Der Freiheitskampf der Szekler und der Bauernkrieg György Székelys

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Der Freiheitskampf der Szekler und der Bauernkrieg György Székelys
Unter König Matthias hatte Siebenbürgen Gelegenheit, eine Wiederkehr der Blütezeit unter den Anjou-Königen zu erleben. Nach dem Aufstand von 1467 wählte sich der König seine Woiwoden viel sorgfältiger als bisher aus. Seit 1470 nehmen die Urkunden der Woiwoden über siebenbürgische Angelegenheiten merklich zu, ein Zeichen, daß sie ihr Amt nicht mehr als bloßen Titel und Quelle ihrer Einkünfte betrachten konnten, sondern sich persönlich um die Angelegenheiten kümmern mußten. Unter der Herrschaft der Jagiellonenkönige Wladislaus (Wladislaw) II. (1490–1516) und Ludwig II. (1516–1526) verursachten jedoch die Parteienkämpfe im Zuge der ständestaatlichen Entwicklung überall im Lande tiefgreifende Störungen. Sich häufig wiederholende Türkenangriffe, die Rivalität der aristokratischen Interessengruppen unter Anteilnahme des mittleren Adels entweder als Werkzeug des Hochadels oder als selbständige Kraft sowie der Bauernkrieg von György Székely (Dózsa) waren Anzeichen beginnenden Verfalls. In Siebenbürgen verwüsteten 1493 zwei schwere türkische Angriffe insbesondere die sächsischen Gegenden, und der innere Frieden wurde durch die Bauernbewegungen der Sachsen und Szekler gestört.
Die Niederschlagung des Bauernkrieges von 1437 hatte für lange Zeit jeden offenen Kampf der Bauernschaft erstickt. Doch der Herd der gesellschaftlichen Unruhen dehnte sich von den Komitaten auch auf das Szeklerland aus. In der Periode der Geldwirtschaft und des damit verbundenen Söldnerwesens geriet das traditionelle System der freien Szeklerbauern in eine Krise. Die Schwäche der Urbanisierungstendenz verhinderte, daß die Szekler samt und sonders gleich den Sachsen als warenproduzierende freie Bauern die feudale Abhängigkeit vermeiden konnten. Die wachsenden Vermögensunterschiede schlossen immer mehr Szekler vom tatsächlichen Gebrauch ihrer Freiheit aus. Mit der Zeit wurde der Gemeinschaftsbesitz im Zuge seiner wachsenden Aufteilung immer mehr zersplittert, so daß die auch damals sehr fruchtbaren 233Szekler in ihrer Mehrheit zu Zwergbesitzern wurden. Um sich ein Überleben auf dem ohnehin nicht sehr fruchtbaren Boden zu sichern, traten sie massenweise in den Dienst ihrer begüterteren Volksgenossen.
Die Szekler Führungsschicht der Doppelgrundbesitzer wünschte sich nach dem Muster ihrer Komitatsgüter auch auf ihren Szekler Ländereien in jeder Hinsicht von ihnen abhängige Bauern. Darum versuchten sie, das freiwillige Vertragsverhältnis in ein zwangsweises zu verwandeln und die auf ihren Gütern arbeitenden freien Szekler unter ihre Herrschaft und Gerichtsbarkeit zu zwingen. Diese ständig zunehmende Entrechtung führte Mitte des 15. Jahrhunderts zu Unruhen. Das Gemeinvolk griff seine Führer an und versuchte, seine Freiheit mit Waffengewalt zurückzuerlangen. Die Zentralgewalt griff im Interesse der Landesverteidigung ein, da ihr der Militärdienst der nun abhängig gewordenen Szekler fehlte. Johann Hunyadi trat zweimal, 1446 und 1453, als Regent und als siebenbürgischer Woiwode, im Interesse der von den Vornehmen unterdrückten Gemeinfreien auf, und später setzte sich auch König Matthias für sie ein. 1466 rief der siebenbürgische Woiwode und Szeklergespan im Auftrag des Königs den Adel Siebenbürgens und die Ältesten der Szekler Stühle in Gebißdorf zusammen, um im Sinne ihrer Aussagen die Freiheit der Szekler schriftlich festzulegen. Demnach durften die Vornehmen die Gemeinszekler nicht mehr in den Knechtsstand zwingen und auch zur Arbeit nur auf freiwilliger Grundlage heranziehen. Die Gemeinfreien versuchten zugleich, ihren Einfluß auch auf die Verwaltung und Gerichtsbarkeit mit Hilfe jener Bestimmung auszudehnen, der zufolge zwei Drittel der Geschworenen der Stuhlgerichte aus den Reihen der Gemeinfreien auszuwählen seien. Der Kapitän des Stuhles und der Stuhlrichter wurden aber weiterhin nach dem uralten System gewählt, selbstverständlich aus dem Kreis der begüterten Familien. Die Zentralgewalt war – vorerst mit Kontrollbefugnissen – durch einen neuen Beamten vertreten, und zwar durch den vom Szeklergespan ernannten Königsrichter.
