung unternahm nichts, um die rumänische Nationalversammlung zu verhindern, die Ungarischen Staatsbahnen setzten sogar Sonderzüge für die am 1. Dezember zur Versammlung nach Karlsburg anreisenden Rumänen ein.
Im Namen des alten Nationalkomitees herausgegebener vervielfältigter Rundbrief s. OL, Ministerium für Nationalitätenbelange 1918. X. t. 242.
L. NAGY, A kisebbségek alkotmányjogi helyzete Romániában (Verfassungsrechtliche Lage der Minderheiten in Rumänien). Kolozsvár 1944, 18–19.
Diese Versammlung bereitete den rumänischen Sozialdemokraten viele Probleme. Der Standpunkt des linken Flügels war eindeutig: „Wir werden uns mit Rumänien vereinen, müssen jedoch Bedingungen dafür festlegen. Wir müssen mit der Zeit gehen und die Tyrannen vertreiben, und das rumänische Volk soll als freies Volk, ebenso wie wir jetzt, unsere Hand ergreifen, dann wollen wir gemeinsam ein großes, freies und demokratisches Land schaffen. Wir brauchen von nun an weder Bojaren noch das Symbol ihrer Macht (den 648König).“* Auch die rechten Sozialisten waren dieser Überzeugung: „Die Nationalversammlung in Karlsburg muß feierlich erklären, ob sie die Autonomie des freien Siebenbürgens solange aufrechterhält, bis sich in Rumänien die gegenwärtigen herrschenden traurigen Zustände verändern.“* Schließlich wurde ein Kompromiß geboren: Der rechte Flügel der Sozialisten verzichtete auf die Agitation für die Republik, während die Nationalpartei eine verzögerte Union akzeptierte und die Verwirklichung von demokratischen Reformen garantierte. An ein autonomes Siebenbürgen innerhalb Rumäniens dachten auch angesehene bürgerliche Politiker.
Adevěrul, 24. November 1918; T. ALBANI, Douăzeci de ani la Unire (20 Jahre nach der Vereinigung). Oradea 1938, 206.
Adevěrul, 1. Dezember 1918.
Am 30. November hatte eine kleinere Kommission unter Abstimmung der verschiedenen Bestrebungen den neuen Resolutionsentwurf erarbeitet, der bereits ohne ein Wort über die Institution des Königtums solche demokratischen Grundprinzipien fixierte, wie das allgemeine und geheime Wahlrecht, die volle Anerkennung der Presse-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit, die Agrarreform sowie die Ausweitung der politischen Rechte der Arbeiter. Punkt III der Resolution behandelte die „nationalen Minderheiten“: „Volle nationale Freiheit für die mitwohnenden Völker. Jedes Volk hat das Recht auf eigene Erziehung und Regierung in seiner Muttersprache, mit eigenständiger Verwaltung durch aus den eigenen Reihen gewählte Personen.“* Dieser Satz kündigt bereits an, daß die rumänischen Führer aus dem früheren Nationalitätenschicksal zweifellos gelernt hatten, daß sie anläßlich des historischen Rollentausches den Siebenbürger Magyaren und Sachsen umfangreichere Rechte versprechen müßten, als die Rumänen im dualistischen ungarischen Staat genossen hatten.
Der vollständige Text der Resolution s. I. CLOPOŢEL, Revoluţia din 1918 şi unirea Ardealului cu România (Die Revolution von 1918 und die Vereinigung Siebenbürgens mit Rumänien). Cluj 1926, 121–123; I. MIKÓ, Huszonkét év (22 Jahre). Budapest 1941, 265–267.
Am 1. Dezember 1918 nahmen die 1228 Delegierten der Konferenz in Karlsburg die Vereinigung unter der Bedingung an, daß „unsere spezifischen Institutionen die Aufrechterhaltung einer provisorischen Autonomie erfordern, was keineswegs etwas an der Tatsache der bedingungslosen Union ändert“.* Die Beratung wählte einen aus 200 Mitgliedern bestehenden Großen Nationalrat, in dem auch 30 Sozialdemokraten Platz fanden (neben den automatisch zu Ratsmitgliedern gewählten Bischöfen und herausragenden Vertretern der Intelligenz sowie ausgewählten reichen Bürgern).
