5. Mose 19

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5. Mose 19
5. Mose 19.1
Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, deren Land dir der HERR, dein Gott,
geben wird, daß du es einnimmst und in ihren Städten und Häusern wohnst,
5. Mose 19.2
sollst du dir * drei Städte aussondern im Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben
wird, es einzunehmen.
5. Mose 19.3
Und du sollst den Weg dahin herrichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR,
dein Gott, zu eigen geben wird, in drei Kreise teilen, damit dahin fliehen kann, wer einen
Totschlag getan hat.
5. Mose 19.4
Und in diesem Fall soll ein Totschläger, der dahin flieht, am Leben bleiben: Wenn jemand
seinen Nächsten erschlägt, nicht vorsätzlich, und hat vorher keinen Haß gegen ihn gehabt,
5. Mose 19.5
etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand
holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen
Nächsten, so daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibt;
5. Mose 19.6
auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage in der Hitze seines Zornes und ihn
einhole, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, wo er doch nicht des Todes schuldig
ist, weil er vorher keinen Haß gegen ihn gehabt hat.
5. Mose 19.7
Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst.
5. Mose 19.8
Und wenn der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen
hat, und dir alles Land gibt, das er zugesagt hat, deinen Vätern zu geben
5. Mose 19.9
- wenn du nur alle diese Gebote halten wirst, daß du danach tust, die ich dir heute
gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang -,
so sollst du noch drei Städte zu diesen dreien hinzutun,
5. Mose 19.10
auf daß nicht unschuldiges Blut in deinem Lande vergossen werde, das dir der HERR, dein
Gott, zum Erbe gibt, und so Blutschuld auf dich komme.
5. Mose 19.11
Wenn aber jemand Haß trägt gegen seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über
ihn her und schlägt ihn tot und flieht in eine dieser Städte,
5. Mose 19.12
so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in
die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe.
5. Mose 19.13
Deine Augen sollen ihn nicht schonen, und du sollst das * unschuldig vergossene Blut
aus Israel wegtun, daß dir's wohlgehe.
5. Mose 19.14
Du sollst deines * Nächsten Grenze, die die Vorfahren festgesetzt haben, nicht verrücken in
deinem Erbteil, das du erbst, im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat, es
einzunehmen.
5. Mose 19.15
Es soll kein einzelner Zeuge gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Missetat oder
Sünde, was für eine Sünde es auch sei, die man tun kann, sondern durch zweier oder dreier
Zeugen Mund soll eine Sache gültig sein. *
5. Mose 19.16
Wenn ein frevelhafter Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu
beschuldigen,
5. Mose 19.17
so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor den HERRN treten, vor
die Priester und Richter, die zu jener Zeit sein werden,
5. Mose 19.18
und die Richter sollen gründlich nachforschen. Und wenn der falsche Zeuge ein falsches
Zeugnis wider seinen Bruder gegeben hat,
5. Mose 19.19
so sollt ihr mit ihm tun, wie er gedachte, seinem Bruder zu tun, damit du das Böse aus
deiner Mitte wegtust,
5. Mose 19.20
auf daß die andern aufhorchen, sich fürchten und hinfort nicht mehr solche bösen Dinge
tun in deiner Mitte.
5. Mose 19.21
Dein Auge soll ihn nicht schonen: * Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um
Hand, Fuß um Fuß.

 

 

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