Rumänische Grundherren und Fronbauern diesseits und jenseits der Karpaten

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Rumänische Grundherren und Fronbauern diesseits und jenseits der Karpaten
Nachdem die Kumanen ihr als „Kumanien“ bezeichnetes Land südlich und östlich der Karpaten verlassen hatten, unterstellte der König – ähnlich wie in Siebenbürgen – die dort lebenden Rumänen den von ihm ernannten Woiwoden. Doch die unaufhörlichen Angriffe der Mongolen verhinderten eine Konsolidierung ihrer Herrschaft. Nur in der Walachei konnten einige dieser Woiwoden in einem schmalen Streifen längs des siebenbürgischen Grenzgebirges ihre Herrschaft festigen – die Moldau war noch zu Beginn des 14. Jahrhunderts ein politisch herrenloses und dünnbesiedeltes Gebiet. Unter Ausnutzung der Wirren in Ungarn um die Jahrhundertwende versuchten die walachischen Woiwoden, sich nach dem Vorbild der ungarischen Oligarchie von der Zentralmacht unabhängig zu machen. König Karl Robert konnte 1330 Basarab, den Woiwoden des damals in Vergessenheit geratenen „kumanischen“, schon „walachisch“ (terra Transalpina) genannten Gebietes, nicht zur Unterwerfung zwingen und wäre in dem unglücklich endenden Kriegszug beinahe selbst gefallen. Von da an mußten sich die ungarischen Könige mit dem bloßen Lehnseid der zu selbständigen Herrschern gewordenen walachischen Woiwoden begnügen, was diesen weitgehende politische Möglichkeiten sicherte. Ebenfalls gelang es Bogdan, dem 1359 rebellierenden rumänischen Woiwoden der Moldau, dessen Land erst 1352 durch die Truppen des Szekler Gespans Endre Lackfi von den Tataren geräumt worden war, sich von der tatsächlichen Abhängigkeit zu befreien und das Lehnsverhältnis zu erkämpfen.
Die auf die Bedrohung seitens der Tataren zurückzuführende existentielle Unsicherheit in den Gebieten jenseits der Karpaten führte zu einer wahren Völkerwanderung nach Siebenbürgen. Die Urkunden des 14. Jahrhunderts bezeugen ein außerordentlich bewegtes Bild der ostungarischen Siedlungsgeschichte: in Gegenden, die bisher in den Quellen kaum auftauchten oder von 211ihnen als völlig unbewohnt beschrieben wurden, entstehen lange Reihen von Dörfern, die teilweise wieder rasch verschwinden, teilweise neuen oder benachbarten Platz machen. Zweifellos hängt dieser Prozeß mit der Ansiedlung der in großer Zahl hereinströmenden Rumänen zusammen. 1292 erhielt der ungarische Grundherr von Eifenmarkt die königliche Genehmigung zur Ansiedlung von Rumänen. 1350 teilen sich seine Nachkommen die weder der Zahl nach noch namentlich bekannten „rumänischen Siedlungen“ (possessiones olacales), 1468 gab es in dieser Herrschaft bereits 50 namentlich genannte rumänische Dörfer. Die 1365 aus der Walachei eingewanderte Familie Rékási erhielt 1365 das Gebiet Ikus im Komitat Krassó mit damals 5 Dörfern, wogegen 1404 14 Siedlungen aufgelistet wurden, von denen nur noch eine mit einer der ursprünglichen 5 übereinstimmte; 1506 bestand das Gebiet aus 36 Dörfern, und nur zwei der früheren 13 Namen waren noch vorhanden, 11 waren inzwischen verschwunden und 34 neu hinzugekommen. Die tatsächliche Niederlassung der Rumänen beanspruchte also längere Zeit, im allgemeinen bis zum Ende des Mittelalters – das belegen die zahlreichen Veränderungen der Dorfnamen, wie in den zitierten Beispielen.
Bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts bevölkerte die rumänische Einwanderung ausschließlich die noch unbewohnten Berge und ihre unmittelbare Umgebung. Das geschlossene Siedlungsgebiet der Ungarn und Deutschen in der Mitte des Siebenbürgischen Hochlandes wurde erst danach durch rumänische Streusiedlungen aufgelockert. Ein Teil der aus der Bergregion in die Siebenbürgische Heide transhumierenden Rumänen blieb dort und ließ sich in den ungarischen und sächsischen Dorffluren nieder. Auf diese Weise entstand die große Zahl von Zwillingsdörfern mit dem Beinamen „Ungarisch-“, „Sächsisch-“ bzw. „Walachisch-“, deren rumänische Bevölkerung der die Ansiedlung leitende Knese verwaltete, als Untertan des ungarischen, sächsischen oder rumänischen Grundherrn im Range eines Dorfrichters. Auch innerhalb des rumänischen Volkes in Ostungarn und damit in Siebenbürgen vollzog sich ein Schichtungsprozeß, aus dem die Fronbauern und der Adel hervorgingen, aber dieser Prozeß verlief in vieler Hinsicht anders als bei den Ungarn, Szeklern und Sachsen.
Die rumänischen Woiwoden und Knesen, deren gesellschaftliche und rechtliche Lage in vielen den sächsischen Gräven ähnlich war, stiegen über die gleichen Stufen in den Adel auf wie die Gräven, doch hatte diese Entwicklung andere Folgen für die Rumänen insgesamt. Die Könige gaben einzelnen Woiwoden und Knesen für ihre militärischen Verdienste die von diesen bisher nur verwalteten und von ihnen angesiedelten Dörfer, verpflichteten sie aber auch weiterhin zu materiellen Leistungen und zum persönlichen Kriegsdienst, die mit dem Woiwoden- oder Knesenamt verbunden waren. Die Rechtsstellung der besitzfähigen Knesen regelte König Ludwig (Lajos) I. (1342–1382) im Jahre 1366. Beim Auftreten als Zeuge vor Gericht galten der durch königliche Urkunde in seinem Besitz bestätigte Knese rechtlich als dem Adel gleichgestellt. Das bedeutete zwar nicht einen „echten Adel“, also nicht seine und der auf seinem Besitz Lebenden Befreiung von der königlichen Steuer. Es war aber ein erster Schritt zu seiner Unterscheidung von dem ihm bisher rechtlich gleichgestellten und nur seiner Verwaltung überlassenen, aber nicht seiner Grundherrlichkeit unterworfenen Gemeinrumänen (communis Olachus) und sogar von den noch nicht durch königliche Urkunde in ihrem Besitz bestätigten Knesen (communis kenezus). Diese wiederum waren 212rechtlich den gewisse Steuervergünstigungen genießenden, aber als Untertanen geltenden Dorfrichtern (villicus) der ungarischen und deutschen Dörfer gleichgestellt. Solche Unterscheidungen kamen schon in den rumänischen Knesenstühlen zum Ausdruck: So werden bei der erwähnten Hatzeger Versammlung drei der außer den 12 Knesen und 6 Priestern als Richter teilnehmenden 6 Gemeinrumänen (Olachi populani) schon als Untertanen der Knesen bezeichnet. Es sitzen der Knese Basarab Longus und der als sein „iobagio“ bezeichnete Mihul (dem Brauch der Zeit entsprechend, wie jeder Gemeine, nur mit seinem Vornamen genannt) gemeinsam zu Gericht.
Solche Woiwoden und Knesen im halbadligen Stand werden in den Urkunden „adliger Woiwode“ bzw. „adliger Knese“ (nobilis vaivoda, nobilis kenezius) genannt, und ihre gesellschaftliche Stellung entspricht genau der des ungarischen bedingten (conditionarius) Adligen, dessen Adel an bestimmte Dienste gebunden war. Die Wardeiner und siebenbürgischen Bischöfe belohnten die in ihren Privattruppen kämpfenden rumänischen Woiwoden ganz entsprechend: sie verliehen ihnen den dem bedingten Adel entsprechenden „Kirchenadel“. Dadurch wurde der ihnen ursprünglich nur zur Verwaltung überlassene Besitz zu ihrem privaten Adelsbesitz und die darauf lebenden freien Rumänen gleichsam ihre Untertanen. Das reine Besitzrecht verblieb jedoch beim König bzw. Bischof, und die rumänischen Adligen unterstanden statt dem Adelsgericht der Komitate nun der Gerichtsbarkeit des königlichen bzw. bischöflichen Burgvogts. Während diese Abhängigkeit der halbadligen Woiwoden von den Bischöfen bis zum Beginn der Neuzeit, der Aufhebung des kirchlichen Großgrundbesitzes durch die Reformation andauerte, stiegen die königlichen adligen Woiwoden und Knesen weiter auf und erreichten früher oder später den bedingungslosen, den sog. echten oder Landesadel, wurden also den ungarischen Adligen in Rechten und Pflichten völlig gleichgestellt.
