Kommentar

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Die Stadt Retz liegt im Nordwesten des politischen Bezirks Hollabrunn. Sie besteht aus den Katastralgemeinden Stadt Retz, der 1941 eingemeindeten Alstadt Retz sowie den 1968 eingemeindeten Orten Obernalb, Unternalb, Kleinhöflein und Kleinriedenthal. Zuletzt kam 1975 die Katastralgemeinde Hofern zur Stadtgemeinde Retz. Die Fläche der Stadtgemeinde beträgt 45,01 km2; 1994 hatte sie 4284 Einwohner und 1766 Häuser. Als zentraler Ort der Stufe 4 hat die Stadt vorwiegend Dienstleistungscharakter, wie auch ein Anteil von 54% dieses Sektors an der Arbeitsbevölkerung zeigt. Die Stadt besitzt daher auch zahlreiche öffentliche und kommunale Institutionen. Die Landwirtschaft (23% der Berufstätigen) ist vom Weinbau geprägt: Etwa ein Viertel der agrarisch nutzbaren Fläche (ca. 4.000 ha) wird von Weingärten eingenommen (1). Verkehrsmäßig ist Retz durch die Eisenbahnlinie von Hollabrunn nach Drosendorf bzw. Znaim und über eine Reihe von Landesstraßen in das regionale Kommunikationsnetz eingebunden. Seit 1989 ist ein Grenzübergang nach Tschechien bei Mitterretzbach eingerichtet (2).
(1) Zu diesem Abschnitt siehe E. LANDSTEINER, Stadtgemeinde R., in: Vergangenheit und Gegenwart. Der Bezirk Hollabrunn und seine Gemeinden, hg. v. E. BEZEMEK u. W. ROSNER, 1993, S. 836.
(2) Siehe dazu: E. DIEM, Die Geographie des Bezirkes Hollabrunn, in: Vergangenheit und Gegenwart (wie Anm. 1) S. 254 ff. u. 267 (Karte 3); LANDSTEINER, R. (wie Anm. 1) S. 836.
Die Stadt liegt in einer Seehöhe von 242 m am Nordostabhang des Manhartsberges. Das Gelände geht hier in einer deutlichen Geländestufe in das wellige, von Flüssen und Bächen durchzogene Hügelland des Weinviertels über. Ein Bachsystem, bestehend aus dem Landbach, dem Retzer Altbach und dem Nalber Bach, die, als Retzbach vereinigt, in die Pulkau münden, prägt das Gemeindegebiet. Zur Geologie der Region ist zu sagen, daß hier die Granite der Böhmischen Masse in Form der bereits erwähnten Geländestufe unter die Sedimente des miozänen Molassemeeres tauchen, wobei die Stadt selbst auf der mit tertiären Sanden („Retzer Sande”) bedeckten Strandterrasse liegt, die hier ihrerseits unter den Ton- und Tegelablagerungen der sogenannten Eggenburger Serie verschwindet (3). Die Region ist der pannonischen Klimaprovinz zuzuzählen. Hohe Sonneneinstrahlung und geringe Niederschlagsmengen (Jahresdurchschnitt 428 mm), jedoch durchaus günstige Temperaturmittelwerte bedingen ein relativ trockenes Klima (4).
(3) Siehe dazu: DIEM, Geographie (wie Anm. 2) S. 250 ff., 257 (Tabelle 1) u. 266 (Karte 2); R. RESCH, R.er Heimatbuch Bd. I, Nachdruck 1984, S. 20 ff. (Abb. 11 u. 11a).
(4) DIEM, Geographie (wie Anm. 2) S. 252 ff. u. 258 ff. (Abb. 2–9).
Von der hohen Siedlungskontinuität im Stadtgebiet zeugen eine Reihe von Funden. Im Zuge des Eisenbahnbaues in den siebziger Jahren des 19. Jahrhunderts wurden erste Entdeckungen gemacht, die den damaligen Stadtsekretär und ersten modernen Chronisten der Stadt, J. K. Puntschert, anregten, den Gupferten Berg bei Unternalb untersuchen zu lassen (5). Die Funde setzen in der Jungsteinzeit ein und erreichen im Spätneolithikum mit dem 1934/35 aufgefundenen Hockergräben beim ehemaligen Ziegelofen einen ersten Höhepunkt (6). Damit kann von einer Besiedlung im engeren Stadtgebiet ab diesem Zeitpunkt gesprochen werden. Auch die Bronzezeit ist in Retz repräsentiert, nach wie vor jedoch nur durch Grab- oder Streufunde. Ein ähnliches Bild bietet noch die Hallstattzeit. Erst aus der La-Tene-Zeit, die üblicherweise mit keltischen Ethnika zu verbinden ist, sind Siedlungsreste im engeren Stadtbereich belegt. Der germanischen Periode (1.–6. Jahrhundert) sind die 1935 auf dem Galgenberg gemachten Funde zuzuordnen; es handelt sich dabei um Keramik, die vermutlich quadischen Ursprungs ist, aber auch um Siedlungsreste aus dem 4. Jahrhundert (7). Ethnische Zuordnungen sind jedoch durchaus problematisch und es ist auch schwierig, wenn nicht unmöglich, Kontinuitäten germanischer „Restbevölkerungen”, die bis zu den Baiern reichen sollen, anzunehmen – ein Thema, dem sich vor allem die ältere Forschung intensiv gewidmet hat. Die Theorie einer frühzeitigen, schon im 7. Jahrhundert angesetzten bairischen Landnahme, die wohl in deutlichem Antagonismus zum „ungewollten” slawischen Befund der Quellen stand, sollte damit gestützt werden (8). Die folgende slawische Periode (6./7.–10. Jahrhundert) ist zwar nicht durch Funde belegbar, wohl aber durch den Ortsnamen Retz an sich, dessen Etymologie von slaw. recica (Flüßchen) ableitbar ist (9). Auf die slawische Besiedlung weisen jedoch in der unmittelbaren Nachbarschaft von Retz eine Reihe von Funden, aber auch Orts-, Flur- und Gewässernamen hin. Als gesichert kann auch angesehen werden, daß das heutige Gemeindegebiet im 9. Jahrhundert zwar zum Einflußbereich des Großmährischen Reiches zu zählen ist, was aber keineswegs im Sinne einer politischen Zugerhörigkeit zu diesem gesehen werden kann (10). Dazu ist in Rechnung zu stellen, daß kein slawisches Zentrum im unmittelbaren Bereich, wie auch im nördlichen Weinviertel insgesamt nachweisbar ist (11).
(5) RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 48 ff.; J. K. PUNTSCHERT, Denkwürdigkeiten der Stadt R., 1894, S. 24.
(6) Neolithischer Typus „Retz”; Dehio-Handbuch. Die Kunstdenkmäler Österreichs. Niederösterreich nördlich der Donau, hg. v. Bundesdenkmalamt. (Dehio Niederösterreich, 1990) S. 962.
(7) Zum gesamten Abschnitt siehe: LANDSTEINER, R. (wie Anm. 1) S. 836; RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 47–68; PUNTSCHERT, Denkwürdigkeiten (wie Anm. 5) S. 23–25; G. HASENHÜNDL, Ur- und Frühgeschichte im politischen Bezirk Hollabrunn, in: Vergangenheit und Gegenwart (wie Anm. 1) S. 21–46.
(8) Wobei nicht unerwähnt bleiben darf, daß laut M. WELTIN, Probleme der mittelalterlichen Geschichte Niederösterreichs. Unter besonderer Berücksichtigung des Hollabrunner Bezirkes, in: Vergangenheit und Gegenwart (wie Anm. 1) S. 49f., auch die tschechische Historiographie noch in jüngerer Zeit „kaum weniger ideologiefrei” argumentierte; dazu: L. HAVLIK, Die alten Slawen im österreichischen Donaugebiet, in: ÖGL 9/4, 1965, S. 187–202.
(9) E. SCHUSTER, Die Etymologie der niederösterreichischen Ortsnamen III, 1994, S. 143, R. 205; LANDSTEINER, R. (wie Anm. 1) S. 836.
(10) Die von der ältesten tschechischen Historiographie behauptete, im 9. Jahrhundert angesiedelte Gründung einer Stadt oder Festung Rastislavia an der Stelle des heutigen Retz durch Herzog Rastislav (846–870) ist ins Reich der Sage zu verweisen; RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 72 ff.
(11) Zum Problem der politischen und ethnischen Zuordnung im Frühmittelalter siehe vor allem: WELTIN, Probleme der mittelalterlichen Geschichte (wie Anm. 8) S. 48–61.
Die Besiedlung des Raums durch deutschsprachige, bairische Bevölkerung ist erst ab der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts anzunehmen. Sie steht in engem Konnex mit der verfassungsmäßig schwer zu klärenden Böhmischen Mark, deren „Restgebiete” die angeblichen Reichsgrafschaften Hardegg(-Retz) und Seefeld gewesen sein sollen (12). Max Weltin hat bereits in seiner Einleitung zum Nachdruck des Retzer Heimatsbuches (13) überzeugend nachgewiesen, daß der Zusammenhang zwischen Böhmischer Mark und den genannten Grafschaften kein unmittelbarer sein kann, daß vielmehr Herrschaftsbildungen aus „wilder Wurzel”, unter anderem durch die Grafen von Plain, stattgefunden hatten, nachdem der von Kaiser Heinrich III. um die Mitte des 11. Jahrhunderts als Markgraf der Böhmischern Mark eingesetzte Adalbert es scheinbar nicht verstanden hatte, einen auf ihn fixierten Personenverband aufzubauen (14). Die Böhmische Mark trat daher kaum ins Leben, wenn auch vereinzelt um 1100 und kurz danach Grafen- und Herrenfamilien bzw. ihre Gefolgsleute in der Region nachweisbar sind, die möglicherweise schon in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts zugewandert sind (15). Zu diesen könnte der 1108 genannte Edelfreie Wolfker von Nalb (16) zählen. Die Ausdehnung seines Besitzes festzulegen, ist jedoch kaum möglich. Immerhin kann angenommen werden, daß er zumindest über einen Teil des späteren Retzer Gebietes verfügte. Aller Wahrscheinlichkeit nach hat Wolfker nach 1108 die Pfarre Nalb gestiftet und dem Stift Göttweig geschenkt (17). Zum Sprengel dieser Pfarre gehörte zu diesem Zeitpunkt auch das gesamte Gebiet der späteren Pfarren Retz und Unterretzbach.
(12) Siehe dazu vor allem: O. H. STOWASSER, Zwei Studien zur österreichischen Verfassungsgeschichte, in: ZRG GA 44, 1924, S. 114 ff.; DERS., Das Land und der Herzog in Baiern und Österreich, 1925; DERS., R. und die Grafschaft Hardegg, in: UH 7, 1934, S. 3–9; von K. LECHNER, der aus den Ansätzen Stowassers seine „Grafschaftstheorie” entwickelte und dessen suggestiver und kompetenter Vertretung dieser Theorie, diese ihr „zähes Leben” verdankt (M. WELTIN), sei hier nur exemplarisch zitiert: Die territoriale Entwicklung von Mark und Herzogtum Österreich, in: UH 24, 1953, S. 33–55. Auf die Frage der Reichsgrafschaft Hardegg wird im Rahmen dieser Darstellung im weiteren nicht eingegangen.
(13) WELTIN, Vorbemerkung zum Nachdruck des ersten Bandes von Rudolf Reschs „R.er Heimatbuch”. Böhmische Mark, Reichsgrafschaft Hardegg und die Gründung der Stadt R., in: RESCH, Heimatbuch I (Nachdruck 1985) (wie Anm. 3) S. 7–29.
(14) WELTIN, Vorbemerkung (wie Anm. 13) S. 15 u. 17 ff.; DERS., Probleme der mittelalterlichen Geschichte (wie Anm. 8) S. 82f. u. 85 ff.
(15) Die Quellenlage läßt allerdings keine gesicherten Aussagen zur zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts zu; siehe WELTIN, Probleme der mittelalterlichen Geschichte (wie Anm. 8) S. 86.
(16) Urk. Zwettl 1108 X 29; Wolfker von Nalb nahm 1108 unter Heinrich V. an der Belagerung von Preßburg teil; siehe dazu auch WELTIN, Vorbemerkung (wie Anm. 13) S. 16f.
(17) H. WOLF, Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer. II. Abteilung: Die Kirchen- und Grafschaftskarte. 6. Teil: Niederösterreich, 1955, S. 382 ff.
