Die Memorandum-Bewegung

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Die Memorandum-Bewegung
1884 erscheint in Hermannstadt eine moderne rumänische Tageszeitung, die Tribuna, die unter der Leitung des aus Rumänien zurückgekehrten Schriftstellers Ioan Slavici, an der Spitze einer Gruppe junger Intellektueller, in viel schärferem Ton als bisher die Regierung angreift, noch mehr allerdings die gerade vom neuen Hermannstädter Erzbischof gegründete betont gemäßigte rumänische Partei, die bedingungslos auf der Grundlage des Ausgleichs und der Union stand. Innerhalb von anderthalb Jahren war diese Partei in alle Winde zerstreut oder – wie die Tribuna ironisch schrieb – „der Krankheit der Mäßigung erlegen“.*
Zitiert von S. BÍRÓ, Az erdélyi román értelmiség eszmevilága a XIX. században (Ideenwelt der siebenbürgisch-rumänischen Intelligenz). In: Magyarok és románok II (Ungarn und Rumänen II). Red. von II) DEÉR und L. GÁLDI. Budapest 1944. 173
Die neue Richtung gab sich nicht mit den altliberalen Methoden der Leiter der Nationalbewegung zufrieden, die nahezu ausschließlich auf Protestdeklarationen und kulturelle Tätigkeit beschränkt blieben, sondern bezog auch die Alltagssorgen breiterer Volksmassen in ihre national-gravaminale Politik ein. Die Tribuna führte bei den Siebenbürger Rumänen die Praxis der modernen Publizistik, Schonungslosigkeit gegen jede gegensätzliche Auffassung und einen den Bukarester oder Budapester großen Tageszeitungen entsprechend energischen Stil ein. Die notwendige Herbeiführung „eines sowohl für uns als auch für unsere Mitbürger anderer Nationalität erträglichen Modus vivendi” nicht leugnend* schrieb die Zeitung bereits ein knappes halbes Jahr später: „Falls die Stärkung des rumänischen Ethnikums im ungarischen Staate unmöglich ist […], bleibt uns keine andere Rettung als die Beseitigung eines solchen ungarischen Staates und der Kampf um diese Beseitigung; das Bündnis mit den Gegnern des ungarischen Ethnikums erscheint uns als eine organische Notwendigkeit.“*
Zitiert von L SLAVICl, Sbuciumări politico la români din Ungarin (Politische Erschütterungen der Rumänen in Ungarn). Bucureşti 1911, 23, und ders., Românii din regatul ungar şi politica maghiară (Die Rumänen aus dem ungarischen Königreich und die ungarische Politik). Bucureşti 1892, 33.
Tribuna, 26. September 1884. Zitiert von S. BÍRÓ, a.a.O., 171.
Die neue Strömung versuchte, das Einheitsbewußtsein der rumänischen Nation auf neue Grundlagen zu stellen. Stolz verkündete sie die kulturellen Einheitsbestrebungen der beiderseits der Karpaten lebenden Rumänen und verknüpfte die aktivistische Politik der Siebenbürger Rumänen auch mit der 616Bukarester Parteispaltung, was zur Quelle vieler innerer Zwistigkeiten, doch zugleich auch zur neuen Triebkraft der erstarrten alten heimischen Bewegung wurde.
Die Tribuna-Jugend sicherte sich die Position des zweiten Vorsitzenden und des Sekretärs der rumänischen Nationalpartei und erzwang durch deren Druck, frühere Parteibeschlüsse zu verwirklichen und dem Herrscher eine umfangreiche Denkschrift über das kollektive politische Unrecht an den rumänischen Untertanen des ungarischen Staates zu unterbreiten. Die Initiatoren dieses Schrittes erhielten nun bereits auch massive Unterstützung aus Bukarest: 1891 wurde dort ein die kulturelle Einheit der Rumänen fördernder Verband gegründet, die Liga Culturală, welche mit der Zeit auch in Paris, Berlin und Antwerpen Sektionen einrichtete, die mit der internationalen Propagandatätigkeit beauftragt wurden. Die in der Opposition befindliche Bukarester Liberale Partei unter Dimitrie A. Sturdza glaubte – in teilweiser Entsprechung zur ungarischen Parlamentstaktik-, in der nationalen Frage das Wundermittel für den Sturz der Regierung gefunden zu haben, und benutzte deshalb die Bewegung der Siebenbürger Rumänen auch als parteipolitische Waffe. Die Partei förderte die Liga, ja stellte diese sogar sehr schnell unter ihre Leitung; noch 1891 veröffentlichte sie eine Denkschrift der Studenten Rumäniens. Diese Flugschrift, bestimmt für die Jugend des Westens, für das Europa der Zukunft, und in 15 000 Exemplaren in rumänischer, französischer, deutscher und italienischer Sprache vertrieben, enthielt nach einer Einleitung über die Geschichte der Rumänen und ihren Platz in der europäischen Entwicklung sämtliche national-kulturellen Beschwerden der Siebenbürger Rumänen nach 1867. Auf offizielle Anregung hin verfaßten die ungarischen Studenten mit Hilfe Grigorie Moldovans, eines rumänischen Universitätsprofessors in Klausenburg und Mitglieds der Regierungspartei, eine apologetische Antwort, auf die wiederum seitens der rumänischen Schuljugend Ungarns der Medizinstudent Aurel C. Popovici eine 1892 in Hermannstadt herausgegebene Replik erarbeitete. Dafür verurteilte ihn das Klausenburger Gericht wegen Aufwiegelung, doch entzog sich Popovici der Strafe durch seine Flucht ins Ausland.
