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Topographie und Frühgeschichte
Die heutige Bezirksstadt Vöcklabruck mit rund 12.600 Einwohnern liegt im Alpenvorland zwischen Salzburg und Linz auf eine Seehöhe von 433 m. Das Gemeindegebiet hat ein Flächenausmaß von 15,59 km2. Die Stadt ist durch eine günstige Verkehrslage gekennzeichnet, da sie über eine eigene Station an der Westbahn verfügt und gut ausgebaute Schnellstraßen in 7 bis 10 km Entfernung zu den Autobahnanschlüssen Regau (Richtung Wien) und Seewalchen (Richtung Salzburg) führen. Aufgrund der geringen Entfernung von jeweils nur einigen Autominuten zu den Salzkammergutseen (Attersee 11 km, Traunsee 16 km und Mondsee 40 km) wird Vöcklabruck auch „Tor zum Salzkammergut“ genannt.
Zu welchem Zeitpunkt in diesem Raum der Mensch erstmals in Erscheinung getreten ist, kann archäologisch nicht nachgewiesen werden, da die Eiszeit und ihre Folgeerscheinungen wie Muränen und weitläufige Terrassenbildungen die Beschaffenheit des Geländes stark verändert haben. Greifbare Formen bekommt die Frühgeschichte im heutigen Bezirk Vöcklabruck erst in der Jungsteinzeit um 4000 v. Chr. Damals entstand die Pfahlbaukultur, die zwischen 2500 und 1800 v. Chr. ihren Höhepunkt erreichte. Sie hat am Mondsee und Attersee viele Spuren hinterlassen. Das Heimatmuseum Vöcklabruck besitzt die reichhaltigste Sammlung von Pfahlbaufunden aus dem Attersee, wo 1870 im Bereich des Ausflusses der Ager in Seewalchen die erste Pfahlbausiedlung des Salzkammergutes entdeckt wurde.
Als die Römer unter Kaiser Augustus um die Zeitenwende das Königreich Noricum okkupierten, tauchte das von keltischen Stämmen besiedelte Voralpenland erstmals aus dem Dunkel der Frühgeschichte empor und blieb für rund 450 Jahre Teil des Römischen Imperiums. Der Raum Vöcklabruck scheint damals ein Verkehrsknotenpunkt gewesen zu sein, da neben der Konsularstraße drei weitere römische Straßenzüge im heutigen Gemeindegebiet festgestellt werden konnten. (1) Die Ost-West-Verbindung als wichtige Haupt- und Heeresstraße führte von Pannonien über Carnuntum, Cetium (St. Pölten) nach Lauriacum (Lorch), zum Castellum Lentia (Linz), weiter über Ovilavis (Wels) nach Iuvavum (Salzburg) und von dort über die Hohen Tauern nach Aquileia. Eine andere Route ging von Aquileia über Virunun und den Pyhrn-Pass nach Ovilava, wo sie in die Ost-West-Verbindung mündete. Die Konsularstraße als einzige Ost-West-Verbindung zwischen Ovilava und Iuvavum, die sicherlich eine sehr starke Frequenz aufwies, ist für die meisten Streckenteile noch im Gelände feststellbar. Auf der Tabula Peutingeriana, der mittelalterlichen Kopie einer vermutlich aus dem 4. Jahrhundert stammenden antiken Weltkarte, sind für diesen Bereich mit Tergolape, Laciacis und Tarnantone drei mansiones, Rasthäuser und Pferdewechselstellen eingetragen, bei denen die Reisenden auch Nachtquartier und Verpflegung vorfanden. Ihre genaue Situierung ist ungeklärt. Da so viele römische Straßen ihren Knotenpunkt im Raum Vöcklabruck haben, wird vielfach angenommen, dass die mansio Tergolape in diesem Gebiet lag. Archäologische Hinweise dafür gibt es bisher aber nicht. (2)
(1) Franz SATZINGER, Vöcklabruck – Stadtgeschichte. Die landesfürstliche Stadt Vöcklabruck im Attergau im Spannungsfeld zwischen Bayern und Österreich von den Anfängen bis 1850, Vöcklabruck 2006, 24–31.
(2) Alois ZAUNER, Vöcklabruck und der Attergau. Stadt und Grundherrschaft in Oberösterreich bis 1620, Linz 1971, 13–14
Auf den wichtigen Verkehrswegen im Imperium Romanum waren jeweils in Abständen von einer römischen Meile (milia passuum = 1000 Doppelschritte = 1479 m) Meilensteine angebracht. (3) Einer der vier vom römischen Straßennetz in Oberösterreich noch erhaltenen Meilensteine, dessen Inschrift von der Renovierung der Konsularstraße unter Kaiser Septimius Severus um 200 n. Chr. berichtet, ist neben dem Museum in der Hinterstadt in Vöcklabruck aufgestellt.
(3) Gerhard WINKLER, Die römischen Straßen und Meilensteine in Noricum, Stuttgart 1985, 32–35
Als gegen Ende des 5. Jahrhunderts unter dem Ansturm der germanischen Stämme die römische Verwaltung in ganz Ufernoricum zusammengebrochen war, setzte spätestens in der zweiten Hälfte des 6. Jahrhunderts mit der „bayerischen Landnahme“ jene Entwicklung ein, in der die bis in die heutige Zeit nachwirkenden bevölkerungs- und siedlungsmäßigen Strukturen entstanden sind, wobei die Vöckla-Ager-Senke zu den ältesten bayerischen Siedlungsgebieten zählt. Es ist aber anzunehmen, dass zahlreiche Romanen, worunter ein vorwiegend keltisches, im Laufe der Jahrhunderte romanisiertes Bevölkerungssubstrat zu verstehen ist, im Lande verblieben sind und ihren neuen Herren tributpflichtig wurden. So hat der Bayernherzog Theodo I. (ca. 690–717) der Salzburger Kirche fünf Romanen mit ihren Mansen in der Nähe von Wartenburg, im Westen des heutigen Vöcklabruck, übergeben. (4) Unklar ist die Ableitung des Namens des Vöckla-Flusses, der in den Jahren 788 und 790 als Fechelisaha und Fechilaha überliefert wird. (5) Da sich in den Fluss- und Gewässernamen zahlreiche Bezeichnungen erhalten haben, die noch auf die älteste Schicht der keltischen und vorkeltischen Besiedlung zurückgehen, die dann von den Römern oder Bayern entsprechend umgeformt wurden, wird geschlossen, dass der Name Vöckla (Fechilaha) keltische Wurzeln hat. Er würde sich dann vom keltischen Wort fehil für Fisch und aha für Ache herleiten. Von entscheidender Bedeutung für die Christianisierung und kulturelle Entwicklung des gesamten Attergaues waren die durch Herzog Odilo 748 erfolgte Gründung des Klosters Mondsee sowie die 770 bzw. 777 von seinem Sohn Tassilo III. gegründeten Stifte Mattsee und Kremsmünster. Durch umfangreiche Erwerbung von Grundbesitz in mehreren bayerischen Gauen, von Kufstein bis zur Donau und den oberösterreichisch-salzburgischen Kalkalpen, wurde das Kloster Mondsee zum reichsten der bayerischen Klöster. Der hohe Rang der Mondseer Schreibstube, mit Werken der Buchkunst von höchster Qualität, wie der vor 788 zu datierende Mondseer Psalter und der um 770 verfasste Mondseer Matthäus, die älteste deutsche Bibelübersetzung, geben Zeugnis von der künstlerischen Bedeutung des Klosters. (6)
(4) Salzburger Urkundenbuch (Sbg. UB) 1, bearbeitet von Willibald Hauthaler, Salzburg 1910, 1, 5 und 20.
(5) Sbg. UB 2, 236 Nr. 159; Fritz LOSEK, Notitia Arnonis und Breves Notitiae, in: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde 130 (1990), 5–192.
(6) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 49f.; Carl PFAFF, Scriptorium und Bibliothek des Klosters Mondsee im hohen Mittelalter, Wien 1967 (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte Österreichs 2),15–17.
Die drei geschichtlichen Wurzeln der Stadtentstehung
Dem Kloster Mondsee verdanken wir auch die ersten schriftlichen Nachrichten über den Attergau, da bald nach der Gründung ein Traditionsbuch für alle Besitzänderungen angelegt wurde. In ihm sind zahlreiche Orts- und Familiennamen enthalten, die wichtige regionalgeschichtliche Erkenntnisse nicht nur für den Attergau, sondern auch für den darüber hinausgehenden salzburg-bayerisch-österreichischen Raum liefern. Das Benediktinerkloster Mondsee, bis 788 ein agilolfingisches Eigenkloster, wurde 803 von Karl dem Großen seinem Erzkaplan, Erzbischof Hildebrand von Köln, übergeben, der es zu einem Stützpunkt fränkischen Einflusses im Attergau machte. Einer der Urkunden des Traditionsbuches ist zu entnehmen, dass zur Zeit des Abtes Lantperth im Jahre 823 ein Mann namens Mahtuni aus religiösen Gründen einen Teil seines Erbes, bestehend aus 40 Tagwerken (Joch) Land, Wälder und anderen Wertsachen im Attergau in dem Ort, der Puhilespan hieß (heute die Nachbargemeinde Pilsbach), dem Kloster Mondsee übertrug.
Der Vertrag, der bereits am 7. Dezember in Mondsee unterzeichnet worden war, wurde am 26. Dezember 823 in der eclesia ad Scugindorf (Schöndorf) erneuert, sodass dieser Urkunde die erstmalige Nennung eines Ortsnamens im heutigen Gemeindegebiet von Vöcklabruck zu verdanken ist. Nach der Klosterkirche von Mondsee ist die Schöndorfer Kirche die früheste im Bezirk Vöcklabruck genannte Kirche und zugleich eine der ältesten des Landes Oberösterreich. Da die Nennung der Kirche nur zufällig im Rahmen der Beurkundung einer Schenkung erfolgte, ist anzunehmen, dass die Kirche schon länger bestanden hat. Über den Zeitpunkt und den Anlass ihrer Errichtung sowie ihr Aussehen ist nichts bekannt. Es dürfte sich aber um eine Holzkirche auf steinernem Fundament gehandelt haben, vergleichbar mit der Kirche am Kolomansberg bei Mondsee, der einzigen in Österreich erhalten gebliebenen Holzkirche. Auch Notgrabungen im Jahre 1962, die weitgehend den Grundriss der Kirche zutage brachten, ergaben keine Hinweise für eine genauere Datierung. (7)
(7) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 62–64; Gebhart RATH – Erich REITER, Das Älteste Traditionsbuch des Klosters Mondsee, Linz 1989, 40f. und 62–65.
Umstritten ist auch die Datierung des künstlerisch bedeutsamen Fundes der vergoldeten Kupferplatten, die 1980 bei der Restaurierung der Dörflkirche entdeckt wurden. Jedes Feld der vier Platten, deren technische Herstellung in mehreren Arbeitsgängen von hohem handwerklichem Können zeugt, ziert eine Figur, wobei das zentrale Bildnis des auferstandenen Christus besonders eindrucksvoll ist. Die teils getriebenen, teils geritzten Figurenreliefs mit ihren stark ausgeprägten herzförmigen Birnenschädeln, den ovalen, mandelförmigen Augen, den überbetonten Nasen, dem strichförmigen Mund und den hochgesetzten Ohren machen einen markanten Eindruck, der nur schwer einer bestimmten Stilrichtung zuzuordnen ist. Am ehesten drängt sich aber eine Zuordnung zum langobardischen Kunstschaffen auf, womit der Fund in den räumlichen und zeitlichen Umkreis des Tassilokelches käme. Die vergoldeten Kupferplatten dienten vermutlich als Buchbeschläge für einen Prunkeinband. (8)
(8) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1); Hermann FILITZ (Hg.), Geschichte der bildenden Kunst in Österreich, I. Früh- und Hochmittelalter, München/New York 1998, 581–582; Martina PIPPAL, Die neuentdeckten „langobardischen Buchbeschläge“ in der Dörflkirche in Vöcklabruck, in: Österreichische Zeitschrift für Denkmalkunde XXXVIII (1984), 174–184.
Einzelne aus dem 6. bis 8. Jahrhundert datierte Funde im Umfeld der Schöndorfer Kirche deuten darauf hin, dass sich am westlichen Hang der von den Flüssen Vöckla und Ager gebildeten Schotterterrasse des Schöndorfer Hügels eine kleine Siedlung befand, die in die frühe Phase der bayerischen Besiedlung dieses Raumes zurückreicht.
Mehr als drei Jahrhunderte vergehen bis nach der ersten urkundlichen Nennung der Schöndorfer Kirche im Jahre 823 von den Ursprüngen Vöcklabrucks wieder Zeugnisse in Erscheinung treten. Einer Urkunde des Erzstiftes Salzburg vom 29. August 1134 ist zu entnehmen, dass der Edelfreie Pilgrim von Weng vom Grafen Adalbert von Regau die pons Veckelahe, die Brücke über die Vöckla gekauft und in Anwesenheit des Erzbischofs Konrad von Salzburg dem Erzbistum geschenkt hat. Dieser soll sie mit seinem Chorherrn vor unberechtigten Ansprüchen schützen. Da der Raum des heutigen Vöcklabruck seit der Festlegung der Diözesangrenzen durch die Schaffung der bayerischen Kirchenprovinz mit Salzburg als Erzdiözese und den Suffraganbistümern Regensburg, Freising, Passau und Säben in Südtirol im Jahre 798 unbestritten zur Diözese Passau gehörte, ist die Mitwirkung des Salzburger Metropoliten befremdlich. Sie dürfte darin begründet sein, dass Pilgrim neben seiner Herrschaft Puchheim nordöstlich von Vöcklabruck auch umfangreiche Besitzungen in Weng und Köstendorf im Land Salzburg besaß. Da er sich in der Urkunde auch nach Weng nannte, dürfte er den Schwerpunkt seiner Besitzungen zu dieser Zeit noch in Salzburg gesehen haben.