Seit Beginn des 11. Jahrhunderts war also eine nach Norden gerichtete Bewegung der Herrschaftsbildung und Besiedlung im Gang, in deren Zuge bairische Geschlechter und deren Ministerialen letztlich den Raum erfüllten, der der präsumtiven Böhmischen Mark zugedacht gewesen war. Die Träger dieser Bewegung akzeptierten jedoch früher oder später durchwegs den Babenberger Markgrafen als Landesherrn (18). Im Bereich der Thaya kam diese Bewegung um 1100 zum Stehen; allerdings war das Gebiet zunächst nur „stützpunktartig” (19) erfaßt, und die so entstandenen Herrschaftsbereiche dürfen keineswegs als flächige Gebilde gesehen werden und ließen offensichtlich noch genügend Raum für „Neuankömmlinge” (20).
(18) WELTIN, Probleme der mittelalterlichen Geschichte (wie Anm. 8) S. 90 ff.; DERS., Vorbemerkung (wie Anm. 13) S. 7 ff.
(19) WELTIN, Vorbemerkung (wie Anm. 13) S. 20.
(20) Ein deutliches Indiz dafür ist die Errichtung der Burg Kaja durch babenbergische Ministerialen, inmitten des „Plainer Territoriums”; WELTIN, Vorbemerkung (wie Anm. 13) S. 20.
Der 1108 genannte Wolfker von Nalb und seine Bedeutung für das Retzer Gebiet sind bereits erwähnt worden. Um 1140/50 werden mit Otto von Hardegg und 1157 mit Herrand von Nalb, dessen Herrschaftsbereich wohl ebenfalls das heutige Gebiet von Retz betraf, zwei Plainer Gefolgsleute identifizierbar (21). Die Anwesenheit der Plainer selbst – in Hardegg – ist erst 1187 mit Graf Liutold III. belegt (22). Man kann daher mit ziemlicher Berechtigung annehmen, daß die Herrschaftsbildung von Hardegg am Ende des 11. oder kurz nach Beginn des 12. Jahrhunderts erfolgte, woraus geschlossen werden kann, daß auch die Besiedlung des Retzer Raums durch bairische Siedler im Gefolge Nalber Edelfreier und der Plainer im nämlichen Zeitraum erfolgt ist. Die Erstnennung von Retz (1180) findet sich allerdings erst erheblich später (23).
(21) Vgl. WELTIN, Vorbemerkung (wie Anm. 13) 18 ff. u. Anm. 73 u. 77.
(22) OöUB II, S. 409, Nr. 278.
(23) ÜB St. Pölten I, S. 18; HONB V, S. 177, R. 205.
Im folgenden wird zwischen der Dorfsiedlung Retz (i.e. Altstadt Retz) und der Gründungsstadt des 13. Jahrhunderts zu unterscheiden sein. Das Dorf Retz, urkundlich 1180 erstmals als „Rezze” erwähnt (24), hat drei Siedlungsbereiche, die, deutlich voneinander getrennt, drei verschiedenen Grundherrschaften zuzuordnen sind. Östlich des Altbachs erstreckt sich das Straßendorf Retz, das zur Hardegger Herrschaft Retz(-Althof) gehörte und offensichtlich den ältesten Teil der Siedlung darstellt. Herrschaftlicher Mittelpunkt war später der Althof, der auf eine angeblich bereits von Wolfker von Nalb im Bereich des heutigen Althofes errichtete Burg zurückgehen soll, deren Existenz jedoch keineswegs gesichert ist und eher Spekulation sein dürfte (25).
(24) Siehe Anm. 9 u. 23.
(25) Wolfker von Nalb soll nach RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 135, schon im Zuge der Errichtung und Verschenkung der Pfarre Nalb – siehe unten –, seinen Sitz nach dem Althof verlegt haben.
Im Straßendorf Retz ist spätestens seit dem 14. Jahrhundert auch Streubesitz anderer Grundherrschaften feststellbar, wobei dieser wohl primär aus Stiftungsgut entstanden sein dürfte (26). Neben dem Dominikanerkloster Retz finden sich hier die geistlichen Herrschaften Geras – schon im 13. Jahrhundert –, Altenburg und St. Bernhard, aber auch einige weltliche Grundherrn.
(26) RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 280 ff.
Südlich des erwähnten Straßendorfes lag das Gebiet der Pfarrherrschaft Wieden. Die Pfarre Nalb, deren Gründung üblicherweise auf Wolfker von Nalb zurückgeführt wird (27), wurde wohl zu Beginn des 12. Jahrhunderts errichtet und bald darauf dem Stift Göttweig geschenkt. Die Ausgliederung oder Neustiftung der Pfarre St. Stephan zu Retz muß spätestens in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts erfolgt sein; Stifter und Stiftungsumstände bleiben jedoch im Dunkeln (28). Die neue Pfarre dürfte relativ bald nach ihrer Errichtung eine bischöflich-passauische Eigenpfarre geworden sein, um 1200 wurde sie landesfürstlich. Der Pfarrsprengel umfaßte neben dem Dorf Retz auch Niederfladnitz und das Retzbachgebiet (29). Das Gebiet der Gründungsstadt des 13. Jahrhunderts blieb zunächst im Sprengel der Pfarre Nalb und wurde erst 1378 nach St. Stephan zu Retz eingepfarrt. Die Pfarre selbst und die Pfarrherrschaft gelangten 1361 im Tauschweg an das Chorherrenstift St. Pölten, das schon zuvor einen beträchtlichen Zehentbesitz in der Region aufzuweisen hatte. Nördlich der Kirche entstand eine Siedlung, die zur Gänze auf dem Stiftungsgut der Pfarre lag und eine geschlossene quadratische Anlage südwestlich des Altbachs darstellt.
(27) Durch Exzidierung aus der „Urpfarre” Pulkau; vgl. RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 135 ff., u. LANDSTEINER, R. (wie Anm. 1) S. 837; WOLF, Kirchenkarte (wie Anm. 17) S. 382 f.
(28) RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 135 ff., vermutet, daß Wolfker von Nalb schon zu Beginn des 12. Jahrhunderts die Pfarre Retz gleichzeitig oder noch vor Nalb begründet hatte, und führt dazu eine Reihe durchaus berücksichtigenswürdiger Gründe ins Treffen: etwa das prominentere St. Stephans-Patrozinium für Retz und das eher sekundäre St. Laurentius-Patrozinium für Nalb, usw. WOLF, Kirchenkarte (wie Anm. 17) S. 383 f., nimmt jedoch die wahrscheinlichere Gründung der Pfarre Retz durch einen Grundherrn zu einem späteren Zeitpunkt an.
(29) Mitte des 13. Jahrhunderts wurde zunächst die neue Pfarre Unterretzbach, vermutlich eine Gründung der Herrschaft Kaya, exzidiert; Niederfladnitz fiel 1776, Kleinhöflein mit Kleinriedenthal 1783 infolge eigener Pfarrerrichtungen aus dem Pfarrsprengel von Retz. WOLF, Kirchenkarte (wie Anm. 17) S. 383 f.
Die dritte Siedlung, eine einfache Häuserreihe westlich des Altbachs, wurde auf dem Gebiet der wohl um 1150 errichteten babenbergischen Lehensherrschaft Kaya (30) am sogenannten Fladnitzer Weg gegründet. Ihre Existenz beweist, daß die Region, wie schon erwähnt, auch etliche Jahrzehnte nach der Herrschaftsbildung durch die Plainer noch genügend Platz für Neugründungen bot (31). Burg und Herrschaft Kaya blieben bis 1360 landesfürstliches Lehen. Danach kaufte der damalige Lehensträger, Nikolaus von Kaya, den Besitz von Herzog Rudolf IV. dem Stifter und seinen Brüdern. Um 1370 bis 1388 war die Herrschaft in Hardegg-Maidburger Pfandbesitz und fiel dann an den Landesfürsten. Spätestens im 14. Jahrhunderts wuchsen die drei Siedlungsbereiche insofern zusammen, als durch Verlängerung der Straßenzeilen am Fladnitzer Weg und entlang des Altbachs eine Art Anger (32) entstand, der zum Zentrum der drei Dörfer werden sollte. Die Ortsobrigkeit lag später ohnehin bei der Herrschaft Retz-Althof.
(30) Erstnennung um 1170; FRA IV/2, Nr. 335 u. 555.
(31) Siehe dazu Anm. 14; vgl. auch WELTIN, Probleme der mittelalterlichen Geschichte (wie Anm. 8) S. 91 f., u. DERS., Vorbemerkung (wie Anm. 13) S. 20 f.
(32) Grundherrlich gesehen lag der Anger auf Kayaer Gebiet; RESCH, R.er Heimatbuch II, 1951, S. 282. Den nördlichen Abschluß des Angers bildete der sog. Turmhof, ein Hardegger Lehenssitz; zu Beginn des 15. Jahrhunderts erstmals genannt.
Die Grafen von Plain-Hardegg wurden zu einem der bedeutendsten Adelshäuser der babenbergischen Mark, und es gelang ihnen, besonders im sogenannten „österreichischen Interregnum” (1246–1251) Rechte wie etwa die Blutgerichtsbarkeit im gesamten nordöstlichen Waldviertel und im gesamten nordwestlichen Weinviertel an sich zu bringen (33). Trotz ihres Gegensatzes zu Herzog Friedrich II. in den Jahren 1236/39 waren sie imstande gewesen, ihre Position zu festigen. Sie waren schließlich, trotz anfänglicher Gegnerschaft, wesentlich an der Machtergreifung durch Ottokar II. Przemysl beteiligt und konnten so nicht unbeträchtliche Teile des ehemaligen babenbergischen Kammerguts erwerben. Ihr Schicksal blieb mit dem Böhmenkönig verbunden: 1260 fielen die letzten Plain-Hardegger Grafen Otto und Konrad (III.) im Verlauf des Ungarnkriegs von 1260/61 einem kumanischen Hinterhalt bei Staatz zum Opfer. Kurz zuvor, am 1. Jänner 1260, hatte Otto von Hardegg von König Ottokar eine Bestätigung erwirkt, daß nach seinem Ableben die Bestandteile seiner Herrschaft, die als landesfürstliche Lehen zu betrachten waren, seiner Witwe Wilbirg zugehören sollten (34). Darunter wird explizit die Maut zu Retz erwähnt, was im übrigen als einziger und definitiver Beleg anzusehen ist, daß Retz schon unter den Grafen von Hardegg zur Grafschaft Hardegg gehört haben muß (35).
(33) WELTIN, Vorbemerkung (wie Anm. 13) S. 23f. Zu den Landgerichtsverhältnissen siehe A. GRUND u. K. GIANNONI, Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer. I. Abteilung: Die Landgerichtskarte. 2. Teil: NÖ, 1. Heft: Viertel ob und unter dem Manhartsberg. Viertel ob dem Wienerwald, 1910, S. 49 f., 52 f. u. 107 f. (Blatt 3: Laa).
(34) CDB V/1, S. 326f., Nr. 208; vgl. dazu auch WELTIN, Vorbemerkung (wie Anm. 13) S. 24 f.
(35) Vgl. dazu WELTIN, Vorbemerkung (wie Anm. 13) S. 25 u. Anm. 114.
Wilbirg heiratete vermutlich schon 1261 einen Gefolgsmann König Ottokars – wohl nicht ohne dessen Regieführung –, den Thüringer Heinrich von Dewin; schon 1262 nennt sich Heinrich nach Hardegg (36). Graf Heinrich dürfte geplant haben, Pulkau zur Stadt zu erheben (37), starb jedoch schon 1270. Die Witwe Wilbirg blieb im Besitz des Hardegger Herrschaftskonglomerats. 1276/77 heiratete sie zum dritten Mal: den im Gefolge Rudolfs von Habsburg ins Land gekommenen – ebenfalls thüringischen – Grafen Berthold von Rabenswalde. 1277 nennt er sich bereits comes de Hardegge (38). Graf Berthold nahm 1278 an der Schlacht von Dürnkrut und Jedenspeigen teil und war 1279 im „besetzten Mähren” Burggraf von Znaim. Er erfreute sich daher der besonderen Gunst des habsburgischen Königs. Anders als sein Vorgänger Heinrich forcierte er nicht den weiteren Ausbau Pulkaus, das als landesfürstliches Lehen sichtlich ungeeignet für eine Stadtgründung war, sondern beabsichtigte die Errichtung einer patrimonialen, also grundherrlichen Stadt auf einem Territorium, das er uneingeschränkt beherrschen konnte. Ein weiterer Grund dürfte die günstige Verkehrslage an der Gabelung des Fladnitzer und des Znaimer Weges gewesen sein. Dazu kam sicherlich auch der Wunsch, einen zentraler gelegenen Herrschaftsmittelpunkt zu wählen. Zunächst ließ er wohl ab 1279 in einiger Entfernung von der vermutlich ebenfalls erst jetzt errichteten Burg Retz(-Althof) ein Dominikanerkloster erbauen. Burg und Kloster bildeten die beiden westlichen Eckpunkte der wahrscheinlich unnmittelbar im zeitlichen Anschluß an die Stiftung des Klosters erfolgten Stadtgründung; es handelt sich dabei um eine typische Gründungsstadt des 13. Jahrhunderts mit großem Rechteckplatz (39). Zur Verstärkung der beiden östlichen Ecken der Stadtbefestigung dürfte schon in dieser Phase der ursprünglich anstelle des heutigen Schlosses Gatterburg befindliche Meierhof angelegt worden sein, während man in der Nordostecke ein massiveres Gebäude, ein „Vasallenhaus” (40), errichtete. Die Lage der beiden Tore wurde dem offensichtlich vorgegebenen Verlauf der von Krems über Pulkau herführenden Straße angepaßt.
