Die Entstehung der Szekler- und Sachsensiedlungen

Full text search

Die Entstehung der Szekler- und Sachsensiedlungen
Für die auf den Beginn des 13. Jahrhunderts zurückreichende Chroniktradition stellte das Volk der Szekler, das in einem geschlossenen Block im südöstlichen Grenzgebiet Siebenbürgens lebte, den Überrest jener Hunnen dar, die sich nach Attilas (Etzels) Tod nach Siebenbürgen zurückgezogen hatten. Dies läßt sich jedoch ebensowenig beweisen wie ihre archäologisch akzeptable, sprachwissenschaftlich zur Zeit aber nicht belegbare Identifikation mit einem um 670 ins Karpatenbecken eingewanderten Türkenvolk. Am ehesten stammen die Szekler-zumindest ihr namengebender Kern-von dem durch den byzantinischen Kaiser Konstantinos Porphyrogennetos erwähnten „Kabaren“-Stamm ab, der sich gegen die Chazaren erhob und noch vor der Landnahme im Karpatenbecken zu den ungarischen Stämmen stieß; um 950 war er zweisprachig, sprach also seine eigene türkische und auch die finnougrische Sprache der Ungarn. Seinen Namen leitet man von dem des bulgartürkischen Eskilenstammes ab, wenn dies auch oft bestritten wird.
Dennoch ist ihre türkische Herkunft wahrscheinlich. In jenem Runenalphabet aus Mittelasien, in dem ursprünglich türksprachige Texte wiedergegeben wurden und das die Szekler im Mittelalter benutzten, sind von den 27 Buchstabenzeichen 21 alttürkischer, 3 altgriechischer und 3 glagolitischer Herkunft. Vier Zeichen in den letzten beiden Gruppen bezeichnen Laute ohne Entsprechung im Türkischen, wohl aber im finnougrischen Ungarisch. Seit wir überhaupt Sprachangaben von den Szeklern besitzen – einschließlich der von ihnen stammenden geographischen Namen –, sprachen sie stets ungarisch, und auch ihr Dialekt enthält nicht mehr türkische Lehnwörter als das Gemeinungarische. Sollten sie also türkisch gesprochen haben, geschah ihre Magyarisierung sehr früh und vollständig, wohl kaum erst in ihrem heutigen Siedlungsgebiet, an der Südostgrenze des ungarischen Sprachgebietes.
Ihre türkische Stammesorganisation haben die Szekler auch in der Neuzeit noch bewahrt. Ihr Volk gliederte sich in 6 Geschlechter mit je 4 Zweigen, aus deren erblichen Führungsfamilien in festgelegter Reihenfolge jährlich wechselnd die Richter (iudices) und Militärbefehlshaber (capitanei) der Geschlechter hervorgingen. Diese Organisation mag schon aus der Landnahmezeit stammen oder wurde bei der Errichtung des Militärgrenzgebietes als militärische Struktur geschaffen-in beiden Fällen existierte sie bereits, als die Szekler ihre heutigen Siedlungsgebiete bezogen, da sich in allen später 176getrennt siedelnden Szeklergruppen die sechs Geschlechter gleichen Namens wiederfinden; alle sechs verteilten sich folglich gleichmäßig. Wo sie sich auch niederließen, galt das Land als Gemeinbesitz des ganzen Szeklervolkes. Die je vier Zweige wurden ebenfalls überall neuorganisiert, wobei man dort, wo Menschen fehlten, sog. „neue“ Zweige schuf. Obwohl den Amtsträgern ein mehrfacher Anteil am Gemeingrund des Geschlechtes sowie sonstige Einkünfte zukamen und damit auch bei den Szeklern eine Besitzschichtung entstand, konnten sich keine feudalen Abhängigkeitsverhältnisse herausbilden, denn alle Szekler waren Freie mit dem Recht auf Beteiligung am Gemeingrund und der persönlichen Verpflichtung zum Kriegsdienst. Zugleich mit der militärischen Stammesorganisation bewahrten die Szekler die ungarische Hirtenlebensweise des Weidewechsels am längsten. Ihre Steuer für den König bestand anfangs in Pferden und auch nach dem allmählichen Übergang zum Ackerbau immer noch in Ochsen – sie blieben also in erster Linie Tierzüchter und dienten im königlichen Heer als leichtberittene Vorhut.