Geklärt waren die Probleme damit aber noch immer nicht, weil die prinzipielle Freiheit gleichzeitig noch nicht bedeutete, daß die Gemeinszekler auch die materiellen Voraussetzungen für den Militärdienst besaßen. Selbst den Dienst in der leichten Reiterei konnten sie meistens nicht erfüllen, und darum führte der König 1473 eine neue Regelung ein, durch die die gesellschaftliche Gliederung nun auch formal sanktioniert wurde. Szekler, welche mindestens drei berittene Söldner oder Familiaren stellten, gehörten in die Klasse der Vornehmen (primores), jene, die den Reiterdienst in eigener Person absolvierten, in die der Mittelschicht (primipili), während die Mehrheit, die Gemeinen oder pixidarii, unter Beibehaltung ihrer persönlichen Freiheit ihren Kriegsdienst als Fußsoldat verrichten konnte. Wer nicht einmal über die notwendigen Mittel für den Dienst als Fußsoldat verfügte, wurde durch diese Verordnung nun schon per Gesetz zum Knechtsdasein verurteilt. Die Heraushebung der primipili über die Gemeinen wiederum hatte zur Folge, daß die Verwaltungsbeamten und die Geschworenen des Stuhlgerichts nun ausschließlich aus den zwei ersten Gruppen hervorgingen und die Unterschicht vollkommen von der Teilnahme am öffentlichen Leben ausgeschlossen wurde.
Zu einer neuen Phase in der Krise bei den Szeklern kam es durch die Übergriffe der primoren und primipili gegenüber den ihren Militärdienst ausübenden Gemeinfreien. Dies ist als eine Folge von Auswirkungen äußerer 234ungarischer Ereignisse auf Siebenbürgen zu verstehen. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts kam es zu einer Reihe von Landtagen, auf denen der mittlere Adel in Massen bewaffnet erschien, um so bei den Landesangelegenheiten mitzureden oder mitreden zu wollen. Die Wellen dieser Bewegung schlugen auch auf Siebenbürgen über und spornten das gärende Gemeinszeklertum zu noch entschlossenerem Widerstand gegen ihre Vornehmen an. Ohne daß der König dies angeordnet und seinen Beauftragten geschickt hätte, beriefen sie 1505 in Hofmarkt und 1506 in Agyagfalva auf eigene Initiative nationale Versammlungen ein, die ebenso lautstark und waffenklirrend abliefen wie die damaligen ungarischen Landtage in Rákos vor Pest. Drakonisch harte Beschlüsse richteten sich gegen alle Vornehmen, welche die Szeklerfreiheit verletzten. Erneut wurde die Rechtsgleichheit der Szekler festgelegt, die aber nur für die ihren Militärdienst leistenden Gemeinfreien gelten sollte.
Das Selbstbewußtsein der Szekler erstarkte dadurch in einem bis dahin unbekannten Maße. Die seit dem 13. Jahrhundert zu verfolgende und allgemein verbreitete Tradition, die Szekler seien Nachkommen des Volkes König Attilas, das sich nach dem Zerfall des Hunnenreiches nach Siebenbürgen zurückgezogen hatte, erlangte nun auch politische Bedeutung. Das Bewußtsein, von den legendären Hunnen abzustammen, erfüllte die Gemeinszekler nicht nur mit Stolz und mit der Überzeugung, daß sie die „skythischen“ Kampfestugenden der hunnisch-ungarischen Brudervölker am reinsten bewahrten, sondern sie leiteten daraus auch ihre Privilegien ab. Der ungarische mittlere Adel begeisterte sich zu dieser Zeit gleichfalls für seine „skythischen“ Ahnen, hielten doch die Chroniken, die damals ständig neue Bearbeitungen erlebten (eine Variante ging seit 1476 als erstes in Ungarn gedrucktes Buch von Hand zu Hand), die Ungarn und die Hunnen für ein einziges Volk. Die romantische Hunnenbegeisterung, eine der charakteristischsten Äußerungen des ungarischen Adelsbewußtseins am Ende des Mittelalters, stellte die Szekler in den Mittelpunkt des Interesses und erkannte ihr „skythisches“ Erstgeburtsrecht bereitwillig an.
Das Szekler Selbstgefühl hatte durch das Unrecht und die zu seiner Abhilfe einberufenen nationalen Versammlungen den Siedepunkt erreicht, als der König 1506, uralter Gewohnheit gemäß, aus Anlaß der Geburt seines Sohnes die Eintreibung der aus diesem Anlaß zu entrichtenden Ochsensteuer („Ochsenbrennen“ = Brandstempelung) anordnete. Die sich als Adlige fühlenden, Militärdienst leistenden Szekler empfanden diese Steuerforderung als unwürdig, zahlte doch der Adel in Ungarn zu dieser Zeit bereits seit langem keine Steuer mehr. Für die verarmenden Gemeinszekler bedeutete die Ochsensteuer überdies eine schwere Belastung, und so verbanden sich materielle Gründe mit dem gekränkten Selbstbewußtsein und führten zu Unruhen. Der mit der Wiederherstellung der Ordnung beauftragte Burgvogt von Fogarasch Pál Tomori, der 20 Jahre später als Erzbischof von Kalocsa die ungarische Armee in ihr tragisches Ende auf das Schlachtfeld von Mohács führen sollte, flüchtete sich nach verlorener Schlacht verwundet in seine Burg, und nur erneut entsandte königliche Truppen konnten den Aufruhr ersticken. Im folgenden Jahr führte den Angriff der Szekler gegen die Hermannstädter Sachsen, die an der Niederwerfung des Aufstandes beteiligt gewesen waren, György Dózsa aus Makfalva, den manche mit György Székely identifizieren, der sich als Führer des ungarischen Bauernkrieges von 1514 unvergänglichen Nachruhm erwarb.