Mit der in der Urkunde genannten pons Veckelahe ist noch nicht der Ort, sondern nur die Brücke über die Vöckla gemeint. Wer diese Brücke wann gebaut hat ist unbekannt, doch erfolgte der Brückenbau wohl spätestens um die Wende vom 11. zum 12. Jahrhundert, als sich am linken Vöcklaufer aus einigen Hütten von Fischern und Flößern, die zum Pfarrdorf Schöndorf gehörten, die Siedlung Dörfl entwickelt hatte. Neun Jahre später ist einer Urkunde vom 26. Oktober 1143, die Bischof Reginbert von Passau ausgestellt hat, zu entnehmen, dass Pilgrim an einem Ort, der mit villa quae dicitur vecclabrucce bezeichnet wird, eine Kirche erbaut und reich mit Gütern dotiert hat. Zugleich wird auf ein dort geplantes Krankenhaus verwiesen, für das die Kirche auch einen Priester und das Begräbnisrecht erhielt, das sonst nur Pfarrkirchen zustand. Das Hospiz samt Brückenübergang scheint bald überörtliche Bedeutung erlangt zu haben, da Pilgrim 1158 bei Papst Hadrian IV. einen Schutzbrief erwirkt, dass eine Meile auf und ab von der Brücke kein Hafen angelegt und auf der Brücke keine Maut oder Abgabe festgesetzt werden darf. (9)
(9) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 83–93; ZAUNER, Vöcklabruck (wie Anm. 2), 55–59.
Während somit im Raum des heutigen Vöcklabruck spätestens seit dem frühen 9. Jahrhundert am Schöndorfer Hügel rund um die eclesia ad Scugindorf eine kleine Siedlung bestand und am linken Vöcklaufer in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts dank der Stiftung Pilgrims die villa vecclabrucce mit Hospiz, Kirche und Brückenübergang entstanden war, ist über das Gebiet am gegenüberliegenden rechten Flussufer nichts bekannt. Für die weitere Entwicklung zur Stadt Vöcklabruck war von entscheidender Bedeutung, dass um 1188 die Babenberger, die seit 976 zunächst als Markgrafen, seit 1156 als Herzöge in Österreich östlich der Enns regierten, vom ausgestorbenen Geschlecht der Grafen von Regau deren umfangreiche Besitzungen im Attergau erbten. Die Babenberger waren zu dieser Zeit bestrebt, ihre Landeshoheit auf Gebiete westlich der Enns auszudehnen. Die Gelegenheit war für sie günstig, da das Herzogsgeschlecht der Wittelsbacher, das erst 1180 anstelle des abgesetzten Welfenherzogs Heinrich des Löwen mit dem Herzogtum Bayern belehnt worden war, ihre Herrschaft über das bayerische Kernland noch gegen rivalisierende Adelsgeschlechter absichern musste und daher den östlichen Randgebieten weniger Aufmerksamkeit widmen konnten. Für die Babenberger Herzöge ergab sich daher die Notwendigkeit, zur Absicherung ihres ererbten Regauer Gebietskomplexes einen zentralen Ort zu errichten. Als geeigneter Platz für eine solche Neugründung bot sich die Fläche am rechten Flussufer an, lag doch gegenüber die kleine Siedlung Dörfl, die durch die Spitalsstiftung des Pilgrim, nach Friesach und Erfurt das drittälteste bruderschaftliche Spital im deutschen Raum geworden war und durch regen Pilgerverkehr und Aufblühen des Handels bereits wirtschaftlichen Aufschwung genommen hatte. (10)
(10) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 93–94; ZAUNER, Vöcklabruck (wie Anm. 2), 62–65.
Der Grundriss der neu errichteten Siedlung mit dem Stadtplatz zwischen den beiden Türmen ist ein typischer Straßenplatz, wie er für Stadt- und Marktgründungen des 13. Jahrhunderts charakteristisch ist, deren Verbreitungsgebiet sich von Südböhmen und Bayern über Ober- und Niederösterreich bis nach Kärnten erstreckte. (11) Die schmale straßenartige Längsrichtung dieser Straßenplätze ist durch eine Verbreiterung der Straße entstanden, um Platz zum Aufstellen der Marktwaren zu gewinnen, wobei in Vöcklabruck noch parallel dazu die Hinterstadt angelegt wurde. Neben Vöcklabruck wurden an derselben Straße nach Wels, Schwanenstadt und Frankenmarkt genauso geplant. Mit der Erwerbung von Wels samt der dortigen Burgvogtei um 1220 vom Bistum Würzburg konnten die Babenberger ein wichtiges Bindeglied zu ihrem Regauer Besitz gewinnen. Wels scheint auch als Verwaltungsmittelpunkt für den Regauer Besitz fungiert zu haben, da Vöcklabruck noch 1314 als zur Welser Burgvogtei gehörig aufscheint. In Wels wurde der Straßenplatz vor dem Ledererturm 1222, kurz nachdem die Stadt babenbergisch geworden war, angelegt. Da den Babenbergern das Erbe der Grafen von Regau bereits 1188 zugefallen ist, liegt die Annahme nahe, dass die planmäßige Gründung von Vöcklabruck zeitlich vor der Anlage des Straßenplatzes in Wels erfolgt ist. Da in die planmäßige Anlage von Vöcklabruck auch einige ältere Bauten einbezogen wurden, dürfte den babenbergischen Landesfürsten nicht das gesamte Areal, auf dem die Neugründung erfolgte, gehört haben, besaßen doch nach dem Vöcklabrucker Stadtbuch von 1391 auch die Paiss von Mitterberg und die Pfarre Burgrechte in der Stadt. (12) Zu Beginn des 13. Jahrhunderts war Vöcklabruck bereits „zu einem nicht unbedeutenden Ort herangewachsen“. Einem Geleitbrief Herzog Leopolds VI. aus dem Jahre 1215 ist nämlich zu entnehmen, dass für ein Treffen mit Vertretern des Babenberger Herzogs im locus Veckelaponte den Dienstmannen des Salzburger Erzbischofs sicherer Hin- und Rückweg ab Strasswalchen gewährt wird. Diese Urkunde ist daher einer der wichtigsten Hinweise für die Ausübung der Landeshoheit der Babenberger im Attergau im frühen 13 Jahrhundert. (13)
(11) Adalbert KLAAR, Stadt- und Marktformen. Grundrisse von Städten und Märkten, Linz 1958 (Atlas von Oberösterreich), 80.
(12) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 96–100.
(13) Jodok STÜLZ, Zur Geschichte der Pfarre und der Stadt Vöcklabruck, Linz 1857.
Als der kinderlose Herzog Friedrich II. am 15. Juni 1246 im Kampf gegen die Ungarn an der Leitha unweit von Wiener Neustadt den Tod findet, kommt es um das babenbergische Erbe zur kriegerischen Auseinandersetzung, in der sich der mit Margarete, der Schwester des Babenherzogs verheiratete Böhmenkönig Ottokar II. durchsetzt. Im Verlauf von Kämpfen zwischen Bayern und Ottokar II. muss auch Vöcklabruck schwer in Mitleidenschaft gezogen worden sein. In dem von Ottokar II. zwischen 1251 und 1276 angelegten Verzeichnis über seinen gesamten Besitz wird nämlich Vöcklabruck als Forum Prukke nicht nur zum ersten Mal als Markt bezeichnet, sondern auch von allen Abgaben befreit, weil es durch Raub und Brand verwüstet wurde. (14) Da sich Ottokar II. 1257 nach einer Niederlage gegen einen bayerischen Heerbann bei Mühldorf am Inn in das „sichere Vöcklabruck“ zurückzog, ist zu schließen, dass Vöcklabruck zu dieser Zeit bereits in irgendeiner Art befestigt war.
(14) Alfons DOPSCH (Hg.), Österreichische Urbare 1: Landesfürstliche Urbare Nieder- und Oberösterreichs aus dem 13. und 14. Jahrhundert, Wien/Leipzig 1904, Nr. 588 und 589.
Stadtwerdung – Stadtbefestigung – Stadtsiegel
Als König Rudolf I. von Habsburg am 26. August 1278 in der Schlacht bei Dürnkrut und Jedenspeigen über König Otokar II. siegt und dieser dabei den Tod findet, verleiht der Sieger 1282 am Reichstag von Augsburg die Herzogtümer Österreich und Steiermark an seine beiden Söhne Albrecht und Rudolf. Mit diesem Zeitpunkt beginnt die habsburgische Herrschaft über das Land ob der Enns mit seinen sieben landesfürstlichen Städten Enns, Linz, Wels, Freistadt, Steyr, Gmunden und Vöcklabruck. In einer Urkunde Herzog Albrechts II vom 25. Februar 1353 wird Vöcklabruck als civitas de Feclerprugka erstmals als Stadt bezeichnet. Zugleich werden seine Bürger für zwanzig Jahren von allen Steuern befreit und die Stadt erhält alle Einkünfte aus dem Gericht zugesprochen. (15) Die Urkunde gibt keinen Hinweis, seit wann Vöcklabruck der Rang einer Stadt zukam, da eine formelle Stadterhebungsurkunde nicht vorliegt. Die gänzliche Steuerbefreiung für zwei Jahrzehnte ist aber für eine allgemeine Förderungsmaßnahme ungewöhnlich großzügig und legt den Schluss nahe, dass sie im Zusammenhang mit der Stadterhebung zur Errichtung oder Erneuerung der Befestigungsanlagen erfolgte. Da erst 1348 das Hinterland von Vöcklabruck durch die Erwerbung der Herrschaft Puchheim durch den Landesfürsten erheblich vergrößert worden war und zudem die Grafen von Schaunberg als mächtigste Grundherrn im Attergau bestrebt waren, sich der habsburgischen Landeshoheit zu entziehen und reichunmittelbar zu werden, erscheint eine Rangerhöhung Vöcklabrucks in Verbindung mit einer starken Befestigung sinnvoll. Eine nähere Prüfung des Itinerars Herzog Albrechts II. in dieser Zeit zeigt, dass dieser bei seinen Reisen von Wien in die Vorlande und in die Schweiz in den Jahren 1351 und 1352 mehrfach durch Vöcklabruck gekommen sein muss. (16) Bei einer dieser Durchreisen könnte Vöcklabruck zur Stadt erhoben worden sein.
(15) Stadtarchiv Vöcklabruck, AktenSch. 1/II, Nr. 1 (Abschrift aus dem 18. Jahrhundert).
(16) Emil Maria LICHNOWSKY, Geschichte des Hauses Habsburg, Anhang: Verzeichnis der Urkunden von 1308 bis 1358 von Emil Birke, Wien 1838, Nr. 1556–1584.
Einer solchen Rangerhöhung vom Markt zur Stadt muss allerdings gar kein formaler Akt zugrunde liegen, da die Unterscheidungsmerkmale zwischen Markt und Stadt im Mittelalter fließend waren. Beide Siedlungstypen konnten bis ins 13. Jahrhundert entweder durch planmäßige Gründung oder durch allgemeine Entwicklung entstehen. Auch die Frage der Ummauerung war kein entscheidendes Kriterium zur Unterscheidung zwischen Stadt und Markt. Zwar gab es im heutigen Österreich bis zum Ende des Mittelalters keine Stadt ohne Stadtmauern, doch waren zahlreiche Märkte ummauert, die erst später oder nie zu Städten wurden. Erst seit dem 15. Jahrhundert wurden formelle Stadterhebungen durch landesfürstliche oder königliche Privilegien häufiger. In Oberösterreich wurde erstmals 1491 eine Stadterhebungsurkunde im eigentlichen Sinn, die einen rechtsbegründenden Akt der Stadterhebung zum Ausdruck bringt, von Kaiser Friedrich III. für Grein ausgestellt. (17) Selbst die beiden ältesten Stadtrechtsurkunden Österreichs, 1212 für Enns und 1221 für Wien, haben den Stadtrechtscharakter dieser Siedlungen nicht begründet. Sie halten lediglich bereits bestehende Rechtsnormen fest, sagen aber nichts über den Zeitpunkt der Stadterhebung aus. Tatsache ist, dass zwischen dem 12. und 14. Jahrhundert eine ganze Reihe von Orten, die zunächst als Markt galten, auf einmal als Stadt bezeichnet wurden, ohne dass eine formelle Stadterhebung nachzuweisen ist. Selbst so bedeutend Städte wie Freiburg im Breisgau, München, Innsbruck oder Linz sind diesen Weg gegangen.
(17) Karl Dieter GLASSER, Grein, Wien 1968 (Österreichisches Städtebuch 1: Die Städte Ober-Österreichs), 171–180, hier 172.