Organisation und Lebensweise der Szekler hätten im königlichen Komitat kaum länger erhalten bleiben können, wo das Gemeinvolk zu unterschiedlichen Diensten für die Burgen eingeteilt wurde und nur ein Teil im Soldatendienst stand. Ähnlich den Soldatendörfern mit ungarischen Stammesnamen gibt es auch solche mit dem Namen „Székely“ überall im historischen Ungarn, westlich der Donau ebenso wie im nordwestlichen Grenzgebiet. Folglich dürfte auch die auseinanderstrebende Siedlungsbewegung der ursprünglichen – kabarischen? – Szekler Krieger an der Wende vom 10. zum 11. Jahrhundert begonnen haben. Das für die Szekler gegründete Archidiakonat, das wir schon aus Siebenbürgen kennen, wurde nach dem einzigen Telegd im Komitat Bihar benannt, und einer ihrer Kreise trug den Namen Erdőhát = Waldrücken, ebenfalls den einer Hügellandschaft bei Telegd. Den siebenbürgischen Flußnamen Hortobágy im Sachsenland (daraus dt. Harbach, rum. Hîrtibaciu) gibt es in Ungarn nur noch einmal, eben in Bihar, ebenso wie Parallelen für den gleich zweimal im siebenbürgischen Archidiakonat Telegd vorkommenden Flußnamen Homoród. Das Komitat Bihar war im 10. Jahrhundert bereits von allen Seiten von ungarischen Siedlungen umgeben, und dies mag eine Erklärung dafür sein, daß die Szekler bis zum 11. Jahrhundert völlig magyarisiert waren und sich – nur noch ungarisch sprechend, aber ihre Runenschrift beibehaltend – in Siebenbürgen niederließen.
Aufklärung über ihr erstes dortiges Siedlungsgebiet und darüber, wie und wann sie weiter nach Osten in ihr heutiges Siedlungsgebiet gelangten, gibt neben der Archäologie die Toponomastik. Um 1190 wurde die Propstei für die ersten von König Geysa (Géza) II. (1141–1162) im Tal des in den Alt mündenden Harbach angesiedelten Deutschen (Flandrenses oder Theutonici) gegründet, die statt der Oberhoheit des siebenbürgischen Bischofs dem Graner Erzbischof unterstand. Diese Propstei, deren Territorium später auch Altland genannt wurde, bestand aus den „Stühlen“ Hermannstadt/Szeben, Leschkirch/Újhegyház und Großschenk/Nagysink („Stuhl“, in den lateinischen Urkunden sedes, bezeichnete im mittelalterlichen Ungarn das Gerichtsund Verwaltungsforum der autonomen Szekler-, Sachsen- und Kumanendistrikte sowie dessen territorialen Kompetenzbereich). In der Neugründungsurkunde von 1224 hieß dieses Territorium „desertum“, was nicht 177Einöde bedeutete, sondern „verlassenes“ Gebiet, verlassen nämlich von den „Telegder“ Szeklern, die in die damalige königliche Domäne Udvarhely umzogen. Die Szekler wohnten vor Ankunft der Deutschen nicht nur im Harbachtal, sondern auch westlich davon im Sebes- (dt. Schäwis-), im Szád- (dt. Zoodt-) und östlich davon im Sáros- (dt. Scharosch-)tal, wo sie einen Teil ihrer Ortsnamen an die Deutschen weitergaben. Nach dem Wegzug der Telegder zogen noch im 12. Jahrhundert die Sebeser Szekler (aus der Umgebung des heutigen Szászsebes/Mühlbach) hindurch, vom Altknie nach Osten in den „Sepsi“-Stuhl, der seinen Namen von ihrem ursprünglichen Siedlungsgebiet Sebes erhielt, und ihnen folgten dann die Szekler von Orbó/Urwegen (im Distrikt Reußmarkt) ins südöstliche Grenzgebiet Siebenbürgens.