Ioan Raţiu, der zukünftige Parteivorsitzende, äußerte über die Wirkung dieses Flugschriftenkrieges: „Unsere Beschwerden, die dadurch in ganz Europa bekannt wurden, werden alle Nationen hören, als wahr und berechtigt anerkennen, und nicht wir tragen die Schuld dafür, daß die europäische Öffentlichkeit zu der Erkenntnis gelangte, daß etwas faul ist in diesem Staat.“* Man beschloß nun, das große Memorandum unverzüglich dem Herrscher zu überreichen.
Zitiert in Unirea Transilvaniei cu România (Vereinigung Siebenbürgens mit Rumänien). Red. von I. POPESCU-PUŢURI und A. DEAC. Bucureşti 21972, 208.
Die Umstände waren in der Tat günstig für eine solche Denkschrift-Aktion. Ungarn wurde von einer Regierungskrise und vom Wahlfieber geschüttelt. Anders als die Führungskreise der Monarchie hatte Deutschland Rumänien auf dem Balkan eine wichtige Rolle zugedacht und versuchte auf Budapest Druck auszuüben, um die ungarische Regierung direkt zu Nachgiebigkeit in der Nationalitätenpolitik zu bewegen. Zu dieser Zeit verstärkte sich in Bukarest der Gedanke des „konditionierten Bündnisses”, d. h. als Voraussetzung für das Bündnis Rumäniens eine bessere Behandlungsweise der in der 617Monarchie lebenden Rumänen zu verlangen. Im Januar 1892 verhandelte König Karl in Budapest mit Ministerpräsident Graf Szapáry und ersuchte ihn um Erweiterung des siebenbürgischen Wahlrechtes und andererseits um Einstellung der sprachlichen Magyarisierungsversuche, um Beseitigung des die kulturellen Einrichtungen betreffenden Unrechtes in der Verwaltung. Szapáry war nicht gewillt, die erste Forderung zu erfüllen, auf die anderen wagte er aus Angst vor der Opposition nicht einzugehen. Das „non possumus” des Ministerpräsidenten wurde zudem von Franz Joseph bekräftigt. Karl willigte schließlich in die Aktion der Memorandisten ein, was er gegenüber den Verfassern des Textentwurfes auch zum Ausdruck brachte.
Die gesamte umfangreiche Beschwerdeschrift durchzieht die Doppeltaktik der ewigen Oppositionspolitik: Man bezweifelt die Existenzberechtigung des Ausgleichs, der Union, des Nationalitätengesetzes – d. h. des gesamten Systems –, um dann an anderer Stelle Rechenschaft über die Durchführung einzelner Gesetze zu fordern. Die Abschaffung der Autonomie Siebenbürgens sei „nichts anderes als die offene Negierung des rumänischen Volkes”. Das Dokument verurteilte das Gesetz Nr. XLIV/1868, da „das ganze Gesetz außer im Titel nichts von der großartigen Idee der Gleichberechtigung beinhaltet”; mit der Einführung des Begriffs der politischen Nation verübe es ein offenes Attentat auf die nationale Existenz der Nicht-Magyaren. Das Memorandum erhebt Beschwerde über den höheren siebenbürgischen Wahlzensus und die Wahlmißbräuche, weil diese die Rumänen daran hinderten, eine ihrem Gewicht entsprechende Vertretung zu erreichen. Es verurteilt das strengere siebenbürgische Pressegesetz und die Presseprozesse. Gegenüber der als Periode der rechtlichen Emanzipation betrachteten Zeitspanne von 1848–1866 sei das System von 1867 bestrebt, „uns alles wegzunehmen, was wir von der einheitlichen Monarchie erhalten haben”. Es beklagt die Magyarisierung der Schulen, den aufgezwungenen ungarischen Sprachunterricht, das Fehlen eines rumänischen Universitätsunterrichtes und staatlicher rumänischer Gymnasien, andererseits die Methode der staatlichen Subventionierung ihrer Pfarrer, da eine solche deren kirchliche Autonomie schmälere. Das System stelle kaum rumänische Beamte ein, es verfolge die Intelligenz, so daß „sie zur Schlußfolgerung gelangen mußten, daß sie in der eigenen Heimat als Fremde angesehen werden”. Sie hätten keine Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Magyarisierungsvereine verletzten ihr nationales Selbstgefühl: „man fordert uns täglich heraus und schmäht uns auf unverschämte Weise”.