Vom Adel Szekler und sächsischer Herkunft unterschieden sich die rumänischen Adligen in erster Linie dadurch, daß sie, die rumänischen Woiwoden und Knesen, jene Güter als Adelsbesitz erhielten, die sie bisher als Beamte verwaltet hatten, während jene ihren Adelsbesitz außerhalb der Szekler- und Sachsengebiete, in den Komitaten erhielten. Damit war folgerichtig verbunden, daß die Gemeinrumänen ihre persönliche Freiheit verloren und zu Untertanen ihrer geadelten Woiwoden und Knesen herabsanken – ein Zustand, mit dem sich das rumänische Gemeinvolk nach vereinzelten Widerstandsversuchen abgefunden hat. Der König hatte kein Interesse daran, die Freiheit der ohnehin nicht kriegspflichtigen Gemeinrumänen vor den Kriegsdienst leistenden Woiwoden und Knesen zu schützen, und so war die große Masse der Rumänen bereits am Ende des Mittelalters zu Untertanen entweder der ungarischen bzw. sächsischen oder der aus ihren eigenen Reihen hervorgegangenen rumänischen Adligen geworden. Dies ist der Grund, warum auch keine eigene rumänische „Ständenation“ entstehen konnte, hatte doch der Untertan gleich welcher Nationalität keine politischen Rechte, während der Adel, gleichfalls ohne ethnische Unterscheidung, eine einzige „Nation“ bildete.
Am schnellsten verlief der gesellschaftliche Aufstiegsprozeß der rumänischen Führungsschicht außerhalb Siebenbürgens, in Marmarosch, weil im 14. Jahrhundert Ungarn gerade hier an seiner nordöstlichen Grenze durch die noch immer angriffslustige Mongolen- (Tataren-)macht ernsthaft bedroht 213war. Die rumänischen Woiwoden und Knesen von Marmarosch und Bereg nahmen an den Kriegszügen Karl Roberts und Ludwigs I. gegen die Tataren, die Litauer und schließlich gegen den aufständischen rumänischen Woiwoden Bogdan der Moldau teil und wurden in zunehmender Zahl geadelt. Den „echten“ Adel erhielten die Woiwoden- bzw. Knesenfamilien Barcánfalvi 1326, Bedőházi 1336, Bilkei 1339, Ilosvai 1341, jeweils unter Befreiung von allen Steuern und Diensten außer dem persönlichen Kriegsdienst.
1365 zogen die von Bogdan aus der Moldau vertriebenen Woiwoden Balk und Drag mit ihren Geschwistern nach Marmarosch und lösten damit eine echte kleine Völkerwanderung aus. In den folgenden Jahren wurde die bis dahin fast unbewohnte nördliche Gebirgsregion Siebenbürgens in schneller Folge durch von ihnen herbeigeholte Rumänen besiedelt, ja einer ihrer Brüder brachte rumänische Siedler sogar bis nach Polen. Die von Drag abstammenden und in den Komitaten Marmarosch, Ugocsa, Sathmar, Inner- und Mittel-Szolnok zu Besitztümern kommenden Drágfis stellten (schon im 14. Jahrhundert) die ersten rumänischen Aristokraten in Ungarn, welche auch im politischen Leben bereits eine Rolle spielten. Aus Woiwoden von Marmarosch wurden königliche Gespane des Komitats Marmarosch, und unter ihrer Führung gestaltete um 1380 der rumänische Adel von Marmarosch seine Selbstverwaltung nach dem Muster der ungarischen Adelskomitate, indem er aus den eigenen Reihen Stuhlrichter und Geschworene wählte als Beisitzer des königlichen Gespans.