T. ALBANI, a.a.O., 236.
Die große Massenversammlung fand auf dem Burgglacis statt, auf dem die große Masse der Bauern und eine kleinere Gruppe von Arbeitern über die Resolution informiert wurden. Die Versammelten – der rumänischen Tradition nach 100 000 Menschen – nahmen die verkündete Resolution mit Andacht und einhelliger Begeisterung auf. Der progressive Charakter der Grundprinzipien stimmte alle zuversichtlich.
Am 2. Dezember nominierte der Große Nationalrat die Mitglieder des aus 15 Personen bestehenden Regierungsrates (Consiliul Dirigent) – unter ihnen zwei Sozialisten – und sandte ein Huldigungs-Telegramm sowie eine Delegation nach Bukarest zur feierlichen Übergabe der Unionsresolution. Am 24. Dezember wurde in Bukarest gesetzlich verankert, daß „die im Beschluß 649der Karlsburger Konferenz vom 1. Dezember 1918 enthaltenen Gebiete ein für allemal mit dem Rumänischen Königreich vereinigt werden“,* wobei lediglich die örtliche Verwaltung in der Kompetenz des Regierungsrates verblieb, der drei Spitzenpositionen in der Bukarester Regierung erhielt.
Verordnung mit Gesetzeskraft 3631/1918. Monitorul Oficial, 13. Dezember 1918.
Wegen der Form, in der die rumänische Einheit entstanden war, kam es im rumänischen Fortschrittslager zu einem tiefen Riß. Auch die Gedankenwelt des linken Bürgertums war (für einige Jahre) fast völlig vom bislang kaum erhofften Traum eines Großrumäniens erfüllt. Die rechten Sozialdemokraten erwarteten von ihrer Unterstützung der nationalen Vereinigung die Integration der Arbeiterbewegung in das rumänische politische Leben, die Stärkung ihrer Partei. Demgegenüber war der langsam in Zentristen und Kommunisten zerfallende linke Flügel der Sozialisten von Anfang an nicht mit der engen Zusammenarbeit zwischen Rechten und Nationalisten einverstanden. Es wurde die „internationalistische Fraktion der rumänischen Sozialisten“ gebildet und eine ernsthafte Propagandatätigkeit entfaltet, vor allem in den Randgebieten der Großen Ungarischen Tiefebene sowie unter den rumänischen Arbeitern in der Umgebung von Budapest. Der linke Flügel berief für den 31. Dezember den Kongreß der „österreichischen, ungarischen und siebenbürgisch-rumänischen internationalistischen Sozialisten“ nach Budapest ein, der „seine Stimme gegen den in Karlsburg gefaßten Beschluß über den Anschluß an das rumänische Königreich erhob“.* Er forderte für alle Rumänen Ungarns, Siebenbürgens und des Banats das Recht, einen unabhängigen Staat zu gründen, und zwar mittels Volksabstimmungen unter allen Nationalitäten. Diese Richtung folgte der internationalistischen Tradition, welche noch im Frühling 1918 von den sich in russischer Kriegsgefangenschaft befindlichen Magyaren und Rumänen in den ersten Monaten der Sowjetmacht entwickelt worden war.
Glasul Poporului, 2. Februar 1919.
Die schwächeren rumänischen rechten Sozialdemokraten hielten im Januar 1919 in Hermannstadt einen Gegenkongreß ab, von dem die Teilnehmer am Budapester Kongreß der Linken – gerade die Arbeitervertreter der Großbetriebe – ausgeschlossen blieben. Auf dem Kongreß wurde die Gründung der Sozialdemokratischen Partei Siebenbürgens und des Banats verkündet.
Der größte Teil des organisierten Proletariats Siebenbürgens im weiteren Sinn bestand bekanntlicherweise aus Magyaren und Deutschen, die selbstverständlich ihre historische Aufgabe nicht in einer Vereinigung mit Rumänien, sondern in der Errichtung einer demokratischen, sozial orientierten Gesellschaft sahen.

 

 

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