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Dr. BITTO, B. Die Familie Bittó de Sárosfalva und Nadasd und die mit ihr verwandte Familie Báry de Bár. Vf. behandelt in seiner Studie die Geschichte und Abstammung seiner eigenen Familie bis auf die Gegenwart. Die Familie Bittó, die aus der Insel Csallóköz (Schütt) stammt, führt ihren Stammbaum bis in das XIII. Jh. hinauf. Die Abstammung beginnt urkundlich mit Chugud, dem Sohne des Salomon, erwähnt in einer Urkunde des Jahres 1287, von dem die Abstammung der Familie bis auf die Gegenwart lückenlos durchgeführt werden kann. Vf. behandelt auf Grund eines ausgedehnten urkundlichen Materials die Geschichte und Besitzverhält­ nisse der Familie, bespricht zum Schluss das Familienwappen und veranschaulicht auf XIII selbständige Tafeln die Abstammung der Familie.
Dr. ZÁVODSZKY, L. Die Familie Grassalkovich. Vf. gibt ein übersichtliches Bild der Familie Gr., die unter Maria Theresia in der Person des Anton Gr. in den ungarischen Grafenstand erhoben wurde. Bespricht eingehend das Leben und Wirken des Anton Gr. des vertrauten Ratgeber Maria Theresias, des Erbauers des Schlosses zu Gödöllő, wo sich im Jahre 1751 Maria Theresia mehrere Tage hindurch aufhielt.
Dr. LUKCSICS, P. Wappenzeichen ungarischer Söldner in Italien im XIV. Jh. Bespricht eingehend die von K. H. Schäfer im Deutschen Herold schon kurz besprochene Wappenurkunde ungarischer Söldner in Italien und versucht eine genauere Bestimmung der einzelnen Wappen.
HOLUB, J. reflektiert unter dem Titel «Noch einmal und zum letztenmale über die Quarta» auf die im Jahrgange 1929 dieser Zeitschrift erschienene Replik des L. Kelemen. Prof. Holub hebt besonders hervor, wie wenig Kelemen die Wesenheit des Gewohnheitrechts und die Quellenkritik des Werbőczyschen Tripartitums kenne, wenn er jener Meinung ist, dass die Rechtsnorm, laut welcher der weiblichen Linie ein legaler Anteil an gewissen Besitzgattungen zuteil wird, zuerst im Gerichtsgebrauche der Siebzigerjahre des XIV. Jahrhunderts und erst später, am Anfange des XV. Jahrhunderts im Landesgebrauche erschienen sei, weiterhin dass zwischen den zweien Rechtssätzen eine hundertjährige Diskussion abgelaufen und erst im Jahre 1514 durch Werbőczy entschieden worden sei. Verfasser weist ferner auf Kelemens schweren Irrtum hin, indem derselbe den wichtigen Unterschied, was das Ausfolgen der Quarta in Natura aus Ahnengute oder in anderen Besitzteilen bedeute, nicht berücksichtige, – betont, dass Kelemen die Urkunden nicht recht verstanden, beziehentlich missverstanden habe, da er sich unseres alten wirtschaftlichen und juristischen Lebens unkundig bewiesen habe, – schliesslich unterstützt er mittelst mehreren Dokumenten seinen Standpunkt: die Quarta soll nur aus Ahnenund Donationsgütern, und zwar in Geldwerte zu fordern gewesen sein.
ILOSVAY, L. Ergänzung zur Abstammung der Familie Ilosvay. Gibt ergänzende Daten zur Lebensgeschichte einzelner Familienmitglieder aus der neuesten Zeit.
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Das 50-jährige Jubiläum der Ungarischen Heraldischen und Genealogischen Gesellschaft.

 

 

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