Diese Umzüge müssen vor 1224 geschehen sein, als König Andreas (András) II. den 3 Stühlen des Altlandes das Gebiet der späteren Stühle Broos/Szászváros, Mühlbach/Szászsebes, Reußmarkt/Szerdahely und Reps/Kőhalom mit der Begründung anschloß, von Broos bis zur Szeklersiedlung Barót im Sepsier Stuhl hinter dem Altknie „soll ein Volk sein“ (unus sit populus)*, und die gesonderten Distrikte sollen sich unter der alleinigen Oberhoheit des vom König ernannten und vom siebenbürgischen Woiwoden unabhängigen Hermannstädter Gespans vereinigen. Der erste uns bekannte Hermannstädter Gespan erscheint übrigens 1210 als Befehlshaber der Sachsen, Szekler, Petschenegen und Rumänen in einem Kriegszug nach Bulgarien. Zur Ernennung eines eigenen Szekler Gespans kam es vermutlich 1230, als der Umzug der Bevölkerung des Sepsier und des Orbóer Stuhls aus den den Deutschen überlassenen Gebieten beendet war. Eine Zeitlang blieben jedoch Szekler noch nördlich der deutschen Siedlungen am Südufer der Großen Kokel wohnen, die den Deutschen erst später Platz machten, doch im Kern war die Selbstverwaltung der deutschen Siedler 1224 bereits vorhanden. Die der Hermannstädter „Provinz“ (später „Stuhl“) angeschlossenen weiteren 6 Stühle bekamen gemeinsam die „Hermannstädter Freiheit“ zugesprochen, also das Recht der Dörfer und Stühle, ihre Dorfrichter und Priester frei zu wählen, sowie die Freiheit der gesamten Bevölkerung von jeder Art grundherrlicher Abhängigkeit. Ihr Verwaltungs- und Militärführer, der Hermannstädter Gespan, war ein vom König ernannter Beamter, der in jener Zeit aus den Reihen der ungarischen Aristokraten stammte. An den König zahlten die Deutschen eine erhebliche Steuer und stellten ihm 500 gepanzerte Reiter.
E. JAKAB, Oklevéltár Kolozsvár története első kötetéhez (Urkundenbuch zum Band I der Geschichte Klausenburgs). Buda 1870, 9.
Dieses System einer freien Bauernschaft, das sich grundsätzlich von der Komitatsorganisation unterschied und seine Bevölkerung über Steuerzahlung und Soldatenstellung hinaus nicht einmal zu Diensten für ihre selbstgewählte Obrigkeit verpflichtete, hatten die siebenbürgischen deutschen Ansiedler nicht aus ihrer alten Heimat im Luxemburger Gebiet mitgebracht, von wo sie durch die Übervölkerung und insbesondere die Grundherrenlasten vertrieben wurden, sondern in Siebenbürgen erhalten. Hier setzte zur gleichen Zeit auch in anderen Gebieten die Ansiedlung privilegierter ausländischer „Gäste“ (hospites) ein. Wohl gleichzeitig mit denen im Gebiet Hermannstadt trafen 178Einwanderer im Radnaer, Bistritzer und den benachbarten „königlichen“ Distrikten sowie in einigen Dörfern am Mieresch ein, sie erhielten die gleiche persönliche Freiheit und das Selbstverwaltungsrecht. Aufgrund dieses Rechtssystems nach sächsischem Muster nannten die königliche Kanzlei und die ungarische Bevölkerung die im übrigen gar nicht aus Sachsen kommenden Deutschen „Sachsen“ (Saxones). Die sächsische „Freiheit“ wurde allerdings nur den sich auf den Königsgütern ansiedelnden Deutschen verliehen, jene auf Kirchen- und Grundherrengütern unterstanden ihrem jeweiligen Grundherren. Doch auch die Freiheit der Siedler auf Königsgrund war durch innere und äußere Gefahren bedroht. Zwar versprach Andreas II. 1224, in den 7 Stühlen mit Hermannstädter Recht keine Güterschenkungen an Grundherren vorzunehmen, doch