Ähnlich, wenn auch langsamer entwickelte sich ein militärisch ebenfalls wichtiges Gebiet Ungarns, die Komitate Temesch und Krassó im Szörényer Banat innerhalb der Karpaten. Auch hier erhöhte sich die rumänische Bevölkerung im 14. Jahrhundert sprunghaft. Die Angaben sprechen von Masseneinwanderungen aus Gebieten jenseits der ungarischen Grenzen. 1334 wanderte ein gewisser Woiwode Bogdan ein, der auf seine Besitztümer im Komitat Temes derart viele Rumänen mitbrachte, daß deren Ansiedlung mehr als neun Monate dauerte und im Auftrage des Königs einer der vornehmsten Würdenträger des Landes, der Erzbischof von Kalocsa, die Angelegenheit leiten mußte. 1359 siedelten sich sechs Mitglieder einer anderen vornehmen walachischen Familie im Komitat Temes an, „all ihren Besitz in der Walachei zurücklassend“. Sie erhielten 13 Dörfer und sechs Jahre später den schon erwähnten Distrikt Ikus. Von ihnen stammten die später zum Adel gerechneten Familien Rékási und Dobozi Dánfi ab.
Ludwig I. benutzte dieses Gebiet als Brückenkopf für seine Kriegszüge von 1365 und 1369 gegen die Walachei und Bulgarien, mit denen er schließlich die dortigen Herrscher nur zur Leistung des formalen Lehnseides zwingen konnte. Dafür suchte er die Unterstützung der Knesen der Komitate Temesch und Krassó zu gewinnen, deren Treue er sich durch deren Übertritt von der griechisch-orthodoxen zur römisch-katholischen Kirche versichern wollte. Eine in einer Kopie aus dem 19. Jahrhundert erhaltene königliche Urkunde von 1428 erwähnt die angebliche Verfügung Ludwigs I., daß im Sebes-Distrikt des Komitats Temesch nur Adlige und Knesen römisch-katholischen Glaubens Besitz erhalten können. Ob diese Urkunde nun echt oder gefälscht ist, in Wahrheit ist nur ein einziger authentischer Übertritt von 1366 bekannt, als einer der Knesen der Burg Világos im Komitat Arad, Sorban, konvertierte und den römisch-katholischen Namen Stephan erhielt, aber schließlich doch nicht zum vollrechtlichen Adligen werden konnte. Die nachweislich von 214einem lokalen Knesen abstammende Familie Mutnoki nennt sich erstmals 1376 adlig, vermutlich gehörten sie zu den wenigen zum Katholizismus übergetretenen, da 1384 ein Familienmitglied Domherr im Weißenburger Kapitel war. (Irgendwann zu jener Zeit wurden auch die Vorfahren der Knesenfamilie Temeseli Dési im Komitat Temesch geadelt: Mehrheitlich besaßen aber die Knesen in den rumänischen Distrikten der Komitate Temes und Krassó um 1370 noch keine königliche Bestätigung ihres Adels.)
Selbst in diesen Gebieten war die römisch-katholische Mission im 14. Jahrhundert so wenig erfolgreich, daß einer ihrer Repräsentanten, der bosnische Franziskanervikar Alverna, sich beklagte: „es gibt Dumme und Gleichgültige, die das vor kurzem begonnene heilige Werk seiner Majestät des Königs und Herren der Ungarn für falsch halten und verächtlich machen ... nämlich die Bekehrung und Taufe der Slawen und Walachen in seinem Lande“. Hierbei handelt es sich nicht einfach um einen naturgemäßen Widerstand der Rumänen, sondern offensichtlich bezieht sich das auch auf die katholischen ungarischen Grundherren, die die sich auf ihren Besitzungen ansiedelnden Rumänen mit Unterstützung von deren Geistlichen bei sich halten wollten. Charakteristischerweise war es unseres Wissens auch nicht einmal ein weltlicher, sondern ein kirchlicher Grundherr – der katholische Bischof von Wardein –, der als erster (1349) einem rumänischen Woiwoden namens Peter erlaubte, in seinem Dorf Felventer einen steuerbefreiten rumänischen Pfarrer (presbyterum Olachalem) einzustellen. Seit dem Ende des 14. Jahrhunderts errichteten die ungarischen Grundherren der Siebenbürgischen Heide selbst Holzkirchen und stellten Pfarrer für ihre rumänischen Bauern an.