(36) CDB V/1, S. 489 f., Nr. 330.
(37) AfÖG II, 1849, S. 37 f., Nr. 17; vgl. auch WELTIN, Vorbemerkung (wie Anm. 13) S. 26.
(38) WELTIN, Vorbemerkung (wie Anm. 13) S. 27.
(39) Siehe dazu WELTIN, Vorbemerkung (wie Anm. 13) S. 28 f.; LANDSTEINER, R. (wie Anm. 1) S. 838; RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 178 ff. u. 204 ff.
(40) RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 205 f.; das sog. Haus im Winkel.
Zum Jahr 1305 ist eine Ratsurkunde überliefert, in der der Richter der Stadt Retz, Meinhart, und andere Bürger ein Rechtsgeschäft zwischen einem Pulkauer Marktbürger und dem Stift Geras bestätigen (41). Zugleich überliefert diese Urkunde auch das älteste erhaltene Siegel der Stadt, das das Wappen der mit Graf Berthold versippten Schwarzburger zeigt, wie es die Stadtgemeinde seit 1885 wieder führt (42). Damit ist die Gründung am Ende des 13. Jahrhunderts zweifelsfrei nachzuweisen, wobei es hier unerheblich scheint, ein genaues Datum zu fixieren: Man wird im Zeitraum von 1279 bis 1300 eine Art Aufbauphase sehen müssen. Ein Stadtrecht oder Marktprivileg ist aus dieser frühen Zeit nicht belegt; allerdings erlauben es spätere Bestätigungen, dergleichen mit einer gewissen Berechtigung anzunehmen (43). Ein rascher Aufschwung der Stadt ist zu bemerken, obwohl sie im Vergleich mit dem benachbarten Markt Pulkau niemals mehr als die Hälfte von dessen Größe und Einwohnerzahl erreichte (44).
(41) RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 215 (Edition); AfÖG II (wie Anm. 37) S. 45f.; Druck bei PUNTSCHERT, Denkwürdigkeiten (wie Anm. 5) Anhang III.
(42) 1587 bis 1885 führte die Stadt den doppelschwänzigen böhmischen Löwen; siehe dazu A. EGGENDORFER, R., in: Vergangenheit und Gegenwart (wie Anm. 1) S. 505.
(43) RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 216 ff.
(44) LANDSTEINER, R. (wie Anm. 1) S. 838.
1312 starb Graf Berthold von Rabenswalde und 1314 – nach dem Tod Wilbirgs – fielen die Hardegger Besitzungen an seinen Großneffen Berthold (II.) von Maidburg (45). Als dieser 1328 starb, dürfte ihm sein jüngerer Sohn Johann (I.) in seinen Rechten und Besitzungen gefolgt sein. Die Bedeutung der Stadt Retz als Mittelpunkt des Hardegger Besitzes zeigt sich nicht zuletzt darin, daß sich die Maidburger nun üblicherweise „Grafen von Retz und Hardegg” nennen. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts hatte die Stadt etwa 80 Häuser.
(45) RESCH, Heimatbuch I (wie Anm 3) S. 226; hier auch die Quellenbelege zitiert.
Johann (I.) verlagerte seine Interessen zusehends an den Luxemburger Hof nach Prag. Andere Familienmitglieder erhielten daher schon in den fünfziger Jahren des 14. Jahrhunderts Anteile an den Hardegger Besitzungen. Ein Urbar von 1363 (46) zeigt, daß zu diesem Zeitpunkt die Söhne von Johanns (I.) Bruder Burkhard, Berthold (IV.), Burkhard (II.) und Johann (II.), bereits den Löwenanteil besaßen. Retz dürfte in gemeinschaftlichem Besitz gewesen sein. Bemerkenswert ist, daß die Maidburger, offensichtlich wegen hoher Verschuldung – schon 1357/58 wurde Retz verpfändet –, mit den Habsburgern Albrecht III. und Albrecht IV. einen Erbvertrag abschließen mußten, der vorsah, daß im Falle eines Aussterbens der Maidburger im Mannesstamm die Grafschaft Retz-Hardegg an den Landesfürsten fallen sollte.
(46) NÖLA, Hardegger Urbar 1363; RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 237 ff.
1394 starb Johann (II.) als letzter der drei Brüder. Ihm folgte sein Sohn Johann (III.), der Stifter der Pulkauer Heilig-Blut-Kirche (1396). Aus der Zeit seiner Inhaberschaft ist das erste Marktprivileg für Retz erhalten (1411) (47). Johann (III.) erlangte als Landmarschall (1406–1408) einige Bedeutung für den Ausbau der ständischen Macht und nahm auch regen Anteil an den innerfamiliären Streitigkeiten der Habsburger sowie an den Grenzkämpfen mit Böhmen. 1425 fiel Retz dem Hussitensturm zum Opfer (48); die Stadt, die Burg und das Kloster wurden ausgiebig geplündert und in Brand gesteckt. Auch die Altstadt wurde entsprechend in Mittleidenschaft gezogen. Graf Johann (III.) wurde gefangengenommen und starb 1437 in der Gefangenschaft in Prag.
(47) StA R., Urk. Nr. 1 vom 26. Jänner 1411, Verleihung eines ewigen Jahrmarktes; siehe dazu auch RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 253 u. Anhang S. 34; Druck bei PUNTSCHERT, Denkwürdigkeiten (wie Anm. 5) S. Xl f.
(48) Dazu S. PETRIN, Der österreichische Hussitenkrieg 1420–1434. (Militärhistorische Schriftenreihe 44, 1982) S. 7 f.
Auf Johann folgte zunächst sein noch minderjähriger Sohn Michael, dessen Vormundschaft gemäß dem Vertrag von 1392 Herzog Albrecht V. übernahm. Auf dem Hintergrund dieser Tatsache wird verständlich, daß nun vor allem landesfürstliche Vertrauensleute in der Grafschaft Retz-Hardegg die Geschäfte führten. Der Wiederaufbau dürfte sich jedoch angesichts der andauernden Hussitengefahr eher schwierig gestaltet haben; 1430 bis 1432 kam es wiederholt zu Einfällen in das Retzer Gebiet.
1438 wurde Graf Michael volljährig erklärt und in seine Rechte eingesetzt. In Retz selbst dürfte nun erst die Beseitigung der Schäden massiv in Angriff genommen worden sein, allerdings weilte Graf Michael, der hohe Hof- und Landesämter bekleidete, vornehmlich in Wien. Die ohnedies hohe Verschuldung des Maidburgers wuchs durch die Kosten des Wiederaufbaus weiter an. Michael versuchte diesen Umstand durch Förderung der wirtschaftlichen Potenz der Stadt zu mindern und erlangte schließlich von Kaiser Friedrich III. 1458 ein Niederlagsprivileg für Retz (49). Die Wiederaufbauarbeiten betrafen neben Burg und Kloster (50) vor allem die Befestigungswerke der Stadt. Die Ecken wurden durch Rund- und Halbtürme (51) verstärkt und vor die Stadtmauer eine weitere Mauer (Zwingermauer) gesetzt, die zwar den Graben verkleinerte, aber zusätzlichen Schutz bot. Vor die Tore wurden Vorwerke gesetzt, die eine abschnittsweise Verteidigung ermöglichen sollten. Diese Arbeiten dürften Jahrzehnte in Anspruch genommen haben und dauerten bis weit ins 16. Jahrhundert (52).
(49) RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 303 f.; dort auch die entsprechenden Quellenzitate.
(50) Das Kloster dürfte im ersten Jahrzehnt nach 1425 überhaupt verödet gewesen sein. Vermutlich hat am Ende der dreißiger Jahre eine Art Neugründung mit Unterstützung des Wiener Dominikanerkonvents stattgefunden. Die Rekonziliierung der Klosterkirche fand 1447 statt. Die Bauarbeiten an Kirche und Gebäude dauerten jedoch noch Jahrzehnte an.
(51) An der Ostmauer dürfte ein 1703 letztmals erwähnter Zwischenturm placiert worden sein.
(52) Zu den Befestigungsbauten des 15. Jahrhunderts siehe RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 304–310.
Hingegen wurde die Marienkapelle auf dem Markplatz, die schon 1437 wieder geweiht worden war, zunächst nur ausgebessert; sie gehörte zur Pfarre, die in dieser Phase wohl ihre eigenen Sorgen hatte. Erst zu Beginn des 16. Jahrhunderts (1515/20) wurde sie unter Beteiligung der Bürgerschaft bzw. einiger potenter Zechen umgebaut und erweitert, wobei ein weiterer Ausbau zu einer Kirche zwar geplant war, aber schließlich doch unterblieb. Von Bedeutung war auch, daß das alte Spital (53) vor dem Znaimer Tor nicht wiederhergestellt wurde, sondern ein Neubau innerhalb der Stadt errichtet wurde (Weihe 1467).
(53) RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 274 f.
Die Wieder- bzw. Neuerrichtung der Wohnhäuser stellt sich als längerer Prozeß dar, der sich bis zum Ende des Jahrhunderts hingezogen haben mag. Zu diesem Zeitpunkt gab es in der Stadt wieder 88 Häuser (54). Aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts stammen auch die ersten Nachrichten über Zünfte und Innungen in Retz: 1461 Schuster, 1480 Schneider, 1492 Fleischhauer, 1495 Schmiede. Die Pfarrkirche St. Stephan und der Pfarrhof dürften, obwohl konkrete Nachrichten darüber fehlen, ebenfalls niedergebrannt worden sein. Sie wurden, unter anderem mit Hilfe frommer Stiftungen (55), nach 1437 neu errichtet. Über die Pfarrherrschaft Wieden selbst sind wir durch ein Weistum von 1437 etwas näher unterrichtet (56). Sie befand sich seit 1425 unter der Vogtei der Eitzinger als Lehensnehmer der Herrschaft Kaya.
(54) RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 345; Resch wertete vor allem die beiden im Stadtarchiv Retz vorhandenen Urbare von 1443 und 1495 aus.
(55) Eine gewisse Bedeutung hatte dabei die Ritterfamilie der Wacker, die Hardegger Lehensleute waren und auf die der Pilgramhof in der Wieden zurückgeht. Dazu RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 354 f. u. 359 f.
(56) NÖW II, Nr. 36.
Im Bereich der Herrschaft Retz-Althof finden sich 1443 38 behauste Untertanen, 1495 bereits 45. Aus den Urbaren wird auch klar, daß die Herrschaft Retz-Althof den ursprünglich zur Herrschaft Kaya gehörenden Anger „okkupiert” hatte, da die meisten dort neuerrichteten Häuser ihr nun untertan waren (57). Bemerkenswert ist jedoch, daß sich durch eine Reihe von Stiftungen und verstärkt seit dem Auftreten der Eitzinger als Lehensnehmer von Kaya das ursprünglich relativ geschlossene Bild der drei Herrschaften in der Alstadt aufzuweichen beginnt und eine ziemliche Gemengelage entsteht.
(57) RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 370 ff.
Graf Michael, der auf weiter nicht klärbare Weise die Reichsstandschaft für Hardegg erlangte (58), sah sich zusehends einer Art Offensive der Eitzinger gegenüber, die in der gesamten Region Besitz erwarben (59). Ulrich von Eitzing hatte großen Einfluß auf Herzog Albrecht V.: 1425 erhielt er gemeinsam mit seinem Bruder Martin die Pflegerschaft zu Kaya (60), was gleichbedeutend mit der Übernahme der Vogtei über die Wieden sowie der Herrschaft über die Kayaer Teile der Retzer Alstadt war. In den dreißiger Jahren begann Ulrich von Eitzing systematisch Besitz in Retz zu erwerben, wobei er sichtlich die vormundschaftliche Verwaltung der Grafschaft Retz-Hardegg ausnützte. Nachdem Albrecht 1438 König geworden war, erreichten die Eitzinger die lebenslange Belehnung mit Kaya. Albrecht starb jedoch schon 1439, und Ulrich von Eitzing suchte nun seine Stellung weiter auszubauen. Während Michael von Hardegg-Maidburg stets zu Friedrich III. stand (61), lavierte Ulrich von Eitzing und unterstützte Albrecht VI. Dennoch erreichten die Eitzinger, daß ihnen Reichsgraf Michael eine Reihe von Hardgegger Lehen, auch solche zu Retz, zunächst auf Lebenszeit, dann aber – 1448 – als freie Eigen übergab. Darunter befand sich unter anderem auch der Turmhof am Ende des Dorfangers. 1451 erhielten sie Kaya als Erblehen, nachdem sie schon 1440 in den Freiherrenstand erhoben worden waren (62).