waren solche Fälle bereits früher eingetreten und nicht mehr rückgängig zu machen. So besaß z. B. der von den zusammen mit den deutschen Siedlern eingetroffenen Wallonen abstammende königliche Kaplan Gosselin im Stuhl Hermannstadt ein eigenes Gut, Michelsberg. Dies schenkte er, zusammen mit der Kirche, 1223, also ein Jahr vor der Verbotsverordnung, der Kerzer Abtei, vermutlich weil er selbst am Königshof leben wollte. Das Dorf gelangte erst hundert Jahre später nur darum wieder in sächsische Verwaltung, weil die Kerzer Abtei dem Hermannstädter Stuhl zugeschlagen wurde.
Die deutschen Einwanderer wurden von Ansiedlungsleitern, den „Gräven“ (von Graf, ung. geréb), geführt, deren Namen manche der von ihnen gegründeten Dörfer annahmen. So wurde z. B. das sächsische Zentrum zuerst zu Villa Hermanni und später, als Stadt, zu Hermannstadt. Die Gräven beanspruchten gewisse erbliche Vorrechte (größeren Grundanteil, Mühlen- und Schankrecht usw.), die ihnen beinahe die Macht eines Grundherren verliehen. Dies wollte das Gemeinvolk verhindern, als es den König im Privilegienbrief von 1224 aussprechen ließ, zum Vorsteher „solle das Volk den wählen, den es für geeignet halte“.* Die Gräven wiederum versuchten ihre Selbständigkeit dadurch zu verteidigen, daß sie in Gebieten ohne Hermannstädter Recht Schenkungsgüter vom König zu bekommen suchten, über deren Bewohner – selbst wenn es sich um deutsche Siedler handelte – sie die wirklichen Grundherrenrechte besaßen. Manchmal zogen sie sogar aus dem Hermannstädter Stuhl fort und überließen ihr Dorf der sächsischen Gemeinschaft.
Ebd.
Während es so gelang, die die sächsische Autonomie gefährdenden grundherrlichen Bestrebungen der Gräven über die Stuhlgrenzen hinaus zu verdrängen, hatten die Sachsen mit einer anderen Bemühung keinen Erfolg: Sie wollten, ähnlich dem Altland, auch die übrigen sächsischen Stühle der Hermannstädter Propstei anschließen, die unmittelbar dem Erzbistum Gran unterstand, weil dies erhebliche materielle Vorteile, Zehntermäßigungen zur Folge gehabt hätte. Die Geistlichen der Propstei durften zwei Drittel des Zehnten für sich behalten, die dem siebenbürgischen Bischof unterstehenden übrigen nur ein Viertel. Die in Kapitel oder Dekanate gegliederte sächsische Geistlichkeit versuchte mehrfach, mittels Verweigerung des Zehnten die Vergünstigungen der Geistlichen in der Hermannstädter Propstei für sich durchzusetzen, was zum Dauerzwist mit den eifersüchtig auf ihren Rechten 179bestehenden siebenbürgischen Bischöfen führte. Die sächsischen Gräven unterstützten ihre Pfarrer in diesem Kampf, und als der siebenbürgische Bischof den gegen ihn aufbegehrenden Salzburger (ung. Vízakna) Gräven Alard 1277 hinrichten ließ, verwüstete sein Sohn Gan mit hundert Bewaffneten Weißenburg, plünderte die Häuser und zündete den Dom an, in den sich die Domherren und die angeblich 2000 ungarischen Bewohner der Stadt geflüchtet hatten. Mit Beginn des 14. Jahrhunderts wurde Salzburg schließlich der Hermannstädter Propstei unterstellt, die auch Anteile an der dortigen bedeutenden Salzgrube hatte. Die Zehntstreitigkeiten setzten sich jedoch fort, die siebenbürgischen Bischöfe exkommunizierten mehrfach die unzufriedenen sächsischen Pfarrer.
