Bethlens Innenpolitik

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Bethlens Innenpolitik
Für die Ordnung der inneren Verhältnisse mußte Bethlen alle seine außerordentlichen Herrschergaben einsetzen, denn niemals waren die Gegner der fürstlichen Zentralmacht aktiver als zur Zeit seiner Wahl. Adel wie Sachsen stellten sich gegen den neuen Fürsten, obwohl ihre Empörung eigentlich Báthory galt, der kein energischer Herrscher, sondern einfach ein Tyrann gewesen war, dessen Gewalttätigkeit den Siebenbürgern jede fürstliche Amtshandlung verhaßt gemacht hatte. So geriet Bethlen in eine höchst widersprüchliche Situation: Obwohl er die Ablösung Báthorys betrieben hatte, wurde er nicht als Befreier gefeiert, sondern mußte die Folgen der Taten seines unfähigen Vorgängers auf sich nehmen.
Logisch wäre gewesen, wenn Bethlen den eigenmächtigen Widerstand mit Gewalt hätte brechen wollen, um mit einem solchen Akt seine Herrschaft endgültig durchzusetzen. Nur hatte eben mit Gabriel Bethlen staatsmännischer Sachverstand den Dilettantismus der vorherigen Regierungen abgelöst.
An den Anfang seiner Herrschaft setzte Bethlen eine Geste gegenüber dem Landtag, der zur Fürstenwahl zusammengetreten war: Sein persönliches Erscheinen verband er mit der Bitte an die auf Skenders Befehl einberufenen Stände, seine Verbannung nach seiner Flucht von 1612 aufzuheben. Danach entfernte er sich. Damit gab Bethlen zu verstehen, daß es sich auch seiner Überzeugung nach nicht zieme, vor seiner Rehabilitation anwesend zu sein. Mit vielen tausend Soldaten hinter sich war dies nur eine Geste der Höflichkeit, aber eben eine für Bethlen charakteristische. Diese Verbeugung vor den siebenbürgischen Ständen am Tiefpunkt ihrer Erniedrigung signalisierte, daß er nicht daran dachte, seinen Sieg zu mißbrauchen. Und so geschah es denn auch. Als die türkisch-tatarischen Truppen wie vereinbart abgezogen waren, begann Bethlen mit einem außergewöhnlichen Maß an Rücksicht und Entgegenkommen, das Land für sich zu gewinnen.
Am dringlichsten war das Verhältnis des Fürsten zu den Sachsen neu zu regeln, da diese nicht einmal zum Treueid bereit waren. Sie verweigerten jeden Gehorsam, solange sie nicht Hermannstadt zurückbekommen, wo noch Báthory den Fürstensitz eingerichtet hatte. Zuerst versuchte Bethlen zu verhandeln, ohne jeden Versuch einer Gewaltanwendung. Als er aber feststellte, daß ihn die Sachsen nicht einmal für einen Winter bei sich dulden wollten, gab er am 17. Februar Hermannstadt frei und zog anderntags ab.
Auch mit den Ständen vermied er jeden Zusammenstoß. Vermittels seiner eigenen Regierungsmethode stellte Bethlen seine Macht nicht seinen Untertanen entgegen, sondern entwickelte ein Nebeneinander innerhalb der Machtverhältnisse. Er tastete die ständischen Privilegien nicht an, wollte er sie doch nicht unbedingt verringern, sondern nur das Verhältnis zwischen seiner und der Herrenmacht ändern. Es genügte ihm völlig, wenn er – ohne die Stände zu stören – seine Macht als Fürst bis an die fernste Grenze ausdehnen konnte. Zu diesem Zweck nutzte Bethlen vor allem einige Eigenheiten der siebenbürgischen Machtstrukturen geschickt für sich aus. So waren bisher 318Zusammensetzung und Funktion des Landtages nicht gesetzlich geregelt, und es hatte sich nicht einmal ein Gewohnheitsrecht darüber ausgebildet. Bethlen wählte also nach eigenem Belieben streng die Teilnehmer an den Landtagen aus. Schon bis 1615 hatte er die Praxis eingeführt, daß die ständischen Abgesandten nur ein Drittel der Teilnehmer ausmachten. So verdankte die aus Würdenträgern und Regalisten bestehende Mehrheit ihr Teilnahmerecht Bethlen, und der Fürst brauchte sich nicht mit einem ihm opponierenden Landtag herumzuärgern. Außerdem verkleinerte er noch den Kreis der zur Verhandlung gebrachten Angelegenheiten. Unberührt davon blieb allein das Verhältnis Grundherr-Bauer, über welches die Stände nach eigener Initiative beraten und entscheiden konnten. Alle anderen Probleme, außenpolitische, Kriegs-, Finanz- und sonstige Angelegenheiten, wurden Stück für Stück der Kompetenz des Landtages entzogen.
Eine weitere Möglichkeit zur Machtvermehrung bot die Besonderheit, daß die Vermögenswerte des Staates nicht von ständischen Bevollmächtigten, sondern von fürstlichen Beamten verwaltet wurden. Allein bei der Steuerveranlagung und -verwendung hatte der Landtag ein Mitspracherecht, was Bethlen auch gar nicht bestritt. Statt dessen vermehrte er das von jeder Mitsprache der Stände unberührt gebliebene Staatsvermögen so gewaltig, daß in den 1620er Jahren die 60–80 000 Gulden Steuern nur noch 10 % des Staatseinkommens ausmachten. Damit war es Bethlen gleichgültig geworden, wie die Steuern veranlagt und worauf sie verwendet wurden.
Vermutlich gab es in Europa keinen anderen Herrscher, der ein so glänzendes Ergebnis erzielt hat. In erster Linie gelang Bethlen dies durch eine für seine Zeit hochmoderne Wirtschaftspolitik, in der die Methoden des Merkantilismus zur Anwendung kamen. Diese liefen auf eine strenge Regelung der Anteile von Ein- und Ausfuhr durch die Schatzkammer als oberster Finanz- und Wirtschaftsbehörde hinaus. Dabei wurde die Ausfuhr mit allen Mitteln gefördert und im Export systematisch der staatliche Handel bevorzugt, was als Koppelung von Merkantilismus und Staatsmonopol bezeichnet werden kann.
Mit diesen, Landtag und Wirtschaft betreffenden Maßnahmen hatte Gabriel Bethlen praktisch jede ständische Kontrolle der fürstlichen Macht beseitigt und war zu einem von den Ständen weitgehend unabhängigen Herrscher geworden, ohne deren Rechte angetastet zu haben. Ähnlich verfuhr er aber auch mit den übrigen Schichten der Gesellschaft.

 

 

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