Unter solchen Umständen überrascht es nicht, daß die königlichen Gespane von Sathmar und Marmarosch, die Woiwoden Balk und Drag, 1391 vom Konstantinopeler Patriarchen das Recht erwirkten, daß der Egumen des von ihnen gegründeten Klosters Körtvélyes (Peri) die griechisch-orthodoxen rumänischen Geistlichen und Kirchen auf ihren Besitzungen in den Komitaten Marmarosch, Sathmar, Ugocsa, Inner- und Mittel-Szolnok weihen und leiten dürfe. Ihre Nachfahren, die Drágfis, wurden erst im 15. Jahrhundert katholisch (einer wurde auch siebenbürgischer Woiwode), blieben aber die Patrone dieses griechisch-orthodoxen Klosters. Das gleiche Recht der griechisch-orthodoxen Priesterweihe im Komitat Hunyad besaß das zum Ende des 14. Jahrhunderts gegründete Kloster Prislop, mit dem einzigen Unterschied gegenüber dem nördlicheren Körtvélyes, daß es nicht unmittelbar dem Konstantinopeler Patriarchen, sondern dem Erzbischof der Walachei unterstand.
Die frömmsten und opferbereitesten Anhänger ihres Glaubens waren die im 14. Jahrhundert noch nicht in den Adelsrang erhobenen königlichen Knesen der rumänischen Distrikte von Hatzeg, Eisenmarkt und Diemrich, die Steinkirchen erbauten und auf Wandbildern mit Aufschriften in Altkirchenslawisch sich und ihre Familienglieder als Stifter darstellten. Das Fresko aus dem Jahre 1313 in der schon früher (den Rundbogenfenstern nach zu urteilen im 13. Jahrhundert) erbauten Kirche von Sztrigyszentgyörgy nennt neben den Namen des Stifters, des Knesen, und des Pfarrers auch den des Malers Teofil. Auch hier, wie überall in diesem Gebiet, stammten die Geistlichen aus den Knesenfamilien. Auch die griechisch-orthodoxen Kirchen von Zeikdorf und Mühldorf sind Bauten aus dem 13. Jahrhundert, die gleichaltrige von 215Demsdorf ist dagegen ein byzantinischer Zentralbau, während ihr in der Mitte errichteter Turm die romanischen Türme der katholischen Kirchen Siebenbürgens aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts nachahmt. Schriftliche Angaben aus dem Jahre 1360 besitzen wir außer über die Demsdorfer noch über vier andere rumänische Kirchen, von denen die in Groß-Rodendorf heute noch steht; ihr Stil verbindet sie aber mit der siebenbürgischen Gotik des 14. Jahrhunderts, ebenso wie die ebenfalls von Knesen gestiftete Kirche in Lesnyek. Gotische Bauten sind auch die in den Gebirgsdomänen der Wardeiner und siebenbürgischen Bischöfe im 14. Jahrhundert erbauten griechisch-orthodoxen Kirchen in Kristyór, Ribice und Wolfsdorf. Die einzige nicht von einem Knesen, sondern einem ungarischen Grundherrn für seine (nach 1293 angesiedelten) rumänischen Bauern erbaute frühbyzantinische Steinkirche steht in Gursaden. Andererseits ist es auffällig, daß in den ebenfalls früh von Rumänen besiedelten Komitaten Marmarosch und Bereg, im Fogarascher Gebiet und den rumänischen Teilen der Komitate Temes und Krassó keine griechisch-orthodoxe Steinkirche erhalten blieb und nicht einmal solche erwähnt werden, sondern nur Holzkirchen, aus deren heutigem Zustand man nicht auf den ursprünglichen zurückschließen kann.

 

 

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