Für Vöcklabruck berichtet eine weitere Urkunde aus dem Jahr 1358 von Richtern und Bürgern der Stadt. Herzog Albrecht II. bestätigt darin, dass die Bürger der Städte Vöcklabruck und Enns im Handel mit Wein und Getreide zu belassen seien. (18) Es muss daher von anderer Seite versucht worden sein, diesen privilegierten Handel zu stören. Weder die Urkunde von 1353 noch jene von 1358 sind im Original erhalten, da alle Urkunden vor 1388 einem Brand des Stadtarchivs zum Opfer gefallen sind. Aus der ältesten im Vöcklabrucker Stadtarchiv erhaltenen Urkunde, die von Herzog Albrecht III. am 25. Juni 1390 in Gmunden ausgestellt wurde, geht hervor, dass Vöcklabruck durch den Brand großen Schaden erlitten hat. (19) Sichtbarster Ausdruck einer Stadt ist die Verwendung eines Stadtsiegels als hoheitliches Symbol für die „communitas civium“. Das Vöcklabrucker Stadtwappen zählt nicht nur zu den eindruckvollsten aller österreichischen Städte, sondern gehört durch den Inhaltsreichtum seiner Bilderzählung und die künstlerische Gestaltung zu den bemerkenswertesten des deutschen Sprachraumes. Das Siegelbild, das später zum Stadtwappen wurde, zeigt eine Brücke mit drei Bogenöffnungen, die zum Torturm einer Stadtmauer mit hochgezogenem Fallgitter führt. Auf der Brücke sind zwei geharnischte Ritter auf nach links gewendeten Pferden mit Decken zu sehen, auf denen dreimal ein Wappen mit zweimal geteiltem Schild dargestellt ist. Die Ritter mit Kübelhelm, Helmdecke, Helmkrone und Pfauenstoß halten in der Rechten je eine Lanze mit zweimal geteiltem Wappenschild. Vor dem ersten und nach dem zweiten Ritter stehen die Inschriften: ALB(ER)TI PATER und RVDOLFVS FILIVS, dazu die Umschrift: S(IGILLVM): QVOD FECIT DE FECLERPRVGKA. Das älteste Exemplar stammt von einer Urkunde des Stiftes St. Florian vom 1. Mai 1400, doch war das Wappen schon auf dem Stadtsiegel, das 1378 erwähnt wird, zu sehen. (20)
(18) Stadtarchiv Vöcklabruck, AktenSch. 1, Nr. 3 (25. Juni 1390)
(19) Franz KURZ, Beiträge zur Geschichte des Landes ob der Enns, Linz 1808, 22.
(20) ZAUNER, Vöcklabruck (wie Anm. 2), 68f.
In der Genealogie der Habsburger tritt das Verhältnis Vater Albrecht und Sohn Rudolf zweimal auf. Die heraldische Darstellung verweist jedoch eindeutig in die Mitte des 14. Jahrhunderts, sodass es sich bei den beiden dargestellten Rittern nur um die habsburgischen Herzöge Albrecht II. (1298–1358) und seinen Sohn Rudolf IV. (1339–1365) handeln kann. Das Siegel hat eine so große Ähnlichkeit mit dem 1361 von Rudolf den IV. der Stadt Rapperswil verliehenem Siegel, dass es vermutlich sogar vom gleichen Siegelschneider stammt. Da Rudolf IV. am 14. August 1360 eigens von Wels nach Vöcklabruck reiste, um dort eine Urkunde auszustellen, liegt es nahe, dieses Ereignis mit der Verleihung des Stadtsiegels in Verbindung zu bringen. Die Darstellung kann aber nur symbolisch verstanden werden, da Albrecht II. seit 1330 gelähmt war und nur in einer von Pferden getragenen Sänfte reisen konnte, Rudolf IV. aber erst 1339 geboren wurde. Beide Herzöge haben jedoch die landesfürstliche Stadt besonders gefördert, was auch durch ihre Aufnahme in das Stadtsiegel zum Ausdruck gebracht werden sollte. (21) Zu welchem Zeitpunkt Vöcklabruck erstmals befestigt wurde und in welcher Form dies geschah, ist nicht überliefert. Bei Befestigungsanlagen im 12. und 13. Jahrhundert kam es selten zu kostspieligen Steinbauten, sondern meist nur zu Holzkonstruktionen, von denen sich keine Überreste erhalten haben. Auf dem ersten Siegel, das der Stadt um 1360 verliehen wurde, sind die Steinmauern bereits dargestellt. Von Stadttoren ist erstmals in der Urkunde Herzog Albrecht III. aus 1390 die Rede, in der er den Bürgern wegen des durch den Brand erlittenen Schadens Maut- und Zollfreiheit für alle Waren außer Salz gewährt und ihnen außerdem die Maut in Lambach zur Ausbesserung der Straßen und Stadtmauern überlässt. (22) Ebenso ist im Stadtbuch von 1391 von der Stadtmauer und den Stadttoren sowie der Pflicht der Bürger zu ihrer Erhaltung die Rede. (23)
(21) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 106–115.
(22) Stadtarchiv Vöcklabruck, AktenSch. 1/II, Nr. 3.
(23) Herta EBERSTALLER – Fritz EHEIM – Helmuth FEIGL – Othmar HAGENEDER (Hg.), Österreichische Weistümer, Bd. 14: Oberösterreichische Weistümer, III. Teil, Graz/Köln 1958 (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte Österreichs 3), 446 Nr. 59 und 451 Nr. 90.
Als der ungarische König Matthias Corvinus 1484 Wien erobert und ganz Niederösterreich bis zur Enns besetzt hatte, musste Kaiser Friedrich III. seine Residenz nach Linz verlegen. Daher bemühte er sich im Land ob der Enns die alten Befestigungsanlagen zu verstärken. In zwei Urkunden verpflichtet er 1485 alle Untertanen im Umkreis von zwei Meilen zur Vöcklabrucker Stadtbefestigung Robot zu leisten, doch wird die Stadt noch 1489 als unbefestigt bezeichnet, sodass der Kaiser zur Beschleunigung der Arbeiten an den Befestigungsanlagen die Einhebung einer eigenen Maut bewilligte. Sie betrug für jeden Dreiling (= 24 Eimer zu je 56,6 Liter) Wein 48 Pfennige, von jedem Saum Kaufmannsgut 12 Pfennige, von jeder Haut einen Heller und von jeder Kufe Salz einen Pfennig. Nach dem Tod Kaiser Friedrichs III. bemühte sich die Stadt mehrmals um eine Verlängerung der Maut, die ihr schließlich 1496 von Maximilian I. mit der Auflage bewilligt wurde, sie ausschließlich zur Verbesserung der Stadtmauern zu verwenden. (24)
(24) Stadtarchiv Vöcklabruck, AktenSch.1/II, Nr. 8 und 9; AktenSch. 1/II, Nr. 10 (24. April 1489); und Urkundenbuch des Landes ob der Enns 3 (UBLOE), 110 Nr. 106
Von der mittelalterlichen Befestigungsanlage haben sich nur mehr die beiden Stadttürme erhalten, die den Stadtplatz durch seine Harmonie und Geschlossenheit zu einem geschichtsträchtigen Ensemble von hohem Rang machen. Von den Stadtmauern sind nur mehr spärliche Reste in den Fundamenten verschiedener Häuser vorhanden. Nennenswerte Teile der oberirdischen Stadtmauer sind noch beim alten Kloster der Schulschwestern neben der Stadtpfarrkirche St. Ulrich, in der St. Anna-Kapelle dieser Kirche an der Rückwand unweit des davon befindlichen Heimatmuseums erhalten. Die ältesten Ansichten Vöcklabrucks finden sich auf einem Kupferstich von Georg Matthäus Vischer aus 1674 und von Matthias Merian aus 1677. Beide Stiche weisen nahezu identische Darstellungen auf. Verlauf und Art der Ummauerung lassen sich in der zur Zeit Kaiser Maximilians I. erneuerten Form weitgehend rekonstruieren. Die Situierung der Stadtmauer mit den beiden Tortürmen in der Längsachse der Stadtanlage und dem davor befindlichen Wassergraben ist noch heute durch den ringmäßigen Verlauf der Grabenstraße, der Salzburger Straße bis zur Einmündung der Parkstraße und von dieser bis zur Einmündung in die Vorstadt vor dem unteren Stadtturm sowie der Stelzhamerstraße bis zum Graben vorgegeben.
Die Ummauerung war etwa fünf Meter hoch und an ihrer Außenseite mit einem circa vier Meter breiten Wassergraben umgeben, dessen Sohle bis zu einer Tiefe von sieben Metern reichte. Der Mauerring war ober- und unterirdisch zweischalig aus 40 bis 60 cm großen Konglomeratquadern hergestellt. Der bis zu 1,20 Meter breite Zwischenraum war entweder mit losem Bauschutt oder vermörtelten Rundkieseln aufgefüllt. Zur Bindung des Füllmauerwerks wurde Kalkmörtel mit Weinzusatz verwendet. Die Stiche von Vischer und Merian zeigen eine verputzte Stadtmauer, die im Abstand von 40 bis 50 Metern erkerartig aufgesetzte Türmchen trug. Die Zugbrücken an beiden Stadttürmen wurden 1765 abgetragen und dafür hölzerne Brücken über den Stadtgraben angelegt. (25) Die beiden erhaltenen Stadttürme haben nahezu quadratische Grundrisse. Die Tordurchfahrten sind mit Spitzbogen begrenzt, den oberen Abschluss der Tordurchfahrten bilden bei beiden Türmen Tonnengewölbe. Die aus verschieden großen Konglomeratquadern gemauerten Tortürme waren mit Zugbrücke, Fallgitter und Pechnase versehen. In beiden Torbögen sind noch die Umlenkrollen der Zugtore und die Schlitze für die Fallgitter zu sehen. Der untere östliche Stadtturm erhielt sein heutiges Aussehen erst 1580 durch die Aufstockung um ein Geschoss. Zu dieser Zeit diente er auch als Stadtgefängnis. Bei Restaurierungsarbeiten wurden 1957 und 1958 Fresken freigelegt. Im oberen Teil der Außenwand ist der gekrönte Schild mit dem schwarzen zweiköpfigen Kaiseradler umrahmt von den Wappen der österreichischen Erbländer sichtbar. Die untere Wappengruppe zeigt zentral im Mittelfeld, über dem Tor die Figur Maximilians I. als Rex Romanorum mit Harnisch, Mantel und Krönungsinsignien des Heiligen Römischen Reiches, flankiert von den Wappen des Erzherzogtums Österreich und des Herzogtums Burgund. Unterhalb befindet sich das über die ganze Breite des Turmes laufende Band mit den 18 Wappen der burgundischen Länder, der ersten großen Erwerbung Maximilians I. durch seine Heirat im Jahre 1477 mit Maria von Burgund, der Erbtochter Herzog Karls des Kühnen. Das Hauptmotiv der 1965 bis 1966 freigelegten Malerei des oberen, westlichen Turmes zeigt die schon aus dem Stadtsiegel bekannte Szene der beiden in die Stadt reitenden Ritter, jedoch ist die Darstellung erweitert. Hinter den beiden Herzögen sind noch fünf geharnischte, berittene Fahnenträger sowie eine Fünfergruppe Fußvolk mit geschulterten Musketen zu sehen. Im dreieckigen Feld darunter bildet das von zwei Löwen gehaltene, gekrönte Reichswappen den Mittelpunkt. Umrahmt wird die Darstellung von den Wappen der österreichischen Länder. Die in die Jahre 1502 und 1503 datierten Fresken werden von Kunsthistorikern Jörg Kölderer, dem Hofmaler Maximilians I., zugeschrieben.
(25) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 237–242
Kaiser Maximilian I. hielt sich auf seinen Reisen häufig in Vöcklabruck auf. Er kaufte hier auch ein Haus beim oberen Stadtturm, in dem das Aufschlagamt seinen Sitz hatte. Darin mussten ständig Räume für ihn bereitgehalten werden, wofür er genaue Anweisungen erließ. Ein wesentliches Motiv für seine zahlreichen Aufenthalte in Vöcklabruck sowie für die Anbringung der Fresken an den beiden Stadttürmen war sicherlich seine enge Freundschaft seit frühester Jugend mit dem nahezu gleichaltrigen Wolfgang von Pohlheim, der seinen Stammsitz in der nahe der Stadt gelegenen Wartenburg hatte, von der heute Reste der Burg mit dem mächtigen Rundturm zeugen. Am Fuße dieses Burghügels befindet sich das Schloss Neu-Wartenburg, das von 1730 bis 1732 von Anton Erhard Martinelli einem Schüler Fischer von Erlachs anlässlich eines Besuches Kaiser Karls VI. errichtet wurde. (26)
(26) Franz SATZINGER, Die Vöcklabrucker Wappentürme, Vöcklabruck, 2003.
Der Verlust der erst 1957 wieder entdeckten Fresken an den Türmen geht auf die Napoleonischen Kriege zurück, da nach dem Frieden von Schönbrunn 1809 Vöcklabruck zusammen mit dem westlichen Hausruckviertel bis 1816 an Bayern abgetreten werden musste. Damals wurden die Fresken als suspekte Zeugen einer ruhmreichen Vergangenheit Österreichs und des Hauses Habsburg entweder auf Befehl der Besatzungsmächte oder in vorauseilendem Gehorsam übermalt. In den folgenden Jahren kamen weitere Tüncheschichten darüber, sodass die Erinnerung an sie immer mehr verblasste.
In Vöcklabruck hat sich das Gesamtbild einer mittelalterlichen Stadt bis weit in das 19. Jahrhundert erhalten. Erst im Laufe dieses Jahrhunderts wurden dann wie in den meisten Städten auch hier die Befestigungsanlagen abgetragen und der Wassergraben zugeschüttet. Die Mauern galten damals als unansehnliche Relikte einer wenig geschätzten Vergangenheit, als Steinanhäufungen, welche die Stadt einschnürten, Licht und Luft von ihr fernhielten und der baulichen Erweiterung des Stadtkerns entgegenstanden. Die Abtragung erfolgte allerdings nur nach und nach entsprechend den baulichen Bedürfnissen bis 1875. Nur eine Reihe glücklicher Zufälle haben dazu beigetragen, dass die beiden Stadttürme als stolze Wahrzeichen der Vergangenheit erhalten geblieben sind.