235Diese Nachzugsgefechte für die Szeklerfreiheit waren allerdings nicht von langer Dauer. 1511 war der König auf Druck des Adels gezwungen, den 24jährigen Johann (János) Szapolyai, den vom mittleren Adel umschwärmten Thronanwärter, zum Woiwoden zu ernennen. Dieser mächtige Aristokrat und lautstarke Gönner (in Wahrheit der Nutznießer) des verarmten Adels in der Landespolitik war in seiner Provinz ein ebensolcher Gewaltherrscher wie seine Vorgänger. Die Szekler mußten recht schnell lernen, wie groß der Unterschied zwischen den politischen Losungen und dem tatsächlichen Leben sein kann. Als die Gemeinszekler gegen das willkürliche Vorgehen des Szekler Vizegespans 1519 zu den Waffen griffen, trieb sie Szapolyai persönlich auseinander und ließ ihren Besitz, um sie zur Vernunft zu bringen, für die königliche Schatzkammer beschlagnahmen, obwohl doch das „Szekler Erbe“ selbst bei Untreue rechtmäßig nicht dem König, sondern den Verwandten zustand. Szapolyais Vorgangsweise war ein neuerlicher Wendepunkt in der Geschichte der Szekler. Von da an strebt die Zentralgewalt bewußt danach, die Privilegien der Szekler einzuschränken, und zwingt damit die Militärdienst leistenden Gemeinszekler auf Jahrhunderte zum Aufruhr.
Die Gemeinszekler kämpften um ihre Adelsrechte und nicht gegen ihre adligen Unterdrücker wie die Bauern. Darum stellt György Székely (Dózsa), der Führer der 1514 im Gebiet der Grenzburgen an der unteren Donau aus einem Kreuzzug in einen antifeudalen Aufstand umgeschlagenen Bewegung, eine Ausnahme dar. Außer ihm und seinem Bruder schloß sich unseres Wissens kein Szeklersoldat den Bauern an. Die Wellen des Bauernkrieges, der in der Großen Ungarischen Tiefebene begann, schlugen auch nach Siebenbürgen über, erreichten aber nicht das Szeklerland, sondern die von Fronbauern bewohnten Komitate, und dort auch zuerst den alten Brandherd vor 75 Jahren, die Bistritzer Gegend. Wieder gingen die Kurien der Adligen in Flammen auf, und dann schlossen sich den Aufständischen zwei von Salzgrubenarbeitern bewohnte Oppida an, Desch und Thorenburg. Die aus der Tiefebene eindringenden Truppen wiegelten ebenfalls die Bergbaugebiete um Großschlatten, Kleinschlatten und Eisenmarkt/Torockó auf. Der Woiwode Szapolyai aber erwies sich als tatkräftiger Vertreter der feudalen Interessen, überall ließ er den Aufruhr im Keime ersticken, während er selbst mit seinem Heer nach Süden zog, in der Meinung, daß Dózsa mit dem Hauptheer der Bauern nach Siebenbürgen vordringen wolle. Unterwegs ließ er am 18. Juni in Diemrich eine Versammlung der drei Nationen einberufen, wo er erfuhr, Dózsa habe sich nach Temeschwar gewandt, so daß auch er sich dorthin begab.
Inzwischen aber begann der Großwardein besetzt haltende Pfarrer Lőrinc, um das siebenbürgische Adelsheer auf sich zu ziehen, ein Ablenkungsmanöver gegen Klausenburg. Der dortige Magistrat wollte sich nicht wieder in Gefahr bringen wie zur Zeit Antal Budai Nagys, wagte aber auch nicht, offen Widerstand zu leisten. Der Stadtrichter János Kalmár ersann eine Kompromißlösung: Die Offiziere des Bauernheeres ließ er in die Stadt ein, aber die Truppen selbst mußten ihr Lager auf freiem Feld aufschlagen. Hier griff sie dann der Vizewoiwode Lénárt Barlabássy an, wurde aber geschlagen. Währenddessen ließ der Stadtrichter die Bauernhauptleute von den Stadttrabanten niedermetzeln, so daß der außerhalb der Stadtmauern stehende Pfarrer Lőrinc, seiner Rückendeckung beraubt, gezwungen war, aus Siebenbürgen 236abzuziehen. Außerhalb Siebenbürgens näherte sich der Bauernkrieg schon seinem tragischen Ende, das aber Siebenbürgens Schicksal eher indirekt berührte, ebenso wie die Niederlage bei Mohács im Jahre 1526.

 

 

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