(58) Siehe dazu die eingangs erwähnte Diskussion über die „Reichsgrafschaft Hardegg”; WELTIN, Vorbemerkung (wie Anm. 13) S. 28. Graf Michael nannte sich daher auch „Fürst”.
(59) Zentrum des Eitzinger Besitz- und Herrschaftsbereichs war Schrattenthal.
(60) AfÖG I, 1848, S. 92.
(61) Er bekleidete das hohe Amt des Reichshofrichters und genoß sichtlich das besondere Vertrauen des Kaisers. 1475 bis 1483 war er Landmarschall in Niederösterreich, was beweist, daß er auch bei seinen Standesgenossen großen Einfluß in dieser Zeit des schrittweisen Ausbaus der ständischen Macht hatte.
(62) Diese Maßnahmen des Kaisers, aber möglicherweise auch die des Maidburgers könnten einer beabsichtigten „Ruhigstellung” der Eitzinger gedient haben.
Dies hinderte Ulrich von Eitzing jedoch nicht, unzufriedene Landherren und Ritter um sich zu versammeln (Mailberger Bund) und eine ständische Vormundschaft über Ladislaus Postumus, den Sohn seines verstorbenen Gönners Albrecht II. (V.), zu fordern. Dem auf Romfahrt befindlichen Kaiser, den u. a. Graf Michael von Retz-Hardegg begleitete, wurde die Fehde erklärt. Der 1452 zurückgekehrte Kaiser wurde in Wiener Neustadt belagert und war schließlich gezwungen, einen Vergleich zu schließen. In der Folge agierten sowohl der Maidburger als auch der Eitzinger als Räte des Ladislaus Postumus. Sie übernahmen auch nach dessen Tod 1457 eine Art Regentschaft, wobei Ulrich von Eitzing jedoch sofort versuchte, wieder den Königsmacher zu spielen. Er hatte sich allerdings diesmal verspekuliert und wurde 1458 von Herzog Albrecht VI. festgenommen, während sich seine Brüder mit dem Böhmen des Podiebrad verbündeten. Der böhmische Einfall in Niederösterreich konnte abgewiesen werden; Reichsgraf Michael etwa war als Kommandant von Krems-Stein tätig.
Im Laufe der nächsten beiden Jahrzehnte war Graf Michael gezwungen, weitere Teile der Grafschaft Hardegg zu verpfänden, um schließlich 1481 den „Rest”, darunter Stadt und Herrschaft Retz, gemäß den gültigen Verträgen mit dem Landesfürsten, diesem zu übergeben. Neben seinen finanziellen Schwierigkeiten hat dazu sicherlich auch der Umstand beigetragen, daß er kinderlos geblieben war (63). Ab 1483 wurden die Stadt und Herrschaft Retz von einem kaiserlichen Pfleger verwaltet (64). Retz wurde nun als letzte Stadt Niederösterreichs landesfürstlich und zählte fortan zu den sogenannten mitleidenden Städten des Vierten Standes. Für die Stadt und ihre Bürgerschaft bedeutete dies jedoch, abgesehen von den erhöhten Belastungen und der Gefahr einer Verpfändung, eine Fülle von Möglichkeiten, ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Status zu verbessern. So wurden nicht nur eine Reihe von Privilegien bestätigt, sondern auch neue Freiheiten gewährt (65). Der schon seit dem letzten Maidburger frei gewählte Stadtrichter war nun berechtigt, den Blutbann auszuüben, wodurch die Stadt aus dem Jurisdiktionsbereich des Landgerichts Retz herausfiel (66).
(63) Der Reichsgraf starb 1483.
(64) Die übrigen Bestandteile der Grafschaft Hardegg gelangten bald durch Verpfändung und Verkauf in adelige Hand.
(65) Siehe dazu RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 400 ff.; LANDSTEINER, R. (wie Anm. 1)S. 839.
(66) GRUND-GIANNONI, Landgerichtskarte (wie Anm. 33) S. 108.
1486 wurde die immer noch andauernde Aufbauphase im Verlauf des Krieges gegen Matthias Corvinus erheblich gestört. Anfang Oktober schloß der Ungarnkönig die Stadt ein und begann, nachdem er vergeblich eine Übergabe gefordert hatte, mit der Belagerung. Schon am 12. Oktober gelang es den Bürgern, die beiden kaiserlichen Hauptleute zu bewegen, ihnen zu gestatten, mit dem König in Übergabeverhandlungen zu treten. Am Tag danach besetzte Matthias Corvinus die Stadt, bestätigte später ihre Privilegien (67) und setzte einen Statthalter ein. Unter diesem dürfte der Umbau des Meierhofs zur zweiten Stadtburg begonnen haben.
(67) Diese Bestätigung ist insofern von Interesse, als sie die erstmalige Zusammenfassung aller bisherigen Freiheiten und Privilegien der Stadt darstellt; RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 408 ff.; Druck der Urkunde bei PUNTSCHERT, Denkwürdigkeiten (wie Anm. 5) Anhang XLI–XLIV.
1490 starb Matthias Corvinus, und nach dem Frieden von Preßburg 1491 waren die noch in ungarischer Hand befindlichen Städte und Märkte binnen Monatsfrist an die Habsburger zurückzugeben. 1492 finden wir wieder einen kaiserlichen Pfleger in Retz; am Status der Stadt änderte sich nichts, sie blieb landesfürstlich. 1495 erfolgte durch den Verkauf der Grafschaft Hardegg an die Prüschenk die Trennung von dieser und der Übergang zur Kameralherrschaft, wobei jedoch für die Stadt das herrschaftliche Urbar verbindlich blieb, was in den folgenden Jahrhunderten zu einiger Verwirrung führen sollte.
In die Jahre nach 1492 fiel der weitere Ausbau der Befestigungen und des neuen Schlosses in der Südostecke der Stadt; die alte Burg wurde zum „Althof”, der bald nur noch ein Wirtschaftsgebäude darstellte, wenn auch der Sitz der Herrschaft Retz(-Althof) mit ihr verbunden blieb. 1509 verpfändete Kaiser Maximilian I. Stadt und Herrschaft Retz an Michael von Eitzing. Damit waren mit Ausnahme der Pfarrherrschaft Wieden, über die sie allerdings die Vogtei ausübten, alle Bestandteile von Stadt und Altstadt Retz in der Hand der Eitzinger vereinigt. Es kam relativ bald zu einem Rechtsstreit zwischen dem neuen Pfandherrn und der Bürgerschaft, da ersterer den nur unklar definierten landesfürstlichen Vorbehalt im Pfandbrief in seinem Sinne zu interpretieren suchte. Dabei kam ihm auch zugute, daß die Bürgerhäuser im Urbar der Herrschaft Retz verblieben waren. 1516 bis 1522 prozessierten der Eitzinger und die Stadt gegeneinander, wobei die Stadt zwar weitgehend ihren Standpunkt verteidigen konnte, die zumindest teilweise Durchsetzung ihrer Rechte aber erst nach dem Tod des Eitzingers 1522 erreichen konnte.
Michael von Eitzing war 1522 im Zuge der Ereignisse um die Machtübernahme Ferdinands I. in den österreichischen Ländern als Rebell enthauptet worden, seine Güter wurden eingezogen. Die Herrschaft Retz wurde Hans von Weispriach als Pfleger übergeben. Der Stadt wurden ihre Rechte bestätigt und die Anlage eines neuen Urbars genehmigt. 1524 wurde der kaiserliche Rat Dietrich von Hartitsch Pfleger. Unter seiner Ägide erfolgte auch der weitere Ausbau der Stadtbefestigung: der Zwinger und die schon erwähnten Vorwerke dürften bis 1550 fertiggestellt worden sein (68).
(68) RESCH, Heimatbuch II (wie Anm. 32) S. 2f.
Das beginnende 16. Jahrhundert stand im Zeichen der Reformation; um 1540 dürfte die Mehrzahl der Stadtbürger lutherisch gewesen sein. Allerdings war die Situation in der Stadt für die Reformation nicht eben günstig, da es nur von 1562 bis 1579 gelang, einen evangelischen Prädikanten anzustellen und eigentlich auch keine geeignete Kirche und Benefizien zur Verfügung standen. Schon am Ende des Jahrhunderts begannen die gegenreformatorischen Maßnahmen zu greifen, und um 1600 dürfte Retz wieder katholisch gewesen sein. Der Reformation fiel auch der Retzer Dominikanerkonvent zum Opfer; er starb aus. 1541 gelangte das Kloster in die Hand der Stadt. Nachdem kurzfristig – 1545 bis 1550 – Nonnen aus dem ungarischen Fünfkirchen (Pécs), die vor der Türkengefahr geflohen waren, das Kloster besiedelt hatten, wurde 1550 ein vergeblicher Versuch unternommen, den Konvent wiederzubeleben. Erst 1585 war dies möglich; allerdings hatte das Klostergebäude, das von der Stadt und später auch von Privaten gepachtet worden war, schwer gelitten und war bereits baufällig. Nachdem der Brand von 1599 dem Bau weitere Schäden zugefügt hatte, war es erst im 17. Jahrhundert möglich, das Kloster umfassend zu renovieren. Weitere Zu- und Umbauten erfolgten zu Beginn des 18. Jahrhunderts (69).
(69) Dehio NÖ (wie Anm. 6) S. 966 ff.
In die zweite Hälfte des Jahrhunderts fiel auch der Beginn des Umbaus der unvollendeten Marienkapelle auf dem Marktplatz zum Rathaus der Stadt – ein deutliches Zeichen für das Selbstbewußtsein einer erstarkten Bürgerschaft, das sich auch in einer Reihe repräsentativer Bürgerhäuser, etwa dem Verderber-Haus oder dem Sgrafitto-Haus auf dem Stadtplatz, manifestierte. Es war besonders diese Periode vor dem Dreißjährigen Krieg, in der die Stadt prosperierte. Sie profitierte vor allem vom Weinbau und besaß um 1590 bereits 116 Häuser (70).
(70) LANDSTEINER, R. (wie Anm. 1) S. 839; dazu auch DERS., Weinbau und Gesellschaft in Mitteleuropa. Ein Interpretationsversuch am Beispiel des R.er Gebietes (16.–18. Jahrhundert), in: Studien und Forschungen aus dem NÖ Institut für Landeskunde 13, hg. v. H. FEIGL, 1990, S. 99–139, bes. S. 116 ff.
1526 hatte Ulrich von Eitzing, der Sohn des hingerichteten Michael, die Restitution seiner Güter erreicht. Ab 1527 mußte die Stadt daher neuerlich mit dem Eitzinger prozessieren. Die Situation wurde auch nicht besser, als es 1534/35 den Hardegger Prüschenk, in der Person des Grafen Julius 1. gelang, die Pfandschaft über Herrschaft und Stadt Retz zu erwerben. Die Streitigkeiten gingen weiter. Wessentlich war jedoch, daß es dem Grafen nicht gelang, seine Erbansprüche bezüglich der Herrschaft Retz durchzusetzen. 1555 zog sie die Hofkammer ein und übergab sie dem kaiserlichen Rat Jakob Herbort. 1564 gelangte die Pfandschaft an Stanislaus Turzo von Bethlenfalva, 1572 an den kaiserlichen Rat Dr. Johann Baptist Weber, nachdem es der Stadt aus finanziellen Gründen nicht möglich gewesen war, die Pfandschaft und damit die Herrschaft Retz selbst zu erwerben.
Schließlich erwarb der Reichshofrat Wolf Unverzagt die Herrschaft Retz 1601 als freies Eigen. Damit wurde die endgültige Trennung von Stadt und Herrschaft besiegelt. Die Stadt blieb landesfürstlich, wenn auch gewisse Rechte dem Herrschaftsinhaber weiterhin zustanden. Schon 1607 kaufte Paul von Krausenegg, ein steirischer „Aufsteiger”, die Herrschaft vom verschuldeten Sohn des 1606 verstorbenen Wolf Unverzagt; er dürfte sie jedoch bereits 1609 an Georg Siegmund von Lamberg, der über die sog. Stockerner (Steinhöfler) Untertanen in der Alstadt bereits Besitz in Retz hatte, veräußert haben. Allerdings kaufte Paul von Krausenegg 1614 die Herrschaft zurück. Da er schon 1617 starb, verwaltete seine Witwe Anna bis 1625 vormundschaftlich für ihre Stieftochter Maria den Besitz.
