Konterrevolution und Friedensvertrag von Trianon

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656Konterrevolution und Friedensvertrag von Trianon
Am 4. August zog die rumänische Armee in Budapest ein, obwohl die Entente diesen Schritt mißbilligte. Zwei Tage darauf wurde die provisorische „Gewerkschaftsregierung“ gestürzt und ein bürgerliches konterrevolutionäres Kabinett unter beinahe vollständiger Kontrolle der rumänischen Heeresleitung gebildet. Damit war aber der Regierung eine Stabilisierung der Lage unmöglich gemacht, sie konnte keine Streitkräfte aufstellen, da die Besatzer dies verhinderten. Als die rumänische Armee sich schließlich unter dem Druck des Ultimatums der Friedenskonferenz Mitte November aus der Hauptstadt und dem Gebiet zwischen Donau und Theiß zurückzog, konnte die ursprünglich unbedeutende, zur Zeit der Räterepublik aus insgesamt einigen hundert Mann bestehende und sich unter französischem Schutz vorbereitende ungarische „Nationalarmee“ Horthys in Budapest einziehen. Mit dessen eigentlich durch die Entente zur Macht verholfenem extremistisch konterrevolutionären Regime wurde der ungarische Friedensvertrag abgeschlossen.
Im Januar 1920 riefen die Sieger die nach Paris reisende ungarische Friedensdelegation unter Graf Albert Apponyi nicht zu substantiellen Verhandlungen, sondern zur Übernahme der fertigen Friedensbedingungen auf. Die Konferenz bot Apponyi lediglich die Möglichkeit, am 16. Januar eine Rede über die Lage Ungarns und den Standpunkt der ungarischen Regierung zu halten. Sein Vortrag faßte all jene Argumente zusammen, die der ungarische Ausschuß für Friedensvorbereitung (vor allem unter Leitung Graf Pál Telekis) erarbeitet hatte. Man versuchte die Sieger davon zu überzeugen, daß die festgelegten Grenzen in ihren Details weder dem nationalen Selbstbestimmungsrecht noch dem ethnischen Prinzip entsprächen, wobei letzteres im Karpatenbecken gar nicht gerecht verwirklicht werden könne. Man betonte die Wirtschaftseinheit des alten Ungarn mit nachdrücklichen Argumenten aus dem Verkehr, der Wasserwirtschaft, der Arbeitskräftewanderung bis hin zur Abhängigkeit einzelner Regionen voneinander.
In der Frage Siebenbürgens unterbreitete die ungarische Delegation einen Sondervorschlag mit mehreren Varianten; Siebenbürgen solle entweder eine autonome Provinz innerhalb Ungarns oder ein völlig unabhängiges, auch das ethnische Gleichgewicht garantierendes neutrales Land ähnlich der Schweiz werden. Die Garantie für die inneren siebenbürgischen Nationalitätenrechte suchte man in der Entwicklung dreier überwiegend ethnisch bestimmter Gebiete und eines vierten gemischtsprachlich verwalteten autonomen Gebietes. Schließlich ersuchte die ungarische Delegation für Siebenbürgen – wie für die übrigen umstrittenen Gebiete – um eine Volksabstimmung und erklärte, „wir unterwerfen uns bereits im voraus dem Ergebnis der Volksabstimmung, gleich wie sie ausgehen sollte“.*
A. Apponyis Rede auf der Friedenskonferenz am 16. Januar 1920 s. A magyar béketárgyalások (Die ungarischen Friedensverhandlungen). I, Budapest 1920, 278.
Alle Vorschläge der ungarischen Delegation wurden abgelehnt; der diese Entscheidung mitteilende Millerand-Brief erkannte indirekt, versteckt einzelne Ungerechtigkeiten und die inhärente Zerbrechlichkeit der Regelung an, indem er argumentierte, die kleinste Veränderung würde das gesamte System unsinnig machen.

657Karte 24. Expertenvorschläge und beschlossene Grenzlinie bei der Pariser Friedensverhandlung (nach V. V. Tilea)
658Die ungarisch-rumänische Grenze wurde auf der Linie belassen, die durch den Kompromiß zwischen den Großmächten festgelegt worden war. Rumänien erhielt etwas weniger als 1916 versprochen, jedoch mehr, als beispielsweise die amerikanische oder italienische Politik empfahl. Am 4. Juni 1920 wurde in Trianon das Friedensdokument unterzeichnet. 102 200 km2 (außer dem historischen Siebenbürgen das Randgebiet der Großen Ungarischen Tiefebene), 31,7 %, des alten Staatsterritoriums mit 5 257 476 Einwohnern (unter ihnen 1 704 851 Ungarn und 559 824 Deutsche), 25,2 % der Bevölkerung des altungarischen Staates, waren auch nach internationalem Recht in die Kompetenz des rumänischen Staates übergegangen. Damit wurde ein Kapitel in der Geschichte der Völker Siebenbürgens abgeschlossen.
Das imperialistische Friedenssystem, das auch schweres nationales Unrecht enthielt, wurde nicht nur durch das von Revisionsverlangen getriebene Bürgertum der betroffenen Länder abgelehnt, sondern auch von der internationalen kommunistischen Bewegung aufgrund ihres Ideals der gesellschaftlich-revolutionären Umgestaltung verurteilt und zurückgewiesen, und auch seine wichtigsten Schöpfer wurden sehr bald von ihm enttäuscht.
Als die Politiker der Entente statt der überholten Verhältnisse der Habsburgermonarchie eine modernere Regelung durchführen wollten, haben sie in Wirklichkeit auch im Donau-Becken Spannungen hervorgerufen, die weit größer waren als jene vor dem Wellenbrand, indem sie die dortigen Länder der Interessenpolitik der Großmächte auslieferten. Auf die Lebensverhältnisse des in einen neuen Staat überführten Siebenbürgen blieben diese ungünstigen außenpolitischen Rahmenbedingungen nicht ohne Auswirkungen.

 

 

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