Rede mit den Israeliten und sprich: Wenn eine Frau empfängt und einen Knaben gebiert, * so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat.
Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung um sind.
Gebiert sie aber ein Mädchen, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung.
Und wenn die Tage ihrer Reinigung für den Sohn oder für die Tochter um sind, soll sie dem Priester ein einjähriges Schaf bringen zum Brandopfer und eine Taube oder Turteltaube zum Sündopfer vor die Tür der Stiftshütte.
Der soll es opfern vor dem HERRN und sie entsühnen, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebiert.
Vermag sie aber nicht ein Schaf aufzubringen, so nehme sie * zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester entsühnen, daß sie rein werde.
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