68. Pest, 5. Jänner 1847.

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68. Pest, 5. Jänner 1847.
Kossuth beabsichtigt in der Sitzung der mit Ausarbeitung von Landtagsinstruktion beauftragten Deputation den Antrag zu stellen, dass bei Gelegenheit der Urbarialregulirung für die Dotation der Schullehrer gesorgt, erst nach Ausscheidung der Dotationsgründe die Hutweidenrepartition vorgenommen, die mit einem Joch Garten versehenen Schullehrerswohnungen den Schulgebäuden angebaut, die Baukosten des Schulgebäudes von der Grundherrschaft, die Erhaltungskosten aber von den Gemeinden bestritten, die Schullehrer-Dotationsgründe für frei von allen Urbarialabgaben erklärt, jeder Schullehrer zur Bepflanzung seines Gartens mit edlen Obstbäumen, um Obstschulen zu bilden, verpflichtet, und die fleissigsten Schullehrer am Ende des Schuljahres mit Prämien betheit werden sollen.

 

 

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