Die gesamte Denkschrift folgte in ihrem Tenor der klaren Grundthese: „nach 25jähriger verfassungsmäßiger Existenz stehen sich die Menschen feindlicher gegenüber als jemals zuvor”, und auch die Rumänen „können weiterhin weder dem Budapester Parlament noch der ungarischen Regierung vertrauen”. Eine Wende sei lediglich vom Monarchen zu erwarten, von „seiner natürlichen Vermittlung”, damit „in gesetzlicher Form und unter Mitwirkung der dazu berufenen Faktoren das Regierungssystem unserer Heimat verändert werden kann”.*
Iratok a nemzetiségi kérdés történetéhez Magyarországon a dualizmus korában 1867–1918 (Schriften zur Geschichte der Nationalitätenfage in Ungarn in der Zeit des Dualismus 1867–1918). Ges. und mit Notizen versehen von G. G. KEMÉNY. Bd. I (1867–1892), Budapest 1952, 846.
618Im Mai 1892, am Vorabend der Feierlichkeiten zum 25Jährigen Bestehen des Dualismus, brachte eine Delegation von 237 Mitgliedern die Denkschrift nach Wien. Auf Wunsch der Regierung wurde sie jedoch nicht vom Monarchen empfangen, weshalb der Parteivorsitzende Raţiu das Memorandum in einem versiegelten Umschlag im Kabinettsbüro hinterlegte. Von hier wurde es ungeöffnet nach Budapest geschickt, und dort sandte es das Amt des Ministerpräsidenten ebenfalls ungeöffnet an die Adresse des „Absenders” Raţiu zurück. Somit war der erste Schritt ein Mißerfolg.
Aus dieser peinlichen Lage wurden die rumänischen Führer durch die ungarische nationalistische Stimmung und durch die Regierung befreit. Ein selbstkritischer rumänischer Politiker schrieb dazu: „Wir konnten keine so große Dummheit vollführen, auf die die Ungarn nicht mit einer noch größeren Dummheit geantwortet hätten.”* In Thorenburg bewarfen Demonstranten das Haus von Raţiu mit Steinen, was in Rumänien eine gewaltige Resonanz auslöste. Und da das Memorandum in 11 000 rumänischen sowie 2000 fremdsprachigen Examplaren gedruckt und teilweise durch die Liga Culturală vertrieben wurde, gab die Regierung nach einigem Schwanken dem nationalistischen Druck nach: Die Staatsanwaltschaft von Klausenburg leitete im Mai 1893 ein Presseprozeßverfahren gegen den Unterzeichner, Raţiu, sowie die gesamte Parteispitze ein, die sich zur geistigen Urheberschaft bekannt hatte.
V. BRANIŞTE, Amintiri din inchisoare. Insemnări contimporane şi autobiografice (Erinnerungen aus meiner Haft. Zeitgenössische und autobiographische Aufzeichnungen). Hrsg. und mit Notizen versehen von AL. PORŢEANU. Bucureşti 1972, 188.
Die Liga Culturală veranstaltete Sympathiekundgebungen in Rumänien, verstärkte ihre Propaganda in Westeuropa und gab Geld zur Wiederherausgabe der verbotenen-Tribuna. In Bukarest versuchte die oppositionelle liberale Partei diese Angelegenheit zugleich zum Sturz der konservativen Regierung auszunutzen, die zum Verräter der Siebenbürger Rumänen erklärt wurde. Sturdza schlug vor, das gesamte Nationalkomitee solle vor den Prozessen ins Ausland fliehen und seinen Sitz nach Rumänien verlegen, um „dem Kampf europäische Bedeutung zu verleihen”.* Das Komitee durchschaute jedoch die Absicht Sturdzas, lediglich die konservative Regierung zu stürzen. „Was würde die der außenpolitischen Kombinationen unkundige Bauernschaft wohl dazu sagen, wenn ihr ihre Führer den Rücken kehren, dann schließlich in Rumänien in Anerkennung schwelgen, währenddessen die Kleinen, die Armen ins Gefängnis gehen?“* Raţiu fuhr im November nach Bukarest, wo ihn Regierung und König mit zu erwartenden ungarischen Zugeständnissen vertrösteten. Daraufhin reiste er von dort direkt nach Pest, wo man allerdings die angekündigten Zugeständnisse erst für einen späteren Zeitpunkt in Aussicht stellte, von den Rumänen aber die Aufgabe des Programms von 1881 forderte. Somit blieb diese Unterredung ergebnislos. Inzwischen hatte sich die rumänische Publizistik der Frage angenommen, ob das Nationalkomitee emigrieren oder verbleiben solle, und dies führte unter erneuter Zuspitzung der alten Gegensätze zu einer inneren Verwirrung. Später meinte man 619deshalb, daß „Sturdza uns innerhalb eines Jahres stärker demoralisiert hat als die ungarischen Regierungen in 50 Jahren”.*
Ioan Bianus Brief an Eugen Brote vom 12. September 1893. Mitgeteilt von Ş. POLVEREJAN–N. CORDOŞ, Mişcarea memorandistă in documente (1885–1897) (Die Memorandum–Bewegung in Dokumenten [1885–1897]). Cluj 1973, 224.