Die Herrschaft Kaya-Fladnitz (71) und die Vogtei über die Wieden befanden sich zunächst weiterhin in der Hand der Eitzinger. 1589 gelangte Paul Sixtus von Trautson durch Heirat in den Besitz dieser Grundherrschaft (72). Das Amt Retz, also der Anteil an der Altstadt, betrug 1591 52 Häuser. Nach Resch betrug die Zahl der Häuser um 1600 allein in der Altstadt 174, wovon 45 zur Herrschaft Althof, 45 zur Wieden, 52 zu Kaya, acht zu Stockern, sieben zum Retzer Dominikanerkloster, drei zum Stift Altenburg und je eines zur Stadt Retz, zum Spital und zu den Herrschaften Leodagger und Zellerndorf gehörten; acht Häuser waren herrschaftlich, zwei hingegen sind in ihrer Zuordnung fraglich. Die Stadt besaß nun 119 Häuser. Stadt und Altstadt zusammen hatten also 293 Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie zwei Kirchen und drei Kapellen (73).
(71) Die Eitzinger hatten in Niederfladnitz ein Schloß errichtet und den Herrschaftsmittelpunkt dorthin verlegt.
(72) Siehe dazu: RESCH, Heimatbuch II (wie Anm. 32) S. 584, Anhang: Stammbaum Trautson.
(73) RESCH, Heimatbuch II (wie Anm. 32) S. 116.
1625 verließ die protestantisch gesinnte Anna von Krausenegg Retz, und ihre mit Wolf Siegmund von Unverzagt verheiratete Stieftocher Maria konnte ihre Erbe antreten. Als sie 1630 starb, erbte der Witwer die Herrschaft Retz. Allerdings hatte er sie schon 1628 an Hans Balthasar Graf Hoyos verpfänden müssen, der nun in seine Rechte eintrat, jedoch in der Folge mit der mittlerweile zurückgekehrten Anna von Krausenegg darum prozessieren mußte. Als beide 1632 starben, prozessierten die Erben weiter. 1632 bis 1653 besaßen die Söhne Hans Balthasars, Hans Ludwig und Johann Balthasar, die Herrschaft gemeinsam, nach dem Tod der ersteren Johann Balthasar allein. 1662 erfolgte der endgültige Vergleich mit den Krauseneggern, und erst jetzt ließ Graf Hoyos das Schloß im Renaissancestil erneuern.
In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts begann, bedingt durch den Dreißigjährigen Krieg, ein steter Niedergang von Stadt und Altstadt, der vor allen den Weinbau und den Weinhandel in Mitleidenschaft zog. Die schon genannten Erbstreitigkeiten zwischen den Hoyos, Unverzagt und Krausenegg taten ein übriges. Auch die Sicherheit der Stadt schien kaum noch gewährleistet, da die Befestigung zusehends verfiel. Auch die wiederholten Besetzungen und Belagerungen fügten der Stadt schweren Schaden zu. 1620 besetzte nach kurzer Belagerung ein ständisch-böhmisches Heer die Stadt, die evangelischen Stände (Horner Bund) verlegten zeitweilig ihre Tätigkeit nach Retz, und noch im selben Jahr belagerten auch die Kaiserlichen die Stadt. Brände, die Pest in den Jahren 1624 und 1634, wiederholte Einquartierungen und Durchmärsche und zuletzt auch die schwedische Besatzung von 1645 belasteten die Stadt übermäßig. Die finanzielle Lage war derart prekär, daß es 1651/52 zu einer Art Bürgeraufstand wegen der hohen Steuerbelastung kam.
Angesichts der Türkengefahr wurden in den sechziger Jahren die Wälle wenigstens ausgebessert, da Retz als Zufluchtsort dienen sollte. Auch der Bauzustand der Stadthäuser dürfte katastrophal gewesen sein. Von 109 Häusern standen nur 28 aufrecht (74). 1679/80 erfaßte die große Pestepidemie ganz Niederösterreich; der Hof begab sich nach Retz und hatte dort eine zweiwöchige Quarantäne einzuhalten, während sich Kaiser Leopold I. bereits in Prag befand. Gerade dies dürfte dafür gesorgt haben, daß ab Oktober 1679 in Retz die Epidemie voll ausbrach, um im Jahr 1680 ihren Höhepunkt zu erreichen. 1683 erlebte Retz den An- und Abmarsch des Entsatzheeres für Wien.
(74) RESCH, Heimatbuch II (wie Anm. 32) S. 200.
Zu den äußeren Beeinträchtigungen kamen nun auch wieder Streitigkeiten zwischen Stadt und Herrschaftsinhaber. 1664, also nur zwei Jahre nachdem die Erbangelegenheiten mit den Krauseneggern endgültig geregelt worden waren, forderte Johann Balthasar Graf Hoyos von den Bürgern den Hausdienst. Ein 23 Jahre lang währender Prozeß war die Folge. Seit 1615 waren die Bürger nicht mehr im herrschaftlichen Urbar verzeichnet, und seit damals hatten sie, begünstigt durch die verworrenen Besitzverhältnisse, den Hausdienst nicht mehr bezahlt. 1688 verglich man sich – zum Nachteil der Bürger, die den Hausdienst wieder leisten mußten. Allerdings war nun der jahrzehntelange Streit über den Status der Stadtbewohner endgültig geregelt: Sie waren definitiv keine Untertanen der Herrschaft Retz-Althof mehr, leisteten ihr aber bestimmte Dienste. Wesentlich war, daß zu diesem Zweck ein eigenes Dienstbuch für die Stadt angelegt wurde.
Seit dem Tod Graf Johann Balthasars 1681 hatte seine Witwe vormundschaftlich für seine Söhne die Hoyos'schen Besitzungen verwaltet. 1690 erhielt der jüngere Sohn Ernst Ludwig unter anderem auch die Herrschaft Retz-Althof, die er jedoch wegen Geldschwierigkeiten 1709 verkaufen mußte. Der Käufer war Konstantin Josef Graf Gattermayer von Gatterburg, der mehrere hohe Hof- und Landesämter bekleidete und 1717 in den Reichsgrafenstand erhoben wurde (75). 1711 erhielt das Schloß, nunmehr „Schloß Gatterburg”, sein heutiges Aussehen. Als Konstantin Graf Gatterburg 1734 starb, erbte sein Sohn Karl Friedrich die Herrschaft Retz-Althof. 1776 folgte diesem sein Neffe Prokop Franz, der neuerlich mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte. 1805 übernahm dessen Sohn Paul Anton die Herrschaft. Diesem wiederum folgte 1828 sein Neffe Ferdinand Malcolm, der Sohn seines jüngeren Bruders Josef, eines in den Napoleonischen Kriegen hochdekorierten Offiziers (76). Er besaß die Herrschaft bis zur Aufhebung des patrimonialen Systems (77).
(75) Siehe dazu und im folgenden: RESCH, Heimatbuch II (wie Anm. 32) S. 583, Anhang: Stammbaum Gatterburg.
(76) 1810 Theresienritter.
(77) Ferdinand Malcolm starb 1882; die Familie Gatterburg ist heute noch Guts- und Schloßbesitzer in Retz.
Bevor nun auf die städtische Entwicklung ab dem 18. Jahrhundert einzugehen ist, soll noch ein kurzer Blick auf die anderen Grundherrschaften bis zur Revolution von 1848 geworfen werden. Die Herrschaft Kaya-Fladnitz befand sich seit dem Ende des 16. Jahrhunderts im Besitz der gräflichen, dann fürstlichen Familie der Trautson. 1771 konnte Wilhelm Fürst Trautson die Untertanen der Herrschaft Stockern bzw. Steinhof in der Altstadt erwerben, wodurch die Herrschaftstruktur ein etwas geschlosseneres Bild erhielt. 1792 fiel Kaya-Fladnitz im Erbweg an Karl Fürst Auersperg (78), nachdem die Trautson ausgestorben waren.
(78) Erbauer des Schlosses Karlslust (1793/94), das 1800 Herrschaftsmittelpunkt wurde.
Die Pfarrkirche erfuhr 1728 einen barocken Umbau, der 1773 mit dem Turm abgeschlossen wurde. Das bedeutendste Stück aus dieser Periode ist der 1739 von Martin Altomonte gestaltete Augustinus-Altar (79). Die Pfarre wurde 1784 dem Erzbistum Wien zugeordnet. Schon 1776 war Niederfladnitz aus dem Pfarrgebiet ausgeschieden; 1783 erhielt auch Kleinhöflein – mit Kleinriedenthal – eine eigene Pfarre. Oberretzbach kam zur Pfarre Unterretzbach. Der Sprengel war damit auf Stadt und Altstadt Retz zusammengeschmolzen (80). Nach der Aufhebung des Chorherrnstiftes St. Pölten wurde der letzte Retzer Chorherr auch Pfarrer der neuen Weltpriesterpfarre (81). Eine Reihe von Kirchen und Kapellen wurde geschlossen: Der Karner (Michaelskirche; Sitz der Hauerzeche) wurde 1788 abgebrochen, 1798 schloß man die Spitalkirche, und lediglich die Rathauskapelle überstand den Sturm.
(79) Dehio NÖ (wie Anm. 6) S. 964f.
(80) WOLF, Kirchenkarte (wie Anm. 17) S. 383f.
(81) RESCH, Heimatbuch II (wie Anm. 32) S. 356 ff.
Die Pfarrherrschaft Wieden war 1784 von der josephinischen Klosteraufhebung insofern betroffen, als ihr durch Aufhebung des Chorherrnstiftes St. Pölten und Trennung von der Pfarre der Grundherr abhanden kam. Bis 1792 war der St. Pöltner Bischof Grundherr, dann kam die Herrschaft an den Religionsfonds und wurde dadurch Kameralherrschaft. 1837 verkaufte das Kameralamt die Herrschaft an Ernst Karl Graf Strachwitz als freies Eigen. Sitz der Herrschaft blieb der Stiftshof, der vom Pfarrvermögen getrennt wurde und dessen Besitzer auch das Patronat ausübte (32).
(32) Grundherrlich gesehen lag der Anger auf Kayaer Gebiet; RESCH, R.er Heimatbuch II, 1951, S. 282. Den nördlichen Abschluß des Angers bildete der sog. Turmhof, ein Hardegger Lehenssitz; zu Beginn des 15. Jahrhunderts erstmals genannt.
Die schweren Schäden, die die Ereignisse des 17. Jahrhunderts verursacht hatten, waren in Retz erst zu Beginn des 18. Jahrhunderts einigermaßen ausgeglichen. Auch die vorübergehende Besetzung durch die Preußen im Jahr 1742 hatte keine wesentliche Beeinträchtigung bedeutet. Vor allem in bezug auf den Weinbau und den Weinhandel waren einschneidende Veränderungen erfolgt. Hatten die Bauern (Weinzirle) ursprünglich in Lohnarbeit die zumeist in stadtbürgerlichem oder grundherrlichem Besitz befindlichen Weingärten bearbeitet, so gelangte nun der größere Teil der Weinbauflächen in bäuerliche Hand. Während sich die Bewohner der Dörfer um die Stadt nun intensiv mit dem Weinbau beschäftigten, nutzte das Stadtbürgertum seine durch das Weinhandelsprivileg begünstigte Stellung (83). Das in dieser Periode repräsentierte Selbstbewußtstein der Bürgerschaft zeigt sich nicht zuletzt in der zwischen 1751 und 1775 erfolgten endgültigen Ausgestaltung des Rathauses und seiner Kapelle (84). Zugleich hatte sich die Zahl der ansässigen Handwerker zwischen 1600 und 1800 nahezu verdoppelt. 1768 fiel mit anderen städtischen Privilegien auch das Retzer Weinhandelsmonopol, wodurch sich die ursprünglich sehr breite, und im 17. und 18. Jahrhundert Stadt und Rat beherrschende Gesellschaftsschicht der bürgerlichen Weinhändler auf einige wenige Großhändler rerduzierte (85).
(83) Siehe dazu LANDSTEINER, Weinbau und Gesellschaft (wie Anm. 70) S. 126 ff.
(84) Dehio NÖ (wie Anm. 6) S. 968 ff.
(85) LANDSTEINER, R. (wie Anm. 1) S. 840 f.
Die wirtschaftlichen, aber auch die räumlichen Verhältnisse, die die Stadt auf den Bereich ihrer Mauern beschränkten, führten dazu, daß sich die Altstadt Retz bevölkerungsmäßig bedeutend dynamischer entwickelte als die Stadt selbst. Neue Bauparzellen konnten zunächst nur durch Teilung vorhandener gewonnen werden. Erst nach Auflassung der Befestigungen – ab 1816 – war es möglich, den Bereich des Walls zu verbauen. Einen schweren Rückschlag bedeutete auch der Brand von 1807, der 40 Häuser einäscherte.