Stadtverfassung und -verwaltung
Das Vöcklabrucker Stadtbuch aus 1391 ist das wichtigste spätmittelalterliche Dokument der Stadt und zugleich eines der ältesten Weistümer des Landes ob der Enns. Es kennt noch nicht die erst in der Neuzeit entstandene Gewaltentrennung und unterscheidet daher auch nicht zwischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Strafoder Zivilrecht, zwischen streitigen und außerstreitigen Fällen, Polizei- und Gerichtsstrafen, beschäftigt sich aber auch mit Verfahrensfragen auf allen Rechtsgebieten sowie mit Abgaben, Steuer- und Gewerbeangelegenheiten, wobei einige Bestimmungen im Bereich der Lebensmittelhygiene geradezu modern wirken. Daneben ermöglicht es Einblicke in die spätmittelalterlichen Lebensumstände unserer Vorfahren, bezeugt aber auch das hohe Ausmaß an städtischer Autonomie, das eine landesfürstliche Stadt in dieser Zeit besaß. Der Text des Stadtbuches stammt sprachlich aus der Übergangsphase des im Attergau zwischen 1250 und 1300 gesprochenen Spätmittelhochdeutsch und dem etwa um 1350 einsetzenden und bis etwa 1650 andauernden Frühneuhochdeutsch. Bei der Handschrift muss es sich um eine Neuanlage handeln, da kurz vor 1390 alle städtischen Urkunden bei einem Großbrand vernichtet wurden. Da der Text aus 1391 einige Bestimmungen enthält, in denen die Wurzeln des germanischen Stammesrechts noch sichtbar sind, ist anzunehmen, dass diesem Stadtbuch bereits eine ältere durch Feuer vernichtete Fassung voranging. Inwieweit 1391 eine Rekonstruktion aus anderen Vorlagen oder aus dem Gedächtnis vorgenommen wurde, muss offen bleiben.
Der Burgfrieden als Geltungsbereich des Vöcklabrucker Stadtrechts wird einleitend ausführlich beschreiben und ist aus den Ortsbezeichnungen weitgehend rekonstruierbar. Warum der Burgfriedensbezirk, der ein Ausmaß von 624 Hektar hatte, aus den Sprengeln der Landgerichte Kammer und Wartenburg exemiert wurde, ist den Quellen nicht zu entnehmen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Babenberger bereits anlässlich der planmäßigen Anlage des locus Veckelaponte als zentralen Stützpunkt in dem von den Grafen von Regau ererbten Territorium im Attergau, dem neu gegründeten Ort einen befreiten Burgfrieden eingeräumt haben. Als gesichert kann gelten, dass das um die Mitte des 13. Jahrhunderts urkundlich genannte forum Prukke als landesfürstlicher Marktort einen Immunitätsbezirk für die niederen Gerichtsbezirke besaß. Seit wann Vöcklabruck im Besitz der Blutgerichtsbarkeit war und daher ein einem Landgericht gleichwertiges Hochgericht bildete, ist ebenfalls nicht eindeutig festzulegen. Im 1391 neu angelegten Stadtbuch wird das Vorhandensein der Blutgerichtsbarkeit in zahlreichen Bestimmungen als selbstverständlich vorausgesetzt. (27) Andererseits wurde es Vöcklabruck erst 1392 durch Herzog Albrecht III. förmlich verliehen. (28) Aus der Urkunde geht hervor, dass die Vertreter der Stadt jährlich zu Weihnachten vor dem Herzog oder seinem Beauftragten erscheinen mussten, um den Blutbann auf ein weiteres Jahr zu pachten. In diesem Sinn wurde dieses Recht auch noch von Kaiser Friedrich III. bestätigt. (29) Nach beiden Urkunden erhielt Vöcklabruck das Blutgericht mit „Stock und Galgen“. Jedes Hochgericht besaß eine Hinrichtungsstätte. 1581 stand in Vöcklabruck der Galgen an einem nicht mehr näher zu lokalisierenden Ort an der Burgfriedensgrenze im Einwald. Die Stadtansichten von Vischer und Merian zeigen den Galgen jedoch deutlich im Nordosten der Stadt auf dem Hügel, der heute noch Gerichtsberg heißt. Der Spazierweg am Rande des Pfarrerwaldes, der im Volksmund „Seufzer Allee“ genannt wird, soll diesen Namen von den Seufzern der Todeskandidaten herleiten, wenn sie vom Stadtgericht durch den Wald zur Hinrichtungsstätte geführt wurden.
(27) Oberösterreichische Weistümer (wie Anm. 23), 438 Nr. 12; 444f. Nr. 47; 449 Nr. 75, 76, 77, 79; 453 Nr. 103.
(28) UBLOE 11, 99 Nr. 117 (9. Juni 1392).
(29) Stadtarchiv Vöcklabruck, AktenSch. 1, Nr. 21
Da der Landesfürst als Stadtherr und Eigentümer des städtischen Bodens auch Grundherr war, musste von den Bürgern an ihn ein geringer Zins, der Burgrecht genannt wurde, entrichtet werden. Dafür wurde ihnen der Grund in freier Erbpacht überlassen. (30) Da die Häuser ursprünglich aus Holz gebaut waren, galten sie nach mittelalterlicher Rechtsauffassung als bewegliches Gut. Die Organe der städtischen Administration wurden ursprünglich vom Landesfürsten als Stadtherrn eingesetzt und waren ihm weisungsgebunden. Wie jede spätmittelalterliche Stadt war auch Vöcklabruck eine Genossenschaft der Bürger mit Gebietshoheit und Selbstverwaltung. Bei den der Stadt eingeräumten Privilegien handelte es sich im Wesentlichen um wirtschaftliche Begünstigungen. Vöcklabruck besaß allerdings auch ein Privileg auf politischem Gebiet. Es besagte, dass der Landeshauptmann nicht berechtigt war, in die städtische Rechtssprechung einzugreifen, während die Stadt Rechtsfälle, die ihr zu schwierig waren, dem Landeshauptmann zur Entscheidung vorlegen konnte. (31)
(30) Oberösterreichische Weistümer (wie Anm. 23), 438f. Nr. 18; Ferdinand KRACKOWIZER, Geschichte der Stadt Gmunden, 1. Bd., Gmunden 1898.
(31) Stadtarchiv Vöcklabruck, AktenSch. 1, Nr. 5 (14. Juli 1400); ZAUNER, Vöcklabruck (wie Anm. 2), 611.
Die genossenschaftliche Schwurgemeinschaft der Bürger bestand nur aus Vollbürgern, wozu Haus- und Grundbesitz in der Stadt erforderlich war. Vollbürger waren vom Landesfürsten mit dem „privilegierten bürgerlichen commercium“ ausgestattet, wozu das Recht des Handels mit Getreide, Wein und Salz gehörte, sowie das Recht des Bier- und Weinausschanks. Im 14. und 15. Jahrhundert sind in Vöcklabruck unter den Bürgern auch eine ganze Reihe von Ritterbürgern vertreten. Daneben besaßen mit den Paiss zu Mitterberg und den Polheimern zu Wartenburg auch Adelige Grundbesitz in der Stadt. Sie hatten aber im Gegensatz zu den Ritterbürgern kein Bürgerrecht in der Stadt. (32)
(32) ZAUNER, Vöcklabruck (wie Anm. 2), 622ff.
Vorsitzender im Stadtgericht war der ursprünglich von Stadtherrn eingesetzte Stadtrichter, dem auch die Vollstreckung der Urteile oblag und der das Recht hatte, Leute im Gefängnis zu halten. Später wählte ihn die Gesamtheit der Bürger aus ihrer Mitte, sodass er auch den Vorsitz im Rat inne hatte. In dieser Funktion war er zuständig für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in der Stadt, die Marktaufsicht, die militärische Verteidigung der Stadt, die Verwaltung des städtischen Vermögens, aber auch die Einstellung des städtischen Personals, wobei im Einzelnen noch die Mitwirkungsrechte des Rates festgelegt waren. In Vöcklabruck ist das Amt des Stadtrichters erstmals 1358 nachzuweisen. (33) 1561 wurde von Ferdinand I. für Stadtrichter eine Amtsperiode von zwei Jahren festgelegt. (34) Der Liste der Stadtrichter ist aber zu entnehmen, dass sie dieses Amt häufig auch drei Jahre inne hatten und nach einem mehrjährigen Intervall wiedergewählt werden konnten. (35) Die Vielfalt der Aufgaben und der hohe Zeitaufwand, der mit der Ausübung des Stadtrichteramtes verbunden war, erforderte eine Mindesterfahrung in der Verwaltung und Rechtskenntnisse, aber auch eine gewisse Wohlhabenheit. Der Rat wird im Stadtbuch von 1391 bereits als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt. Die Zahl der Ratsmitglieder scheint mehrfach gewechselt zu haben. In Vöcklabruck bestand der Rat 1594 einschließlich des Stadtrichters aus zwölf Mitgliedern. Ihm gehörten Vollbürger und Handwerker an. (36) Der wichtigste städtische Bedienstete war der Stadtschreiber. Denn während die städtischen Amtsinhaber häufig wechselten, wahrte er als Stütze des Stadtrichters die Kontinuität in der Stadtverwaltung. Seit Ende des 16. Jahrhunderts war er in den Inneren Rat integriert. Als eine Art städtischer Notar wirkte er an allen wichtigen Rechtsgeschäften der Bürgerschaft mit. Er bezog von der Stadt einen Jahresgehalt sowie eine freie Wohnung und eine Deputation aus Holz. Als erster Stadtschreiber ist für Vöcklabruck Ulrich Stern für die Zeit von 1390 bis 1410 nachzuweisen. (37) Für den Stadtrichter ist schon im Stadtbuch von 1391 ein Gerichtsdiener bezeugt, der Nachrichter genannt wird. (38)
(33) Die ersten beiden namentlich genannten Stadtrichter waren: Wernhard der Chern, vgl. UBLOE 9, 924 Nr. 782 ( 7. Mai 1378); und Wernhard der Cochseysen, vgl. UBLOE 10, 273 Nr. 361 (8. September 1384).
(34) Arnold LUSCHIN VON EBENGREUTH, Geschichte des älteren Gerichtswesens in Österreich ob und unter der Enns, Wien 1879, 206.
(35) ZAUNER, Vöcklabruck (wie Anm. 2), 634, Anm. 167.
(36) Stiftsarchiv St. Florian, Urkunde 3 (24. April 1424) und Urkunde 8 (11. Dezember 1426).
(37) UBLOE 10, 915–918; Stiftsarchiv St. Florian, Urkunde vom 15. Dezember 1417; SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 143.
(38) Oberösterreichische Weistümer (wie Anm. 23), 442f. Nr. 39.
Mit dem Tod Kaiser Maximilians I. im Jahre 1519 ging für die von ihm sehr geförderte Stadt Vöcklabruck eine Ära zu Ende. Für nahezu zwei Jahrhunderte war das Schicksal der Stadt eng mit Glaubenskriegen und Bauernrevolten verknüpft. 1525 kam es im Attergau zum ersten Bauernaufstand. Er wurde rasch niedergeschlagen. In Vöcklabruck fand das Strafgericht über die revoltierenden Bauern statt. Sie wurden dazu verurteilt ihr ganzes Leben lang jährlich 12 Kreuzer an den Landesfürsten zu zahlen, als Ablösung für den Strick, den sie wegen ihrer Empörung ihr ganzes Leben hätten tragen sollen. Drei Jahre später wurden zu Pfingsten 1528 acht Anhänger der Sekte der Wiedertäufer vor der Dörflkirche hingerichtet. (39) Sehr rasch fand im Land ob der Enns die Lehre Martin Luthers zuerst bei den Adelsgeschlechtern und in den Städten, wenig später auch auf dem flachen Land, Verbreitung. Um 1544 war Vöcklabruck eine streng protestantische Stadt. Sie unterhielt einen Prädikanten in der Kirche St. Ulrich und einen evangelischen Schulmeister. Da die Pfarre dem Stift St. Florian inkorporiert war, bemühte sich das Stift, die Pfarre mit katholischen Ordensleuten zu besetzen. In Vöcklabruck ergab sich daher die besondere Situation, dass einer geschlossen protestantisch gesinnten Bürgerschaft ein katholischer Pfarrherr gegenüberstand, wobei man sich von der Schärfe dieser Gegensätze in der heutigen Zeit, die von ökumenischer Toleranz, aber auch von Gleichgültigkeit in religiösen Fragen geprägt ist, keine Vorstellung mehr machen kann.
(39) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 280f.
Die große Wende begann mit der Niederlage der Protestanten 1620 in der Schlacht am Weißen Berg bei Prag gegen Kaiser Ferdinand II., die zugleich den Auftakt für den Dreißigjährigen Krieg bildete. Als Preis für sein Bündnis mit dem Bayernherzog Maximilian I. musste ihm der Kaiser das Land ob der Enns verpfänden. Unter dem von den Bayern auf die Dauer der Pfandherrschaft bis 1628 ernannten Stadthalter Adam Graf Herberstorff setzte mit aller Härte die Gegenreformation ein. Ein Nachhall dieser Ereignisse ist noch heute in dem Sprichwort „katholisch machen“ erhalten geblieben. Als Reaktion auf die gewaltsame Rekatholisierung kam es zum großen Bauernkrieg des Jahres 1626, der untrennbar mit dem Namen Herberstorff und dem mörderischen Gericht des Frankenburger Würfelspiels vom 15. Mai 1625 verbunden ist. Auf dem Haushamer Feld mussten die Bauern paarweise um ihr Leben würfeln. 17 Verlierer wurden gehenkt. Das Exempel schürte aber den Hass der Bauern nur noch mehr. Als das Heer der aufrührerischen Bauern vor Vöcklabruck erschien, nötigte es die Bürger zu einem Treueeid für die Aufständischen. Der Siegesjubel der Bauern währte aber nur kurz: In Kriegskunst und Waffentechnik überlegene Truppen unter dem Grafen von Pappenheim gewannen bald die Oberhand. Am
18. November 1626 kam es auf dem Hügel östlich von Wagrain zu einer der blutigsten Schlachten des Bauernkrieges. Ein 3.000 Mann starkes Bauernheer wurde in einem nur halbstündigen Kampf besiegt; über 600 Bauern, darunter ihr Anführer, der Student Casparus fanden den Tod. Sechs Jahre später erweckten die Erfolge des Schwedenkönigs bei den Bauern nochmals trügerische Hoffnung. Am 7. September 1632 brannten Aufständische die Vöcklabrucker Vorstadt nieder und forderten „im Namen seiner Majestät, des Königs von Schweden“ zur Übergabe der Stadt auf. Die hart bedrängte Stadt wurde aber von kaiserlichen Truppen unter der Führung des Grafen Khevenhüller entsetzt. Die Anführer der Bauern wurden am Gerichtsberg hingerichtet. (40)
(40) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 301–321.
