3. Mose 27

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3. Mose 27
3. Mose 27.1
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
3. Mose 27.2
Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde getan hat, das abgelöst werden soll, und es sich um einen Menschen handelt,
3. Mose 27.3
* so soll das deine Schätzung sein: Einen Mann von zwanzig bis sechzig Jahren sollst du schätzen auf fünfzig Lot Silber nach dem Gewicht des Heiligtums,
3. Mose 27.4
eine Frau auf dreißig Lot Silber.
3. Mose 27.5
Von fünf Jahren bis zwanzig Jahren sollst du, wenn es ein Mann ist, schätzen auf zwanzig Lot Silber, eine Frau aber auf zehn Lot Silber.
3. Mose 27.6
Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du, wenn es ein Knabe ist, schätzen auf fünf Lot Silber, ein Mädchen aber auf drei Lot Silber.
3. Mose 27.7
Bei sechzig Jahren und darüber sollst du, wenn es ein Mann ist, schätzen auf fünfzehn Lot Silber, eine Frau aber auf zehn Lot Silber.
3. Mose 27.8
Ist er aber zu arm, diese Schätzung zu zahlen, so soll er jenen Menschen vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen nach dem, was der zu geben vermag, der das Gelübde getan hat.
3. Mose 27.9
Ist es aber ein Tier, das man dem HERRN opfern darf: Jedes Tier, das man dem HERRN gibt, ist heilig.
3. Mose 27.10
Man soll es nicht auswechseln noch tauschen, ein gutes gegen ein schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes. Wenn aber jemand auswechselt ein Tier gegen das andere, so sollen sie beide heilig sein.
3. Mose 27.11
Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen,
3. Mose 27.12
und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei, und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben.
3. Mose 27.13
Will's aber jemand ablösen, der soll den * fünften Teil über die Schätzung hinaus geben.
3. Mose 27.14
Wenn jemand sein Haus dem HERRN gelobt, daß es ihm heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei, und wie es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
3. Mose 27.15
Wenn es aber der, der es gelobt hat, ablösen will, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, hinzulegen, dann soll es ihm wieder gehören.
3. Mose 27.16
Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN gelobt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Sack Gerste, so soll der Acker * fünfzig Lot Silber gelten.
3. Mose 27.17
Gelobt er seinen Acker vom * Erlaßjahr an, so soll es bei dieser Schätzung bleiben.
3. Mose 27.18
Hat er ihn aber nach dem Erlaßjahr gelobt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren bis zum Erlaßjahr und ihn danach geringer schätzen.
3. Mose 27.19
Will aber der, der ihn gelobt hat, den Acker ablösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, auf das er geschätzt ist, hinzulegen, so soll er wieder sein werden.
3. Mose 27.20
Wenn er ihn aber nicht ablöst und verkauft ihn dennoch einem andern, so kann er nicht mehr abgelöst werden,
3. Mose 27.21
sondern wenn dieser Acker im Erlaßjahr frei wird, soll er dem HERRN heilig sein wie ein gebannter Acker und soll des Priesters Eigentum sein.
3. Mose 27.22
Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker gelobt, den er gekauft hat und der also nicht sein Erbgut ist,
3. Mose 27.23
so soll der Priester berechnen, was er gilt bis zum Erlaßjahr, und er soll diese Summe am selben Tage geben, daß sie dem HERRN heilig sei.
3. Mose 27.24
Aber im Erlaßjahr soll der Acker wieder an den gelangen, von dem er ihn gekauft hat, dem er als sein Erbgut gehört.
3. Mose 27.25
Alle Schätzung soll geschehen nach dem Gewicht des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gramm.
3. Mose 27.26
Die * Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN auch sonst gebührt, soll niemand geloben, es sei ein Stier oder Schaf; es gehört dem HERRN.
3. Mose 27.27
Ist es aber unreines Vieh, so soll man es ablösen nach der Schätzung und darüber hinaus geben den fünften Teil. Will man es nicht ablösen, so werde es verkauft nach der Schätzung.
3. Mose 27.28
* Man soll Gebanntes nicht verkaufen oder ablösen, das jemand dem HERRN durch einen Bann geweiht hat, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles Gebannte ist ein Hochheiliges dem HERRN.
3. Mose 27.29
Man soll auch keinen gebannten Menschen loskaufen; er soll des Todes sterben. *
3. Mose 27.30
Alle * Zehnten im Lande, vom Ertrag des Landes und von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.
3. Mose 27.31
Will aber jemand seinen Zehnten ablösen, der soll den fünften Teil darüber hinaus geben.
3. Mose 27.32
Und alle * Zehnten von Rindern und Schafen, alles, was unter dem Hirtenstabe hindurchgeht, jedes zehnte davon soll heilig sein dem HERRN.
3. Mose 27.33
Man soll nicht fragen, ob es gut oder schlecht sei, man soll's auch nicht auswechseln. Wenn es aber jemand auswechselt, soll beides heilig sein und darf nicht abgelöst werden.
3. Mose 27.34
Das sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot für die Israeliten auf dem Berge Sinai. *

 

 

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