Die Kriegsereignisse zu Beginn des 19. Jahrhunderts hatten zunächst 1798 mit dem Durchmarsch der russischen Armee Suworows begonnen. 1805 marschierte erneut eine russische Armee unter Kutusow durch die Stadt. Im November 1805 besetzten nach den Gefechten bei Hollabrunn und Schöngrabern französische Truppen die Stadt, wobei sich die Schäden und Verluste allerdings in Grenzen hielten. Das Kriegsjahr 1809 war bedeutend verlustreicher. Nach neuerlichen Gefechten bei Hollabrunn und Schöngraben wurde Retz abermals besetzt und erlitt schwere Schäden durch umfangreiche Requirierungen und Kontributionen (86).
(86) Zu den Kriegsereignissen 1805 und 1809 siehe die geraffte Darstellung bei W. ROSNER, Der Bezirk Hollabrunn von 1648 bis 1848, in: Vergangenheit und Gegenwart (wie Anm. 1) S. 151–154.
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts begann eine zusehends krisenhafte Entwicklung in den Hauergemeinden des Umlands, darunter auch in Altstadt Retz, die auch durch die Aufhebung der Grundherrschaften nach 1848 nicht wesentlich gebremst werden konnte und sich durch die finanzielle Belastung der bäuerlichen Haushalte infolge der Grundentlastung oft noch verstärkte. Versuche, andere Produkte anzubauen, schlugen fehl. Die Stadt hingegen kam mit der neuen Situation besser zurecht. Seit den theresianisch-josephinischen Verwaltungsreformen hatte sie zwar Einbußen ihrer Privilegien hinnehmen müssen, als Sitz einer Kreisamtsexpositur aber administrative Bedeutung für die Region gewonnen, die sich 1854 durch die Errichtung eines „gemischten” Bezirksamtes noch erhöhte (87). Bezirksgericht, Grundbuchamt, Steueramt und ein Notariat bewirkten in Zusammenhang mit dem ansässigen Gewerbe, daß sie zum lokalen Zentrum wurde. Als 1868 die neue Bezirkseinteilung eingeführt wurde, kam der vergrößerte Retzer Gerichtsbezirk zum Bezirk (Ober-)Hollabrunn.
(87) Zur Entstehung dieser Behörde siehe EGGENDORFER, Geschichte der Verwaltung des Bezirks Hollabrunn, in: Vergangenheit und Gegenwart (wie Anm. 1) S. 327 ff.; zur Verwaltungsgeschichte dieser Periode im allgemeinen: F. STUNDNER, Zwanzig Jahre Verwaltungsaufbau – Die Entstehung der Bezirkshauptmannschaften (1848–1868), in: 100 Jahre Bezirkshauptmannschaften in Österreich, hg. v. J. GRÜNDLER, 1970, S. 18 ff. In der ursprünglich geplanten Bezirks und Gerichtseinteilung wären die Stadt und der Gerichtsbezirk zum Bezirk Horn bzw. Kreisgericht Krems zuständig gewesen. Sitz des „gemischten Bezirksamtes” zu Retz war der Althof.
1849 wurde die Aufhebung der Grundherrschaften und die Einführung der Ortsgemeinden dekretiert (88). Die Kreisämter hatten nun Verzeichnisse der zu konstituierenden Gemeinden anzulegen und diese mit den Gemeindevertretern abzuspreschen. Die rigorosen Zusammenlegungen hatten jedoch ein Fülle von Einsprüchen zur Folge. Für Retz war seitens der Gerichtseinführungskommission eine Großgemeinde in Vorschlag gebracht worden, die aus der Stadt, der Altstadt, Kleinhöflein und Kleinriedenthal bestehen sollte (89). Das Kreisamt brachte jedoch nur eine aus Stadt und Alstadt bestehende Gemeinde Retz in Vorschlag (90). Die Stadt hatte damals 1.091 Einwohner und 170 Häuser, die Altstadt hingegen 1.720 Einwohner und 243 Häuser. Auch hier gab es scheinbar Proteste gegen eine Zusammenlegung. Die Stadt konstituierte sich daher als eigene Gemeinde, und die Altstadt tat, aufbauend auf den Traditionen der gemeinsamen Dorfobrigkeit (91), desgleichen.
(88) RGBl. 170, 1849, Provisorisches Gemeindegesetz vom 17. März 1849.
(89) Siehe dazu EGGENDORFER, Verwaltung (wie Anm. 87) S. 337, Tabelle 1 (erstellt nach: NÖLA RegA POC 131, 1849).
(90) EGGENDORFER, Verwaltung (wie Anm. 87) S. 344, Tabelle 2 (= Teilabdruck von: A. STARZER, Die Konstituierung der Ortsgemeinden Niederösterreichs, 1904, S. 202–225, Beilage 4: Die geplanten Ortsgemeinden des VUMB.).
(91) Bemerkenswert erscheint, daß in der Altstadt die alten grundherrschaftlichen Zugehörigkeiten in bezug auf Interessensdurchsetzungen, zum Teil in Vereinsform, weiterbestanden; RESCH, Heimatbuch II (wie Anm. 32) S. 431 ff.
Die Revolution von 1848/49 war in Retz ruhig verlaufen. Die Nationalgarde stand unter der Führung des Grafen Gatterburg und begrüßte im Oktober 1848 „gesittet” den nach Kremsier flüchtenden Hof. Die nun folgende Zeit des Neoabsolutismus, des Liberalismus und der ausgehenden Habsburgermonarchie stand im Zeichen einer regen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung der Stadt (92). 1860 wurde die Stadtsparkasse gegründet. Ihre Bedeutung für die Finanzierung künftiger kommunaler Großvorhaben wie die Kanalisierung, die Verbesserung der Straßenverhältnisse und der Bau einer neuen Wasserleitung (1885), eines städtischen Bads (1898/99), eines städtischen Elektrizitätswerks (1903/05) und eines Bezirkswaisenhauses (1903/05), sollte sich noch erweisen (93). Die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt zeigte eine weitere Konzentration des Weinhandels, bis schließlich die Unternehmen Mößmer und Lieb/Raymann die dominierende Stellung erlangten (94). Mößmer konnte seine überragende, nahezu monopolartige Stellung bis in die sechziger Jahre des 20. Jahrhunderts behaupten. Wesentlich für die verkehrsmäßige Erschließung der Stadt und der Region war die 1870/71 erfolgte Einbindung in das Eisenbahnnetz (Linie Hollabrunn-Znaim), die 1908/10 durch den Bau der Stichbahn nach Drosendorf verbessert wurde.
(92) Siehe dazu: Kleinstadtbürgertum in Niederösterreich – Horn, Eggenburg und R. um 1900, hg. v. H. STEKL. Mit Beiträgen von H. HAAS, A. SCHNÖLLER, H. STEKL und E. ULSPERGER (Forschungen zur Landeskunde von Niederösterreich 27, 1994); zu Retz vor allem den Beitrag von STEKL.
(93) Dazu: LANDSTEINER, R. (wie Anm. 1) S. 841; RESCH, Heimatbuch II (wie Anm. 32) passim.
(94) 1910 wurden durch die Fa. Mößmer zwei Altstadtkeller mit dem Stadtkeller vereinigt, wodurch ein Keller mit einem Fassungsvermögen von 20.000 hl entstand.
Auf gesellschaftlich-kulturellem Gebiet setzten sich die schon im Vormärz beginnenden Vereinsgründungen fort. 1854 wurde aus der Schützengilde ein Schützenverein, 1850 wurde ein Männergesangsverein gegründet, und schon seit 1841 bestand der durch Graf Gatterburg ins Leben gerufene landwirtschaftliche Bezirksverein. Später kam eine Fülle lokaler Vereinigungen hinzu: ein Turnverein, ein Leseverein, ein „Verein der Verfassungsfreunde” usw. Dazu kam 1874 die Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr. Auf kommunaler Seite wurden unter der Ägide des Stadtsekretärs Puntschert (1862–1896) bedeutende Akzente gesetzt; mit seinem Namen sind die Errichtung des Stadtmuseums, um das sich auch Anton Mößmer sehr verdient machte, die Neuordnung und Aufstellung des Stadtarchivs, aber auch die erste Stadtgeschichte (95) verbunden.
(95) PUNTSCHERT, Denkwürdigkeiten (wie Anm. 5).
Die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts und das beginnende 20. Jahrhundert standen auch im Zeichen einer Entwicklung zur Schulstadt (96). In Stadt Retz und Alstadt bestanden die 1403 erstmals genannte Pfarrschule und die ebenfalls schon seit dem 15. Jahrhundert bestehende Stadtschule, die durch die theresianische Reform zu einer Hauptschule hätte werden sollen, was aber unterblieben war (97). Erst 1871/72 wurde eine Bürgerschule errichtet, die wenig später mit der Stadtschule (Volksschule) vereinigt wurde. Die Pfarrschule (Volksschule; Altstadtschule) wurde erst 1876 einbezogen, wodurch die beiden Gemeinden nun eine gemeinsame Volks- und Bürgerschule besaßen, die im ehemaligen Stiftshof (Strachwitz-Schloß) untergebracht wurde. Zur selben Zeit hatte die Frauenkongregation der „Ehrwürdigen Schwestern vom armen Kinde Jesu” den Turmhof angekauft (1874) und dort eine Schule und Erziehungsanstalt für Mädchen, später auch einen Kindergarten eingerichtet. 1880 wurde in Retz der erste kommunale Kindergarten des Bezirks Hollabrunn eröffnet; er erhielt 1898 ein eigenes Gebäude. Nach der Reblauskatastrophe wurde 1892 eine Winzerschule, deren Errichtung schon seit längerem geplant war, ins Leben gerufen. 1898 wurde sie in Wein- und Obstbauschule umbenannt, um 1911/12 als landwirtschaftliche Landeslehranstalt ihr neuerrichtetes Schulhaus zu beziehen.
(96) Zum Schulwesen im allgemeinen: L. RIEDER, Das Schulwesen im Bezirk Hollabrunn, in: Vergangenheit und Gegenwart (wie Anm. 1) S. 456–472.
(97) Dazu RESCH, Heimatbuch II (wie Anm. 32) S. 341f.
Ein Problem für die Stadt Retz war ihre räumliche Beengtheit. Schon im 16. Jahrhundert hatte es mit den Grundherren Konflikte darüber gegeben, ob der Bereich des Walls außerhalb des Stadtgrabens zur Stadt gehörte oder nicht. Nachdem der Bereich des ehemaligen Walls im Norden, links und rechts des Znaimer Tores, um 1800 verbaut worden war, stand im Vormärz nur noch der Bereich beim Nalber Tor zur Verfügung. Von 1848 bis 1890 hatte sich die Zahl der Stadthäuser faktisch nicht vermehrt (98). Den Grund für eine erste Erweiterung des Stadtgebiets bot nun die geplante Errichtung des Bezirkswaisenhauses. Die dafür erforderlichen Gründe, die dem Dominikanerkloster gehörten, wurden angekauft und von Obernalb nach Stadt Retz umgemeindet. Dies bedeutete nach mehr als einem halben Jahrhundert Stagnation etwa 2,5 ha neuen Baugrund in der Stadt.
(98) 1890 hatte die Stadt 167 Häuser (1.264 Ew.), die Altstadt hingegen 260 Häuser (1.707 Ew.).
Die „Retzer Gründerzeit” wurde nur kurzfristig durch die preußische Besetzung im Juli 1866 und die folgende Choleraepidemie unterbrochen. Vorsorglich hatte man die Gemeindekasse und das bewegliche Vermögen der Stadtsparkasse nach Preßburg „evakuiert”. 1874 suchte eine Überschwemmungskatastrophe vor allem die Wieden heim. Ihr Ende fand die dynamische Entwicklung der Stadt 1914 im Fanal des Ersten Weltkriegs. Im Dominikanerkloster und im Turmhof wurden Spitäler bzw. Rekonvaleszentenheime eingerichtet. Ende 1916 wurde für die ärmeren Stadtbewohner die Ernährungslage langsam katastrophal. Mit „Hamstern”, aber auch durch die Anlage von Schrebergärten suchte man den Nahrungsmittelmangel zu beheben. 1917 kam es zu horrenden Preissteigerungen und Verknappungen beim Brennmaterial (99).
(99) Siehe dazu BEZEMEK, Von der Revolution zum Zusammenbruch der Monarchie, in: Vergangenheit und Gegenwart (wie Anm. 1) S. 172 ff.