Erst im Jahre 1648 fanden mit dem Friedensschluss von Münster und Osnabrück die Greuel des Dreißigjährigen Krieges ein Ende, der unsägliches Leid über Mitteleuropa gebracht und weite Landstriche völlig entvölkert hatte. In Vöcklabruck waren um die Mitte des 17. Jahrhunderts von 110 Häusern nur mehr 68 von Bürgern bewohnt. Während sich die meisten Städte von den Zerstörungen rasch wieder erholen konnten, begannen für Vöcklabruck die dunklen Jahrhunderte fremder Pfandherrschaft. Kaiser Ferdinand III. sah sich nämlich 1644 genötigt, zur Ausrüstung einer Armee gegen die Schweden Vöcklabruck samt dem lukrativen Aufschlagamt am Bayern um den Betrag von 430.000 Gulden zu verpfänden. Vöcklabruck wurde der Regierung in Burghausen unterstellt und schied aus dem Verband der landesfürstlichen Städte ob der Enns aus. Da die fremden Pfandherrn an der Entwicklung der Stadt wenig interessiert waren, führte die Pfandherrschaft zu einer weiteren Verarmung, die auch in einem völligen Erliegen der Märkte ihren Ausdruckfand. (41) 1690 wurde Graf Gottfried von Salburg, der Besitzer der benachbarten Herrschaft Puchheim, neuer Pfandinhaber, sodass Vöcklabruck zwar wieder unter österreichische Landeshoheit kam, aber in den Rang einer grundherrschaftlichen Stadt herabsank. Erst 1720 brachte die Auslösung der Pfandschaft Vöcklabruck wieder Rang und Privilegien einer landesfürstlichen Stadt. (42)
(41) Bayerisches Hauptstadtarchiv München, Auswärtige Staaten, Literalien Österreich, Fasz. 137, 138 und 140 (Die Verpfändung der Stadt Vöcklabruck und des Marktes Engelhartszell).
(42) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 341f.; Stadtarchiv Vöcklabruck, Sch. 5 V 12 (15. April 1691) und Sch. 50 XII 18 (21. Mai 1726).
Unter der Regierung Maria Theresias kam es zu umfangreichen Verwaltungsreformen. 1758 wurden für das Land ob der Enns Kreisämter nach böhmisch-mährischem Vorbild errichtet. Sie hatten ursprünglich die Aufgabe, die Untertanen vor Übergriffen der patrimonialen Behörden zu schützen. Für die landesfürstlichen Städte bedeuteten sie allerdings einen nahezu gänzlichen Verlust der spätmittelalterlichen Selbstverwaltung, da keine wichtige Entscheidung mehr ohne vorherige Vorlage an das Kreisamt möglich war. Vöcklabruck gehörte zum Kreisamt für das Hausruckviertel, das zuerst seinen Sitz in Lambach, seit 1790 in Wels hatte. 1774 wurden die Kreisamtsbezirke in mehrere Pfarrsprengel umfassende Distriktskommissariate unterteilt. (43) Ihre Hauptaufgabe lag zunächst in der Funktion von Wehrbezirken zur Rekrutierung für den Militärdienst, doch übernahmen sie in Folge nahezu alle nach Einführung der Kreisämter noch verbliebenen verwaltungspolizeilichen Aufgaben. Die Leitung der Distriktkommissariate wurde jeweils einer Grundherrschaft übertragen und durch den herrschaftlichen Pfleger ausgeübt. In den von den Grundherrschaften unabhängigen Städten und Märkten wurden die Aufgaben der Distriktkommissariate den Magistraten übertragen, wobei ihr Amtsbereich über die Burgfriedensgrenzen hinausging und mehrere benachbarte Pfarrsprengel umfasste. In Vöcklabruck gehörten zum Distriktkommissariat neben dem Areal des städtischen Burgfriedens auch die Gebiete der Pfarren Vöcklabruck und Regau. Die Kosten wurden zwischen der Stadt und den außerhalb des Burgfriedens wohnenden Grundholden aufgeteilt. Die Funktion des Distriktkommissars wurde jeweils vom rechtskundigen städtischen Syndikus ausgeübt, der sich aus dem früheren Stadtschreiber herausgebildet hatte. (44)
(43) Siegfried HAIDER, Geschichte Oberösterreichs, Linz 1987, 215; Franz FRUHSTORFER, Beitrag zur Geschichte der Gemeindereformen in den oberösterreichischen Städten und Märkten in der Zeit von 1780 bis 1849, Diss., Innsbruck 1934, 75ff.
(44) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 363f.
Im Gegensatz zu vielen österreichischen Städten, in denen der Stadtrichter bereits im 16. oder 17. Jahrhundert von einem Bürgermeister als Vorsteher des Magistrats abgelöst wurde, kam es in Vöcklabruck erst durch das von Kaiser Joseph II. erlassene Hofkanzleidekret vom 17. August 1788 als letzte der sieben obderennsischen landesfürstlichen Städte zu einer Magistratsregulierung. An die Stelle des vom Stadtrichter geführten Inneren Rates traten nunmehr der Bürgermeister und drei Magistralräte, von denen einer der geprüfte rechtskundige Syndikus sein musste. (45) Erster Vöcklabrucker Bürgermeister wurde der bisherige Stadtschreiber Franz Seraph Hörmann. Als problematisch erwies sich die Rechtsstellung des Syndicus, da er als städtischer Beamter in den bisher vom Stadtschreiber ausgeübten Agenden dem Bürgermeister und Rat unterstellt war, andererseits aber Sitz und Stimme im Rat hatte. In seiner Funktion als Leiter des Distriktskommissariats war er aber dem Stadtmagistrat übergeordnet und nur den Weisungen der Kreisämter und der Regierung des Landes unterstellt. Dies musste zwangsläufig zu Konflikten zwischen Bürgermeister und Syndicus führen, was sich in der Folge mehrfach als nachteilig für die Stadt erwies. (46)
(45) Stadtarchiv Vöcklabruck, Sch. 2 IV 3 (Hofkanzleidekret vom 17. August 1788).
(46) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 404f.
Neues Unglück brach mit den Napoleonischen Kriegen über Vöcklabruck herein. Dreimal, in den Jahren 1800, 1805 und 1809, musste die Stadt die Besetzung durch französische Truppen erdulden. Als Napoleon im Frieden von Schönbrunn die Abtretung des westlichen Hausruckviertels mit der Ager als Grenzfluss erzwang, wurde Vöcklabruck bayerische Grenzstadt zu Österreich. Der bisherige Stadtmagistrat wurde in „königlich-bayerischer Munizipalrath“ umbenannt, der Bürgermeister erhielt die Bezeichnung „Kommunalvorsteher“, ebenso wurde das Distriktkommissariat aufgelassen. Die Agenden wurden dem in Vöcklabruck eingerichteten Landgericht und dem Rentamt übertragen. Hinsichtlich der wenigen noch in ökonomischen Angelegenheiten verbliebenen Aufgaben unterstand die Stadt dem in Salzburg errichteten Generalkommissariat, da das Land Salzburg ebenfalls an Bayern abgetreten worden war. (47)
(47) Julius STRNADT, Materialien zur Geschichte der Entwicklung der Gerichtsverfassung und des Verfahrens in den alten Vierteln des Landes ob der Enns bis zum Untergang der Patrimonialgerichtsbarkeit, in: Archiv für Österreichische Geschichte 97 (1909); Stadtarchiv Vöcklabruck, Sch. 2 IV 3 (1810) und Sch. 3 IV 4 (18. Jänner 1811).
Erst die Neuregelung Europas auf dem Wiener Kongress ermöglichte für Vöcklabruck mit 1. Mai 1816 die Rückkehr zu Österreich. Der ärgste Rückschlag ihrer Geschichte stand der Stadt aber erst bevor. Als es 1849 im Zusammenhang mit der Einrichtung der Ortsgemeinden zur Aufhebung des mittelalterlichen Stadtmagistrats mit Stadtgericht und Burgfriedensbezirk kam, wurde der neuen Stadtgemeinde die ursprünglich für Zwecke der Steuerbemessung geschaffene Katastralgemeinde Vöcklabruck zugrunde gelegt. Da diese nur 112 Hektar umfasste, wurde das Gebiet Vöcklabrucks auf etwa ein Sechstel des mittelalterlichen Burgfriedens reduziert. Im Gegensatz dazu kam die Katastralgemeinde Wagrain, in der sich der größte Teil des an den engeren Stadtkern angrenzenden Siedlungsraumes befand, gegen den Willen der Herrschaft Wagrain zur neu geschaffenen Gemeinde Regau, die nun mit 4.423 Hektar rund vierzigmal größer als Vöcklabruck war. (48)
(48) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 463.
Die kirchlichen Verhältnisse
Der Ursprung der Pfarre Vöcklabruck liegt in Schöndorf, wo bereits 823 als ecclesia ad Scugindorf eine erste Kirche genannt wird. Über die weitere Entwicklung zur Großpfarre, als die sie um die Mitte des
12. Jahrhunderts erstmals in Erscheinung tritt, ist nichts überliefert. Um diese Zeit umfasst sie mit ihrer Mutterkirche Schöndorf die heutigen Gemeindegebiete von Vöcklabruck, Attnang-Puchheim, Timelkam, Regau, Lenzing und Teile Desselbrunns. Der entscheidende Schritt für die weitere Entwicklung war das vom Edelfreien Pilgrim bei der Brücke über die Vöckla am linken Flussufer gegründete Spital samt der dazu gehörigen dem hl. Ägidius geweihten Kirche. Als der zum Spitalmeister eingesetzte Pilgrim 1159 starb, gab Bischof Konard von Passau dem Stift St. Florian das Spital zur Leitung in geistlichen und weltlichen Belangen. 1183 wurde das Spital vom Bischof von Passau an St. Florian zur ausschließlichen Verfügung und Leitung übergeben. Zugleich erhielt das Stift auch alle Rechte auf die Einkünfte aus der Pfarre Schöndorf. (49) Aus der Zusammenlegung der reich dotierten Pilgrimschen Stiftung mit der Großpfarre Schöndorf war eine der reichsten und begehrtesten Pfarrpfründe im Bistum Passau entstanden. Wie begehrt diese Pfründe von Anfang an war, verdeutlichen zwei päpstliche Urkunden aus dem 13. Jahrhundert, die dem Stift St. Florian ausdrücklich den Besitz der Pfarre bestätigen, sowie der langjährige Streit um die Besetzung der Pfarre, mit dem sich sogar die Rota Romana in Rom und 1417 das Konzil von Konstanz befassen mussten. (50)
(49) UBLOE 2, 298 Nr. 201; und UBLOE 2, 38 Nr. 261.
(50) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 85–92.
Die Kirche Maria Schöndorf als Mutterkirche der Pfarre ist in ihrer heutigen Form im Wesentlichen das Ergebnis der Baumaßnahmen zwischen 1450 und 1476. Ihre seltsame Konstruktion mit zwei aneinander gebauten Türmen in Längsrichtung, die es sonst nirgendwo gibt, war lange Zeit für die Kunsthistoriker ebenso ein Rätsel, wie das mächtige im Volksmund „Römerturm“ genannte Bauwerk des größeren Turmes die Phantasie der Bevölkerung angeregt hat. Inzwischen ist erwiesen, dass man zwischen 1510 und 1520 plante, die Kirche zu vergrößern. Dabei sollte das spätgotische Langhaus durch einen neuen Westturm abgeschlossen werden. Um die Benützung der Kirche nicht zu lange zu behindern, begann man zunächst mit dem Bau des neuen Turmes; anschließend war beabsichtigt, den kleineren Turm abzutragen und das Hauptschiff bis zum neuen Turm zu verlängern. Die zu dieser Zeit einsetzende Lehre Martin Luthers hatte zur Folge, dass bald die Mehrzahl der Vöcklabrucker Bürger protestantisch wurde. Damit ergaben sich an dieser Zeitenwende der mittelalterlichen Welt auch in Vöcklabruck andere Prioritäten und führten zur Einstellung des Kirchenbaues. Der Lauf der Zeit hat dann bewirkt, dass ein unvollendeter Torso zu einem Gebilde geworden ist, das heute als originelle Vollendung, als zweites unverwechselbares Wahrzeichen der Stadt geschätzt wird. Das kostbarste Kleinod im Kircheninneren ist die „Schöne Madonna“ aus der Endphase des „Weichen Stiles“ um 1430, die von einem unbekannten Künstler der schwäbischen Schule geschaffen wurde. (51)
(51) ZAUNER, Vöcklabruck (wie Anm. 2), 788–793.