Noch vor dem Privilegienbrief von 1224 hatte die deutsche Ansiedlung in Siebenbürgen ein kurzes, aber folgenschweres Zwischenspiel mit dem nach seiner Vertreibung aus dem Heiligen Land 1211 im Burzenland angesiedelten Deutschen Ritterorden. Das damals als verlassen bezeichnete Gebiet war in Wahrheit deshalb unbewohnt, weil der König von dort vermutlich jene türksprachigen petschenegischen Grenzwächter des 12. Jahrhunderts ausgesiedelt hatte, denen die als türkisch betrachteten Gewässernamen Barca, Brassó, Tömös, Zajzon und Tatrang zu verdanken sind. Die Petschenegen erhielten höchstwahrscheinlich bei der Burg Talmács/Talmesch, die den Namen eines ihrer Stämme trug, ein neues Quartier – dort werden 1224 ihre mit den Sachsen und Rumänen gemeinsam benutzten Waldungen erwähnt. Die nicht dem Woiwoden unterstehenden, mit Selbstverwaltung ausgestatteten Ritter erhielten das Recht, Holzburgen zu errichten und Siedler anzuwerben, die vom Zehnten befreit waren und freies Marktrecht hatten. Damit begnügten sie sich allerdings nicht, sondern begannen Steinburgen zu bauen und sich über die Berge hin nach Süden auszubreiten. Schließlich wollten sie sich dem Papst unterstellen, was der König nicht dulden konnte, weshalb Andreas II. sie 1225 vertrieb. Ihre deutschen Siedler blieben jedoch dort und organisierten sich um das Zentrum Kronstadt zu einem selbständigen sächsischen Distrikt unter einem eigenen königlichen Gespan.
Der endgültige Abschluß der Siedlungsentwicklung der Szekler und Sachsen erfolgte erst in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Die Szekler um Mediasch siedelten in den dem Dekanat Telegd zugeteilten Stuhl Maros um, der sich damals dem Stuhl Hofmarkt/Udvarhely nach Westen hin anschloß. Ein Teil der Szekler um Keisd gründete 1288 den Stuhl Aranyos im Komitat Torda, teils ließen sie sich nördlich des Sepsier und des Orbóer Stuhles im Kézdier Stuhl nieder, der mit diesen beiden später zum Distrikt der Drei Stühle (ung. Háromszék) vereinigt wurde, während kirchlich der Orbóer und der Kézdier Stuhl ein eigenes Archidiakonat (Kézdi) bildeten. Der Sepsier Stuhl blieb als einziger der Szekler Stühle beim Archidiakonat Weißenburg. Schließlich zogen aus dem Stuhl Udvarhely die Bewohner der beim Telegder Archidiakonat verbleibenden Stühle Csík und Gyergyó aus. Die anstelle der Mediascher und Keisder Szekler entstandenen beiden sächsischen Stühle blieben aber bis 1402 dem Szekler Gespan unterstellt, während sie kirchlich zum Archidiakonat Weißenburg gehörten, ebenso wie der zu Anfang des 14. Jahrhunderts entstandene achte sächsische Stuhl, der Schäßburger. Im Nordosten wurde Bistritz (mit Radna und dem „Königs“-Distrikt) erst 1366 der Hermannstädter Freiheit teilhaftig, während die südlich davon liegenden sächsischen Dörfer, die von den Dekanaten 180Tekendorf, Sächsisch-Reen und Kirieleis aus betreut wurden, schon unter die Hoheit ungarischer und sächsischer Grundherren gelangten. Damit hatte die geographische Verteilung der Szekler und sächsischen Bevölkerung ihre endgültige Form gefunden.

 

 

Noviny Arcanum
Noviny Arcanum

Zaujíma Vás, čo o tejto téme písali noviny za posledných 250 rokov?

Zobraziť

Arcanum logo

Arcanum Adatbázis Kiadó, popredný poskytovateľ obsahu v Maďarsku, začal svoju činnosť 1. januára 1989. Spoločnosť sa zaoberá hromadnou digitalizáciou kultúrneho obsahu, jeho triedením do databáz a publikovaním.

O nás Kontakt Tlačové správy

Languages







Noviny Arcanum

Noviny Arcanum
Zaujíma Vás, čo o tejto téme písali noviny za posledných 250 rokov?

Zobraziť