Zitiert von I. GEORGESCU, Dr. loan Raţiu. 50 de ani din luptele naţionale ale românilor ardeleni (Dr. Ioan Raţiu. 50 Jahre des nationalen Kampfes der Siebenbürger Rumänen). Sibiu 1928, 156.
V. BRANIŞTE, a.a.O., 215.
Der Presseprozeß begann am 7. Mai 1894 in Klausenburg. Beide Seiten bereiteten sich auf ein großes Schauspiel vor. Zur Verteidigung der Angeklagten wurden auch slowakische und serbische Rechtsanwälte aufgeboten. Die Verteidigung stellte, um einheitlich auftreten zu können, Formeln zusammen, die für Verteidiger und Angeklagte verbindlich waren. Raţiu und seine Anhänger wurden bereits während ihrer Anreise auf vielen Bahnhöfen gefeiert, sie erhielten eine Flut von Glückwunschtelegrammen. In den ersten Tagen demonstrierten mehr als 3000 (nach anderen Quellen 25 000) rumänische Sympathisanten in der Stadt, in der bedeutende militärische Kräfte in Bereitschaft gehalten wurden. Auch in der Provinz kam es zu mehreren Sympathieaktionen, die die Behörden bereits mit Besorgnis erfüllten. Die Verhandlung ging schleppend voran, lange Zeit wurde über die Protokollsprache und vor allem die von den Verteidigern zu verwendende Sprache debattiert, da das Gericht den Angeklagten den Gebrauch ihrer Muttersprache nicht verweigern konnte, von den Rechtsanwälten aber den Gebrauch der ungarischen Sprache forderte.
Den Grundgedanken, den Prozeß nicht als einfachen Presseprozeß führen, sondern ihn zu einer großangelegten politischen Polemik werden zu lassen, konnten die Angeklagten nur teilweise verwirklichen. Es gelang nicht, das Memorandum selbst als „historische und staatsrechtliche Dissertation” inhaltlich zur Diskussion zu stellen. Nach der bewußt zurückhaltenden Anklagerede des Oberstaatsanwalts verlas Raţiu im Namen der Angeklagten ein imposantes Plädoyer, das vom Sekretär der Partei und einem Bukarester liberalen Politiker zusammengestellt worden war. Er erklärte, das ganze rumänische Volk habe sie nach Wien geschickt, um im Interesse ihrer mit Füßen getretenen Rechte den Schutz des Thrones zu erbitten. In Wirklichkeit gehe es um einen „jahrhundertealten Prozeß zwischen der ungarischen Nation und der rumänischen Nation”, in dem „das Gericht der gebildeten Welt […] Sie einmal noch mehr und strenger als bisher verurteilen wird. Indem uns der Geist der Intoleranz mit in Europa beispiellosem Rassenfanatismus verurteilt, kann ihm nur gelingen, der Welt zu beweisen, daß die Ungarn einen Mißton im Konzert der Zivilisation darstellen.“*
Den ungarischen Text der Rede Raţius am 25. Mai vor Gericht s. G. G. KEMÉNY, a.a.O., Bd. II. 253-254.
Nach 17tägiger Verhandlung erklärten die Geschworen die Angeklagten mit großer Mehrheit für schuldig. Das Gericht wollte, gegen die Meinung seines eigenen Vorsitzenden, den gesamten Geist des Memorandums und der Angeklagten verurteilen, womit es zugleich den ungarischen Nationalismus und die Sehnsüchte des nach Konfrontation strebenden rumänischen Nationalkomitees befriedigte. Die Strafen waren außerordentlich hart: 15 Personen wurden für Aufwiegelung in der Presse zu einer Haftstrafe von zwei Monaten bis zweieinhalb Jahren verurteilt. Der Sekretär Lucaciu, der für den Hauptorganisator der Aktion gehalten wurde, erhielt – abweichend von der Ansicht des Gerichtsvorsitzenden und des Staatsanwaltes – die Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis.

 

 

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