Die Kirche St. Ulrich in der Hinterstadt wird 1391 erstmals urkundlich genannt. Eine erste Kapelle entstand an dieser Stelle aber spätestens um 1360, da die beiden anderen Kirchen außerhalb der Stadtmauern lagen. 1458 stifteten Richter und Rat ein Benefizium als Unterhalt für einen eigenen Priester. 1510 erwarb die Stadt für den Benefiziaten das neben der Kirche gelegene Haus, in dem seit 1937 das Heimatmuseum untergebracht ist. Von 1550 bis 1625 hatten das Benefizium evangelische Geistliche inne. In diese Zeit fällt auch die Übermalung der aus dem 15. Jahrhundert stammenden gotischen Fresken. Die Bürger der Stadt hatten es schon immer als schmerzlich empfunden, dass die Pfarrkirche am Schöndorfer Hügel soweit außerhalb der Stadtmauern lag, konnten doch alle Sakramente nur in der Pfarrkirche gespendet werden. Von Papst Leo X. wurde schließlich 1517 die Erlaubnis erteilt, das Altarsakrament und die Erfordernisse für die letzte Ölung in St. Ulrich zu verwahren. Es dauerte jedoch noch bis 1785, ehe unter Kaiser Joseph II. die Kirche in der Hinterstadt anstelle von Maria Schöndorf zur Stadtpfarrkirche erhoben wurde. Den Protesten der Bewohner des Umlandes ist es zu verdanken, dass der auf Wunsch der Vöcklabrucker Bürger schon bewilligte Abbruch der Schöndorfer Kirche nicht zustande kam und sie der Nachwelt als Filialkirche erhalten geblieben ist. Das Innere von St. Ulrich zeigt eine für die Spätgotik in dieser Gegend typische zweischiffige Hallenkirche mit einem netz- und kreuzrippengewölbten Chor und Langhaus, aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, die Stephan Wultinger aus Vöcklamarkt zugeschrieben wird. Die aus kostbarem rötlichem Marmor errichteten barocken Altäre und die Kanzel sind Werke aus dem 18. Jahrhundert. Die von Pilgrim erbaute und 1143 dem hl. Ägidius geweihte romanische Spitalskirche mit ihrem Kleeblattgrundriss wurde 1460 abgetragen und durch einen gotischen Neubau ersetzt, der in den Friedhof hineingebaut wurde. Über ihr Aussehen informieren nur die beiden Kupferstiche von Vischer und Merian, die Vöcklabruck um 1670 darstellen. Sie zeigen, dass die Kirche eine Umfriedungsmauer hatte und einen spitzen Turm besaß, der sich im Gegensatz zum heutigen an der Pfarrhofseite befand. In den Jahren 1688 bis 1691 ließ der Propst des Stiftes St. Florian, David Fuhrmann, durch Carlo Antonio Carlone die baufällig gewordene Kirche abtragen und durch das heutige Barockjuwel ersetzen. An der Innenausstattung waren im Wesentlichen dieselben Künstler tätig, die auch beim Stiftsbau von St. Florian beteiligt waren. Der den 15 Rosenkranzgeheimnissen gewidmete künstlerisch bedeutende Freskenzyklus ist im Entwurf und teilweiser Ausführung das letzte Werk des 1690 in Vöcklabruck verstorbenen Künstlers Carlo Antonio Bussi, der vor allem wegen seiner Fresken im Passauer Dom berühmt geworden ist. Im Zusammenhang mit den josephinischen Kirchenreformen kam es auch zur Abtrennung von Attnang, Regau und Timelkam, die zu eigenen Seelsorgestellen wurden. Die ehemalige Großpfarre Schöndorf wurde dadurch um mehr als die Hälfte auf 3.305 Seelen reduziert. Zur formalrechtlichen Errichtung von Pfarren in diesen Gemeinden kam es aber erst 1892.
Durch das von Kaiser Joseph II. 1781 erlassene Toleranzpatent wurde den wenigen im Land verbliebenen Protestanten die private Religionsausübung gestattet. Die Gründung einer evangelischen Gemeinde erwies sich in Vöcklabruck unmöglich, da es in der Stadt nur 13 und in der bäuerlichen Umgebung nur 400 Evangelische gab, sodass die geforderte Zahl von 500 Seelen nicht erreicht wurde. Es dauerte bis zum Jahre 1870, ehe in Vöcklabruck wieder eine eigene, aus 374 Seelen bestehende evangelische Pfarrgemeinde entstand, die schon fünf Jahre später ihr neues Gotteshaus in der Feldgasse einweihen konnte. Die Evangelische Friedenskirche wurde nach Plänen von Hermann Wehrenfenig als typische Predigtkirche in fränkischen Markgrafenstil, eine in Österreich einmalige Bauweise, errichtet. (52)
(52) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 268–274.
Schulwesen, Spital- und Sozialwesen
Eine Urkunde aus 1384 erwähnt mit Ulrich Stern, der bis 1417 in Vöcklabruck auch als Stadtschreiber tätig war, erstmals einen Schulmeister. (53)
(53) STÜLZ, Zur Geschichte (wie Anm. 13), 112; Stadtarchiv Vöcklabruck, Sch. 1 II 1; SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 390–393.
Die Schule dürfte aber schon länger bestanden haben, da die urkundliche Nennung nur zufällig in einem anderen Zusammenhang erfolgt. Das Schulwesen war im Mittelalter eine rein kirchliche Angelegenheit. Der Lehrer wurde vom Pfarrer besoldet. Neben den schulischen Grundbedürfnissen des Erlernens von Lesen, Schreiben und Rechnen diente der Unterricht vor allem der religiösen Unterweisung. Bis zur Einführung der Schulpflicht durch Maria Theresia im Jahre 1774 war der Schulbesuch freiwillig. Allerdings belegen auch in Vöcklabruck zahlreiche Beschwerden der Schulleiter bis weit ins 19. Jahrhundert, dass die Schulpflicht vielfach nicht eingehalten wurde, weil die Eltern die Arbeitskraft ihrer Kinder zu Hause nicht entbehren wollten oder sie schickten sie statt zur Schule zur Arbeit in die Kattunfabrik des Wenzel Staniek. Von den Behörden wurde nur selten eingeschritten, weil dadurch wenigstens ein Teil der Armen vom Betteln abgehalten wurde.
Als Vöcklabruck im 16. Jahrhundert protestantisch geworden war, richtete die Stadt im Benefiziatenhaus in der Hinterstadt eine evangelische Schule ein. Da auch der Pfarrer seine katholische Schule beibehielt, gab es eine Zeit hindurch zwei Schulen in Vöcklabruck. Das älteste noch in Gebrauch stehende Schulgebäude ist das Haus Hinterstadt 22, das schon 1775 als Volksschule nachzuweisen ist, aber vermutlich bereits im 14. Jahrhundert unter Ulrich Stern Schulzwecken diente. Den Grundstock für das heutige Pflichtschulzentrum bildete die Bürgerschule als elfte Gründung dieser Art in Oberösterreich. Da sie am 13. September 1908 in Verbindung mit dem 60-jährigen Regierungsjubiläum eröffnet wurde, erhielt sie die Bezeichnung „Kaiser-Franz-Joseph-Jubiläums-Knabenbürgerschule“. Bis 1992 wurde das Schulzentrum um mehrere Gebäudekomplexe erweitert. Zuletzt wurde dieses Schulareal noch durch eine Musikschule bereichert, deren Grundstock die von der Stadt angekaufte „Czerwenka-Villa“ bildet. Durch großräumig gestaltete Freiflächen wurden die bestehenden Schulen mit der Musikschule zu einem Campus zusammengefasst.
Den Grundstein für das Bundesschulzentrum für Höhere Schulen in Wagrain legte die Stadt 1950 durch den Ankauf des Schlosses Wagrain. Die erste Kunde von einem Gut in Wagrain stammt aus 1135, als es Wenzel von Schöndorf, ein Ministeriale des Grafen von Regau an die Propstei Berchtesgaden übergab. Dann ist erst wieder 1447 von Wagrain die Rede, als es in den Besitz der Familie Engl kam. Der erste Vertreter dieser Familie in Vöcklabruck war Albrecht Engl, den Kaiser Maximilian I. zum Steueraufschläger ernannte. Als der Kaiser Wagrain zu einer Hofmark erhob und als Edelmannsitz vom städtischen Burgfrieden exemierte, kam es zu einem Konflikt mit der Stadt, die darin eine Schmälerung ihrer Rechte erblickte. Der lang aufgestaute Hass führte schließlich 1506 zu einem Streit zwischen ihm und Vöcklabrucker Bürgern. Dabei erlitt Albrecht Engl eine schwere Verletzung, an der er bald darauf starb. 1717 wurde die Familie Engl in den Grafenstand erhoben.
Die Stadt schenkte 1961 das Schloss samt dem vier Hektar großen Schlosspark für Schulzwecke dem Bund. In mehreren Etappen entstand durch den Bund gemeinsam mit der Stadt eines der größten Zentren für Höhere Schulen in Österreich mit einem Bundesgymnasium, einem Bundesrealgymnasium, einer Handelsakademie und Handelsschule, einer Höheren Technischen Bundeslehranstalt mit den Sparten Maschinenbau, Installations- und Gebäudetechnik, Energieplanung und Wirtschaftsingenieurwesen sowie eine Sporthalle.
Ein Markstein für die heutige Schulstadt war schon der im Jahre 1850 durch den Benefiziaten Sebastian Schwarz gegründete Orden der Vöcklabrucker Schulschwestern (heute Franziskanerinnen), der sich zur größten Ordensgemeinschaft in Oberösterreich entwickelte. Noch im Gründungsjahr übernahmen die Schwestern die Betreuung einer Kinderbewahranstalt. 1955 wurde mit dem Bau des Pädagogiums am Graben begonnen, in dem sie zur Zeit eine Volks- und Hauptschule sowie ein Oberstufenrealgymnasium führen. 1975 verlegten die Don Bosco-Schwestern ihren Sitz von Linz nach Vöcklabruck und errichteten an der nördlichen Einfahrt zur Stadt ihr Schulgebäude, in dem sie derzeit unter anderem eine Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe und eine Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik führen. Insgesamt besuchen mehr als 5.500 Schüler eine der 26 Schulen, von denen acht zur Hochschulreife führen. Sie werden von über 400 Lehrkräften in etwa 220 Klassen unterrichtet. (54)
(54) Siehe Anm. 37.
Durch das von Pilgrim 1143 an der Brücke über die Vöckla gegründete Spital kann Vöcklabruck in der Betreuung kranker Menschen auf eine mehr als 850-jährige Tradition verweisen. Auf Grund seiner Lage an dem wichtigsten Ost-West-Verkehrsweg, der Richtung Salzburg und über die Tauern nach Italien führte, hatte es auch eine wichtige Funktion als Pilgerherberge. Die Blüte des Spitals reichte vom 12. bis ins 14. Jahrhundert. Mitte des 14. Jahrhunderts, als die große Pestepidemie weite Teile Europas heimsuchte und ganze Landstriche entvölkerte, bestand östlich des Dörfls am äußersten Stadtrand eine Seuchenstation. Eine weitere ist für 1713 überliefert, als die „Orientalische Pest“, als letzte große Pestepidemie, diese Gegend heimsuchte.
Um 1537 errichteten die protestantisch gewordenen Herren von Polheim im ehemaligen Kloster der Paulaner, das 1497 Wolfgang von Polheim als erstes dieses Ordens im deutschen Sprachraum gegründet hatte, ein Spital für alte und kranke Personen evangelischen Glaubens neben der Filialkirche der hl. Anna in Oberthalheim. 1671 wurde das Kloster wieder den Paulanern zurückgegeben, fiel jedoch 1784 der Klosteraufhebung durch Joseph II. zum Opfer. Seit 1950 dient das Klostergebäude als Noviziat der Salesianer Don Boscos.
Im Jahre 1552 kauften zwei Ratsbürger zwei Hofstätten am Graben, dazu kamen noch weitere Grundstücke hinzu, sodass eine kleine Grundherrschaft entstand, die zur wirtschaftlichen Basis des von ihnen gegründeten Bruderhauses wurde. (55) Denn nur auf diese Weise war es in der frühen Neuzeit möglich, eine solche Stiftung auf Dauer zu erhalten, da von den Einkünften dieser Güter die im Bruderhaus untergebrachten armen und gebrechlichen Leute, die Pfründner genannt wurden, versorgt werden mussten. Dieses Bruderhaus, das 1785 „Städtisches Bürgerspital“ und 1810 „Bürgerspital und Bruderhaus“ genannt wurde, war im heutigen Haus Gmundner Straße 32 untergebracht, das noch im Besitz der Stadt ist und bis weit ins 20. Jahrhundert als „Städtisches Versorgungshaus“ diente. Da diese Einrichtung den im 19. Jahrhundert einsetzenden medizinischen Anforderungen nicht mehr gerecht werden konnte – insgesamt übten in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein praktischer Arzt, zwei Wundärzte und acht Hebammen in der Stadt eine medizinische Tätigkeit aus –, war die Errichtung eines zeitgemäßen Krankenhauses unumgänglich. Als Werk eines hiezu von den Bürgern gegründeten Vereines konnte am 12. Jänner 1852 oberhalb der Kirche des hl. Ägidius am Dörflberg das erste Krankenhaus eröffnet werden. An dieser Stelle befindet sich heute das Haus Bahnhofstraße 2, das 1976 im Zuge der Verbreiterung der Bahnhofstraße und Neuerrichtung der Vöcklabrücke entstand.
(55) Franz SATZINGER, Vöcklabruck – eine Stadt mit Tradition und Zukunft, 3. Auflage, Vöcklabruck 2008, 64–68.
Den wichtigsten Fortschritt in der Krankenhausversorgung verdankt die Stadt dem Industriellen Hans Hatschek, der 1930 aus eigenen Mitteln ein Krankenhaus mit 70 Betten und einem Operationssaal erbaute und der Stadt als Stiftung übereignete. Durch diverse Zubauten wurde die Krankenanstalt nach dem Zweiten Weltkrieg durch die Stadt sukzessive bis 1969 zu einem Schwerpunktkrankenhaus mit 600 Betten erweitert. Über Antrag der Stadt wurde es 1974 in die Trägerschaft des Landes Oberösterreich übernommen. Da eine zukunftsorientierte Erweiterung des Landeskrankenhauses auf diesem Areal nicht zielführend erschien, entschloss sich das Land 1994 zu einem gänzlichen Neubau auf einem hiefür gekauften Areal von 3.500 m2 auf dem Schöndorfer Plateau. Dieser nach modernsten medizinischen und organisatorischen Erkenntnissen konzipierte Bau wurde 2004 eröffnet und sichert auch für die Zukunft mit elf Abteilungen, sechs Instituten und rund 600 Betten die zentrale Funktion als Schwerpunktkrankenhaus. Das Gelände des alten Krankenhauses in der Hatschekstraße wurde inzwischen von der Stadt für künftige Gestaltungsmaßnahmen samt dem zentralen Bau der Hatschekstiftung erworben. Im Jahre 2007 wurde dort die Landesgartenschau abgehalten.
