IV-8b Proviantordnung für die oberungarischen Grenzfestungen, 1570, Niklas Graf zu Salm und Neuburg und Franz von Poppendorf

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IV-8b
Proviantordnung für die oberungarischen Grenzfestungen, 1570, Niklas Graf zu Salm und Neuburg und Franz von Poppendorf
Original, Papier, 31 x 20 cm, lat.
Wien, FHKA HKA VUG rote Nr. 35, fol. 1196-1197.
Dem Hofkriegsrat bereitete bei der Lebensmittelversorgung der Grenzsoldaten in erster Linie die Versorgung der deutschen Söldner große Schwierigkeiten. Die ungarischen Soldaten nutzten die günstigen landwirtschaftlichen Gegebenheiten aus und kamen bald in Besitz von Landgütern in der Nachbarschaft ihrer Burg, dadurch konnten sie sich auch zu schlechten Zeiten versorgen. Fremden Soldaten bot sich diese Möglichkeit nicht. Die wichtigste Aufgabe der in den Grenzfestungen angestellten Proviantmeister war daher die Versorgung Letzterer mit Brot, Fleisch, Wein und Salz – teils aus der Grenzburgherrschaft selbst, teils durch Anschaffung. Um zu vermeiden, daß die Bevölkerung die Preise in die Höhe treibt, wurden von den vom Hofkriegsrat entsandten Kommissaren oder von den Grenzobersten Proviantordnungen erlassen, in denen die Höchstpreise festgelegt wurden. Dies geschah auch 1570, als in der Person von Niklas Graf zu Salm und Neubug (†1580) und Franz von Poppendorf zwei Kommissare Kaiser Maximilians II. in Oberungarn die Preisgrenze festlegten.
Literatur: Steinwenter, 1913, S. 51-84.
 

 

 

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