Eine Zäsur bedeuteten die Folgen des Ersten Weltkriegs: Retz war von seinen südmährischen Verbindungen abgeschnitten und dadurch in eine Lage an einer neuen Grenze geraten. Die krisenhafte Entwicklung der Wirtschaft nach Kriegsende veranlaßte die Stadtgemeinde sogar zur Herausgabe eines eigenen Notgelds. Die dynamische Entwicklung seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde deutlich verlangsamt (100). Dennoch kam es zu einigen Neuerrichtungen im öffentlichen Bereich. 1925 wurde eine Handelsschule eröffnet, und 1937 bezog die Stadtsparkasse ein neues Haus. 1927 erfolgte auch die zweite Stadterweiterung durch Ankauf des sogenannten Verderbergartens und des Geländes östlich davon bis zum Bahnhof. Man plante eine „Gartenstadt”; das erste dort errichtete Gebäude war jenes der Gebietskrankenkasse (1928) (101).
(100) LANDSTEINER, R. (wie Anm. 1) S. 842. Dazu auch: K.-D. MULLEY, Spurensicherung – Hollabrunn 1918 bis 1945, in: Vergangenheit und Gegenwart (wie Anm. 1) S. 178f.
(101) RESCH, Heimatbuch II (wie Anm. 32) S. 544f.
Politisch sahen jene Jahre den Übergang zur parlamentarischen Demokratie, der jedoch sehr bald durch die Radikalisierung des innenpolitischen Lebens geprägt wurde, und in weiterer Folge zum Ständestaat (102). 1938 wurde der Anschluß an das Deutsche Reich Hitlers vollzogen, das auch in Retz seine Anhänger fand. Für Retz war dies aber insofern von Bedeutung, als im Oktober 1941 die Zusammenlegung der Gemeinden Stadt Retz und Altstadt Retz angeordnet wurde. Auch ein weiteres wichtiges Ereignis, nämlich die Gründung der Winzergenossenschaft Retz, fällt in die Frühzeit des Nationalsozialismus in Retz (1938). Die Ereignisse im Vorfeld der Sudetenlandbesetzung (103) und die Präsenz deutschen Militärs in Retz waren deutliche Vorboten einer kriegerischen Entwicklung. Der Turmhof wurde 1939 nach erzwungener Auflösung des Nonnenkonvents in eine Kaserne umgewandelt, und in der Ried Wieseln wurde ein Barackenlager für die Wehrmacht errichtet (104).
(102) MULLEY, Spurensicherung (wie Anm. 100) S. 180 ff.
(103) Es handelte sich dabei um Grenzzwischenfälle und die Brandlegung im tschechischen Zollhaus bei Mitterretzbach; LANDSTEINER, R. (wie Anm. 1) S. 842.
(104) RESCH, Heimatbuch II (wie Anm. 32) S. 546.
Anfang April 1945 näherte sich die Front auch Retz. Die Schule wurde in ein improvisiertes Feldlazarett umgestaltet. Wenig später stiftete ein Aufruf des Landrats von Hollabrunn, der die Bevölkerung aufforderte zu flüchten, Verwirrung, zu der auch die ständigen Truppendurchmärsche wesentlich beitrugen (105). Am 20. April fielen Bomben auf die Wieden, töteten einen alten Mann und beschädigten mehrere Häuser. Weitere Truppenbewegungen, aber auch Flüchtlingsströme aus Mähren sowie die Ausrufung der Zweiten Republik kündigten das bevorstehende Ende des Kriegs an. Am 8. Mai kamen die ersten sowjetischen Soldaten in die Stadt, wenig später trafen in Retz 5.000 vertriebene Südmährer ein. Vorübergehend war sogar das Znaimer Gymnasium nach Retz verlegt. In der Stadt hatte sich schon am 11. Mai ein provisorischer Gemeinderat konstituiert.
(105) Im Zuge dieser scheinbar bereits fluchtartigen Durchmärsche war offensichtlich Munition mitten auf dem Hauptplatz zurückgelassen worden. Am 19. April 1945 wurden drei damit spielende Kinder durch eine Explosion getötet; RESCH, Heimatbuch II (wie Anm. 32) S. 552.
Die Jahre des Wiederaufbaus nach 1945 gaben Retz seine Stellung als zentraler Ort der Region zurück. Die Stadt expandierte weiter: 1968 wurden Ober- und Unternalb, Kleinhöflein und Kleinriedenthal eingemeindet; 1975 folgte Hofern. Auch in bezug auf seine Bedeutung als Schulstadt konnte sich Retz, wenn auch unter Einbußen behaupten. Eine Berufsschule wurde eingerichtet, die Handelsschule 1983 durch eine Handelsakademie erweitert und 1988/89 eine Hotelfachschule eingerichtet. Beide Institute führen seit 1990/92 zweisprachige – deutsch-tschechische – Klassenzüge (106). Letzteres ist nicht zuletzt eine der bleibenden und positiven Auswirkungen der Grenzöffnung von 1989. Sie bietet Retz die Möglichkeit, die „historischen” Wirtschaftsbeziehungen zum Raum Znaim wiederzubeleben. Wenn auch die ersten, sehr optimistischen Ansätze mittlerweile abgeebbt sind, weil in der Stadt, wie auch in der gesamten Region, keine genügende Anzahl von expansionswilligen und finanzstarken Betrieben zur Verfügung steht, so gibt es doch – vor allem auf dem Gebiet des sanften Tourismus – bemerkenswerte, grenzübergreifende Initiativen.
(106) RIEDER, Schulwesen (wie Anm. 96) S. 466.
Willibald Rosner
Anmerkungen
(1) Zu diesem Abschnitt siehe E. LANDSTEINER, Stadtgemeinde R., in: Vergangenheit und Gegenwart. Der Bezirk Hollabrunn und seine Gemeinden, hg. v. E. BEZEMEK u. W. ROSNER, 1993, S. 836.
(2) Siehe dazu: E. DIEM, Die Geographie des Bezirkes Hollabrunn, in: Vergangenheit und Gegenwart (wie Anm. 1) S. 254 ff. u. 267 (Karte 3); LANDSTEINER, R. (wie Anm. 1) S. 836.
(3) Siehe dazu: DIEM, Geographie (wie Anm. 2) S. 250 ff., 257 (Tabelle 1) u. 266 (Karte 2); R. RESCH, R.er Heimatbuch Bd. I, Nachdruck 1984, S. 20 ff. (Abb. 11 u. 11a).
(4) DIEM, Geographie (wie Anm. 2) S. 252 ff. u. 258 ff. (Abb. 2–9).
(5) RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 48 ff.; J. K. PUNTSCHERT, Denkwürdigkeiten der Stadt R., 1894, S. 24.
(6) Neolithischer Typus „Retz”; Dehio-Handbuch. Die Kunstdenkmäler Österreichs. Niederösterreich nördlich der Donau, hg. v. Bundesdenkmalamt. (Dehio Niederösterreich, 1990) S. 962.
(7) Zum gesamten Abschnitt siehe: LANDSTEINER, R. (wie Anm. 1) S. 836; RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 47–68; PUNTSCHERT, Denkwürdigkeiten (wie Anm. 5) S. 23–25; G. HASENHÜNDL, Ur- und Frühgeschichte im politischen Bezirk Hollabrunn, in: Vergangenheit und Gegenwart (wie Anm. 1) S. 21–46.
(8) Wobei nicht unerwähnt bleiben darf, daß laut M. WELTIN, Probleme der mittelalterlichen Geschichte Niederösterreichs. Unter besonderer Berücksichtigung des Hollabrunner Bezirkes, in: Vergangenheit und Gegenwart (wie Anm. 1) S. 49f., auch die tschechische Historiographie noch in jüngerer Zeit „kaum weniger ideologiefrei” argumentierte; dazu: L. HAVLIK, Die alten Slawen im österreichischen Donaugebiet, in: ÖGL 9/4, 1965, S. 187–202.
(9) E. SCHUSTER, Die Etymologie der niederösterreichischen Ortsnamen III, 1994, S. 143, R. 205; LANDSTEINER, R. (wie Anm. 1) S. 836.
(10) Die von der ältesten tschechischen Historiographie behauptete, im 9. Jahrhundert angesiedelte Gründung einer Stadt oder Festung Rastislavia an der Stelle des heutigen Retz durch Herzog Rastislav (846–870) ist ins Reich der Sage zu verweisen; RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 72 ff.
(11) Zum Problem der politischen und ethnischen Zuordnung im Frühmittelalter siehe vor allem: WELTIN, Probleme der mittelalterlichen Geschichte (wie Anm. 8) S. 48–61.
(12) Siehe dazu vor allem: O. H. STOWASSER, Zwei Studien zur österreichischen Verfassungsgeschichte, in: ZRG GA 44, 1924, S. 114 ff.; DERS., Das Land und der Herzog in Baiern und Österreich, 1925; DERS., R. und die Grafschaft Hardegg, in: UH 7, 1934, S. 3–9; von K. LECHNER, der aus den Ansätzen Stowassers seine „Grafschaftstheorie” entwickelte und dessen suggestiver und kompetenter Vertretung dieser Theorie, diese ihr „zähes Leben” verdankt (M. WELTIN), sei hier nur exemplarisch zitiert: Die territoriale Entwicklung von Mark und Herzogtum Österreich, in: UH 24, 1953, S. 33–55. Auf die Frage der Reichsgrafschaft Hardegg wird im Rahmen dieser Darstellung im weiteren nicht eingegangen.
(13) WELTIN, Vorbemerkung zum Nachdruck des ersten Bandes von Rudolf Reschs „R.er Heimatbuch”. Böhmische Mark, Reichsgrafschaft Hardegg und die Gründung der Stadt R., in: RESCH, Heimatbuch I (Nachdruck 1985) (wie Anm. 3) S. 7–29.
(14) WELTIN, Vorbemerkung (wie Anm. 13) S. 15 u. 17 ff.; DERS., Probleme der mittelalterlichen Geschichte (wie Anm. 8) S. 82f. u. 85 ff.
(15) Die Quellenlage läßt allerdings keine gesicherten Aussagen zur zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts zu; siehe WELTIN, Probleme der mittelalterlichen Geschichte (wie Anm. 8) S. 86.
(16) Urk. Zwettl 1108 X 29; Wolfker von Nalb nahm 1108 unter Heinrich V. an der Belagerung von Preßburg teil; siehe dazu auch WELTIN, Vorbemerkung (wie Anm. 13) S. 16f.
(17) H. WOLF, Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer. II. Abteilung: Die Kirchen- und Grafschaftskarte. 6. Teil: Niederösterreich, 1955, S. 382 ff.
(18) WELTIN, Probleme der mittelalterlichen Geschichte (wie Anm. 8) S. 90 ff.; DERS., Vorbemerkung (wie Anm. 13) S. 7 ff.
(19) WELTIN, Vorbemerkung (wie Anm. 13) S. 20.
(20) Ein deutliches Indiz dafür ist die Errichtung der Burg Kaja durch babenbergische Ministerialen, inmitten des „Plainer Territoriums”; WELTIN, Vorbemerkung (wie Anm. 13) S. 20.
(21) Vgl. WELTIN, Vorbemerkung (wie Anm. 13) 18 ff. u. Anm. 73 u. 77.
(22) OöUB II, S. 409, Nr. 278.
(23) ÜB St. Pölten I, S. 18; HONB V, S. 177, R. 205.
(24) Siehe Anm. 9 u. 23.
(25) Wolfker von Nalb soll nach RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 135, schon im Zuge der Errichtung und Verschenkung der Pfarre Nalb – siehe unten –, seinen Sitz nach dem Althof verlegt haben.
(26) RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 280 ff.
(27) Durch Exzidierung aus der „Urpfarre” Pulkau; vgl. RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 135 ff., u. LANDSTEINER, R. (wie Anm. 1) S. 837; WOLF, Kirchenkarte (wie Anm. 17) S. 382 f.
(28) RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 135 ff., vermutet, daß Wolfker von Nalb schon zu Beginn des 12. Jahrhunderts die Pfarre Retz gleichzeitig oder noch vor Nalb begründet hatte, und führt dazu eine Reihe durchaus berücksichtigenswürdiger Gründe ins Treffen: etwa das prominentere St. Stephans-Patrozinium für Retz und das eher sekundäre St. Laurentius-Patrozinium für Nalb, usw. WOLF, Kirchenkarte (wie Anm. 17) S. 383 f., nimmt jedoch die wahrscheinlichere Gründung der Pfarre Retz durch einen Grundherrn zu einem späteren Zeitpunkt an.
(29) Mitte des 13. Jahrhunderts wurde zunächst die neue Pfarre Unterretzbach, vermutlich eine Gründung der Herrschaft Kaya, exzidiert; Niederfladnitz fiel 1776, Kleinhöflein mit Kleinriedenthal 1783 infolge eigener Pfarrerrichtungen aus dem Pfarrsprengel von Retz. WOLF, Kirchenkarte (wie Anm. 17) S. 383 f.