Im Jahr 1954 erwarb die Stadt das ehemalige Hotel „Kamper“ in Bahnhofsnähe und baute es zu einem Altenheim für 30 Personen um, das aber schon bald nicht mehr den zeitgemäßen Anforderungen entsprach, sodass es durch ein 1978 eröffnetes neues Heim mit 92 Betten am Pfarrerfeld ersetzt wurde, das 1990 auf 135 Betten erweitert wurde. 1984 wurde in der Nachbarschaft zu diesem Heim eine Seniorenwohnanlage für betreubares Wohnen errichtet, die älteren Leuten, die den vollen Umfang des Heimes nicht benötigen, Hilfestellung bietet. 2004 wurde diese Anlage auf 84 Wohnungen erweitert. (56)
(56) Stadtarchiv Vöcklabruck, Urk. Sch. 7, Nr. 147 und 148 (21. Dezember 1552) und Nr. 160 (3. Mai 1558); SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 513f.
Die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt bis zur Gegenwart
Von den sieben landesfürstlichen Städten ob der Enns war Vöcklabruck nach den überlieferten Steuerleistungen schon im Mittelalter hinsichtlich ihrer Finanzkraft an letzter Stelle. Nach einer Aufteilung aus dem Jahre 1557 brachten die sieben landesfürstlichen Städte eine Steuerleistung von insgesamt 12.000 Gulden auf, davon entfielen auf Steyr 28 %, Linz und Wels je 18 %, Enns und Freistadt je 10 %, Gmunden 8,5 % und Vöcklabruck 7,5 %. Zu den wichtigsten und wirtschaftlich ertragreichsten landesfürstlichen Privilegien zählte das von Herzog Albrecht III. 1390 der Stadt verliehene Recht, ihre Waren mit Ausnahme von Salz, bei allen Mautstellen der habsburgischen Länder mautfrei durchführen zu können. Außerdem wurden Vöcklabruck die Mauteinnahmen in Lambach zur Ausbesserung von Wegen und Brücken sowie der Stadtmauer zuerkannt. (57)
(57) SATZINGER, Vöcklabruck (wie Anm. 55).
Da gegen diese Privilegien von den umliegenden Grundherrschaften immer häufiger Beschwerden an die Regierung herangetragen wurden, erklärte sich die Stadt unter Vermittlung ihres damaligen Pfandherren, dem Grafen von Salburg 1690 bereit, gegen Zahlung eines jährlichen Mautäquivalents von 1.800 Gulden auf diese Privilegien zu verzichten. Als 1782 Kaiser Joseph II. die Aberkennung dieses Mautäquivalents als nicht mehr zeitgemäß verfügte, bedeutete dies einen vernichtenden Schlag gegen die städtischen Finanzen, weil damit der Verlust eines Drittels der städtischen Einnahmen verbunden war. Die Stadt konnte sich von diesem finanziellen Verlust Jahrzehnte lang nicht mehr erholen. (58)
(58) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 151.
Für den Handel der Vöcklabrucker Bürger waren vor allem die Märkte von Bedeutung. Schon im Stadtbuch von 1391 sind zwei Jahrmärkte bezeugt. Der eine fand am 4. Juli, dem Fest des hl. Ulrich, der zweite am 1. September zu St. Gilgen (bei der Kirche des hl. Ägidius im Dörfl) statt. Da diese Märkte mit den Festen der beiden Kirchenpatrone zusammenfallen, wird deutlich, dass sie sich aus Kirchweihfesten der beiden Filialkirchen entwickelten. (59) 1480 befahl Kaiser Friedrich III., auch die Kirchtage in Pichlwang am 30. November und in Oberregau am 4. März nach Vöcklabruck zu verlegen. Da Kaiser Joseph II. 1788 auch noch Jahrmärkte am 29. September, dem Fest des hl. Michael als Namenspatron von Oberregau, und am 9. Mai, dem Fest des hl. Andreas als Namenspatron von Pichlwang, bestätigte, hat Vöcklabruck seither das Recht auf sechs Jahrmärkte. Im Stadtbuch von 1391 wird auch schon ein Wochenmarkt genannt, der ursprünglich am Montag stattfand. (60) Kaiser Friedrich III. bewilligte die Verlegung des Wochenmarktes auf den Samstag und genehmigte einen zweiten Wochenmarkt am Mittwoch. Die wichtigsten Handelswaren auf den Vöcklabrucker Märkten waren Getreide, Garn, Haar, Mehl, Gries, Fleischwaren, Brot, Gebäck, Leder und Krämereiwaren. (61)
(59) Stadtarchiv Vöcklabruck, Sch. 4 V 12, Sch. 5 V 10 (24. Juni 1783); SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 379f.
(60) ZAUNER, Vöcklabruck (wie Anm. 2), 690ff.
(61) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 220ff.
Die wirtschaftliche Armut, in welche die Stadt in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts durch Glaubensstreit und Bauernrevolten geraten war, führte auch zu einem Niedergang der Märkte. Klagen aus den Jahren 1577 und 1582 belegen, dass die Wochenmärkte gänzlich verödet oder abgekommen waren. (62)
(62) ZAUNER, Vöcklabruck (wie Anm. 2) 705.
Aus dem Jahre 1605 ist überliefert, dass Pfarrer Wolfgang Resch sich bemühte, eine Fronleichnamsprozession in alter Form abzuhalten, da dies seit mehr als 40 Jahren abgekommen war. Daran sollten nach altem Brauch wieder die Zechen der Metzger, Leinweber, Lederer, Hafner, Zimmerleute, Müller, Bäcker, Schlosser und Tischler mit ihren Stangen und Ornamenten teilnehmen. (63)
(63) Stadtarchiv Vöcklabruck, AktenSch 1 II/1, Nr. 6 (11. Dezember 1477); Oberösterreichische Weistümer, 451 Nr. 82 und 87.
Aus dem 15. Jahrhundert sind drei Mehlmühlen belegt, von denen sich eine innerhalb der Stadtmauern beim Aufschlaghaus befand. Eine weitere lag zwischen Mühlbach und Gmundner Straße und die dritte an der Stelle der heutigen Kunstmühle. Sie versorgte das daneben liegende Bad mit Wasser, wofür der Bader das Mühlrad instand halten musste. Dieses Bad lässt sich bis ins 14. Jahrhundert zurückverfolgen, befand sich am Stadtgraben und war dem Pfarrhof untertänig. Da den Badern damals auch die medizinische Betreuung der Bevölkerung oblag, war in Zeiten von Epidemien die Ansteckungsgefahr besonders groß. Als im Sommer 1585 in Vöcklabruck die Pest ausbrach, befahl der Stadtmagistrat dem Bader, das Bad zu schließen, da der Pfarrer als sein Grundherr dies aber verweigerte, ließ ihn der Stadtrichter in das Gefängnis beim Oberen Turm bringen. (64)
(64) Stiftsarchiv St. Florian, Urkundenbuch des Pfarrhofes Vöcklabruck 2, 292.
Die wichtigste zivilisatorische Errungenschaft der Stadt bildete die eigene Wasserleitung, die 1447 erstmals nachzuweisen ist. Sie mündete in öffentliche Brunnen. Die Stadt ließ dafür Quellen auffangen, mit Holz verschlagen und in zwei Brunnkaren sammeln. Von den Becken wurde das Wasser in ein Brunnenhaus gehoben und von da in Röhren in die Stadt geleitet. Da die Quellfassungen außerhalb des städtischen Burgfriedens im Gebiet der Herrschaft des Pfarrhofes und der Herrschaft Wagrain lagen, ergaben sich zwischen der Stadt und den Grundeigentümern häufig Konflikte. (65) Ein für die Stadt bedeutendes Privileg war das Niederlagsrecht für Wein, das schon im Stadtbuch von 1391 beurkundet ist. Es besagt, dass jeder Kaufmann, der in Vöcklabruck seinen Wein durchführen wollte, ihn hier drei Tage auf Scheitern liegen lassen und zum Verkauf anbieten musste. Da grundsätzlich jeder Vollbürger zur Ausschank berechtigt war, gab es in der Stadt zahlreiche Gaststätten.
(65) ZAUNER, Vöcklabruck (wie Anm. 2), 658–661.
(66) Der Ausschank beschränkte sich aber hauptsächlich auf Bier und Most, da der hauptsächlich aus Niederösterreich eingeführte Wein zu kostspielig war. Bei den Gaststätten unterschied man zwischen Gastgeben, bei denen auch übernachtet werden konnte und Leitgeben, die nur Essen und Trinken abgaben. Brauhäuser sind aus dem 15. Jahrhundert innerhalb des Burgfriedens mindestens fünf bezeugt. Eine erhebliche Bedeutung muss auch der Flößerei auf der Vöckla und Ager zugekommen sein, da sie im Stadtbuch mehrfach aufscheint. Sie diente vor allem zum Holztransport aus dem Attergau zur Traun. (67)
(66) Stiftsarchiv St. Florian, Urkunde vom 9. März 1495; ZAUNER, Vöcklabruck (Anm. 2), 657.
(67) Oberösterreichische Weistümer, 446 Nr. 54.
Der Raum Vöcklabruck war schon in frühgeschichtlicher Zeit als Teil der Ost-West-Route ein wichtiges Durchzugsgebiet. Die weitgehend mit der Konsularstraße der Römerzeit identische alte Reichsstraße, die von Wien über Linz nach Salzburg führte, gewann auch für das habsburgische Herrschaftsgebiet immer größere Bedeutung, da sie die österreichischen Länder mit Tirol und den Vorlanden verband. Im Raum Vöcklabruck verlief sie über Puchheim, Schöndorf und die Gmundner Straße in die Stadt. Die große Rolle dieser Ost-West- Trasse für die habsburgischen Länder zeigt auch der Verlauf der ersten Postlinie, auf der erstmals eine regelmäßige, zeitlich genau festgelegte Beförderung schriftlicher Nachrichten erfolgte. Als Maximilian I. 1504 nach italienischem Vorbild einen Postkurs von Wien nach Innsbruck errichten ließ, wurden im Streckenteil von den Strengbergen bis Vöcklabruck die reitenden Boten mit Postlegern in Abständen von vier Meilen durch den Vizedom ob der Enns unterhalten, während der Abschnitt von Vöcklabruck nach Innsbruck vom Aufschlagamt in Vöcklabruck betreut wurde. Die Errichtung dieses Amtes in Vöcklabruck zeigt auch die Wichtigkeit, die Maximilian I. der strategischen Lage von Vöcklabruck beimaß. (68)
(68) Alfred HOFFMANN, Wirtschaftsgeschichte des Landes Oberösterreichs, Bd. I: Werden, Wachsen, Reifen. Von der Frühzeit bis zum Jahr 1848, Salzburg 1952, 237; ZAUNER, Vöcklabruck (wie Anm. 2), 688.
Als er 1494 auf die Ausfuhr von Wein von jedem Dreiling (24 Eimer zu je 56.6 Liter) Wein einen Aufschlag von zwei Pfund Pfennig einführte, wurde für den Transport wegen der günstigen Verkehrslage Vöcklabruck zur Einhebung bestimmt. Von den Transporten zu Wasser erfolgte dies in Engelhartszell. Zum ersten Aufschläger für Vöcklabruck ernannte Maximilian I. Albrecht Engl. In der Folge ließ er beim Oberen Stadtturm ein Haus (heute Stadtplatz 38) kaufen und für diese Zwecke umbauen. Später wurde der Aufschlag auf verschiedene Tiere, die ins Ausland gingen und schließlich auf nahezu alle wichtigen Exportwaren ausgedehnt. (69)
(69) ZAUNER, Vöcklabruck (wie Anm. 2), 587–590, 597.
Ein erster Industriebetrieb wurde in Vöcklabruck 1798 durch Wenzel Stanieck als Kattunfabrik eröffnet. Darunter verstand man ein leinwandartig gewebtes Baumwollzeug, das im Gegensatz zum steifen, reinen Leinen viel angenehmer zu tragen war. Als Betriebsstätte erwarb er ein Haus am Stadtplatz sowie ein großes Areal zwischen der Mühlbachgasse und dem heutigen Stadtpark zum Ausbreiten und Färben der Produkte. Das Werk exportierte in den ganzen Bereich der Monarchie, ehe es 1862 durch Konkurs zur Schließung dieses ersten Industriebetriebes kam. 1848 gründeten die aus Konstanz am Bodensee stammenden Brüder Martin und Isidor Braun an der Stelle des alten Schlosses Schöndorf eine Feilenhauerei, deren Produkte ebenfalls weite Verbreitung fanden. Das Werk existiert bis heute als Betrieb der Familie Braun. Um 1550 wurde am Ausfluss des Mühlbaches aus der Ager eine Papiermühle errichtet, die einige Jahrzehnte später in eine Mehlmühle, Stampfe und Säge geteilt und an Weikhard von Polheim verkauft wurde. 1874 ging die inzwischen stillgelegte Mühle an Isidor Braun über, der sie zu einem Hammerwerk umbaute. Von ihm erwarb das Areal 1893 Ludwig Hatschek und errichtete dort die Eternit-Werke. (70)
(70) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 499ff.