(30) Erstnennung um 1170; FRA IV/2, Nr. 335 u. 555.
(31) Siehe dazu Anm. 14; vgl. auch WELTIN, Probleme der mittelalterlichen Geschichte (wie Anm. 8) S. 91 f., u. DERS., Vorbemerkung (wie Anm. 13) S. 20 f.
(32) Grundherrlich gesehen lag der Anger auf Kayaer Gebiet; RESCH, R.er Heimatbuch II, 1951, S. 282. Den nördlichen Abschluß des Angers bildete der sog. Turmhof, ein Hardegger Lehenssitz; zu Beginn des 15. Jahrhunderts erstmals genannt.
(33) WELTIN, Vorbemerkung (wie Anm. 13) S. 23f. Zu den Landgerichtsverhältnissen siehe A. GRUND u. K. GIANNONI, Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer. I. Abteilung: Die Landgerichtskarte. 2. Teil: NÖ, 1. Heft: Viertel ob und unter dem Manhartsberg. Viertel ob dem Wienerwald, 1910, S. 49 f., 52 f. u. 107 f. (Blatt 3: Laa).
(34) CDB V/1, S. 326f., Nr. 208; vgl. dazu auch WELTIN, Vorbemerkung (wie Anm. 13) S. 24 f.
(35) Vgl. dazu WELTIN, Vorbemerkung (wie Anm. 13) S. 25 u. Anm. 114.
(36) CDB V/1, S. 489 f., Nr. 330.
(37) AfÖG II, 1849, S. 37 f., Nr. 17; vgl. auch WELTIN, Vorbemerkung (wie Anm. 13) S. 26.
(38) WELTIN, Vorbemerkung (wie Anm. 13) S. 27.
(39) Siehe dazu WELTIN, Vorbemerkung (wie Anm. 13) S. 28 f.; LANDSTEINER, R. (wie Anm. 1) S. 838; RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 178 ff. u. 204 ff.
(40) RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 205 f.; das sog. Haus im Winkel.
(41) RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 215 (Edition); AfÖG II (wie Anm. 37) S. 45f.; Druck bei PUNTSCHERT, Denkwürdigkeiten (wie Anm. 5) Anhang III.
(42) 1587 bis 1885 führte die Stadt den doppelschwänzigen böhmischen Löwen; siehe dazu A. EGGENDORFER, R., in: Vergangenheit und Gegenwart (wie Anm. 1) S. 505.
(43) RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 216 ff.
(44) LANDSTEINER, R. (wie Anm. 1) S. 838.
(45) RESCH, Heimatbuch I (wie Anm 3) S. 226; hier auch die Quellenbelege zitiert.
(46) NÖLA, Hardegger Urbar 1363; RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 237 ff.
(47) StA R., Urk. Nr. 1 vom 26. Jänner 1411, Verleihung eines ewigen Jahrmarktes; siehe dazu auch RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 253 u. Anhang S. 34; Druck bei PUNTSCHERT, Denkwürdigkeiten (wie Anm. 5) S. Xl f.
(48) Dazu S. PETRIN, Der österreichische Hussitenkrieg 1420–1434. (Militärhistorische Schriftenreihe 44, 1982) S. 7 f.
(49) RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 303 f.; dort auch die entsprechenden Quellenzitate.
(50) Das Kloster dürfte im ersten Jahrzehnt nach 1425 überhaupt verödet gewesen sein. Vermutlich hat am Ende der dreißiger Jahre eine Art Neugründung mit Unterstützung des Wiener Dominikanerkonvents stattgefunden. Die Rekonziliierung der Klosterkirche fand 1447 statt. Die Bauarbeiten an Kirche und Gebäude dauerten jedoch noch Jahrzehnte an.
(51) An der Ostmauer dürfte ein 1703 letztmals erwähnter Zwischenturm placiert worden sein.
(52) Zu den Befestigungsbauten des 15. Jahrhunderts siehe RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 304–310.
(53) RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 274 f.
(54) RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 345; Resch wertete vor allem die beiden im Stadtarchiv Retz vorhandenen Urbare von 1443 und 1495 aus.
(55) Eine gewisse Bedeutung hatte dabei die Ritterfamilie der Wacker, die Hardegger Lehensleute waren und auf die der Pilgramhof in der Wieden zurückgeht. Dazu RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 354 f. u. 359 f.
(56) NÖW II, Nr. 36.
(57) RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 370 ff.
(58) Siehe dazu die eingangs erwähnte Diskussion über die „Reichsgrafschaft Hardegg”; WELTIN, Vorbemerkung (wie Anm. 13) S. 28. Graf Michael nannte sich daher auch „Fürst”.
(59) Zentrum des Eitzinger Besitz- und Herrschaftsbereichs war Schrattenthal.
(60) AfÖG I, 1848, S. 92.
(61) Er bekleidete das hohe Amt des Reichshofrichters und genoß sichtlich das besondere Vertrauen des Kaisers. 1475 bis 1483 war er Landmarschall in Niederösterreich, was beweist, daß er auch bei seinen Standesgenossen großen Einfluß in dieser Zeit des schrittweisen Ausbaus der ständischen Macht hatte.
(62) Diese Maßnahmen des Kaisers, aber möglicherweise auch die des Maidburgers könnten einer beabsichtigten „Ruhigstellung” der Eitzinger gedient haben.
(63) Der Reichsgraf starb 1483.
(64) Die übrigen Bestandteile der Grafschaft Hardegg gelangten bald durch Verpfändung und Verkauf in adelige Hand.
(65) Siehe dazu RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 400 ff.; LANDSTEINER, R. (wie Anm. 1)S. 839.
(66) GRUND-GIANNONI, Landgerichtskarte (wie Anm. 33) S. 108.
(67) Diese Bestätigung ist insofern von Interesse, als sie die erstmalige Zusammenfassung aller bisherigen Freiheiten und Privilegien der Stadt darstellt; RESCH, Heimatbuch I (wie Anm. 3) S. 408 ff.; Druck der Urkunde bei PUNTSCHERT, Denkwürdigkeiten (wie Anm. 5) Anhang XLI–XLIV.
(68) RESCH, Heimatbuch II (wie Anm. 32) S. 2f.
(69) Dehio NÖ (wie Anm. 6) S. 966 ff.
(70) LANDSTEINER, R. (wie Anm. 1) S. 839; dazu auch DERS., Weinbau und Gesellschaft in Mitteleuropa. Ein Interpretationsversuch am Beispiel des R.er Gebietes (16.–18. Jahrhundert), in: Studien und Forschungen aus dem NÖ Institut für Landeskunde 13, hg. v. H. FEIGL, 1990, S. 99–139, bes. S. 116 ff.
(71) Die Eitzinger hatten in Niederfladnitz ein Schloß errichtet und den Herrschaftsmittelpunkt dorthin verlegt.
(72) Siehe dazu: RESCH, Heimatbuch II (wie Anm. 32) S. 584, Anhang: Stammbaum Trautson.
(73) RESCH, Heimatbuch II (wie Anm. 32) S. 116.
(74) RESCH, Heimatbuch II (wie Anm. 32) S. 200.
(75) Siehe dazu und im folgenden: RESCH, Heimatbuch II (wie Anm. 32) S. 583, Anhang: Stammbaum Gatterburg.
(76) 1810 Theresienritter.
(77) Ferdinand Malcolm starb 1882; die Familie Gatterburg ist heute noch Guts- und Schloßbesitzer in Retz.
(78) Erbauer des Schlosses Karlslust (1793/94), das 1800 Herrschaftsmittelpunkt wurde.
(79) Dehio NÖ (wie Anm. 6) S. 964f.
(80) WOLF, Kirchenkarte (wie Anm. 17) S. 383f.
(81) RESCH, Heimatbuch II (wie Anm. 32) S. 356 ff.
(82) 1857 verkaufte Strachwitz das Gut an das Stift Göttweig.
(83) Siehe dazu LANDSTEINER, Weinbau und Gesellschaft (wie Anm. 70) S. 126 ff.
(84) Dehio NÖ (wie Anm. 6) S. 968 ff.
(85) LANDSTEINER, R. (wie Anm. 1) S. 840 f.
(86) Zu den Kriegsereignissen 1805 und 1809 siehe die geraffte Darstellung bei W. ROSNER, Der Bezirk Hollabrunn von 1648 bis 1848, in: Vergangenheit und Gegenwart (wie Anm. 1) S. 151–154.
(87) Zur Entstehung dieser Behörde siehe EGGENDORFER, Geschichte der Verwaltung des Bezirks Hollabrunn, in: Vergangenheit und Gegenwart (wie Anm. 1) S. 327 ff.; zur Verwaltungsgeschichte dieser Periode im allgemeinen: F. STUNDNER, Zwanzig Jahre Verwaltungsaufbau – Die Entstehung der Bezirkshauptmannschaften (1848–1868), in: 100 Jahre Bezirkshauptmannschaften in Österreich, hg. v. J. GRÜNDLER, 1970, S. 18 ff. In der ursprünglich geplanten Bezirks und Gerichtseinteilung wären die Stadt und der Gerichtsbezirk zum Bezirk Horn bzw. Kreisgericht Krems zuständig gewesen. Sitz des „gemischten Bezirksamtes” zu Retz war der Althof.
(88) RGBl. 170, 1849, Provisorisches Gemeindegesetz vom 17. März 1849.
(89) Siehe dazu EGGENDORFER, Verwaltung (wie Anm. 87) S. 337, Tabelle 1 (erstellt nach: NÖLA RegA POC 131, 1849).
(90) EGGENDORFER, Verwaltung (wie Anm. 87) S. 344, Tabelle 2 (= Teilabdruck von: A. STARZER, Die Konstituierung der Ortsgemeinden Niederösterreichs, 1904, S. 202–225, Beilage 4: Die geplanten Ortsgemeinden des VUMB.).
(91) Bemerkenswert erscheint, daß in der Altstadt die alten grundherrschaftlichen Zugehörigkeiten in bezug auf Interessensdurchsetzungen, zum Teil in Vereinsform, weiterbestanden; RESCH, Heimatbuch II (wie Anm. 32) S. 431 ff.
(92) Siehe dazu: Kleinstadtbürgertum in Niederösterreich – Horn, Eggenburg und R. um 1900, hg. v. H. STEKL. Mit Beiträgen von H. HAAS, A. SCHNÖLLER, H. STEKL und E. ULSPERGER (Forschungen zur Landeskunde von Niederösterreich 27, 1994); zu Retz vor allem den Beitrag von STEKL.
(93) Dazu: LANDSTEINER, R. (wie Anm. 1) S. 841; RESCH, Heimatbuch II (wie Anm. 32) passim.
(94) 1910 wurden durch die Fa. Mößmer zwei Altstadtkeller mit dem Stadtkeller vereinigt, wodurch ein Keller mit einem Fassungsvermögen von 20.000 hl entstand.
(95) PUNTSCHERT, Denkwürdigkeiten (wie Anm. 5).
(96) Zum Schulwesen im allgemeinen: L. RIEDER, Das Schulwesen im Bezirk Hollabrunn, in: Vergangenheit und Gegenwart (wie Anm. 1) S. 456–472.
(97) Dazu RESCH, Heimatbuch II (wie Anm. 32) S. 341f.
(98) 1890 hatte die Stadt 167 Häuser (1.264 Ew.), die Altstadt hingegen 260 Häuser (1.707 Ew.).
(99) Siehe dazu BEZEMEK, Von der Revolution zum Zusammenbruch der Monarchie, in: Vergangenheit und Gegenwart (wie Anm. 1) S. 172 ff.
(100) LANDSTEINER, R. (wie Anm. 1) S. 842. Dazu auch: K.-D. MULLEY, Spurensicherung – Hollabrunn 1918 bis 1945, in: Vergangenheit und Gegenwart (wie Anm. 1) S. 178f.
(101) RESCH, Heimatbuch II (wie Anm. 32) S. 544f.
(102) MULLEY, Spurensicherung (wie Anm. 100) S. 180 ff.
(103) Es handelte sich dabei um Grenzzwischenfälle und die Brandlegung im tschechischen Zollhaus bei Mitterretzbach; LANDSTEINER, R. (wie Anm. 1) S. 842.
(104) RESCH, Heimatbuch II (wie Anm. 32) S. 546.
(105) Im Zuge dieser scheinbar bereits fluchtartigen Durchmärsche war offensichtlich Munition mitten auf dem Hauptplatz zurückgelassen worden. Am 19. April 1945 wurden drei damit spielende Kinder durch eine Explosion getötet; RESCH, Heimatbuch II (wie Anm. 32) S. 552.
(106) RIEDER, Schulwesen (wie Anm. 96) S. 466.

 

 

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