Zu den wichtigsten Ereignissen für die weitere Entwicklung Vöcklabrucks zählt die Eröffnung der „Kaiserin-Elisabeth-Westbahn“ im Jahre 1860. Bis 1877 wurde die gesamte Strecke Linz – Salzburg doppelgleisig ausgebaut, 1882 die von Vöcklabruck nach Kammer am Attersee abzweigende Lokalbahn in Betrieb genommen. Während des Ersten Weltkrieges war Vöcklabruck Garnison für den Ersatzkader des 4. Tiroler Kaiserjäger-Regiments. Als Kasernen dienten fünf große Baracken auf dem Areal, wo 1930 Hans Hatschek seine Krankenhaus-Stiftung errichten ließ. Auch im Zweiten Weltkrieg war Vöcklabruck durch die Stationierung einer Luftwaffeneinheit und eines Reservelazaretts im Mutterhaus wieder Garnison. Glücklicherweise war Vöcklabruck in beiden Weltkriegen nie Kampfgebiet, sodass der Stadt im Gegensatz zu dem durch Bombenabwürfe nahezu völlig zerstörten benachbarten Attnang-Puchheim Zerstörungen und Menschenopfer weitgehend erspart blieben. Nur zu Kriegsende fand am 4. Mai 1945 westlich von Vöcklabruck an der Kreuzung nach Oberthalheim ein mehrstündiges Gefecht zwischen amerikanischen und deutschen Truppen statt, bei dem einige Häuser in Brand geschossen wurden, Verluste der Zivilbevölkerung aber nicht zu beklagen waren.
Leider ermöglichte es die räumliche Enge und geringe Bevölkerungszahl der Stadt zunächst nicht, an der gegen Ende des 19. Jahrhunderts entlang der Westbahnstrecke rasant einsetzenden industriellen Entwicklung teilzunehmen, sodass Vöcklabruck bis zum Zweiten Weltkrieg weitgehend den Charakter einer Kleinstadt inmitten einer überwiegend bäuerlichen Struktur behielt. Erst die mit 1. Jänner 1939 durch die Abtrennung von Gebietsteilen aus den Gemeinden Regau und Timelkam erfolgte Erweiterung des Gemeindegebietes von 112 auf 1.550 Hektar ermöglichte Vöcklabruck als Zentrum der Vöckla-Ager-Senke zum zweitwichtigsten Wirtschaftsraum des Landes nach dem Zentralraum Linz-Wels-Steyr zu werden. Von ähnlicher Bedeutung wie die Eröffnung der Westbahn war für die Infrastruktur Vöcklabrucks hundert Jahre später, 1963, die Verkehrsübergabe der Autobahn in Regau und Seewalchen zwischen Linz und Salzburg mit ihren kurzen Straßenanbindungen von der Stadt. Bis zum Jahr 1951 ging noch der ganze Verkehr im Verlauf der Wiener Bundesstraße in beiden Richtungen durch den Stadtplatz. Zu diesem Zeitpunkt wurde die neue Trasse 1 der Bundesstraße 1 in Betrieb genommen, durchschnitt jedoch schon kurz darauf das Gemeindegebiet in zwei Teile. Erst 1981 ermöglichte der Neubau der Robert-Kunz-Straße über das Schöndorfer Plateau eine gefahrlose kreuzungsfreie Verbindung zwischen dem Stadtkern und den Ortsteilen Schöndorf – Dürnau.
Die Nachkriegsgeschichte Vöcklabrucks ist auch untrennbar mit dem Schicksal jener Personen verbunden, die durch den Zweiten Weltkrieg ihre Heimat verloren und hier eine neue fanden. Donauschwaben, Sudetendeutsche und Siebenbürger Sachsen waren es hauptsächlich, die vom Schicksal der Vertreibung betroffen waren. Zu den wichtigsten Aufgaben der Stadt nach dem Krieg zählte daher die Schaffung neuen Wohnraums. So entstand in den Ortsteilen Schöndorf und Dürnau, in denen es vorher nur einige landwirtschaftliche Anwesen gegeben hatte, rasch ein völlig neuer Stadtteil, in dem bereits mehr Einwohner als im übrigen Stadtgebiet leben. (71)
(71) SATZINGER, Vöcklabruck (wie Anm. 55), 44ff.
Anmerkungen
(1) Franz SATZINGER, Vöcklabruck – Stadtgeschichte. Die landesfürstliche Stadt Vöcklabruck im Attergau im Spannungsfeld zwischen Bayern und Österreich von den Anfängen bis 1850, Vöcklabruck 2006, 24–31.
(2) Alois ZAUNER, Vöcklabruck und der Attergau. Stadt und Grundherrschaft in Oberösterreich bis 1620, Linz 1971, 13–14
(3) Gerhard WINKLER, Die römischen Straßen und Meilensteine in Noricum, Stuttgart 1985, 32–35
(4) Salzburger Urkundenbuch (Sbg. UB) 1, bearbeitet von Willibald Hauthaler, Salzburg 1910, 1, 5 und 20.
(5) Sbg. UB 2, 236 Nr. 159; Fritz LOSEK, Notitia Arnonis und Breves Notitiae, in: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde 130 (1990), 5–192.
(6) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 49f.; Carl PFAFF, Scriptorium und Bibliothek des Klosters Mondsee im hohen Mittelalter, Wien 1967 (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte Österreichs 2),15–17.
(7) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 62–64; Gebhart RATH – Erich REITER, Das Älteste Traditionsbuch des Klosters Mondsee, Linz 1989, 40f. und 62–65.
(8) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1); Hermann FILITZ (Hg.), Geschichte der bildenden Kunst in Österreich, I. Früh- und Hochmittelalter, München/New York 1998, 581–582; Martina PIPPAL, Die neuentdeckten „langobardischen Buchbeschläge“ in der Dörflkirche in Vöcklabruck, in: Österreichische Zeitschrift für Denkmalkunde XXXVIII (1984), 174–184.
(9) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 83–93; ZAUNER, Vöcklabruck (wie Anm. 2), 55–59.
(10) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 93–94; ZAUNER, Vöcklabruck (wie Anm. 2), 62–65.
(11) Adalbert KLAAR, Stadt- und Marktformen. Grundrisse von Städten und Märkten, Linz 1958 (Atlas von Oberösterreich), 80.
(12) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 96–100.
(13) Jodok STÜLZ, Zur Geschichte der Pfarre und der Stadt Vöcklabruck, Linz 1857.
(14) Alfons DOPSCH (Hg.), Österreichische Urbare 1: Landesfürstliche Urbare Nieder- und Oberösterreichs aus dem 13. und 14. Jahrhundert, Wien/Leipzig 1904, Nr. 588 und 589.
(15) Stadtarchiv Vöcklabruck, AktenSch. 1/II, Nr. 1 (Abschrift aus dem 18. Jahrhundert).
(16) Emil Maria LICHNOWSKY, Geschichte des Hauses Habsburg, Anhang: Verzeichnis der Urkunden von 1308 bis 1358 von Emil Birke, Wien 1838, Nr. 1556–1584.
(17) Karl Dieter GLASSER, Grein, Wien 1968 (Österreichisches Städtebuch 1: Die Städte Ober-Österreichs), 171–180, hier 172.
(18) Stadtarchiv Vöcklabruck, AktenSch. 1, Nr. 3 (25. Juni 1390)
(19) Franz KURZ, Beiträge zur Geschichte des Landes ob der Enns, Linz 1808, 22.
(20) ZAUNER, Vöcklabruck (wie Anm. 2), 68f.
(21) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 106–115.
(22) Stadtarchiv Vöcklabruck, AktenSch. 1/II, Nr. 3.
(23) Herta EBERSTALLER – Fritz EHEIM – Helmuth FEIGL – Othmar HAGENEDER (Hg.), Österreichische Weistümer, Bd. 14: Oberösterreichische Weistümer, III. Teil, Graz/Köln 1958 (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte Österreichs 3), 446 Nr. 59 und 451 Nr. 90.
(24) Stadtarchiv Vöcklabruck, AktenSch.1/II, Nr. 8 und 9; AktenSch. 1/II, Nr. 10 (24. April 1489); und Urkundenbuch des Landes ob der Enns 3 (UBLOE), 110 Nr. 106
(25) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 237–242
(26) Franz SATZINGER, Die Vöcklabrucker Wappentürme, Vöcklabruck, 2003.
(27) Oberösterreichische Weistümer (wie Anm. 23), 438 Nr. 12; 444f. Nr. 47; 449 Nr. 75, 76, 77, 79; 453 Nr. 103.
(28) UBLOE 11, 99 Nr. 117 (9. Juni 1392).
(29) Stadtarchiv Vöcklabruck, AktenSch. 1, Nr. 21
(30) Oberösterreichische Weistümer (wie Anm. 23), 438f. Nr. 18; Ferdinand KRACKOWIZER, Geschichte der Stadt Gmunden, 1. Bd., Gmunden 1898.
(31) Stadtarchiv Vöcklabruck, AktenSch. 1, Nr. 5 (14. Juli 1400); ZAUNER, Vöcklabruck (wie Anm. 2), 611.
(32) ZAUNER, Vöcklabruck (wie Anm. 2), 622ff.
(33) Die ersten beiden namentlich genannten Stadtrichter waren: Wernhard der Chern, vgl. UBLOE 9, 924 Nr. 782 ( 7. Mai 1378); und Wernhard der Cochseysen, vgl. UBLOE 10, 273 Nr. 361 (8. September 1384).
(34) Arnold LUSCHIN VON EBENGREUTH, Geschichte des älteren Gerichtswesens in Österreich ob und unter der Enns, Wien 1879, 206.
(35) ZAUNER, Vöcklabruck (wie Anm. 2), 634, Anm. 167.
(36) Stiftsarchiv St. Florian, Urkunde 3 (24. April 1424) und Urkunde 8 (11. Dezember 1426).
(37) UBLOE 10, 915–918; Stiftsarchiv St. Florian, Urkunde vom 15. Dezember 1417; SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 143.
(38) Oberösterreichische Weistümer (wie Anm. 23), 442f. Nr. 39.
(39) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 280f.
(40) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 301–321.
(41) Bayerisches Hauptstadtarchiv München, Auswärtige Staaten, Literalien Österreich, Fasz. 137, 138 und 140 (Die Verpfändung der Stadt Vöcklabruck und des Marktes Engelhartszell).
(42) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 341f.; Stadtarchiv Vöcklabruck, Sch. 5 V 12 (15. April 1691) und Sch. 50 XII 18 (21. Mai 1726).
(43) Siegfried HAIDER, Geschichte Oberösterreichs, Linz 1987, 215; Franz FRUHSTORFER, Beitrag zur Geschichte der Gemeindereformen in den oberösterreichischen Städten und Märkten in der Zeit von 1780 bis 1849, Diss., Innsbruck 1934, 75ff.
(44) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 363f.
(45) Stadtarchiv Vöcklabruck, Sch. 2 IV 3 (Hofkanzleidekret vom 17. August 1788).
(46) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 404f.
(47) Julius STRNADT, Materialien zur Geschichte der Entwicklung der Gerichtsverfassung und des Verfahrens in den alten Vierteln des Landes ob der Enns bis zum Untergang der Patrimonialgerichtsbarkeit, in: Archiv für Österreichische Geschichte 97 (1909); Stadtarchiv Vöcklabruck, Sch. 2 IV 3 (1810) und Sch. 3 IV 4 (18. Jänner 1811).
(48) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 463.
(49) UBLOE 2, 298 Nr. 201; und UBLOE 2, 38 Nr. 261.
(50) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 85–92.
(51) ZAUNER, Vöcklabruck (wie Anm. 2), 788–793.
(52) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 268–274.
(53) STÜLZ, Zur Geschichte (wie Anm. 13), 112; Stadtarchiv Vöcklabruck, Sch. 1 II 1; SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 390–393.
(54) Siehe Anm. 37.
(55) Franz SATZINGER, Vöcklabruck – eine Stadt mit Tradition und Zukunft, 3. Auflage, Vöcklabruck 2008, 64–68.
(56) Stadtarchiv Vöcklabruck, Urk. Sch. 7, Nr. 147 und 148 (21. Dezember 1552) und Nr. 160 (3. Mai 1558); SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 513f.
(57) SATZINGER, Vöcklabruck (wie Anm. 55).
(58) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 151.
(59) Stadtarchiv Vöcklabruck, Sch. 4 V 12, Sch. 5 V 10 (24. Juni 1783); SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 379f.
(60) ZAUNER, Vöcklabruck (wie Anm. 2), 690ff.
(61) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 220ff.
(62) ZAUNER, Vöcklabruck (wie Anm. 2) 705.
(63) Stadtarchiv Vöcklabruck, AktenSch 1 II/1, Nr. 6 (11. Dezember 1477); Oberösterreichische Weistümer, 451 Nr. 82 und 87.
(64) Stiftsarchiv St. Florian, Urkundenbuch des Pfarrhofes Vöcklabruck 2, 292.
(65) ZAUNER, Vöcklabruck (wie Anm. 2), 658–661.
(66) Stiftsarchiv St. Florian, Urkunde vom 9. März 1495; ZAUNER, Vöcklabruck (Anm. 2), 657.
(67) Oberösterreichische Weistümer, 446 Nr. 54.
(68) Alfred HOFFMANN, Wirtschaftsgeschichte des Landes Oberösterreichs, Bd. I: Werden, Wachsen, Reifen. Von der Frühzeit bis zum Jahr 1848, Salzburg 1952, 237; ZAUNER, Vöcklabruck (wie Anm. 2), 688.
(69) ZAUNER, Vöcklabruck (wie Anm. 2), 587–590, 597.
(70) SATZINGER, Geschichte (wie Anm. 1), 499ff.
(71) SATZINGER, Vöcklabruck (wie Anm. 55), 44ff.

 

 

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